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Udo Stein

AfD 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel der Modernisierung und der Fortschreibung des Bauberufsrechts. Kernpunkte sind eine deutliche Öffnung der zulässigen Gesellschaftsformen, eine Anpassung der Beteiligungsund Leitungsquoten an europarechtliche Vorgaben sowie Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Es gibt einige Aspekte, die einer Behandlung in der Debatte bedürfen. Folgenden Punkt sollten wir uns mal genauer anschauen: die Öffnung für Kapitalgesellschaften und internationale Strukturen. Der Gesetzentwurf erweitert den Begriff der Berufsgesellschaften auf Kapitalgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und sogar Mischformen wie die GmbH & Co. KG. Eigentümerstrukturen werden gelockert. Es genügt, wenn die in der Architektenliste eingetragenen Mitglieder ein Viertel oder mehr der Kapital- und Stimmenanteile halten. Das klingt nach Flexibilität. In der Praxis jedoch entsteht ein Einfallstor für große Kapitalgesellschaften, Wohnungsbaukonzerne und internationale Unternehmensgruppen, die Tätigkeiten von freien Architekten und Bauingenieuren übernehmen können. Ein Viertel Kapitalanteil reicht nicht, um den ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 professionellen Charakter einer Berufsgesellschaft dauerhaft abzusichern, wenn klare wirtschaftliche Eigeninteressen dominieren. Der Markt ist längst von großen Akteuren geprägt. Viele Architekten leiden unter Konkurrenzdruck. Wenn wir die rechtlichen Grenzen weiter absenken, verschärfen wir diese Entwicklung. Der Freiberuflichkeitsgedanke ist formal gestärkt, faktisch aber ausgehöhlt. Der Entwurf definiert „freiberuflich“ als unabhängig und eigenverantwortlich. Zugleich werden Strukturen zugelassen, die diese Unabhängigkeit gefährden. Wenn die Planung von Projekten in große kapitalgetriebene Einheiten aufgeht, wird der einzelne Architekt nur noch zum Erfüllungsgehilfen. (Beifall bei der AfD) Das mag effizient wirken, aber es verschiebt die Verantwortung weg von der Person hin zur Organisation. Das ist bei sicherheitsrelevanten Berufen, bei denen es darum geht, ob Gebäude dauerhaft standsicher sind, eine problematische Entwicklung. Es geht hier nicht um Fachkräftemangel. Im Vorblatt wird betont, das Gesetz solle Baden-Württemberg für ausländische Fachkräfte attraktiver machen. Auf dem Bau arbeiten bereits jetzt viele ausländische Fachkräfte. Einige Büros kämpfen bis heute mit prekärer Honorar- und Auftragslage, verschärft durch internationale Konkurrenz und den Druck großer Wohnungsbau- und Projektentwicklungsunternehmen. Vom Preisdruck profitiert am Ende eben nicht der freie Selbstständige und nicht der Berufsanfänger, und es profitieren auch nicht die kleineren Büros. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Der Entwurf sieht vor, das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse zu modernisieren, erlaubt Übersetzungen, auch in englischer Sprache, und will Verfahren vereinheitlichen. Dieser Schritt ist faktisch ein Anerkennungszwang für EU-ausländische Universitätsabschlüsse. Ich erinnere daran, dass es auch innerhalb der EU Länder gibt, in denen man Universitätsabschlüsse kaufen kann. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ungarn z. B.!) Eine Beweislastumkehr in der Weise, dass bei begründeten Zweifeln eine beglaubigte Kopie verlangt werden kann, halten wir für problematisch, zumal wenn diese in den entsprechenden Ländern genauso gekauft werden kann. Wir brauchen weiterhin hohe und überprüfbare Standards und eine sorgfältige inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung. Da sehen wir schon noch Nachbesserungsbedarf. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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