Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache beendet. Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9796 an den Ständigen Ausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann haben wir das hiermit so beschlossen und diesen Tagesordnungspunkt für heute erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung – Drucksache 17/9908 Ich erteile das Wort zur Begründung Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes in diesen doch sehr herausfordernden Zeiten ein starkes Zeichen an unseren Mittelstand schicken können. 99 % aller Unternehmen im Land zählen zum Mittelstand. Das sagt viel aus über seine Bedeutung. Die kleinen und mittleren Unternehmen stellen rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Auch der Umsatz, den sie mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaften, ist wirklich beeindruckend: 650 Milliarden € waren es im Jahr 2024. Der Mittelstand wirkt weit über die Zahlen hinaus in unser Land hinein. Der Mittelstand übernimmt Verantwortung in der Gesellschaft. Der Mittelstand bietet attraktive Arbeitsplätze. Der Mittelstand ist in unserer Region verwurzelt und erfolgreich in der Welt. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Lassen Sie mich ganz kurz zurückblicken; denn Baden-Württemberg ist nicht umsonst Mittelstandsland. (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Schon im 19. Jahrhundert haben Ferdinand von Steinbeis in Württemberg und Heinrich Meidinger in Baden erkannt, was für ein Potenzial, welche Möglichkeiten eine mittelständische Struktur bietet. Steinbeis war Leiter der Zentralstelle für Gewerbe und Handel, die bereits im Jahr 1848 – das sind die Wurzeln unseres heutigen Erfolgs – auf den Transfer von Wissen und Technologien und auf eine wegweisende duale Ausbildung, von der wir noch heute profitieren, hingewiesen hat und daran gearbeitet hat, diese Konzepte auszuarbeiten, zu entwickeln und erfolgreich zu gestalten. Meidinger leitete mit der Landesgewerbehalle in Karlsruhe eine vergleichbare Einrichtung. Das waren die Grundsteine, die gelegt wurden. 1975 war Baden-Württemberg dann eines der ersten Bundesländer, die ein eigenes Mittelstandsförderungsgesetz erlassen haben. Damals haben der Landtag, die Abgeordneten und die Landesregierung ihre Verantwortung für den Mittelstand in ein Gesetz gegossen und damit die Bedeutung des Mittelstands unterstrichen. Das Mittelstandsförderungsgesetz wurde im Jahr 2000, also 25 Jahre später, novelliert, an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Und jetzt, wieder 25 Jahre später, im Jahr 2025, novellieren wir das Mittelstandsförderungsgesetz erneut und passen es an die aktuellen Entwicklungen an. Wie sind wir konkret vorgegangen? Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die mitgewirkt haben, dem Mittelstand in unserem Land in diesem Gesetz Rahmenbedingungen zu setzen, wobei die aktuellen Entwicklungen aufgegriffen wurden und in den Mittelpunkt dieses Gesetzes gestellt worden sind. Ich danke allen, die hierbei mitgeholfen haben. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Ich möchte noch einmal die bisherige Bedeutung aufzeigen: Wir haben dem Mittelstand in unserem Land jährlich über 200 Millionen € auf der Basis dieses Gesetzes zur Verfügung gestellt. Wofür? Für die berufliche Ausbildung, für die Weiterbildung, für die Fachkräftesicherung, für Existenzgründung, für Unternehmensnachfolge, für die Wettbewerbsfähigkeit und für die Innovationsförderung. Ich möchte nur Invest BW als ein Beispiel nennen, aber auch die Mittelstandsfinanzierung über die L-Bank, die Bürgschaftsbank oder die MBG. Wir sind auch dran, die Transformation in der Wirtschaft, im Mittelstand mit Förderprogrammen und beratungsunterstützt z. B. mit den Initiativen „Handel 2030“, „Horizont Handwerk“, aber auch durch die „Tourismusfinanzierung Plus“ zu begleiten. Das macht deutlich: Das Mittelstandsförderungsgesetz hat sich bewährt. Jetzt haben wir uns darangemacht, diesen aktuellen Wandel wirtschaftlich, technologisch und gesellschaftlich abzubilden und die Unternehmen in unserem Land hier noch enger zu begleiten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir heute in der ersten Lesung behandeln, ist jetzt eine zeitgemäße Weiterentwicklung, die Bewährtes würdigt, aber auch den Raum für Neuerungen schafft. Grundsätze wie die Bindung der öffentlichen Hand an den Zweck des Gesetzes, § 3, den Vorrang der privaten Leistungserbringung, § 4, und das Primat der Selbst- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) hilfe vor staatlicher Hilfe, § 6, haben wir in der Neufassung beibehalten. Gleiches gilt für die Förderschwerpunkte, die