Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In nicht ganz hundert Tagen sind Wahlen, und in nicht mehr vielen Tagen ist Weihnachten. Jetzt bringt die Ministerin das Mittelstandsförderungsgesetz als Novelle in den Landtag ein. (Abg. Raimund Haser CDU: Nehmen Sie es als Ge- schenk!) – Ich weiß nicht, ob ich es als Geschenk nehme, Herr Kollege Haser, wenn man mir ein Geschenk macht, in das man viele wohlfeile Worte hineinschreibt. Das können Sie tun. Sie nehmen die Forderung der FDP/DVP auf, indem Sie sagen: „Wir verzichten auf Gold-Plating.“ Jawohl, das ist richtig. Aber wenn eine Regierung in den letzten Jahren gerade das Gegenteil von dem getan hat, was jetzt in dem Gesetzentwurf steht, dann frage ich mich, meine Damen und Herren: Warum wird der Gesetzentwurf auf den letzten Metern einer Legislaturperiode eingebracht? Doch nur, damit man sich selbst nicht mehr daran halten muss. Das ist das Problem für den Mittelstand, meine Damen und Herren: dass der Mittelstand diese Dinge in den letzten Jahren eben nicht hatte. (Beifall bei der FDP/DVP) Frau Ministerin, das Mittelstandsförderungsgesetz von 1975 – es wurde gesagt – wurde zuletzt vor 25 Jahren novelliert. Es gibt – da bin ich mit dem Kollegen Weirauch einig – (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Was?) Leitlinien vor. Aber man muss das Ganze auch leben. Man braucht für dieses Gesetz keine Details, die Landesregierung muss sich jedoch daran halten. Frau Ministerin, ich frage jetzt einmal: Wo ist denn beispielsweise der Vorrang der privaten Leistungserbringung in dieser Regierungskoalition angesiedelt? Der Vorrang der privaten Leistungserbringung ist eine super Regelung, aber man muss sich halt daran halten. Ist Ihnen noch nie aufgefallen, wie viele Postwurfsendungen Sie von Stadtwerken bekommen haben, die Ihnen ihre Photovoltaikanlage montieren wollen? Wer regelt denn das? Wo ist (Dr. Erik Schweickert) denn da der Vorrang der Privaten? Wie ist es denn bei den Vermessern, wenn die Landräte anrufen und sagen, sie würden gern etwas machen? (Zuruf der Abg. Katrin Schindele CDU) Da musste erst die Fraktion eingreifen. Denn im ersten Entwurf hätte man hier gegen das Mittelstandsförderungsgesetz verstoßen. Deswegen, Frau Ministerin: Das Mittelstandsförderungsgesetz ist weniger eine Detailregulierung denn mehr ein Leben und ein Umsetzen. Das muss auch im Kabinett passieren und darf nicht bloß in schönen Wörtern ins Gesetz geschrieben werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Dann haben Sie einen neuen § 2 eingeführt – ich finde das alles richtig –, in dem steht – ich zitiere einmal –: Den Mittelstand belastende Rechtsvorschriften, insbesondere Berichts-, Statistik- und Dokumentationspflichten, sollen zudem regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung geprüft werden. Sehr gut, Frau Ministerin. Aber darf ich Sie einmal fragen: Wann haben Sie eigentlich in Ihrer Amtszeit als Regierungsmitglied ein Gesetz eingebracht, in dem Sie die Möglichkeit der zeitlichen Befristung geschaffen haben? Wann haben Sie das denn gemacht? Liebe Leute, wenn wir wollen, dass der Mittelstand nach vorn kommt, dann geht es nicht darum, in ein Mittelstandsförderungsgesetz wohlfeile Worte zu schreiben, sondern dann geht es darum, Konsequenzen zu ziehen und dann auch tatsächlich zu handeln, meine Damen und Herren. Denn Worte sind für den Mittelstand genug gefallen. (Beifall bei der FDP/DVP) Er braucht endlich Umsetzungen. Und wir freuen uns – ich habe es ja schon gesagt –, dass die Regierungskoalition erkannt hat – auf Druck der FDP/DVP –, dass man endlich auf das Gold-Plating verzichtet. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Das kam aus der Ent- lastungsallianz!) Deswegen, Frau Ministerin, werden wir in der Ausschussberatung auf die Punkte, die im Anhörungsverfahren zu Recht vorgebracht worden sind, hinweisen, und wir werden dann auch schauen, dass aus Sollvorschriften tatsächlich einmal ein Ist wird, damit klar ist: Das ist nicht irgendetwas, was gemacht werden soll, sondern etwas, was gemacht werden muss. In diesem Sinn hoffen wir, dass man sich jetzt nicht, nachdem man 250 000 € für Studien ausgegeben hat, überlegt, jetzt müsse man noch etwas tun, sondern dass man dem Mittelstand tatsächlich hilft. Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass das aktuell ein wichtiges Thema für den Mittelstand sei. Ich denke, aktuell ist für den Mittelstand wichtig, dass diese Landesregierung endlich einmal sagt, was sie politisch beim Thema „Rechtswidrige Rückforderungen von Coronasoforthilfen“ machen will. (Beifall bei der FDP/DVP) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Da können Sie dem Mittelstand helfen und nicht dadurch, dass Sie in ein Gesetz hineinschreiben, wie man mit Förderungen umgeht. Lesen Sie das, was Sie in dieses Gesetz geschrieben haben, Frau Ministerin. Lesen Sie es – und dann überprüfen Sie Ihr Handeln zum Thema Coronasoforthilfen. Aber ich bin mir sicher, Sie werden dazu etwas sagen. Denn – der Kollege Weirauch hat es gesagt – das Urteil liegt jetzt seit Längerem vor. Dazu kann man sich auch seine Gedanken machen. Frau Ministerin, der Mittelstand in Baden-Württemberg hat es verdient, dass Sie sich dieses Themas annehmen und dass Sie nicht juristisch, sondern politisch sagen, was jetzt passiert. Denn sonst ist all das, was Sie hier hineingeschrieben haben, nur Makulatur. In diesem Sinn hoffe ich, dass das jetzt noch vor Weihnachten von der Ministerin geklärt wird. Alles andere müssen wir dann in der Ausschussberatung und hier in zweiter Lesung machen. Ich hoffe, dass es hinterher aber tatsächlich mehr ist als warme Worte für den Mittelstand. Zeigen Sie das da, wo Sie es tun können, und seien Sie endlich konkret. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD)
