Ulli Hockenberger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst eine persönliche Bemerkung. Ich empfinde es durchaus als Privileg und Herausforderung, dass meine Fraktion mir zutraut, heute zu vorgerückter Stunde noch Ihre ganze Aufmerksamkeit für ein Thema zu gewinnen, das ja nun auf den ersten Blick nicht gerade als Straßenfeger daherkommt. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Kollege Hockenber- ger schafft das! – Abg. Anton Baron AfD: Straßenfe- ger*innen! – Zuruf von der SPD) Da wir aber alle Verwaltungs- und Bürokratieentlastungsexperten sind, betrifft das Gesetz ja nun auch uns alle irgendwie. (Ulli Hockenberger) Heute geht es um das – wir haben es gehört – Zweite Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse im Landesrecht. Wo es ein zweites Gesetz gibt, hat es irgendwann einmal auch ein erstes Gesetz gegeben. (Vereinzelt Heiterkeit) Das Zweite Gesetz beschäftigt sich mit 103 Artikeln, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) das erste Gesetz hat sich mit 56 Artikeln befasst – die Älteren unter uns erinnern sich noch, und die Jüngeren, wenn sie aufgepasst haben. Der Landtag hat sich nämlich bereits in der letzten Legislaturperiode mit diesem Thema beschäftigt. Wer sich noch einmal an die Anfänge erinnern möchte, dem empfehle ich, in den Plenarprotokollen vom 18. Dezember 2019 und 5. Februar 2020 nachzulesen. Bei Interesse können Sie sich gern bei mir melden, ich habe sie mitgebracht, (Der Redner hält ein Plenarprotokoll hoch.) falls jemand noch während meiner Rede Lektüre sucht – da kann er das nachlesen. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Ich verzichte darauf, im Detail daraus zu zitieren, (Abg. Anton Baron AfD: Gott sei Dank!) auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit. Nur so viel: Beim damaligen Projekt „Normenscreening BW“ – wir haben es gehört – wurden insgesamt über 1 400 Regelungen dahin gehend überprüft, ob sie verzichtbare Formerfordernisse enthalten – mit dem Ziel, diese zu streichen oder durch einfache elektronische Verfahren zu ersetzen. Damals wurden 23 Regelungen ganz gestrichen und bei 73 Regelungen auch eine elektronische Abwicklung zugelassen; betroffen waren 56 unterschiedliche Regelungsbereiche. Ich hatte mich in der Lesung seinerzeit hinreichend mit dem Landesseilbahngesetz auseinandergesetzt, um ein Beispiel zu nennen; wenn Sie sich erinnern. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Raimund Haser CDU: Das ist wichtig!) Der nicht nur von mir sehr geschätzte Kollege Rainer Hinderer, der dem Hohen Haus leider nicht mehr angehört, hat damals von einem „ganz kleinen, marginalen Beitrag“ gesprochen – Oppositionssprech halt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Das Protokoll verzeichnet an dieser Stelle auf Seite 6833 einen bemerkenswerten Zwischenruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU – also von mir –, der noch heute richtig ist: Damit fängt es an! In der Tat: Damit hat es angefangen, und es hat deutlich vor dem von mir wiederholt zitierten Brandbrief der kommunalen Landesverbände, der Wirtschaftsverbände usw. angefangen, (Abg. Anton Baron AfD: Wirtschaftsverbänd*innen!) de – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 die sich in großer Sorge um unser Land befunden hatten. Das war die Geburtsstunde der Entlastungsallianz, mit deren Paketen wir uns hier schon wiederholt auseinandergesetzt haben. Das Vorblatt zum seinerzeitigen Gesetz enthielt noch Einsparvolumina für die einzelnen Bürger im dreistelligen Bereich. Dieses Mal hat die Landesregierung auf die Angabe eines Einsparvolumens verzichtet. Sei’s drum. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns sowohl im ersten als auch im zweiten Gesetz intensiv mit der Notwendigkeit auseinandergesetzt haben, und wer die beiden Gesetze miteinander vergleicht, der weiß, dass die Landesregierung beim Kampf um die verbesserten Bedingungen einen langen Atem hat und auch nicht aufgibt, daran zu arbeiten. Warum sage ich das? Eine Regelung hat es sowohl in das erste Gesetz als auch in das zweite Gesetz geschafft. Sowohl Artikel 44 des Gesetzes aus dem Jahr 2020 als auch Artikel 87 des heutigen Gesetzes enthalten jeweils Änderungen – Achtung! – der „Allgemeinen Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums“. Daran können Sie erkennen: Die Landesregierung gibt nicht auf, wenn sie einmal ein ehrenwertes Ziel erkannt hat. Der Abbau von Formerfordernissen gehört dazu. (Beifall der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Nur am Rande noch erwähnt: Zum ersten Gesetz gab es im Beteiligungsportal keinen Kommentar, zum zweiten Gesetz gab es „Daumen hoch“ und „Daumen runter“, und es gab einen interessanten Kommentar, einen einzigen. Den finden Sie am Ende Ihrer Drucksache. Ich erwähne das deswegen, weil das den Fleißnachweis gegenüber meiner Fraktion darstellt, dass ich alles durchgelesen habe. (Abg. Raimund Haser CDU: Das wissen wir!) Ich zitiere Ihnen aber diesen Kommentar: 30 % aller Verordnungen sollten auf den Prüfstand. Vor allem diese wo jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand weis das sie überflüssig sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Der Kommentar ist auch orthografisch ein Highlight. Das müssen Sie wirklich mal nachlesen. Ich habe es nicht so gut zitieren können, wie es schlecht geschrieben war. Interessant ist die Bewertung der Landesregierung dazu. Der Herr Staatssekretär hat es noch einmal deutlich gemacht: Den bereits eingeschlagenen Weg des Abbaus von Schriftformerfordernissen wird das Land Baden-Württemberg auch in Zukunft konsequent weitergehen. Jetzt hat der Herr Staatssekretär Ausführungen gemacht, dass eine Generalklausel nicht möglich ist. Von einer Wiederholung in meiner Rede haben Sie keinen Mehrwert, deshalb verzichte ich darauf und komme auch schon zum Schluss; denn die Aufmerksamkeitsspanne lässt beim einen oder anderen so langsam nach, was ich durchaus verstehen kann. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Raimund Haser CDU: Für dich machen wir eine Ausnahme!) (Ulli Hockenberger) Bürokratieabbau, Verwaltungsoptimierung und Verfahrensbeschleunigung – das ist ein Marathonlauf. Der ist nicht in einem Sprint zu bewältigen. Neben dem heutigen Gesetz gehören dazu auch das Regelungsbefreiungsgesetz, das Regelungsbereinigungsgesetz, die Entlastungsallianz. Wir machen mit diesem Gesetz heute einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Wir sind auf einem guten Weg; das Ziel wird unseren Weg lohnen. Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf und freut sich auf die Beratung im Ausschuss und in der zweiten Lesung. Ich danke Ihnen, dass Sie zu so später Stunde noch mit beispielloser Aufmerksamkeit zugehört oder zumindest so getan haben. Vielen Dank und einen schönen Abend. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD, der FDP/DVP und der AfD)
