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Dr. Wolfgang Reinhart

10.12.2025 Sitzungen 17/137

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort. Für die Landesregierung erteile ich unserer Justizministerin Marion Gentges das Wort. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe mich veranlasst, noch einmal deutlich zu machen, worüber wir hier sprechen. (Zuruf von der CDU: Ja!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Es geht um etwas ganz Einfaches: Verfassungsfeinde haben in der Justiz nichts verloren. (Beifall bei allen Fraktionen) Dabei auch den juristischen Vorbereitungsdienst in den Blick zu nehmen, ist richtig. Es ist richtig, auf diejenigen zu schauen, die morgen unseren Rechtsstaat prägen werden. Verfassungsfeinde haben auch im Rechtsreferendariat nichts verloren. Nun sind wir schon heute in der Lage, verfassungsfeindliche Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst ablehnen zu können. Es wurde bereits darauf hingewiesen: § 5 Absatz 2 des Juristenausbildungsgesetzes enthält eine Generalklausel, nach der ungeeignete Bewerber abzulehnen sind, und Verfassungsfeindlichkeit begründet diese Ungeeignetheit. Dennoch ist es mir genauso wie der Gerichtspraxis – ich habe das den Äußerungen entnommen – und auch Ihnen ein Anliegen, hier weiter zu konkretisieren und gemeinsam ein klares Zeichen zu setzen. Nach der Sommerpause haben wir eine Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung angestoßen, die sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet. In diesem Rahmen sehen wir in der JAPrO vor, dass Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, abzulehnen sind. Gleichzeitig sollen Bewerberinnen und Bewerber künftig eine Erklärung zur Verfassungstreue vorlegen, und bei Nichtvorlage dieser Erklärung soll der Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zukünftig abgelehnt werden können. Der Gesetzentwurf der SPD verfolgt dasselbe Ziel, und es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns hier einig sind. Als Weg schlagen Sie eine Änderung des JAG vor, und ich sage ganz offen: Ich bin dafür offen, zumal eine entsprechende Entscheidung des Parlaments das gemeinsame Anliegen noch deutlicher unterstreicht als eine Verordnung der Exekutive. (Beifall des Abg. Raimund Haser CDU – Abg. Rai- mund Haser CDU: Genau!) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs ist allerdings nicht möglich, weil er auf verfassungsrechtliche Bedenken trifft. Der Entwurf berücksichtigt nicht, dass an die Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden dürfen wie an Beamte und Richter. Artikel 12 des Grundgesetzes stellt dort, wo es um den Zugang zum Beruf geht – und das Referendariat bereitet nicht ausschließlich auf eine Tätigkeit im Staatsdienst vor –, erhöhte Anforderungen. Während diejenigen, die im Staatsdienst tätig sind, Gewähr dafür bieten müssen, sich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, für sie einzutreten, ist an die Bewerberinnen und Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst nur ein abgesenkter Maßstab anzulegen. Sie dürfen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht in Zweifel ziehen oder sich aktiv dagegen betätigen. Die Kollegen Dr. Miller und Weinmann haben sehr (Ministerin Marion Gentges) profund über die aktive und passive Verfassungstreue ausgeführt. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch eine entsprechende Änderung vornehmen und dann gemeinsam das starke Signal senden: Verfassungsfeinde haben auch im Rechtsreferendariat nichts verloren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)

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