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Plenarprotokoll 8/32

22.04.2026 · 313 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (51)BSW (28)SPD (27)CDU (15)fraktionslos (5)

Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich zur nun schon 32. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Pressevertreter, die uns auch heute wieder begleiten, alle Gäste am Bildschirm und natürlich die Vertreter der Landesregierung. Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur in seiner 14. Sitzung am 15. April dieses Jahres Frau Abgeordnete Julia Sahi zur Vorsitzenden gewählt hat. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD und CDU) Des Weiteren informiere ich Sie darüber, dass Frau Vizepräsidentin Dr. Gruhn den von ihr während der Debatte zu Tagesordnungspunkt 11 „Beschäftigungssicherheit für die Mitarbeiter der PCK Schwedt!“ in der 31. Plenarsitzung der Abgeordneten Jenny Meyer, BSW, wegen Überschreitens der Redezeit erteilten Ordnungsruf zurückgezogen hat. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Der zuvor von Frau Meyer, BSW, eingelegte Einspruch hat sich durch die Rücknahme des Ordnungsrufes erledigt. Gleichwohl hat sich das Präsidium mit dieser Angelegenheit befasst und sie unter anderem zum Anlass genommen, allgemeine Verhaltensweisen im Plenum zu erörtern. Dabei wurde von Herrn Vizepräsidenten Genilke – so viel darf ich wohl aus einer nichtöffentlichen Sitzung wiedergeben – hervorgehoben, dass die drei Vizepräsidenten und auch ich kritische Hinweise an die Sitzungsleitung sehr ernst nehmen und darüber im Austausch stehen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen zwei entspannte Sitzungstage! Meine Damen und Herren, gibt es von Ihrer Seite Hinweise zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die zeitweilige Abwesenheit von Herrn Minister Keller, Herrn Vizepräsidenten Münschke so- wie Herrn Abgeordneten Hünich angezeigt. In diesem Zusammenhang informiere ich Sie darüber, dass Herr Ministerpräsident Dr. Woidke am 21. April 2026 Herrn Hendrik Fischer zum Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa ernannt hat. Herr Fischer übernimmt vorübergehend die Amtsgeschäfte für den erkrankten Staatssekretär Herrn Dr. Markus Niggemann, dem ich hiermit im Namen des Parlaments die allerbesten Genesungswünsche übermitteln möchte. Herrn Fischer wünsche ich viel Erfolg. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) 2026 5 Ich darf Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Gymnasiums Luckenwalde sowie Studierende der Universität Potsdam, die auf Einladung der Abgeordneten Dr. Manja Schüle, SPD, bei uns sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Keine Toleranz bei digitaler Gewalt – Schutzlücken schließen, Prävention ausbauen und Strafverfolgung konsequent durchführen Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/2675 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2701 Das Wort hat Herr Abgeordneter Lüttmann für die Fraktion der SPD. Bitte. (Beifall SPD)

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Björn Lüttmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Vorab zwei Grundfragen: Haben wir uns eigentlich bewusst in die digitale Welt begeben, oder wurden wir in die digitale Welt hineingezogen? Gab es eigentlich einen Plan, ein Regelwerk, Umgangsformen, ja Gesetze, als wir digital wurden, oder ist es nicht vielmehr so, dass wir begannen, online zu shoppen, und uns plötzlich wunderten, dass unsere Einkaufsstraßen verwaisten; dass wir streamten und es plötzlich keine Plattenläden und Videotheken mehr gab; dass wir Finanztransaktionen ins Internet verlegten und plötzlich ganz neue Kriminalitätsformen entstanden, auf die wir bis heute teilweise keine ausreichende Antwort haben; und dass wir – um zum Thema der Aktuellen Stunde zu kommen – unsere Kommunikation auf die Plattformen amerikanischer und chinesischer Unternehmen verlagerten, die vielleicht eine ganz andere Vorstellung davon haben, was zulässig ist und was nicht, und deren Algorithmen schlechte Nachrichten, Fake News und Hetze gerne in den Vordergrund spülen? (Dennis Hohloch [AfD]: Stimmt!) Es vergeht doch kein Tag, an dem die Nachrichten nicht voll sind mit Meldungen über digitale Gewalt in ihren verschiedenen Facetten. In den letzten Tagen erlebten wir beispielsweise, dass Union Berlin im Netz – ich zitiere aus einem Posting – als „scheißwoker Verein“ beschimpft wurde, weil er sich erlaubte, erstmals eine weibliche Trainerin einzusetzen. Wir erlebten, 6 Landtag wie Menschen Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus bedrohten und Wissenschaftlerinnen herabwürdigten, weil sie glaubten, die Bedürfnisse eines gestrandeten Wals besser einschätzen zu können als sie. Ich zitiere: „Möwen sollten Sie zerpicken“, wurde den Wissenschaftlerinnen des Meeresmuseums Stralsund gewünscht. Und ich darf das einmal persönlich machen: Ich frage mich dann immer: Was ist eigentlich los mit diesen unseren Mitmenschen? (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Die Antwort auf diese Frage – und da dürfen wir nicht naiv sein – liegt oft und immer wieder in diesem kleinen Gerät namens Smartphone und in einer völlig entglittenen und ausgeuferten Kommunikationswelt, die, um meine Frage vom Anfang gleich selbst zu beantworten, immer noch weitgehend ohne Plan, Regelwerk, Umgangsformen oder wirksame Gesetze auskommt. Aber Menschen müssen auch im Netz vor Hass und Hetze geschützt werden. Was analog gilt, muss auch digital gelten. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Meine sehr geehrten Damen und Herren, digitale Gewalt lauert überall: in vermeintlich sozialen Netzwerken, in Chatgruppen, auf Gaming-Plattformen, in Kommentarspalten oder direkt in den privaten Nachrichten. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Digitale Gewalt hat dabei sehr viele verschiedene Gesichter: Cyberstalking, Cybermobbing, Cybergrooming, bei denen es um Belästigungen, um Bedrängungen, um missbräuchliche Annährungen insbesondere an Kinder geht; Shaming, also das Veröffentlichen peinlicher Inhalte, natürlich ohne Zustimmung der betroffenen Person – und das beginnt leider oft sehr früh, schon in den Schulen –; Doxing, das gezielte Sammeln und Veröffentlichen persönlicher Daten mit dem Ziel der Einschüchterung; (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Identitätsdiebstahl oder -missbrauch in sozialen Medien, beim Onlineshopping oder -banking oder auch Hatespeech, also Hassrede, Beleidigungen, Herabsetzungen und Hetze. All dies gehört zum großen Bereich der digitalen Gewalt, und die Aufzählung ist noch lange nicht abschließend. Eine besonders perfide Form ist die sexualisierte digitale Gewalt. Die Erfahrungen der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes haben aktuell in besonders erschreckender Weise deutlich gemacht, (Lachen bei der AfD sowie Zurufe – Gegenruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]: Ihr Lachen sagt alles!) wie künstliche Intelligenz hierfür missbraucht werden kann: Deepfake-Pornografie, für die das Gesicht der Schauspielerin missbraucht wurde, die Verbreitung dieser Filme in ihrem Namen und die weiteren Taten – eigentlich eine unglaublicher als die andere. Vermutlich wird sich demnächst die Staatsanwaltschaft Potsdam mit einigen dieser Taten befassen. Das Thema wird also in unserer unmittelbaren Nähe verhandelt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses prominente Beispiel zeigt einmal