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Dr. Erik Schweickert

FDP 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Jahresende und kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode passiert immer das Gleiche: Man macht Kassensturz, man schaut in die Schubladen und fragt sich: Was liegt da noch? Was muss raus, bevor das Licht ausgeht? (Vereinzelt Heiterkeit) Im MLW ist jetzt anscheinend die Novelle des Bauberufsrechts aufgetaucht. Das ist nicht schlimm. Das kann tatsächlich vorkommen. Problematisch wird es nur, wenn man dann im Ministerium merkt: Hoppla, bei der LBO fehlt auch noch etwas, nämlich die Verfahrensfreistellung für Nebengebäude und Zäune bei Freiflächen-PV. Jetzt kommt das Interessante – es lohnt sich wirklich, Mitglied in einem Ausschuss mit der Frau Ministerin zu sein; da habe ich nämlich etwas gelernt –: (Zurufe) Es heißt dann nicht: „Das haben wir vergessen“, sondern es heißt, Frau Ministerin: „Da gab es Rückmeldungen aus der Praxis.“ (Zuruf: Was?) Das hat mir die Ministerin beigebracht. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Ich muss sagen: Das funktioniert perfekt. Ich habe das mal getestet. Meine Frau backt immer sehr gern Stutenkerle, Dambedei, Klausenmänner – je nachdem, wo man herkommt. Dafür braucht man Rosinen. Wenn ich dann beim Einkaufen die Rosinen vergesse und weiß, dass meine große Tochter keine Rosinen mag, dann sage ich jetzt auch nicht mehr: „Sorry, die habe ich vergessen“, sondern dann sage ich: „Da gab es Hinweise aus der Praxis.“ (Heiterkeit) Frau Ministerin, das mag bei mir zu Hause funktionieren. Wenn man aber so etwas in der Praxis macht, ist das vielleicht etwas schwierig. Ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie sich die Rückmeldungen aus der Praxis vorher einholen – systematisch – und diese dann auch gehört werden und man nicht irgendetwas an ein Gesetz drantackert. Ich kenne das Omnibusverfahren. Nichtsdestotrotz wäre eigentlich etwas anderes besser als die Botschaft: Wenn etwas übrig ist, dann kleben wir es noch irgendwo dran. Deswegen möchte ich die Frage stellen: Was hat man vielleicht noch vergessen, oder wo gab es Hinweise aus der Praxis? Da kann ich Ihnen nur sagen: Ich hätte da ein paar Vorschläge, Frau Kollegin Holmberg, Frau Kollegin Neumann-Martin von den Regierungsfraktionen, Frau Ministerin: Gebäudeklassen 1 bis 3 verfahrensfrei stellen. Komm, das machen wir im Ausschuss. Das Thema „Kommunalisierung von Stellplätzen“ wurde auch vergessen – nein, nein: Es gab da auch Hinweise aus der Praxis, Frau Ministerin. (Vereinzelt Heiterkeit) Lassen Sie uns diese auch herausnehmen und dann im Ausschuss darüber abstimmen. Denn das wäre tatsächlich mal eine Erleichterung für die Bauherrschaft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir kennen die Diskussion: späte Kommunikation, dann wird hektisch nachgesteuert, und am Ende wird dann im Parlament repariert oder das strucksche Gesetz angewendet, je nachdem, ob man Opposition oder Regierung ist. Ich hätte mir aber, Frau Ministerin, schon gewünscht, dass man das etwas sauberer vorbereitet. Das ist jetzt sicherlich kein Ruhmesblatt. Das war bei der LBO-Novelle, bei den Personalanforderungen bei den Baurechtsbehörden – da gab es ja schon mehrere Beispiele – auch so. Jetzt zum Bauberufsrecht: Da steht tatsächlich Sinnvolles drin. Die Landesregierung will es modernisieren – das finde ich gut. Schriftformerfordernisse – Frau Ministerin, ich lobe Sie, hören Sie zu – werden abgebaut und mehr Flexibilität in den Gesellschaftsformen geschaffen bis hin zur Zulassung von OHG und KG sowie Möglichkeiten für interdisziplinäre Zusammenschlüsse – Haken dran, gut. Wenn Sie Bürokratie reduzieren, haben Sie uns ohnehin auf Ihrer Seite, und wenn Sie die Zusammenarbeit zwischen Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren erleichtern, dann ist das auch gut. In der Eintragungspraxis soll es jetzt Erleichterungen geben, etwa indem bei den Architekten die Eintragung der Tätigkeitsart entfällt. Ja, Sie haben es gerade mit sehr viel Verve hier (Dr. Erik Schweickert) eingebracht: „Architekt im Praktikum“ heißt jetzt „Junior-Architekt“. Wenn das zur Internationalisierung und zur Klarheit beiträgt, Frau Ministerin, dann ist das – es ist ja Weihnachten – geschenkt. Dann machen wir das. Was mich aber stört, ist das Handwerk dahinter. Denn bei den Löschungsfristen der Architektenkammer und der Ingenieurkammer gehen Sie jetzt plötzlich unterschiedlich vor. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht, und ich bin gespannt, wie Sie das im Ausschuss erklären. Denn die Architekten haben eine Löschungsfrist von zehn Jahren und die Ingenieure von drei Jahren. Ansonsten ist der Paragraf vollkommen wortgleich, Copy and Paste, aber die Fristen sind geändert. Jetzt müssen Sie noch erklären, warum. Vielleicht kann man das auch noch im Ausschuss heilen. Ich verstehe es zumindest nicht, und Ihre Einbringung hat es für mich jetzt auch nicht deutlicher gemacht. Deswegen muss ich sagen: Das Bauministerium ist vielleicht doch zu klein, um vorher mit den Kammern ausführlich zu sprechen. Wir müssen deswegen jetzt nachsteuern. Wir sehen den inhaltlichen Modernisierungsansatz als sinnvoll an. Die Flexibilität bei den Gesellschaftsformen, bei der Schriftform ist auch sinnvoll. Aber, Frau Ministerin, gutes Regieren ist etwas anderes. Baden-Württemberg braucht eine Landesregierung, die ein verlässlicher Partner für die Praktiker ist und nicht auf Hinweise aus der Praxis nachsteuern muss. Wir brauchen ordentlich gebaute Gesetze. Das zeigt mir: Es geht doch nur mit der FDP in Regierungsverantwortung für Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

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