landtag-bw.de ↗

Dr. Wolfgang Reinhart

10.12.2025 Sitzungen 17/137

Ich darf für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Bayaz das Wort erteilen. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kollege Fink, vielen Dank für die Frage. Ich darf vorweg, weil Sie die Gerichte angesprochen haben, kurz in Erinnerung rufen – deswegen passt auch Ihre Anfrage heute ganz gut –, (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU) dass es heute ein Urteil des Bundesfinanzhofs gab, das auch nicht ganz irrelevant für unsere Arbeit, hier für das Modell bei uns in Baden-Württemberg ist. Ich würde kurz darauf eingehen, (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) was der Aktualität geschuldet ist, bevor ich dann zu Ihrer konkreten Frage zum Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts komme. Denn Sie haben natürlich völlig recht: Die Grundsteuer beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger und offenbar auch die Gerichte. Das kommt bei diesem Massenverfahren nicht ganz überraschend. Es ist so – das ist eine erste Einschätzung; selbstverständlich müssen wir uns das Urteil des BFH dann auch genauer anschauen –, dass das sogenannte Bundesmodell rechtmäßig und damit auch verfassungsmäßig ist. Das hat auch für uns im Land besondere Bedeutung, weil gewisse Aspekte betont werden, die sich auch in unserem Modell wiederfinden. Diese will ich kurz in Erinnerung rufen. Es sind vier Punkte, die das Gericht heute herausgehoben hat: Erstens: Bei der Ausgestaltung und Bemessung der Grundsteuer steht dem Gesetzgeber ein weitreichender Spielraum bei der Ausgestaltung des Modells zu. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Zweitens: Im steuerlichen Messverfahren hat der Gesetzgeber weite Befugnisse auch zur Pauschalierung und Typisierung. Auch das ist, denke ich, wichtig, weil wir ein sehr pauschales Modell gewählt haben. Drittens: Das Gericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ermittlung der Bodenrichtwerte durch Gutachterausschüsse. Auch das ist ja etwas, was sich in unserem Modell wiederfindet. Und auch ein Bewertungskorridor – das ist der vierte Punkt – von 30 % um den Verkehrswert ist verfassungsrechtlich gedeckt. Auch das findet sich als Element in unserem Modell wieder. Insofern fühlen wir uns bei den Ausführungen auch bestätigt, wohl wissend, dass es sich hier konkret um das Bundesmodell handelte, aber dass diese Aspekte, die der BFH heute herausgestellt hat, auch für unser Landesgrundsteuermodell wichtig sind. Wir werden uns das aber im Detail noch mal anschauen; da bitte ich einfach um Verständnis. Das war jetzt die erste Kurzbewertung angesichts des aktuellen Urteils von heute Morgen. Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Kollege Fink. Die FDP/DVP hat, meine ich, für morgen eine sehr ähnliche Frage angemeldet. Deswegen passt das an dieser Stelle ganz gut, und es ergeben sich ein paar Synergien. Es geht um den von Ihnen, Herr Fink, angesprochenen Beschluss des 8. Senats des Finanzgerichts von Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2025. Ich glaube, für das Verständnis der Entscheidung ist es erforderlich, das noch mal rechtlich einzuordnen. Bei diesem Beschluss handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern lediglich um eine sogenannte Kostengrundentscheidung, die nach Erledigung eines Rechtsstreits ergangen ist. Das Gericht hat also entschieden, dass die Kosten des Verfahrens vom beklagten Finanzamt zu tragen sind. Ob die Gutachtenkosten in dem konkreten Fall tatsächlich von dem beklagten Finanzamt zu tragen sind, ist nicht Gegenstand der Entscheidung und wird erst im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren entschieden. Das steht also noch aus. Bei der getroffenen Kostengrundentscheidung handelt es sich also um eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Richters. Andere Richterinnen, andere Richter sind an diese Entscheidung nicht gebunden und sind in ähnlichen Konstellationen mittlerweile auch zu anderslautenden Entscheidungen gekommen. Diese sind abweichend ergangen. Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit weitere Kostenentscheidungen ergehen werden. Deswegen bleibt die Rechtsprechung – übrigens auch in anderen Ländern – abzuwarten. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