mehr: Es ist höchste Zeit, sich mit dem Thema der digitalen Gewalt stärker auseinanderzusetzen, denn digitale Inhalte verbreiten sich rasend schnell. Sie erreichen viele Menschen, lassen sich meist nicht vollständig löschen, und viel zu selten können die Täter ermittelt werden. Und die Folgen für die Betroffenen sind gravierend. Viele berichten von Angst vor Übergriffen, von sozialer Isolation, von Depression und nachhaltiger Rufschädigung. Die psychische Belastung aufgrund von digitaler Gewalt ist immens, und die Zahlen haben besorgniserregend zugenommen. Seit 2020 haben sie sich verdoppelt. Jedes Jahr sind Millionen – Millionen! – Deutsche von digitaler Gewalt betroffen. Und die Opfer sind sehr häufig Frauen und Mädchen. Mehr als ein Drittel von ihnen ist noch minderjährig. Besonders betroffen sind Jugendliche und junge Erwachsene. Rund zwei Drittel der jungen Menschen – so die Angaben in den Statistiken – haben bereits Erfahrung mit digitaler Gewalt gemacht. Oft trifft sie auch Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen: prominente Persönlichkeiten, in besonderem Maß auch Politikerinnen und Politiker. Laut HateAid sind rund die Hälfte aller politisch Engagierten von digitaler Gewalt betroffen gewesen – natürlich in unterschiedlichem Maß und in unterschiedlicher Härte. Aber auch hier sind Frauen besonders oft betroffen. Viele politisch Engagierte verändern nach den Erfahrungen digitaler Gewalt zunächst ihr Kommunikationsverhalten. Nicht wenige fühlen sich im Stich gelassen, und manche hören ganz auf, politisch aktiv zu sein – gerade, und das sollte uns besorgen, auf ehrenamtlicher Ebene. Und nur wenige setzen sich rechtlich zur Wehr, ob aus Überforderung, aus Scham oder weil sie denken, das gehöre irgendwie dazu. Damit wird letztlich auch ein Ziel der digitalen Gewalt erreicht: Politisch Andersdenkende werden eingeschüchtert und zum Aufgeben gebracht, so, wie es in den letzten Monaten leider in vielen Städten und Gemeinden passiert ist. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Dass aus digitaler Gewalt auch reale Gewalt werden kann, zeigte doch erst vor wenigen Tagen die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität. Ich bin mit dem Innenminister einer Meinung, wenn er feststellt, dass die Radikalisierung junger Menschen im Netz beginnt. Wenn ich als Jugendlicher Menschen mit Migrationshintergrund ständig pauschal als „Kopftuchmädchen“ oder „Messermänner“ herabgewürdigt präsentiert bekomme, wenn es in meinem Stream die ganze Zeit darum geht, abzuschieben, „bis die Startbahn glüht“, (Beifall AfD) wenn Schulleiter, Lehrerinnen und kritische Eltern – im schlimmsten Fall mit Klarnamen – an den Pranger gestellt werden, (Dennis Hohloch [AfD]: Sie wollen doch die Klarnamenpflicht!) dann wundern wir uns doch bitte nicht, wenn mancher Jugendliche glaubt, auch auf der Straße aktiv werden zu müssen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist doch peinlich!) Um es ganz klar auszusprechen: Die Fraktion hier rechts von mir hat ganz stark zu dem beigetragen, was wir heute „digitale Gewalt“ nennen, (Lars Hünich [AfD]: Ganz vorsichtig!) und zu dem, was nicht selten in physische Gewalt umschlägt. (Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Ihr seid die, die überall hetzen! Ihr seid die, die das finanzieren!) Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand, der mich und meine Fraktion wütend macht und den wir nicht länger hinnehmen dürfen. Es darf nicht sein, dass wir weiter vom Spielfeldrand aus zusehen, (Dennis Hohloch [AfD]: Deswegen Social-Media-Verbot!) wenn Menschen zur Zielscheibe von Hass, Hetze und KI-generierter Diffamierung gemacht werden. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Niemand hat das Recht, das Leben anderer derart zu belasten, und erst recht nicht, dabei ungestraft davonzukommen. Die Täter müssen vielmehr die volle Härte des Gesetzes spüren. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Deshalb bin ich froh, dass sich der Bundesrat im März auf Initiative Brandenburgs und weiterer Länder mit den Opfern digitaler Gewalt solidarisiert und deutlich gemacht hat, dass es dringend ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“ braucht. Bereits am vergangenen Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein solches Gesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Täter schneller zu identifizieren und konsequenter zu verfolgen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte um den Umgang mit digitaler Gewalt betrifft dabei mehrere Ebenen. Zum einen geht es darum, die verschiedenen Formen digitaler Gewalt im Strafrecht abzubilden, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) 2026 7 Es geht aber auch darum, dass Betroffene ihre Rechte künftig einfacher durchsetzen können und vor allem schneller erreichen, dass beleidigende oder entwürdigende Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Darauf werden gleich der Justizminister und meine Kollegin Tina Fischer noch näher eingehen. Ein dritter Aspekt betrifft uns aber alle als Gesellschaft. Was sagt es eigentlich über uns als Gesellschaft aus, wenn digitale Angriffe zum Alltag gehören, (Dennis Hohloch [AfD]: 29 000 Messerangriffe!) wenn Menschen eingeschüchtert, diskriminiert, öffentlich bloßgestellt werden und das zunehmend als normal gilt, oder wenn eine ganze Generation unter dem Eindruck heranwächst, dass es kaum Konsequenzen hat, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) wenn andere digital Macht oder Kontrolle über sie ausüben? Da ist doch etwas aus dem Ruder gelaufen. Für uns, die SPD-Fraktion, ist klar: Das dürfen wir nicht länger akzeptieren, und das werden wir auch nicht länger akzeptieren. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Deshalb wollen wir gemeinsam mit der CDU digitaler Gewalt entschieden entgegentreten, Betroffenen bessere Unterstützung bieten und prüfen, was wir darüber hinaus noch angehen müssen; denn Gesetze allein werden das strukturelle gesellschaftliche Problem nicht lösen. Wir brauchen mehr Aufklärung, mehr Medienkompetenz und eine klare gesellschaftliche Haltung. Wir müssen die Informationskampagnen über die Risiken digitaler Gewalt und zu Schutzmöglichkeiten verstärken, wir müssen bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen niederschwellig zugänglich machen. Und wir brauchen soziale Medien, die Fake News, Deepfakes und Hetze den Kampf ansagen. Dafür ist auch eine stärkere Regulierung notwendig, wahrscheinlich auf EU-Ebene. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Meine Damen und Herren, ich höre schon die Kritiker, die hier gleich meinen, es gehe um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Darum geht es aber gar nicht. (Zurufe von der AfD: Nein! Gar nicht! – Dennis Hohloch [AfD]: Es geht immer um Jugendschutz!) Es geht nicht darum, Kritik oder kontroverse Meinungen zu unterdrücken, sondern darum, klare Grenzen zu ziehen, wo aus Meinung Gewalt wird, (Zuruf von der AfD: Dann machen Sie doch einfach!) wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wo die Würde eines Menschen attackiert wird. Noch einfacher ausgedrückt: Die eigene Freiheit endet dort, wo ich die Freiheit des anderen 8 Landtag verletze, dort, wo ich anderen Menschen Schaden zufüge, egal, ob analog oder digital. Das muss unsere Devise sein. