Peter Seimer
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass angesichts der Grundsteuerreform die Wohnkosten gestiegen sein sollen? Meine zweite Frage lautet: Zum 1. Januar 2029 kommt ja die neue bzw. die zweite Hauptfeststellung in Gang. Müssen dann die Eigentümerinnen und Eigentümer da eine neue Grundsteuererklärung abgeben?