überbetrieblichen Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalversorgung, aber auch die Anpassung jetzt in der Weiterentwicklung an diesen Strukturwandel, den wir im Moment erleben – Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Deswegen haben wir neue Förderziele definiert, verankert in § 1. Das ist zum einen die Stärkung der Unternehmen bei der Sicherung von Fach- und Arbeitskräften und zum anderen die Stärkung der beruflichen Bildung und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – jetzt habe ich heute schon auf Steinbeis verwiesen; damals wurden diese Wurzeln gelegt. Wir müssen alles daransetzen, dass uns die Gleichstellung der beruflichen Bildung auch weiter gelingt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Innovationsfähigkeit haben wir als weiteren Förderzweck definiert. Wir wissen: Nur über Innovation und technologischen Fortschritt werden wir in dieser schwierigen Situation im Wettbewerb bestehen. Wir unterstützen die Unternehmen in unserem Land in den Bereichen Digitalisierung, Klimaneutralität, nachhaltiges Wirtschaften. Wir befähigen den Mittelstand zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Es war uns ganz wichtig, dass wir diese Standortthematik auch konkret mit aufnehmen. Ferner stärken wir durch weitere Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit, etwa durch Bürokratieabbau. Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen sind ein neuer Schwerpunkt, den wir setzen. Dazu schaffen wir einen eigenen, neuen Paragrafen: § 2. Damit werden die Belange des Mittelstands beim Erlass und bei der Novellierung von mittelstandsrelevanten Gesetzen und Rechtsverordnungen durch den jeweiligen Normgeber berücksichtigt. Wir führen jetzt also im Grunde eine Art Mittelstands-Check neu ein, der bei Gesetzgebungsvorhaben zu beachten ist. Ich denke, das ist wirklich ein starkes Zeichen an die mittelständischen Unternehmen in unserem Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Vorschriften, die den Mittelstand belasten, sollen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie überhaupt noch erforderlich sind. Das umfasst vor allem Berichts-, Dokumentationsund Statistikpflichten. Dann – das war wirklich ein starkes Commitment aller – ist der grundsätzliche Verzicht auf Gold-Plating zu erwähnen: Europäische und Bundesregeln sollen in Baden-Württemberg nicht noch einmal verschärft werden, sondern wir wollen schlanke Lösungen, damit wir unseren Mittelstand hier optimal unterstützen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Tayfun Tok GRÜNE – Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Genau so! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ferner haben wir natürlich die Formulierungen entsprechend der aktuellen Sprache angepasst. Auch da gibt es immer wieder Veränderungen. Wir haben gestrafft und neue Regelungen punktuell noch überarbeitet. de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 Wir haben uns – das möchte ich noch einmal deutlich machen – auch im Rahmen der Anhörung mit den Stellungnahmen von Verbänden wie dem BWIHK, HANDWERK BW, Unternehmer Baden-Württemberg, dem Bund der Selbständigen, DE-HOGA, DGB, dem Landkreis- und dem Gemeindetag auseinandergesetzt. Wir haben 15 Verbände und Organisationen beteiligt, elf davon haben sich zurückgemeldet. Wir konnten auch einige Anregungen aufgreifen und aufnehmen; das fand ich bezeichnend. Wir haben die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen neu in die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes aufgenommen. Das Ansinnen aus der Anhörung war, dass man auch die Ausbildungsplätze mit aufnimmt, was noch einmal den großen Wert, die Bedeutung der beruflichen Ausbildung für unseren Mittelstand unterstreicht. Wir haben – das möchte ich noch einmal deutlich machen – auch in dieser Anhörung starken Rückenwind für diese beiden Themen bekommen: Erweiterung des Förderziels auf Digitalisierung sowie Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftesicherung und vor allem die Stärkung der beruflichen Bildung; aber auch das Gold-Plating wurde noch einmal hervorgehoben. Es ist auch ein großes Anliegen der Kammern, der Verbände, der Organisationen, dass wir hier wirklich schlank und effizient bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir haben mit dieser konsequenten, stringenten und effizienten Weiterentwicklung des Mittelstandsförderungsgesetzes ein starkes Bekenntnis für unseren Mittelstand im Land abgegeben. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen, den Mittelstand in unserem Land in diesen herausfordernden Zeiten zu entlasten, zu unterstützen und positiv zu begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