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Meine sehr geehrten Damen und Herren, „die Scham muss die Seite wechseln“, so lautet ein Zitat der Französin Gisèle Pelicot, die jahrelang schwerster sexualisierter Gewalt ausgesetzt war. (Lena Kotré [AfD]: Aber nicht digitaler! – Dennis Hohloch [AfD]: Stimmt! Das war nicht digitale Gewalt!) Dazu kann ich nur sagen: Genau so ist es. Dies muss auch für die digitale Welt gelten. Aus Angst und Scham schweigen immer noch zu viele Betroffene und bringen Fälle digitaler Gewalt nicht zur Anzeige. Damit muss Schluss sein; denn digitale Gewalt beginnt dort, wo Menschen bewusst wegsehen oder Probleme verschweigen. Lassen Sie uns nicht mehr wegsehen! Lassen Sie uns nicht schweigen! Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam dafür sorgen, dass digitale Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft einnimmt – weder hier in Brandenburg noch sonst irgendwo! (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, mich haben mehrere Anrufe aus einem Stau heraus erreicht. Dazu gehört auch ein Anruf des Innenministers, der gleich hier sein wird. (Allgemeine Heiterkeit – Zuruf: Der Innenminister ist, glaube ich, schon da! Herr Wilke fehlt noch!) – Er ist schon da. Entschuldigung. (Zuruf von der AfD: Sie meinen den Superminister!) – Genau, ich meine Herrn Minister Wilke. (Daniel Münschke [AfD]: Der ehemalige Innenminister! Sie haben das „ehemalig“ vergessen!) Herr Abgeordneter Dr. Berndt spricht jetzt für die Fraktion der AfD. Bitte. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lüttmann, das „Wir“, von dem Sie hier sprechen, gibt es in Deutschland nicht mehr. SPD und CDU, vereint mit Grünen und Linken, haben es zerstört. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich sage Ihnen, ich bin zu spät und zu alt (Zuruf von der SPD: Oh!) Berufspolitiker geworden, (Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) um Ihnen in diesen blutleeren Raum der vorgeblichen virtuellen Bedrohung zu folgen. Ich lade Sie vielmehr ein – auch im Namen meiner Fraktion –, (Björn Lüttmann [SPD]: Aha!) dass wir uns den realen Bedrohungen in diesem Land stellen. Wenn Sie fragen, was ich damit meine, dann lade ich Sie ein, einmal nach Fürstenwalde zu fahren. (Beifall AfD) Dort waren meine Kollegen Fabian Jank, Dennis Hohloch und ich zu einer Kundgebung. Der Anlass war einmal mehr ein schlimmer. Es gab einen Übergriff auf zwei minderjährige Mädchen in einem Park. Es war ein Übergriff einer multiethnischen Gruppe Jugendlicher. Es war nicht die erste Demonstration aus diesem Anlass in Fürstenwalde. Vor einem halben Jahr waren wir auch in Fürstenwalde und haben demonstriert, weil es einen Übergriff eines Arabers auf einen 15-jährigen Jugendlichen gab. Man kann, wenn man sich im Internet informiert, wenn man die Presse liest oder wenn man nach Fürstenwalde fährt, ständig von derartigen Übergriffen und Überfällen hören, sehen und erfahren. Ich sage Ihnen: Diese Menschen leiden; sie leiden wirklich. Aber sie leiden nicht durch digitale, sondern durch analoge, durch reale, durch primitive alltägliche Gewalt. (Beifall AfD) Auch wenn Sie, die Koalitionsfraktionen, es nicht wahrhaben wollen: Es gibt eine Realität, es gibt eine analoge Realität in Brandenburg und in Deutschland. Sie ist zunehmend gekennzeichnet durch eine reale und brutale Gewalt. In einem Land mit 80 Messerattacken pro Stunde, (Zuruf) mit zwei Gruppenvergewaltigungen pro Tag und mit ständigen Angriffen auf Zugbegleiter, auf Rettungskräfte, auf Lehrer ist die reale Gewalt ein weitaus größeres und relevanteres Problem als die vorgebliche digitale, Herr Lüttmann, Herr Innenminister, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall AfD) Und betroffen davon, Herr Lüttmann, sind die Leute, für die Sie nur ein Lachen übrighaben: die Mädchen, Frauen und Kinder, die Opfer dieser sich ausbreitenden Gewalt in diesem Land sind. (Dennis Hohloch [AfD]: Kein Wort dazu!) Sie haben für diese Leute kein Wort des Mitgefühls und kein Wort der Unterstützung. Das nenne ich schändlich! (Beifall AfD – Björn Lüttmann [SPD]: Dann haben Sie mir nicht zugehört!) Ja, digitale Gewalt ist schlimm und nicht hinzunehmen; aber eine reale Vergewaltigung, Herr Lüttmann, ist zehnmal schlimmer als ein Deepfake. (Zuruf von der SPD: Das ist ja interessant!) Dementsprechend muss die Bekämpfung der zunehmenden realen, analogen Gewalt im öffentlichen Raum Priorität haben, in Deutschland und auch hier in Brandenburg. (Beifall AfD) Herr Lüttmann, ich verstehe, dass Ihnen und der SPD bzw. der Koalition dieses Thema unangenehm ist. Denn die Zerstörung des selbstverständlichen Miteinanders durch alltägliche Gewalt ist Ihr historisches Versagen als Koalition in Berlin und in Brandenburg. (Beifall AfD) Dass Sie darüber nicht sprechen wollen, ist jämmerlich, aber verständlich. Dieses Land ist voll von brennenden, realen Sorgen: Benzinpreise, Irankrieg, Reform und Finanzierung der Krankenkassen, Familienfeindlichkeit, ausufernde Staatsverschuldung, Millionennachzahlungen für Beamte, Insolvenzen, steigende Arbeitslosenzahlen usw. usf. (Uwe Adler [SPD]: Zum Thema, Herr Dr. Berndt!) – Ja. – In dieser Lage, im April 2026, da das Land voll von brennenden, realen Sorgen und Problemen ist – die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht zu vergessen, Herr Kollege Adler –, stellt sich die Frage: Warum wählt die SPD ausgerechnet den obskuren Fall Ulmen – Fernandes als Anlass ihrer Aktuellen Stunde? (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Das Land hat doch weiß Gott andere Probleme. Warum machen Sie das? Ich sehe zwei Gründe, warum Sie das tun. Erstens: Sie haben eine völlig verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit. (Vereinzelt Beifall AfD sowie des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Darüber haben wir in der Vergangenheit wiederholt gesprochen. Eine Regierung und eine Regierungspartei, die Windräder für einen Standortvorteil halten, die bei KI nicht an künstliche Intelligenz, sondern an die Kommunistische Internationale denken, (Lachen bei der AfD sowie Beifall) die elf Jahre nach Merkel noch nicht begriffen haben, dass Asylmigration das Fachkräfteproblem nicht behebt, sondern 2026 9 schlimmer macht, deren Superminister zwar nicht imstande ist, pünktlich in den Landtag zu kommen, (Ludwig Scheetz [SPD]: Der im Stau steht, meine Fresse! Was ist denn mit Ihren Leuten, wo sind die denn?) aber imstande ist, Gedanken zu lesen und die Opposition zu diffamieren – eine solche Regierung, die einen Regierungschef hat, der meint, die Menschen müssten doch zufrieden sein und dürften nicht die AfD wählen, weil sie doch Arbeit hätten und die Wirtschaft gut laufe, (Uwe Adler [SPD]: Zum Thema, Herr Dr. Berndt! – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Lüge!) eine solche Regierung leidet schlicht und einfach an weit fortgeschrittener Wahrnehmungsstörung, Herr Woidke und sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall AfD – Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Der zweite Grund, warum Sie den Fall Ulmen – Fernandes zum Anlass für eine Aktuelle Stunde nehmen: Dieser Fall trägt alle Züge einer Kampagne. (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) Das Ziel dieser Kampagne liegt auf der Hand: Sie wollen mehr Kontrolle über das Internet und über die sozialen Medien. (Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) Dass es eine Kampagne ist, ergibt sich aus der Geschichte des Falls. Am 17. April wurde der Gesetzentwurf von der Bundesjustizministerin vorgestellt, und sie sagte dazu, die Maßnahmen seien seit Monaten vorbereitet worden. Neue Dringlichkeit habe der Fall Ende März bekommen, genau seit Hochkochen der Affäre Ulmen – Fernandes. Das, sehr geehrte Damen und Herren, erinnert alles sehr an die Correctiv-Kampagne. (Unmut des Abgeordneten Erik Stohn [SPD] sowie Zuruf: Opferrolle!) Außerdem nähren auch die Inhalte Ihrer Gesetzentwürfe und Ihrer Vorhaben den Verdacht einer Kampagne. Dazu werden meine Kollegen Ben Filter und Lena Kotré ausführen. Hier nur so viel: Das Ministerium begründet den Gesetzentwurf mit Lücken in Bezug auf pornografische Deepfakes und dem besseren Schutz vor digitaler Gewalt. Das wird vom Deutschen Anwaltsverein und von der Bundesrechtsanwaltskammer bezweifelt. Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, also eine anlasslose Überwachungsinfrastruktur, installieren. Das sagt alles zu der Frage, in welche Richtung es geht. (Beifall AfD) In diesen Zusammenhang gehört auch die Forderung von Innenminister Jan Redmann nach einem Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige, (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) 10 Landtag mit der einmal mehr von den eigentlichen Ursachen der realen Gewalt abgelenkt werden soll. Ich sagte, all das erinnert an die Correctiv-Kampagne. Die aktuelle Kampagne zur digitalen Gewalt und Ihre Rede, Herr Lüttmann, sind genauso unglaubwürdig wie die Correctiv-Kampagne, und das nicht nur, weil sie von der realen Gewalt im Land ablenken, sondern auch, weil gerade die diese Aktuelle Stunde beantragende SPD als Teil der Ampel erst vor 23 Monaten im Bundestag geringere Mindeststrafen für den Besitz und Erwerb von kinderpornografischen Inhalten beschlossen hat. Bringen Sie doch das bitte erst mal in Ordnung, Herr Woidke, Herr Redmann und Herr Lüttmann! (Beifall AfD) Abschließend noch ein Ceterum censeo. Was Sie digitale Gewalt nennen, ist genau wie die reale Gewalt Ausdruck einer allgemeinen Verrohung und Entbindung unseres Lebens. Diese Brutalisierung ist aber weder ein Naturgesetz noch eine zwangsläufige Folge der technischen Entwicklung, wie Sie, Herr Lüttmann, hier zu suggerieren versuchen. Sie ist die Folge Ihrer Politik, sie ist die Folge der Politik von SPD und CDU und, Herr Lüttmann, Herr Woidke, Herr Redmann und Herr Bretz, sie ist Ihre historische Schuld. (Beifall AfD) Der freiheitliche säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. – Dieser Satz wurde von Ernst-Wolfgang Böckenförde, einem früheren Verfassungsrichter und SPD-Mitglied, geprägt. SPD und CDU haben ihn vergessen. Darum rufe ich ihn ein ums andere Mal in diesem Landtag in Erinnerung. Die Voraussetzungen für einen freiheitlichen Staat und ein freies Zusammenleben von uns als Bürgern sind die sittliche Substanz und die Homogenität der Staatsbürger. Genau diese Voraussetzungen zerstören Sie zielgerichtet durch die Politik der Masseneinwanderung und durch die Multikulturalisierung unseres Landes. Den Preis dafür – ich sage es noch einmal – zahlen die Schwachen, die Kinder, die Frauen, auch die beiden minderjährigen Mädchen, die in Fürstenwalde von einer Gruppe Jugendlicher missbraucht wurden. (Beifall AfD) Menschen werden nicht durch Messer oder Smartphones radikalisiert, sondern durch eine Politik, die massenhafte Migration zulässt und fördert und die Folgen ignoriert. Um die Schwachen zu schützen, brauchen wir kein Verbot sozialer Medien, sondern wir brauchen kurzfristig mehr Polizei, konsequente Strafen bei Gewalt- und Sexualdelikten und eine Wende in der Migrationspolitik. Langfristig brauchen wir die Wiedergewinnung unserer Selbstachtung und unsere nationale Selbstbehauptung in einem Deutschland, das kein internationales Konflikt- und Siedlungsgebiet sein will, sondern eine Heimat für alle Deutschen und für die Ausländer, die mit uns zusammenleben wollen. Das muss der Inhalt der Politik sein – und nicht ein Verbot sozialer Medien. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Eichelbaum für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lüttmann ist auf das Schicksal von Opfern digitaler Gewalt eingegangen. Jeder, der sich damit beschäftigt, hat Mitgefühl. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Jeder Abgeordnete, der hier tätig ist, überlegt sich als Erstes, was wir tun können, damit so etwas nicht wieder passiert. Was ist aber die Reaktion der AfD auf einen solchen Fall? Man schaut erst einmal, welche Nationalität der Täter hat. Wenn es ein Deutscher ist, (Dennis Hohloch [AfD]: Da brauchen wir nicht nachzugucken!) dann ist es selbstverständlich eine Kampagne oder eine Verschwörungstheorie. Sie vermischen Straftatbestände, Sie verharmlosen und relativieren die digitale Gewalt. Es ist bitter und würdelos, wie Sie in diesem Hause mit einem solchen Thema umgehen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Sie sehen ferner die Freiheit bedroht. Ich sage Ihnen: Die Mehrheit der Abgeordneten dieses Hauses setzt sich für die Freiheit ein. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: Ja!) Ja, die Freiheit ist wichtig, und sie ist natürlich auch im Netz wichtig; aber jede Freiheit braucht Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. (Zuruf des Abgeordneten Tim Zimmermann [AfD]) Deshalb ist es auch wichtig, sich dafür einzusetzen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Wenn wir über den digitalen Raum sprechen, sprechen wir über einen Raum, der für viele, besonders für Frauen und Mädchen, längst kein sicherer Ort mehr ist. Was im Netz geschieht, bleibt nicht im Netz. Es zerstört Existenzen, beschädigt Lebensläufe und greift die Würde von Menschen an. Die Folgen sind gravierend: sozialer Rückzug, psychische Belastung, berufliche Nachteile. Ich sage deshalb heute in aller Klarheit: Wir brauchen einen Schutzschild für das Netz. Ein solcher Schutzschild für das Netz ist nichts Technisches, sondern eine Frage der Würde, eine Frage, die unserem Rechtsstaat gestellt wird, und eine Frage, auf die wir als Politik Antworten geben müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute auf Antrag der SPD über dieses Thema sprechen. Denn eines ist klar: Wir haben es längst nicht mehr mit Einzelfällen zu tun, sondern mit einem strukturellen Problem unserer digitalen Gesellschaft. Meine Damen und Herren, unser Rechtsstaat darf darauf keine unzureichende Antwort geben. Genau hier liegt das Problem. Unser Strafrecht hält mit der technologischen Entwicklung nicht mehr Schritt. Bestehende Tatbestände greifen häufig zu kurz. Es fehlt an klaren, spezifischen Regelungen zur digitalen Gewalt. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion deutlich: Wir brauchen ein modernes, wirksames „Digitales Gewaltschutzrecht“. Das bedeutet konkret: Erstens müssen wir die Lücken im Strafrecht schließen. Insbesondere braucht es einen eigenen Straftatbestand für die Verbreitung von sexueller Gewalt. Zweitens müssen wir digitale Gewalt stoppen, indem die Täter besser im Netz gefunden werden können. Innenminister Jan Redmann hat dankenswerterweise konkrete Vorschläge gemacht. Wir brauchen zum Beispiel Cybercrime-Kompetenz und digitale Forensik, um Beweise schneller sicherzustellen und digitale Spuren besser auszuwerten. Die Koalition wird dazu in diesem Jahr ein neues Polizeigesetz auf den Weg bringen. