Rüdiger Klos
Frau Präsidentin, (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Die Zeit läuft!) werte Kollegen! Das Juristenausbildungsgesetz verdient es, mit der korrekten Bezeichnung erwähnt zu werden: „Gesetz über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst“. Im Gesetz werden Sachverhalte geregelt wie die Erste juristische Prüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung, die Prüfungsorte, wer als Prüfer agieren darf und alle Fragen, die mit der Ausbildung zusammenhängen. Zu den notwendigen Voraussetzungen ist festgehalten – ich zitiere –: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung werden in Dienstzeugnissen beurteilt. Das weitere Prozedere, nachdem das Erste juristische Examen bestanden ist, wird in § 5 – Beginn und Ende des Vorbereitungsdienstes – geregelt. Ich darf Absatz 2 zitieren: Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist abzulehnen, wenn der Bewerber für den Vorbereitungsdienst ungeeignet oder, insbesondere wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens, für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nicht würdig ist. „Unwürdig“ bedeutet, dass eine Person aufgrund schweren Fehlverhaltens wie Betrug, Veruntreuung, Mord usw. für bestimmte berufliche oder rechtliche Positionen als ungeeignet angesehen wird, was zu Approbationsentzug, Zulassungsverweigerung oder Verlust akademischer Grade führen kann. Das heißt, der Rechtsstaat ist schon jetzt verteidigungswillig und verteidigungsfähig. Zur Erinnerung: Wir sind hier im Ausbildungsbereich in der Vorbereitung zum Zweiten juristischen Staatsexamen. Es handelt sich hier also um die Möglichkeit massiver Einschnitte in die freie Ausbildungs- und Berufswahl. Und die bestehen schon jetzt. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Ja!) Man mag es allerdings kaum glauben, was die SPD jetzt hier zusätzlich fordert. Ich zitiere: Der Bewerber ist insbesondere dann als ungeeignet anzusehen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht. Meine Damen und Herren, selbstverständlich wollen auch wir nicht, dass Verfassungsfeinde plötzlich in Richterämtern auftauchen. Aber, wie hier von meinen Vorrednern schon dargelegt – ich muss es jetzt nicht wiederholen – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber ein bisschen schon!) – Das ist eine Frechheit, Herr Kollege, was Sie hier gerade der AfD vorgeworfen haben. Unfassbar! (Beifall bei der AfD) (Rüdiger Klos) Abgesehen davon, dass man es kaum schwammiger und somit missbräuchlicher formulieren könnte, wäre es ehrlicher gewesen, zu schreiben: „Die SPD fordert eine Gesinnungsprüfung bei der Ausbildung. Die SPD will den Radikalenerlass von 1972 in verschärfter Form wieder einführen.“ Das wäre ehrlich gewesen. Und am besten ergänzen Sie noch: Das Entscheidungsgremium, das über die Gesinnungsprüfung entscheidet, besteht aus SPD-Mitgliedern, und den Vorsitz führt Frau Professor Brosius-Gersdorf. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ja, ge- nau! Das sieht man ja in Rheinland-Pfalz!) Um diesen Gesetzentwurf der SPD zu verstehen, muss man nur einen Blick auf die Prognosen zur Landtagswahl werfen. Von Volkspartei ist gerade hier in Baden-Württemberg nichts mehr zu sehen, und auch bundesweit kriechen Sie mehr schlecht als recht gerade noch über die Zehnprozenthürde. Wer wie die SPD im politischen Wettstreit argumentativ blank ist, schreckt offensichtlich weder vor Stigmatisierung noch vor Einschüchterung von angehenden Volljuristen zurück. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Sie wollen Existenzängste schüren und unsere Gesellschaft letztendlich spalten. (Beifall bei der AfD – Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Wann reden Sie zum Thema?) Sie schützen den Kampf gegen Verfassungsfeinde vor, meinen aber die politische Konkurrenz. (Lachen des Abg. Dr. Matthias Miller CDU) Sie instrumentalisieren unser Rechtssystem zum eigenen politischen Machterhalt und stürzen sich selbst in eines der finstersten Kapitel der deutschen Geschichte. (Zuruf von den Grünen: Oh! – Zuruf von der SPD) Sie stehen nach diesem Angriff auf unser Rechtssystem wohl nicht mehr völlig auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Handwerklich ist der Gesetzentwurf auch schlecht gemacht. Ein Rechtsanwalt verliert nur dann die Zulassung, wenn er die freiheitlich-demokratische Grundordnung in – Zitat – „strafbarer Weise“ angreift. Die Regeln und Hürden für die Zwischenstadien und notwendigen Ausbildungsschritte zum Rechtsanwalt können aber niemals höher sein als die für die Berufsausübung. Hoffen Sie, dass dieser Entwurf keine Mehrheit findet. Er würde sich in erster Linie gegen Sie richten. (Beifall bei der AfD)
