Andreas Sturm
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier schulgesetzliche Regelungen vor uns, die einen tiefgreifenden Charakter haben, z. B. die Grundschulempfehlung für alle Schularten. (Andreas Sturm) Egal, wie man zu dem Thema steht, ob dafür oder dagegen, ist es ja so, dass man über dieses Thema eigentlich so nicht separat abstimmen kann. Denn das hat große Auswirkungen auf die Schullandschaft und muss eigentlich auch in einem Gesamtpaket beschlossen werden, beispielsweise mit G-Zügen an Realschulen. Deshalb ist so ein herausgegriffener Punkt ohne eine Gesamtstrategie, die es sicherlich bei solchen Themen geben könnte, nicht zustimmungsfähig. Das können wir nicht en passant kurz vor Weihnachten in der viertletzten Sitzung so durchwinken. In dem Gesetzentwurf wird, gerade was die Grundschulempfehlung angeht, ein ganz anderes Modell favorisiert. Das ist das Modell nur aufgrund des Notenbilds von 2,0. Wir haben uns entschieden, die Regelung „Zwei aus Drei“ bewusst einzuführen, bei der der Elternwunsch, die Empfehlung des Kollegiums bzw. die Lehrkräfteempfehlung und der verpflichtende Test Kompass 4 mit einfließen. So haben wir bei „Zwei aus Drei“ auch mal eine Variable; denn es kann immer mal sein, dass man eine schlechtere Note hat, aber eigentlich aufgrund der Testung aufs Gymnasium kann. Deswegen halten wir auch an diesem Modell fest. Das ist ein weiterer Grund, warum dieser Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig ist. Außerdem haben wir die Eltern als unsere Bildungspartner. Das heißt, die Eltern haben ein Mitspracherecht bei der Schulwahl, selbst bei der Grundschulempfehlung mit dem eben dargestellten Modell „Zwei aus Drei“, aber auch eine Wahlfreiheit beim Thema „SBBZ oder Inklusion?“. Das ist ein langer Prozess, und diese Wahlfreiheit wollen wir auch erhalten. Grundsätzlich bin ich immer über bildungspolitische Debatten froh, erst recht, wenn es vier an einem Tag sind; (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) denn das zeigt, wie wichtig das Thema ist. Das ist gut, aber es ist auch wichtig, außerhalb des Landtags darüber zu diskutieren. Deswegen ist es schon befremdlich, wenn eine gewisse Partei trotz Einladung z. B. bei der Realschulrektorenkonferenz unentschuldigt fehlt. Das ist ein Ort, wo man so etwas auch besprechen kann. Ich danke immer für bildungspolitische Debatten, sie sollten aber auch durchdacht sein. Und ein Gesetzentwurf sollte, wenn er so tiefgreifende Regelungen beinhaltet, umfassend sein, um auch ein Gesamtbild zu haben. Daher wird der Gesetzentwurf von uns abgelehnt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo! – Abg. Sand- ro Scheer AfD: Sie lehnen den Gesetzentwurf ab, weil er von der AfD ist!)