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Auch das Bundeskabinett wird heute einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschließen. Drittens müssen wir die Plattformen in die Pflicht nehmen. Denn wer an digitalen Inhalten verdient, trägt Verantwortung. Wir brauchen verbindliche Löschfristen und Meldepflichten für schwere digitale Gewalt und empfindliche Bußgelder für Plattformen, die untätig bleiben. Viertens müssen wir auf nationaler Ebene nachschärfen. Opfer brauchen schnellen Zugang zu Hilfe. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das Monate dauert, nützt niemandem. Wir brauchen vereinfachte Verfahren, mehr Unterstützungsangebote für Betroffene und die Intensivierung von Prävention und Aufklärung. Ich bin Justizminister Benjamin Grimm dankbar, der bereits im Ausschuss für Recht und Digitalisierung deutlich gemacht hat, dass er den Schutz von Opfern in Gerichtsverfahren verbessern möchte. Das betrifft insbesondere die psycho-soziale Prozessbegleitung, die Beiordnung geschulter Mitarbeiter für Zeugen oder auch die Videovernehmung von Opfern. Fünftens – das fehlt mir noch im Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin – brauchen wir einen eigenen Straftatbestand zum Schutz von Identitätsmissbrauch, so wie er bereits in der Schweiz existiert. Das gilt insbesondere für den Fall, dass jemand unter Vortäuschung der Urheberschaft einer anderen Person Inhalte zum Beispiel in sozialen Netzwerken veröffentlicht, die geeignet sind, diese Person herabzuwürdigen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf die Auffassung der AfD, es gebe keine Gesetzeslücken, man müsse das bestehende Recht nur anwenden, eingehen. Das klingt einfach, ist aber realitätsfern; denn wenn man sich einige Tatbestände genauer anschaut, kommt man zu dem Ergebnis, dass diese strafrechtlich nicht erfasst werden, so zum Beispiel das gezielte Sammeln und Veröffentlichen privater Daten im Netz. Das ist eine besonders perfide Form digitaler Gewalt. Betroffene werden massiv 2026 11 eingeschüchtert, bedroht und sozial isoliert. Dennoch lassen sich diese Fälle mit bestehenden strafrechtlichen Vorschriften oft nur unzureichend erfassen. (Lena Kotré [AfD]: Aber zivilrechtlich!) Außerdem stellt das Bestimmtheitsgebot klar, dass Bürgern bewusst sein muss, welches Verhalten strafbar ist. Deshalb dürfen neue Technologien wie die KI, die dem Gesetzgeber früher noch nicht bekannt waren, nicht einfach in alte Tatbestände hineininterpretiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das zeigt: Die Behauptung, unser Recht sei ausreichend, ist nicht nur falsch, sondern sie wird auch der Lebensrealität der Betroffenen nicht gerecht. Wer heute sagt, alles sei geregelt, ignoriert die massiven Vollzugsdefizite und die neuen Erscheinungsformen digitaler Gewalt. Wir brauchen ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“, moderne Ermittlungsinstrumente und starke Behörden, um die digitale Gewalt wirkungsvoll zu bekämpfen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für das BSW spricht Herr Abgeordneter Peschel. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich springe für meinen Kollegen Hornauf ein, den Sie in den Unterlagen noch als Redner zu diesem Tagesordnungspunkt sehen. (Lena Kotré [AfD]: Steht der auch im Stau?) Das Thema muss lauten: Keine Toleranz bei jeglicher Form von Gewalt. – Die Strafverfolgung muss konsequent, aber rechtsstaatlich erfolgen. Verstehen Sie uns nicht falsch: Dies ist ein sehr wichtiges Thema, wird aber leider am falschen Fall, am prominenten Fall Ulmen – Fernandes, festgemacht und wird auch noch falsch behandelt. Die Unschuldsvermutung wird von den Medien immer wieder betont – im allerletzten Satz. Warum ist dieser „Fall“ kein Fall? Es ist ein Beispiel dafür, wie es nicht geht. Dabei muss man nicht betonen, dass für irgendjemanden die Unschuldsvermutung gilt. Schon diese Betonung perpetuiert grob rechtsstaatswidriges Verhalten. Die Unschuldsvermutung gilt immer und für jeden. Die Herausstellung für explizit genannte Personen suggeriert das Gegenteil und soll die faktische mediale Vorverurteilung kaschieren. Digitale Gewalt ist ein wichtiges Problem in unserer mehr und mehr digital geprägten Welt. Sie passiert jeden Tag, und sie ist nicht nur ein Angriff auf Frauen; sie ist ein Angriff auf unser Zusammenleben, auf unsere Gesellschaft. Dabei muss klar sein: Die Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt – egal ob analog oder digital – brauchen Hilfe. 12 Landtag Es darf nicht bei Worten bleiben, sondern es braucht klare Regeln. Es braucht Hilfen, es braucht Finanzierung, es braucht stabile Hilfsstrukturen. Dafür haben Sie unsere volle Unterstützung. Häusliche und sexualisierte Gewalt finden in einem Umfang statt, der sehr viel größer ist, als viele von uns vermuten. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass besonders vulnerable Gruppen – wie Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund, wohnungslose und obdachlose Menschen – davon mindestens ebenso betroffen sind. Auch sie müssen in die Hilfe- und Unterstützungssysteme aufgenommen werden. Damit sind wir beim Thema – Stichwort: Gewalthilfegesetz des Bundes. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und ihre Kinder kommt erst 2032. Ernsthaft, 2032? Und bis dahin? Viel Glück den Opfern, oder wie? Allein das sagt vieles aus. Wichtige Dinge haben wir in Brandenburg auf den Weg gebracht: vertrauliche Spurensicherung, Traumaambulanzen und jetzt auch die erste Kinderschutzambulanz. Wir in Brandenburg haben vor zwei Jahren im Bereich Gewaltschutz für Frauen unter anderem das Polizeigesetz geändert und Möglichkeiten für Polizei und Justiz geschaffen. Nur, das Ergebnis ist nach Einschätzung meiner Fraktion dürftig. Ex-Innenminister Wilke verkündete erst Anfang dieses Jahres die erste elektronische Fußfessel für einen Gewalttäter. Was ist mit den anderen Maßnahmen? Dabei ist das spanische Modell der Fußfessel mit Näherungsschutz zu begrüßen, weil damit das Opfer – das Opfer! – seine Freiheit zurückerlangen kann. Des Weiteren sollten wir in der Debatte über neue Formen von Gewalt die Schutzmaßnahmen nach der Istanbul-Konvention nicht vergessen. Die Anzahl der Schutzplätze in Brandenburg reicht bei Weitem nicht aus. Gleichzeitig sollen die Honorare für ambulante Psychotherapien gekürzt und Angebote ausgedünnt werden. Netzwerke, die bestehen, werden gefährdet. Das ist das Problem, das wir in den Vordergrund schieben müssen. Deswegen müssen wir Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in jeglicher Form bestmöglich schützen, und zwar nicht erst ab 2032, meine Damen und Herren. (Einzelbeifall BSW) Was passiert bis dahin? Taschentücher und Durchhalteparolen, oder was? Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt finden nicht nur bei Prominenten statt, sondern bereits in sogenannten asozialen Netzwerken oder Klassenchats, erstellt mit KI oder mit Bildbearbeitung, und sind unter Strafe zu stellen. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin geht – es wurde schon ausgeführt –, unter anderem laut der Bewertung durch den Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, schlicht zu weit. Wieder wird eine Strafbarkeit weiter nach vorn geschoben. Der Verdacht des Herstellens solcher Inhalte reicht dann bereits aus, um schwere Grundrechtseingriffe, etwa Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, zu genehmigen. Bei allem Verständnis für eine richtige und wichtige Solidarisierung: Hier droht ein gesetzgeberischer Schuss über das Ziel hinaus. Die immer wieder versuchte Vorratsdatenspeicherung, bloße Verdachtsindikation, Durchsuchung ohne Tatverdacht – das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern eines Rechtsstaats unwürdig. Einen Widerspruch melden wir zum Entschließungsantrag der Koalition an. Darin heißt es nämlich: „Digitale Gewalt wirkt oft für die Opfer noch schwerer und nachhaltiger als analoge physische oder psychische Gewalt.