landtag-bw.de ↗

Dr. Wolfgang Reinhart

10.12.2025 Sitzungen 17/137

Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Schweickert, für diese Frage. Ich habe das gleiche Glück oder das gleiche Pech wie Sie, auch kein Jurist zu sein. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Manchmal ist es Glück, ja! – Zurufe von der CDU und der FDP/ DVP) Deswegen kann auch ich der Analogie nicht ganz folgen. Das müssen Sie wahrscheinlich im Justizausschuss miteinander klären; da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Aber zurück zur Sache und zu Ihrer Frage. Ich glaube nicht, dass der entscheidende Aspekt ist, dass es jetzt um atypische Grundstücke geht, sondern – noch einmal – der entscheidende Unterschied ist, ob wir über ein Massenverfahren reden, wo es notwendig ist, ein sogenanntes qualifiziertes Gutachten vorzulegen – Sie haben die Abweichung von 30 % angesprochen –, oder ob wir über ein rechtsstaatliches Verfahren reden, bei dem man sich auf den Klageweg begeben hat und am Ende dieses Gutachten für die rechtliche Auseinandersetzung gemacht wird. Das ist das Entscheidende, worum es bei diesem Urteil geht. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Deswegen noch einmal der Begriff – auch der war mir so noch nicht geläufig –: Das ist eine Kostengrundentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits. Das Gutachten war erst im Zuge dieses Rechtsstreits in Auftrag gegeben worden und deshalb Gegenstand der Entscheidung des Gerichts. Das bezieht sich sehr konkret auf diesen Einzelfall. Diesen Einzelfall auf andere zu übertragen – dem können wir so nicht folgen. Selbstverständlich nehmen wir Kritik und Rückmeldung aus der Praxis immer ernst, aber an dieser Stelle sehen wir aufgrund dieses Urteils jetzt keinen Handlungsbedarf, an dieser Regel, wie wir sie gerade vorfinden, etwas zu ändern.

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