Dr. Rainer Balzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute eine Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes und anderer Gesetze, die den Klinikverbund Heidelberg und Mannheim gesetzlich neu verankert und zugleich weitere Punkte wie Studiengebühren und Governance-Fragen betrifft. Ich will mich auf zwei Aspekte konzentrieren: einmal auf das Thema „Gebührenbefreiung für ausländische Studierende“ und zum anderen auf den Verbund der beiden Kliniken. Der Klinikverbund Heidelberg-Mannheim ist politisch gewollt, rechtlich hingegen umstritten. Der Gesetzentwurf schreibt fest, dass das Universitätsklinikum Heidelberg mit Mannheim einen strukturellen Verbund bildet. In der Realität sieht es so aus, dass Heidelberg die große Mehrheitsbeteiligung an Mannheim übernimmt – 90 : 10. Also, Verbund oder gleichberechtigte Partnerschaft sieht anders aus. Das Ganze wird dann als „landesgetragene Universitätsmedizin“ geführt. Das klingt nach Synergie und nach Zukunftsfestigkeit. Doch in Wahrheit hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss im Juli 2024 untersagt, weil Heidelberg regional bereits marktbeherrschend sei und der Verbund den Wettbewerb einschränken würde – zum Nachteil der Patienten und der Kostenträger. Für die Patienten werden in Zukunft die Wege weiter; das liegt in der Natur der Dinge. (Dr. Rainer Balzer) Die politische Lösung war dann eine Ministererlaubnislogik, später eine Änderung des Wettbewerbsrechts auf Bundesebene im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Wenn eine Fusion also nun möglich wird, weil man das Kartellrecht anpasst, dann ist das kein normaler Zusammenschluss, sondern eine politisch gewollte Marktbereinigung oder Fusion. (Beifall bei der AfD) Die Gefahr dabei ist: Der Gesetzentwurf beschönigt die Kosten, und der Steuerzahler bezahlt das. Im Gesetzentwurf steht dann lapidar, es entstünden keine Änderungen in den Haushaltsansätzen. – Schöne Formulierung, aber bezahlen müssen wir es doch. Das ist bestenfalls formal richtig, politisch aber irreführend. Der Verbund ist möglich, da das Land das chronische Defizit des Mannheimer Klinikums jetzt übernimmt und auch in Zukunft weiterhin übernehmen wird. Nach öffentlich bekannt gewordenen Planungen soll Baden-Württemberg bis 2037 480 Millionen € bereitstellen, die Stadt Mannheim zusätzlich Leistungen bis etwa 300 Millionen €. Wir reden also über ein Paket im hohen dreistelligen Millionenbereich, außerhalb dessen, was die Verbundpartner aus eigener Kraft schon stemmen können. Natürlich ist Mannheim in einer finanziellen Schieflage. Aber genau deshalb müssten wir Parlamentarier doch hier sorgfältig fragen: Warum hat eine kommunale Klinik über Jahre solche Verluste angehäuft, ohne dass erfolgreich gegengesteuert wurde? Was läuft denn dort schief? Das müsste man doch zuerst mal analysieren. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: Rich- tige Frage!) Warum ist die Antwort jetzt ein Megaverbund mit eingeschränktem Wettbewerb statt konsequenter Sanierung vor einem Verbund? Wenn bei einem Auto der Motor kaputt ist, kann ich es auch nicht gescheit verkaufen. – Darüber wäre doch nachzudenken. (Beifall der Abg. Carola Wolle AfD) Und wie stellen wir – der Landtag, die Landesregierung – dann sicher, dass die versprochenen Synergieeffekte erstens tatsächlich eintreten und zweitens nicht zu einem Dauerabo für Landeszuschüsse werden? Die Erfahrung lehrt: Bei Großstrukturen werden Einsparungen meist angekündigt – große Zahlen, große Strukturen, große Einsparungen –, und zum Schluss ist es dann doch so, dass die Kosten weiter steigen. Ein letzter Satz zu der Gebührenbefreiung für ukrainische Studierende: Die ist möglicherweise humanitär geboten, aber politisch inkonsequent. Der Gesetzentwurf verschiebt erneut die Befristung der Ausnahme von den Studiengebühren für internationale Studierende mit Aufenthaltstitel nach § 84 des Aufenthaltsgesetzes, also für Geflüchtete aus der Ukraine, nun im Gleichlauf mit den EU-Beschlüssen bis 2027. Im Grunde genommen müssen – das fordern wir, die AfD – internationale Studierende kostendeckende Gebühren bezahde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 len. Bei unserer Forderung orientieren wir uns an unseren europäischen Nachbarn, u. a. an Großbritannien, und natürlich auch an den USA. Für eine Gruppe dauerhaft eine Sonderregel zu verlängern, erzeugt Ungerechtigkeiten und Fehlanreize. Humanitäre Hilfe ja, aber nicht als Einstieg in eine dauerhafte Gebührenerosion. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
