Simone Kirschbaum
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch daherkommt: das Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts, das für Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure gilt. Doch wie so oft steckt hinter der Technik eine politische Frage: Wie wollen wir bauen, und wer trägt dafür in welcher Gesellschaftsform die Verantwortung? Gleich vorweg gesagt: Dieses Gesetz bringt sinnvolle Modernisierungen, es ermöglicht die Nutzung neuer Gesellschaftsformen für Angehörige dieser Berufsgruppen, erleichtert interdisziplinäre Zusammenschlüsse und macht damit die Planungs- und Ingenieurbüros flexibler. Es sortiert künftig das Bauberufsrecht neu, indem es nur noch zwischen freien und nicht freien Architektinnen und Architekten unterscheidet. Das sind begrüßenswerte und zustimmungswürdige Verbesserungen. Die Verantwortung im Bauprozess liegt künftig dort, wo Unabhängigkeit und fachliche Leitung zusammenfallen. Einen Haken hat der Gesetzentwurf dennoch, und das ist kein geringer. Frau Ministerin Razavi will in letzter Minute einen Änderungsantrag einschieben, der mit dem Bauberufsrecht rein gar nichts zu tun hat. Ein neuer Artikel im Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts soll ganz nebenbei die Landesbauordnung ändern. Einfriedungen von Anlagen zur photovoltaischen und solarthermischen Nutzung sowie technische Nebenanlagen sollen demzufolge künftig von Verfahren freigestellt sein. Rein ins Gesetz, einfach so! Meine Damen und Herren, das ist so sachfremd, als würde man im Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts auch noch die Polizeiverordnung ändern wollen, um die Identität von Arbeitern auf der Baustelle gerichtsfest festzustellen. Beides mag wichtig und richtig sein, aber es gehört schlicht nicht zusammen. Denn die Verfahrensfreiheit betrifft Abstandsflächen, Blendwirkungen, kommunale Gestaltungssatzungen sowie den Schutz sensibler Ortsbilder und denkmal- (Simone Kirschbaum) geschützter Quartiere. Das regelt man nicht mit einem Zusatzartikel im Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts. Das regelt man nur auf dem Weg einer sauberen, transparenten Novellierung der Landesbauordnung.