“ Das sagen Sie einmal einem Opfer, welches körperliche Gewalt erlitten hat bzw. verletzt oder vergewaltigt worden ist und dabei Todesangst ausgestanden hat. Wir sehen das etwas anders. Im Übrigen stimmen wir dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zu. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Ich möchte die Redepause nutzen, um Schülerinnen und Schüler des Heinitz-Gymnasiums Rüdersdorf ganz herzlich zu begrüßen. Unsere Besuchertribüne ist rappelvoll. Danke für Ihr Interesse an unserer Arbeit und herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Das Wort geht an Frau Abgeordnete Matzies; sie ist fraktionslos. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Melanie Matzies fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste! Ich würde den Fokus jetzt gern einmal auf die Kinder und Jugendlichen lenken. Da passt es ganz gut, dass der Saal so voll ist. Gerade weil wir uns heute mit dem Thema digitale Gewalt beschäftigen, dürfen wir weitere Risiken wie Manipulation, Täuschung, sozialen Druck und Mechanismen, die gezielt Abhängigkeit fördern, nicht außer Acht lassen. Man muss vielleicht klarstellen, dass Mediensucht eine verhaltensbezogene Sucht ist. Diese Art der Sucht unterscheidet sich eigentlich gar nicht so sehr von der stoffbezogenen Sucht. Wir können das also im Grunde genommen mit Nikotin-, Alkohol- und Cannabissucht vergleichen. Es sind dieselben Mechanismen, meine Damen und Herren; ich glaube, das ist vielen Menschen hier überhaupt nicht klar. Kontrollverlust, Entzugserscheinungen, Dopaminausschüttung – es sind dieselben Mechanismen. Deswegen kann es im Grunde genommen gar keine Frage sein, dass man davor geschützt werden muss. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Vorgehen gegen Cybergrooming wichtig. Das ist – ich habe es schon einmal erklärt – eine sehr perfide Form, Kinder und Jugendliche auszubeuten, indem sich Erwachsene ihr Vertrauen erschleichen und sie dann manipulieren. Herr Lüttmann hat zu Recht auch das Problem Cybermobbing benannt. Was ich auch sehr schlimm und gefährlich finde – das ist vielleicht gar nicht so sehr im öffentlichen Bewusstsein –, sind die sogenannten Challenges; ich weiß nicht, ob Sie davon wissen. Auf TikTok gibt es Challenges, die sich beispielsweise „Blackout-Challenge“ oder „Fire-Challenge“ nennen. Bei einer „Blackout-Challenge“ würgt man sich so lange, bis man ohnmächtig wird, und das filmt man. Bei der „Fire-Challenge“ zündet man sich an und löscht sich schnell wieder. – Sie nicken, Sie kennen das. Diese Phänomene sind gefährlich und potenziell auch tödlich; es hat wirklich schon Todesfälle gegeben. Dann gibt es auch Fake-Accounts, die sehr perfide sind: Kleine Kinder glauben, sich gleich einen Peppa-Wutz-Film anzuschauen, landen dann aber bei obszönen Inhalten. Auch das passiert – einfach einen Klick entfernt. Aber klar, jeder Klick bringt natürlich Kohle, und das ist an bestimmten Stellen sehr gewollt. In dem digitalen Meer fehlt mehr als nur Orientierungspunkte. Man lässt die Kinder da ohne Kompass und Schwimmweste einfach schwimmen. Die Mitverantwortung, dagegen etwas zu tun, haben auch wir Parlamentarier, und der sollten wir uns stellen. Wir müssen also an die Strukturen heran. Wir müssen uns auch angucken, warum die Algorithmen so geschrieben sind, dass die krassen Inhalte immer schön weitergespült werden. Und: Wie kann es überhaupt sein, dass man mit geschundenen Kinderseelen Geld verdienen kann? Was ist das für ein Geschäftsmodell? Was man also braucht, sind Prävention und Aufklärung. Ich glaube, viele Eltern wissen überhaupt nicht, was im Netz eigentlich los ist. Viele Eltern wissen auch nicht, dass ihre Kinder sich irgendwo anmelden, weil sie das Anmeldeverfahren einfach austricksen, indem sie angeben, schon 18 zu sein, obwohl sie noch gar nicht so alt sind. Viele Eltern haben keine Ahnung, was bei ihren Kindern abends unter der Bettdecke auf dem Smartphone passiert. Deshalb ist es wichtig, dass wir Schutz gewähren. Der Digital Services Act setzt erst einmal einen Rahmen, der natürlich konsequent ausgefüllt und umgesetzt werden muss. Wir brauchen vom Bund klare, verbindliche Regeln für die altersgerechte Plattformgestaltung. Vielleicht müssen wir auch die Eltern ein bisschen mehr in die Verantwortung und in die Pflicht nehmen. Dazu gehört aber, dass sie erst einmal aufgeklärt werden, damit sie überhaupt wissen, was los ist. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Dann brauchen wir konsequente Strafverfolgung und Opferschutz. Hier ist es wirklich entscheidend, dass wir null Toleranz gegenüber Tätern zeigen. Es ist extrem wichtig, dass eine verlässliche Unterstützung der Opfer erfolgt. (Beifall CDU) Ende März wurde eine gemeinsame Stellungnahme der Wissenschaftlichen Fachgesellschaft und von Verbänden der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychiatrie veröffentlicht, die dafür plädieren – das wundert mich nicht –, Social Media erst ab 14 Jahren zu erlauben – frühestens! – und private Handys an Schulen zu verbieten, bei gleichzeitiger gezielter Nutzung von Medien zu akademischen Zwecken. Das wäre, glaube ich, ein guter, gangbarer Weg. Da kann ich nur immer alle Bestrebungen unterstützen. Auch die brandneue Bestandsaufnahme der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zeigt ganz klar: Kinder benötigen gezielten Schutz, und es gibt Lücken in der Prävention und Regulierung. 2026 13 Also: Der Schutz von Kindern im digitalen Raum ist keine Option, er ist unsere Verantwortung als Parlamentarier. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski und Reinhard Simon)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Grimm. Bitte. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir reden in der heutigen Aktuellen Stunde über ein sehr ernstes Thema, das die Menschen in unserem Land anlässlich der von Collien Fernandes geschilderten Geschehnisse bewegt und das in seiner strafrechtlichen Dimension mittlerweile auch bei der Staatsanwaltschaft in Potsdam angelangt ist. Ich möchte betonen: Wir sprechen anlässlich dieses Falles über das wichtige Thema von virtueller und häuslicher Gewalt, wir sprechen aber nicht über diesen Fall, (Beifall SPD und CDU) denn selbstverständlich gilt auch für Christian Ulmen die Unschuldsvermutung. Uns bewegt jetzt dieser Fall, aber wir wissen, dass es ähnliche und sogar noch gravierendere Fälle auf der ganzen Welt gibt und gegeben hat. Als Gesellschaft müssen wir uns diesem Thema in seiner ganzen Dimension stellen. Zunächst werde ich zur häuslichen Gewalt und anschließend zur virtuellen Gewalt sprechen. Dass wir im Bereich häuslicher Gewalt ein ernst zu nehmendes Problem haben, kann niemand ernsthaft bestreiten. Im Jahr 2025 hatten wir nach der Polizeilichen Kriminalstatistik in Brandenburg 6 343 Fälle häuslicher Gewalt. Die Täter waren zu 76 % Männer, das ist der ganz wesentliche Anteil, aber man sieht auch, dass es Männer als Opfer von häuslicher Gewalt gibt. Die Dimension des Problems wird besonders deutlich, wenn wir den Vergleich zum Jahr 2021 ziehen: Wir sprechen dann von einem Anstieg der Fallzahlen um 9,3 %, und die Dunkelziffer dürfte in diesem emotional engen Verhältnis zwischen Opfer und Täter noch erheblich höher sein. Meine Damen und Herren, wir werden dieses Problems nur Herr werden, wenn wir als Gesellschaft uns dem Problem ehrlich stellen. Dazu können Debatten wie die heutige beitragen. In unserer Gesellschaft muss klar sein, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und Gewalt weder in der Erziehung noch in der Partnerschaft toleriert werden darf. