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Fadime Tuncer

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 17/137

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir beraten heute in zweiter Lesung ein Gesetz, das über Leben und Tod entscheiden kann, sowie einen Änderungsantrag der mitwirkenden Fraktionen. Vielen Dank schon mal dafür. Es geht um den Schutz von Frauen und Kindern, um deren konkrete Sicherheit. Die Realität ist eindeutig: Straftaten gegen Frauen und Mädchen nehmen weiter zu. Häusliche Gewalt ist auf einem Höchststand. Inzwischen ist wissenschaftlich bewiesen und belegt: In Deutschland wird im Durchschnitt an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Expartner oder Partner getötet. Noch einmal zusammengefasst: Die Studie „Femizide in Deutschland“ hat 334 Tötungsdelikte untersucht. Davon wurden 197 eindeutig als Femizide eingeordnet. Die Täter sind fast ausschließlich Männer und die Opfer Frauen – meist im Kontext von Trennung, Kontrolle und Eifersucht. Besonders erschütternd ist: In jedem vierten Fall gab es im Vorfeld keine polizeilichen Schutzmaßnahmen, obwohl Warnsignale häufig deutlich erkennbar waren. Genau hier setzen dieses Gesetz und unser Änderungsantrag an. Es ist kein Symbolgesetz, sondern ein Gesetz zur gezielten Prävention. Unser Ziel ist klar: null Femizide, keine Frau darf mehr Opfer werden. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die elektronische Fußfessel ist ein Instrument, wenn eine reale Gefahr besteht, wenn Näherungsverbote nicht wirken, wenn Stalking anhält, wenn Eskalation droht. Künftig kann der Aufenthaltsort des Gefährders automatisiert mit dem der gefährdeten Person abgeklärt werden. Die betroffene Frau erhält in Echtzeit eine Warnung, wenn sich der Täter nähert. Das ist kein Überwachungsstaat, das ist konsequenter Opferschutz. Ein zentraler Fortschritt, der im Änderungsantrag vorgesehen ist, ist die Möglichkeit, bei besonders schweren Gefährdungen aufgrund richterlicher Anordnung ein Bewegungsbild zu erstellen. Das ist kein technisches Detail, sondern ein entscheidender Sicherheitsgewinn. ode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Damit wird sichtbar, ob sich ein Täter dauerhaft im Umfeld einer gefährdeten Person aufhält, ob weiterhin eine gefährliche Beziehung besteht, auch ohne formale Verstöße gegen Näherungsverbote. Das Bewegungsbild ermöglicht es, Gefahrenlagen realistisch einzuschätzen und frühzeitig über die Verlängerung oder Verschärfung von Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Gerade in hoch dynamischen Trennungssituationen kann genau das den Unterschied zwischen Eskalation und rechtzeitigen Eingriffen bedeuten. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben auch gezeigt: Die elektronische Fußfessel entfaltet gerade mit dem Bewegungsbild ihre präventive Wirkung. Ja, dieses Gesetz greift auch in Grundrechte ein. Aber das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als das Bewegungsrecht eines gewalttätigen Täters. Gleichzeitig ist dieses Gesetz auch klar begrenzt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, es braucht eine richterliche Anordnung, klare Zweckbindungen und strenge Datenschutzvorgaben. Auch die Einwilligung der gefährdeten Person ist zwingend Voraussetzung. Der Minderjährigenschutz spielt hier auch eine große Rolle. Hier wird dem Vorbild des Gewaltschutzgesetzes Rechnung getragen, und das ist richtig und notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, der fraktionsübergreifende Änderungsantrag stärkt den Schutz vor häuslicher Gewalt, ohne dabei den Datenschutz aus dem Blick zu verlieren. Besonders sind die klare Begrenzung der Überwachung und der zusätzliche Schutz der Minderjährigen. Insgesamt sehen wir das als ausgewogenen Kompromiss an: Sicherheit versus Grundrechte. Meine Damen und Herren, jede getötete Frau ist eine zu viel, und jeder nicht genutzte Schutz politisches Versagen. Der Höchststand der Gewalt ist erreicht, jetzt müssen die Zahlen eben auf null sinken. Daher bitten wir auch hier, dem Gesetzentwurf und den Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)

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