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Katrin Steinhülb-Joos

SPD 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe den SPD-Änderungsantrag zur Nutzung privater Handys in den Schulen und zum Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten ein. Hier ist ein differenzierter Blick notwendig. Die Realität an den Schulen zeigt, dass Handys an den Schulen zunehmend für Konflikte, für Diskussionen sorgen. Mit den Handys in der Tasche oder im Schulranzen steigt der Konzentrationsmangel, und die bloße Anwesenheit des Handys in der Tasche sorgt dafür, dass die Konzentration schwindet. Das wurde in Studien nachgewiesen. Mit dem privaten Handy findet Cybermobbing statt. (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) Der soziale Druck ist enorm hoch, auch während der Schulzeit seine Nachrichten abzurufen oder gar zu antworten. Das Suchtpotenzial liegt auf der Hand; die Gefahr ist enorm groß. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal für eine Klarstellung sorgen: Wir sprechen hier nicht vom digitalen Lernen. Das digitale Lernen muss natürlich in den Schulen gefördert werde – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 den. Hier muss unbedingt die Mündigkeit für einen guten und reifen Umgang mit Medien, mit Digitalität hergestellt werden. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos] – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir sagen: Die Schulgesetzänderung der grün-schwarzen Landesregierung reicht an dieser Stelle aber nicht. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Das Kultusministerium möchte die Schulen verpflichten, selbst Regeln zu finden. Ganz ehrlich: Das reicht nicht mehr. Warum? Es braucht Regelungen, die Grauzonen verhindern, es braucht Orientierung für die Kinder, Orientierung für die Eltern. Hier tritt doch auch die Fürsorgepflicht des Staates, der Landesregierung in Kraft. Es braucht eine klare pädagogische Botschaft, und zwar schon bei der Einschulung. Die Eltern brauchen schon vor der Einschulung diese Orientierung. Deshalb fordern wir eine konkrete, einheitliche, flächendeckende Handynutzungsregelung, und zwar vor allem für die Vulnerabelsten unserer Gesellschaft: für die Grundschulkinder, für die Klassen 1 bis 4 und für die Kinder in den Klassen 5 und 6. Sie sollten nicht auf dem WC oder im Schulhof hinter dem Gebüsch das Handy nutzen. Es muss doch auch für alle Lehrkräfte klar sein: Das Handy hat im Grundschulalltag und im Alltag der Fünft- und Sechstklässlerinnen und -klässler nichts zu suchen, auch nicht in der Tasche. Deshalb braucht es hier andere Regelungen. Das Handy gehört in den Handysafe oder in die Handygarage, speziell auch bei den Kindern in den Klassen 5 und 6. (Beifall der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Der Übergang in eine weiterführende Schule ist ein Schlüsselmoment, eine ganz sensible Phase. Hier muss es auf das soziale Miteinander ankommen. Es muss auf das Kennenlernen und auf das Lernen im Unterricht abgehoben werden. Die Studienlage muss uns hier ganz eindeutig zu denken geben. Das muss der Impuls sein, dieses Thema ernster zu nehmen und zu behandeln. Gestern wurde die Studie der Landesanstalt für Medien NRW vorgestellt. Heraus kam – und das ist echt hart und bitter –, dass fast 50 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren bereits Pornos konsumiert haben. Deshalb sagen wir hier: Bitte helfen Sie uns, die Kinder zu schützen. Bitte unterstützen Sie unseren Änderungsantrag, und stimmen Sie bitte diesem Änderungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

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