Thomas Blenke
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich hier in den Plenarsaal schaue, sehe ich noch immer viele Akten und viel Papier – und natürlich auch noch viel Dynamik. (Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Aber hallo!) – Aber hallo! – Jedenfalls sehe ich viele Akten und viel Papier. Ich denke aber dennoch – das behaupte ich einfach mal –, dass so gut wie jeder von uns seine private und auch seine dienstliche Korrespondenz über das Smartphone, per E-Mail abwickelt. Damit sind wir ein Spiegelbild der Bevölkerung. Aus diesem Grund ist der Abbau von Formerfordernissen, von förmlichen Voraussetzungen, ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung. Es ist auch – das ist vielleicht am allerwichtigsten – eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen in unserem Land. (Beifall der Abg. Swantje Sperling GRÜNE und Ulli Hockenberger CDU) Das Ganze ist eine Daueraufgabe. Im Jahr 2018 hat die Landesregierung unter Federführung des Innenministeriums das Landesrecht erstmals auf verzichtbare Formerfordernisse hin überprüft, und viele davon sind daraufhin auch abgebaut worden. Das war ein erster Schritt. Zu dieser Aufgabe haben wir uns dann auch im Koalitionsvertrag des Jahres 2021 gemeinsam verpflichtet. Im Rahmen der Entlastungsallianz Baden-Württemberg wurde der weitere Abbau verzichtbarer Formerfordernisse ebenfalls als ein wichtiges Entlastungsziel identifiziert. Das zuletzt erneut unter Federführung des Innenministeriums durchgeführte Normenscreening des Landesrechts ist nun auch als Vorarbeit für die föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern – das ist topaktuell – zu sehen, die in der Ministerpräsidentenkonferenz, die letzte Woche stattfand, beschlossen wurde. Für das Jahr 2026 ist damit der Abbau von Schriftformerfordernissen vorgesehen. Mit unserem Normenscreening haben wir große Teile dessen, was da beschlossen wurde, bereits umgesetzt oder jedenfalls in Angriff genommen. Das Ergebnis ist der vorliegende Entwurf des Zweiten Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Durch das Gesetz sollen insgesamt 318 Schriftformvorschriften in 99 Gesetzen und Verordnungen abgebaut werden. 14 dieser Schriftformvorschriften sollen vollständig gestrichen werden, 304 sollen durch die einfache elektronische Form ersetzt werden. „Einfach elektronisch“ heißt, dass eine Erklärung z. B. auch durch eine ganz normale E-Mail abgegeben werden kann. Eine händische Unterschrift auf dem Papier gibt es dann nicht mehr; das ist nicht mehr erforderlich. Mit anderen Worten: Das uns allen bekannte Ausdrucken, Unterschreiben und Wiedereinscannen eines Dokuments gehört dann der Vergangenheit an. Die Vorgabe „schriftlich oder elektronisch“ verschlankt und vereinfacht die zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren und führt in erster Linie zu einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, aber auch der Verwaltung selbst. Das Normenscreening hat aber auch gezeigt, dass nicht alle Schriftformerfordernisse durch eine einfache E-Mail ersetzt werden können. Das erklärt auch, weshalb wir diesen Weg der Gesetzesform gehen mussten und nicht mit einer Generalklausel einfach pauschal alles abbauen konnten – was auch vorgeschlagen wurde. Einige Schriftformerfordernisse erfüllen nämlich wichtige Funktionen und sind damit auch nicht verzichtbar, z. B. die Warnfunktion, die Beweisfunktion oder auch die Identifizierungsfunktion. Hier muss die Schriftform beibehalten werden, und das auch aus guten Gründen. Wir gehen hier mit Augenmaß vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, es kommt sicherlich nicht alle Tage vor, dass wir mit einem einzigen Gesetzentwurf um die 100 Normen auf einen Schlag entrümpeln (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ja!) und damit uns alle von unnötigem Papierkram entlasten. In diesem Sinn bin ich jetzt auch auf die nachfolgenden Redebeiträge von Ihnen in der ersten Lesung sehr gespannt und bedanke mich zu später Stunde für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Tim Bückner und Konrad Epple CDU – Abg. Katrin Schindele CDU: Sehr gut!)
