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Peter Seimer

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass angesichts der Grundsteuerreform die Wohnkosten gestiegen sein sollen? Meine zweite Frage lautet: Zum 1. Januar 2029 kommt ja die neue bzw. die zweite Hauptfeststellung in Gang. Müssen dann die Eigentümerinnen und Eigentümer da eine neue Grundsteuererklärung abgeben?

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