Dr. Wolfgang Reinhart
Zur Beantwortung darf ich für die Landesregierung den Herrn Innenminister ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Spezialistinnen und Spezialisten (Minister Thomas Strobl) für organisierte Kriminalität, die OK-Abteilungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeidirektion Heilbronn, schoben dem Geschäftsmodell gefälschter Sprachzertifikate einer bundesweit und international agierenden Tätergruppierung einen Riegel vor. Ich möchte mich herzlich bedanken für eine wirklich super engagierte und höchst erfolgreiche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn und der Staatsanwaltschaft. Das war eine exzellente Arbeit. Kriminelles Vorgehen führte dazu, dass Menschen ohne geprüfte Kenntnisse deutscher bzw. europäischer Straßenverkehrsregeln und trotz mangelhafter deutscher Sprachkenntnis eine Bescheinigung über eine bestandene theoretische Führerscheinprüfung erhalten haben. Hier hat sich eindrucksvoll gezeigt: Wir bekämpfen die organisierte Kriminalität akribisch und unnachgiebig mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln. Die bundesweite und internationale Vernetzung trug maßgeblich zur Aufklärung der illegalen Machenschaften bei. Auch im Bereich der Einbürgerungsverfahren gibt es Versuche, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Täuschung zu erschleichen. Um diesem Phänomen zu begegnen, ergreifen unsere Sicherheitsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nur Personen eingebürgert werden, die die hierfür erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Nachweis von Sprachkenntnissen im erforderlichen Umfang. Sofern Hinweise auf Täuschungshandlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Einbürgerungstests erlangt werden, gewährleisten wir eine ganzheitliche und behördenübergreifende Bekämpfung. Entsprechende Maßnahmen stimmen wir ab und ergreifen diese auch umgehend. Unsere Staatsangehörigkeitsbehörden sind bezüglich der Vorlage von Nachweisen zum Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen seit Jahren extrem sensibilisiert. Einem eingereichten Sprachzertifikat und der Prüfbescheinigung des Tests „Leben in Deutschland“ kommt zwar eine gewichtige Indizwirkung zu, sie führen aber nicht zum Vollbeweis, dass Kenntnisse tatsächlich vorliegen. Die Bekenntnisse sowohl zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Loyalitätserklärung sind grundsätzlich persönlich abzugeben, und es soll auch deren Bedeutung abgefragt werden, sodass sich die Einbürgerungsbehörde in jedem einzelnen Fall persönlich einen Eindruck von den Sprachkenntnissen des Antragstellenden verschafft. Das Sprachzeugnis ist also allein nicht ausreichend – wir legen ein Papier vor –, sondern es wird in jedem Fall persönlich überprüft, ob die entsprechenden Sprachkenntnisse tatsächlich auch vorliegen. Das ist die Praxis in Baden-Württemberg. Das ist die gängige Praxis – um es klar zu sagen. Das war die gängige Praxis in Baden-Württemberg, und das bleibt auch in Zukunft selbstverständlich die gängige Praxis in Baden-Württemberg. Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vorlage gefälschter Urkunden oder Bescheinigungen in Einbürgerungsverfahren werden selbstverständlich grundsätzlich zur Anzeige gebracht, und selbstverständlich wird das Verfahren auch entode – 137. Sitzung – Mittwoch, 10. Dezember 2025 sprechend ausgesetzt. Sie sehen also ganz klar: Wir reden nicht nur, wir handeln. Um es noch einmal zu verklaren: Wer bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft mit falschen Dokumenten arbeitet oder in anderer Art und Weise lügt und betrügt, kann nicht deutscher Staatsbürger bleiben. Die Einbürgerung muss zurückgenommen werden. Ich füge meine persönliche Meinung hinzu: Er kann dann auch nicht in der nächsten Woche einen neuen Antrag stellen, sondern er muss für mindestens zwölf Jahre von der Einbürgerung gesperrt bleiben. Denn wenn jemand deutscher Staatsbürger werden möchte und er im Grunde genommen mit einer solchen Illoyalität gegenüber dem Staat beginnt, dann muss das eine harte Folge haben. Diese harte Folge bedeutet, dass das Staatsangehörigkeitsverfahren sofort abgebrochen wird, dass, wenn die Staatsangehörigkeit schon erteilt worden ist, sie zurückgenommen wird und es auch eine entsprechende Sperrfrist von mindestens zwölf Jahren für ein erneutes Einbürgerungsverfahren geben muss. (Beifall bei der CDU)