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Nur wenn wir unsere Kinder in dieser Form erziehen und einander in diesem Geiste begegnen, werden wir die schlimmen Fälle von häuslicher Gewalt zukünftig reduzieren können. Neben dem angesprochenen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft müssen wir aber auch auf rechtlicher Ebene das tun, was wir tun können. 14 Landtag Ich bin sehr froh, dass wir mit Stefanie Hubig eine Bundesjustizministerin haben, die genau dieses Thema zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit macht. So wird mit dem aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gewaltschutzgesetz eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, kurz Fußfessel, in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt eingeführt. Der Täter wird dabei zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet, und das Opfer kann, wenn es das möchte, mit einem entsprechenden Warngerät ausgestattet werden, sodass es merkt, wenn der Täter sich nähert. In Spanien ist dieses Mittel seit Jahren erprobt und hat eine enorm positive Wirkung entfaltet. In keinem Fall, wo die Fußfessel angeordnet wurde, ist es anschließend zu einem Tötungsdelikt gekommen. Ringt sich ein Opfer häuslicher Gewalt zu einer Anzeige und dem folgenden Strafverfahren durch, ist es unsere Pflicht, eine optimale Begleitung sicherzustellen. Dafür gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung, die gestärkt und ausgebaut wird. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bereits im Kabinett beschlossen, nun folgt die Beratung in Bundestag und Bundesrat. Prozessbegleiter stehen dem Opfer im Prozess bei und erläutern die zugegebenermaßen nicht immer selbsterklärenden Abläufe und Verfahrensweisen. Es geht hierbei nicht um eine rechtliche Beratung des Opfers. Wir in Brandenburg tragen unseren Teil dazu bei, dieses neue Instrument optimal zur Anwendung zu bringen. Denn die Prozessbegleitung wäre eine bloße gesetzliche Regelung, wenn sie nicht täglich durch die engagierte Arbeit von Menschen im Land mit Leben erfüllt werden würde. Ich habe mich vor Kurzem gemeinsam mit der Bundesjustizministerin mit unseren Prozessbegleitern in Brandenburg getroffen und ausgetauscht. Wir konnten hier unheimlich engagierte, großartige Menschen gewinnen, die eine wichtige Arbeit machen und unsere Unterstützung verdienen. (Beifall SPD und CDU) Derzeit laufen die Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass der nach der Gesetzesänderung potenziell größere Bedarf auch befriedigt werden kann. Ich kann in dem Zusammenhang berichten, dass Brandenburg als Modellbundesland für die Erprobung von psychosozialer Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren ausgewählt wurde. Das ist ein Ergebnis der engagierten Arbeit, die hier geleistet wird, und ich bin auf die Ergebnisse sehr gespannt. Unser Fortbildungsprogramm zum Thema häusliche Gewalt haben wir noch einmal erweitert. Die Fortbildungen betreffen sowohl fachlich-juristische als auch psychologische Themen. Nur wenn alle Disziplinen optimal zusammenarbeiten, gelingt es, Opfern von häuslicher Gewalt ein Umfeld zu bieten, in dem sie ein Strafverfahren durchstehen können und damit auch andere ermutigen, diesen schwierigen Weg zu gehen. Häusliche Gewalt findet häufig im Netz ihre Fortsetzung, sodass wir bei virtueller Gewalt sind. Natürlich müssen wir uns dem Problem virtueller Gewalt aufgrund immer neuer Phänomene auch grundsätzlich widmen; nicht immer tritt sie im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf. Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Aufgrund der Reichweite von Posts im Internet und der in diesem Zusammenhang verbreiteten Aufnahmen ist die Belastung für die Opfer oftmals deutlich höher, als wir das aus dem analogen Bereich kennen. Für mich ist klar: Unser Recht muss hier Schritt halten, und wir müssen uns diesem Phänomen auch in seiner rechtlichen Dimension stellen. Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt ist ein wichtiger Schritt, um das Recht an die Realität der digitalen Welt anzupassen. Er schließt insbesondere Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt – das sind die angesprochenen Deepfakes, aber auch digitaler Voyeurismus. Zugleich werden neue Straftatbestände geschaffen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch täuschende Inhalte und Formen des Cyberstalkings wirksam erfasst. Darüber hinaus stärkt der Entwurf die Rechte der Betroffenen, indem er die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlineplattformen erleichtert und Instrumente wie Auskunftsansprüche und Accountsperren vorsieht. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass analog selbstverständliche Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild im Netz plötzlich schutzlos gestellt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Persönlichkeitsrechte in dieser digitalen Welt mit Füßen getreten werden, und müssen dafür auch die Mittel des Strafrechts bereitstellen. Wenn das eigene Bild mit pornografischen Szenen verschnitten und zur Diffamierung gezielt in Umlauf gebracht wird, hat das oftmals katastrophale Auswirkungen für die Betroffene oder den Betroffenen. Niemand kann mehr echte von unechten Aufnahmen unterscheiden, sodass entsprechende Videos mit einer erheblichen Scham der Betroffenen verbunden sind, ohne dass sie dafür irgendetwas können. Das betrifft übrigens nicht nur pornografische Videos. So gibt es Fälle, in denen realen Menschen mittels KI Aussagen in den Mund gelegt werden, die diese niemals treffen würden. Ein Arzt wirbt für ein dubioses Abnehmprodukt, ein renommierter Rechtsanwalt rät zu einer aussichtslosen Klage usw. Auch das kann für das Renommee einer Person schlimme Folgen haben und ist für eine Vielzahl der Betrachter im Internet überhaupt nicht als Fake zu erkennen. Daher: Unser Recht muss Schritt halten, und es ist wichtig, solche Phänomene unter Strafe zu stellen und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Dafür braucht es entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Providern, aber auch Accountsperren. All das findet sich in dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung daher nachdrücklich unterstützt. Meine Damen und Herren, uns allen muss klar sein, dass man den geschilderten Problemen nicht allein mit rechtlichen Mitteln begegnen kann. Wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches Klima, das Gewalt klar ächtet und Betroffene ermutigt und unterstützt. