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Dr. Boris Weirauch

SPD 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Mittelstand ist das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft. Über 99 % der fast 500 000 Unternehmen im Land sind kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Diese erwirtschaften rund 37 % des Gesamtumsatzes der baden-württembergischen Wirtschaft und stellen rund zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Land. Diese Zahlen sind beeindruckend und verdeutlichen: Ohne einen starken Mittelstand gibt es in Baden-Württemberg keinen Wohlstand und auch keine Prosperität. Vor diesem Hintergrund muss es verwundern, dass sich die Landesregierung nun auch in der Mittelstandspolitik die Zeit nimmt, die die Unternehmen nicht haben. Jahre vergingen, bis der sogenannte „Masterplan Mittelstand“ im Jahr 2024 endlich vorgelegt wurde. Seitdem hat es noch mal deutlich über ein Jahr gedauert, bis jetzt das Mittelstandsförderungsgesetz überarbeitet wurde – auf den letzten Drücker am Ende der Wahlperiode. Es war ja sogar zeitweise gar nicht klar, ob überhaupt noch etwas passiert. (Zuruf von der CDU: Doch! – Staatssekretär Dr. Pa- trick Rapp: Ganz klar war das!) Nachdem nun, nach 25 Jahren, ein neues Mittelstandsförderungsgesetz vorliegt, ist es nicht überraschend, dass schon allein sprachlich nach 25 Jahren einiges angepasst werden musste. Wichtig ist auch, neue Aspekte einzufügen, beispielsweise die Digitalisierung, und einen Fokus auf die Fachkräftesicherung zu legen. Die Wirtschaftsverbände befürworten auch einige der geplanten Änderungen und Ergänzungen, legen aber auch den Finger in die Wunde und kritisieren die zu laschen Soll- oder Kannformulierungen, insbesondere im Zusammenhang mit den mittelstandsfreundlichen Formulierungen und Rechtsvorschriften. Hierüber werden wir im Ausschuss noch zu diskutieren haben; denn die Befürchtungen beispielsweise des BWIHK und von HANDWERK BW haben einen realen Hintergrund. Viel zu häufig schon präsentierte sich Grün-Schwarz mittelstandsfreundlich, um sich dann, wenn es konkret wird, in die Büsche zu schlagen. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Stimmt gar nicht!) (Dr. Boris Weirauch) Bestes Beispiel: Bürokratiemoratorium. Im „Masterplan Mittelstand“ des Landes heißt es auf Seite 124: Ein Moratorium für die Einführung neuer regulativer Anforderungen durch das Land könnte für eine Atempause sorgen. – Richtig. Die SPD hat das hier im Landtag im Oktober beantragt; Grüne und CDU haben das an dieser Stelle abgelehnt. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Aus unserer Sicht müssen auch noch andere Punkte zur Sprache kommen, insbesondere Dinge, die in der Anhörung vom DGB vorgebracht wurden. Die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, soziale Standards, Tarifbindung, Mitbestimmung und die Förderung der Zusammenarbeit von Sozialpartnern (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Mehr Auflagen!) spielen in diesem Gesetzentwurf keine oder nur eine sehr unterkomplexe Rolle. Die Landesregierung widersetzt sich allen Vorschlägen, beispielsweise Tarifbindung, Mitbestimmung oder Qualifizierung im Mittelstandsförderungsgesetz direkt zu adressieren, (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Stimmt doch gar nicht!) wie dies vom DGB im Rahmen der schriftlichen Anhörung thematisiert wurde. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Man könnte gerade meinen, es gebe einen Mittelstand, aber ohne Beschäftigte. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sicherlich an der Zeit ist, das Gesetz nach 25 Jahren zu überarbeiten. Da stehen wir auch grundsätzlich an Ihrer Seite. Wenn es dann aber darum geht, den Mittelstand tatsächlich zu fördern, spielen ganz andere Dinge eine Rolle. Es ist z. B. geradezu ein Hohn, wenn die Landesregierung im neuen Mittelstandsförderungsgesetz die Unterstützung von KMUs im Themenfeld Digitalisierung neu aufnehmen will, die Digitalisierungsprämie aber gleichzeitig von Grünen und CDU hier im Landtag abgeschafft wurde. (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Das zeigt: Egal, wie das Mittelstandsförderungsgesetz letztlich ausgestaltet sein wird, wird es viel stärker darauf ankommen, dass eine neue Landesregierung den Mittelstand mit voller Kraft unterstützt und nicht nur Reden im Parlament schwingt. Ich kann Ihnen am Schluss aber auch noch einen Punkt nennen, wenn die alte Landesregierung den Mittelstand tatsächlich aktiv fördern möchte: Es wäre doch heute mal die Gelegenheit für die Ministerin, im Parlament klarzumachen, dass sie bereit ist, auf die rechtswidrige Rückforderung der Coronasoforthilfen vom Mittelstand in unserem Land zu verzichten. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Das wäre doch mal ein Punkt, das können Sie hier heute entsprechend erklären. Sie haben immer gesagt: „Ah, Sie müssen warten, bis das Urteil da ist.“ Ich kann Ihnen sagen: Das Urteil ist da. Die Urteilsbegründung des VGH liegt nun vor. Die CDU-Wirtschaftsministerin kann heute dem Landtag erklären, dass man auf alle rechtswidrigen Rückforderungen verzichtet, egal, ob geklagt wurde oder nicht. 62 000 Betriebe und Selbstständige im Land können die ausstehenden 430 Millionen € aktuell mehr denn je gut gebrauchen. Das wäre aktive Mittelstandsförderung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der SPD: Guter Mann!)

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