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Wir müssen aber nicht nur einen Bewusstseinswandel herbeiführen, sondern auch unser Recht schärfen und es an die neuen Gegebenheiten anpassen. Und noch eines: Liebe Brandenburger Männer! Da ein Großteil der Betroffenen von häuslicher und auch virtueller Gewalt Frauen sind, möchte ich unser Geschlecht zum Schluss gezielt ansprechen. Ich wünsche mir, dass wir als Männer gemeinsam an der Seite der Frauen stehen und Tätern häuslicher Gewalt konsequent Grenzen setzen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Ich empfinde es so, dass wir Männer durchaus noch lauter werden können, und ich frage mich, woher diese Zurückhaltung kommt. (Lars Hünich [AfD]: Aber wenn wir laut werden, werden wir ja vom Verfassungsschutz beobachtet!) Es ist sicher falsch und nicht hilfreich, wenn in der Debatte frei nach einem bekannten „Ärzte“-Song intoniert wird, eigentlich seien alle Männer schlecht und neigten zu Gewalt. Diese Debattenbeiträge sind aber die Ausnahme und dürfen uns nicht davon abhalten, gegen häusliche und virtuelle Gewalt klar Stellung zu beziehen. Die Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist ein friedliches, gewaltfreies Zusammenleben. Daran müssen wir noch stärker als bisher gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, ja, die Grundlagen unseres friedlichen Zusammenlebens haben Schaden genommen. Ich wiederhole es: Sie haben wegen ihrer Politik sowie der Multikulturalisierung und Multiethnisierung Deutschlands Schaden genommen. (Beifall AfD – Zurufe der Abgeordneten Uwe Adler [SPD] und Lars Hünich [AfD]) Aber ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich auf einen anderen Punkt Ihrer Rede eingehen will, Herr Minister: Sie haben sich an die Männer gewandt – im Hinblick auf digitale und häusliche Gewalt. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie oder ein anderer Vertreter der Koalition oder der Regierung das gravierende und entsetzliche Problem der Gruppenvergewaltigungen thematisieren, wenn Sie die Männer ansprechen. (Beifall AfD) 2026 15 Als ich ein junger Mensch war – als ich Schüler und Jugendlicher und auch als ich ein jüngerer Erwachsener war –, kannte ich dieses Wort nicht. Das Phänomen gab es in Deutschland nicht. Es gab hier keine Gruppenvergewaltigungen. Dieses Problem, dieses widerliche Verbrechen der Gruppenvergewaltigung, ist ein importiertes Problem. Ich würde erwarten, dass Sie von der Regierung oder von der Koalition hier ein klares Wort sagen: Männer, die Gruppenvergewaltigungen verüben und keine deutschen Staatsbürger sind, sind sofort aus dem Land zu bringen – ohne Wenn und Aber! Das ist das Mindeste, das ich von Ihnen verlange, wenn es um Gruppenvergewaltigungen geht. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])

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Ulrike Liedtke

Herr Minister Grimm, möchten Sie dazu etwas sagen? (Dennis Hohloch [AfD]: Sie haben ja schon viel für die Sicherheit im Land getan!) Nein, möchten Sie nicht. Dann setzen wir die Aussprache fort. Frau Abgeordnete Fischer spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD)

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Tina Fischer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor allem liebe Gäste! Der Fall Collien Fernandes hat bei uns und bei vielen anderen Menschen in diesem Land eine tiefe Betroffenheit hervorgerufen – genau wie der Fall Gisèle Pelicot und auch jener der 23-jährigen Jurastudentin Theresia Crone. Diese und alle anderen Fälle von Gewalt gegen Frauen – ja, gegen Menschen – machen uns nicht nur betroffen, sondern sie konfrontieren uns auch mit einer neuen und bisher wenig beachteten Form von Gewalt, nämlich der digitalen Gewalt. Als Gesellschaft können wir nur dankbar sein, wenn Betroffene – egal, ob sie prominent sind oder nicht – es auf sich nehmen, sich damit an die Öffentlichkeit zu wenden und sich den Fragen, den Blitzlichtern und vor allem auch dem Hass zu stellen, um etwas zu verändern! (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Herr Berndt, ich muss sagen, was Sie hier tun – zum Glück haben Sie es gerade vor vielen Leuten gesagt –: Sie unterstützen die Opfer nicht; Sie solidarisieren sich nicht mit ihnen. Sie sagen nicht, was besser gemacht werden kann, (Zuruf des Abgeordneten Hans-Christoph Berndt [AfD]) sondern Sie spielen die Opfer gegeneinander aus, anstatt sich hinter sie zu stellen. (Beifall SPD und CDU – Oh! bei der AfD) 16 Landtag Sie dürfen die Opfer nicht gegeneinander ausspielen. Jeder einzelne dieser Menschen verdient unseren Respekt und unser Handeln – wie in dieser Aktuellen Stunde mit unserem Entschließungsantrag. (Beifall SPD und CDU – Daniel Münschke [AfD]: Weil wir darüber reden!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Fall Fernandes zeigt doch mit erschütternder Klarheit, was digitale Gewalt bedeutet: wie perfide … (Dennis Hohloch [AfD]: Ich dachte, es gilt die Unschuldsvermutung!) wie perfide Täter … (Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD] – Gegenruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD] – Weitere Zurufe)

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Ulrike Liedtke

Wir können jetzt gern fünf Minuten lang alle gegeneinander reden, aber das ist nicht im Sinn der Debatte. – Ich bitte Frau Fischer, fortzusetzen.

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Tina Fischer SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Der Fall Fernandes hat uns mit erschütternder Klarheit gezeigt, was digitale Gewalt bedeutet: wie perfide Täter technische Mittel einsetzen, um Macht und Kontrolle auszuüben, um Opfer einzuschüchtern und in ihrer Würde herabzusetzen, und wie sich analoge und digitale Gewalt gegenseitig verstärken und fortsetzen. Die geschilderten Taten – das Erstellen von Fake-Profilen, das Verschicken von pornografischen Bildern und Videos, sexuelle Bloßstellung und gezielte Diffamierung – wurden nach der „Spiegel“-Berichterstattung in diesem Fall Fernandes von jahrelangen Drohungen und wiederkehrenden körperlichen Übergriffen begleitet. Auch die aktuelle PKS vom Montag zeigt und belegt letztendlich, dass in 75 % der Vergewaltigungsfälle Täter und Opfer in einer Beziehung standen und stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gewalt hat heute viele Ausprägungen, und digitale Gewalt ist bittere Realität. Sie zerstört Existenzen und trifft vor allem Frauen – oftmals sehr junge Frauen. Es gibt eine aktuelle Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts zur „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“, im Februar erschienen. Nach einer ihrer Feststellungen sind gerade Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community besonders oft von Gewalt betroffen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, von wem wohl?!) Ich zitiere aus der Studie: Frauen sind häufiger und stärker von (ex-) partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking. Es ist alarmierend, und es kann uns alle, so hoffe ich, nicht beruhigen und nicht zufriedenstellen, dass nur ein Bruchteil dieser Vorfälle bzw. dieser Übergriffe überhaupt zur Anzeige gebracht wird – das sind teilweise nur 5 %. Das bedeutet doch eines: Zehntausende Betroffene bleiben ungeschützt, ungehört und auch oft ohnmächtig zurück. Das können und dürfen wir als Gesellschaft nicht akzeptieren. (Beifall SPD und CDU) Von dieser Debatte sollte an alle Betroffenen das Signal ausgehen, nicht länger zu schweigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anpassung des Strafrechts und die Stärkung des Opferschutzes sind jetzt notwendig. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesjustizministerin, Stefanie Hubig, am Freitag den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vorgelegt hat. Das Gesetz soll auch in diesem Jahr in Kraft treten; unser Justizminister Dr. Benjamin Grimm hat zu den Inhalten gerade ausführlich vorgetragen. Mit diesem Gesetz werden entscheidende Lücken im Strafrecht geschlossen und den Betroffenen notwendige Rechtswege eröffnet, damit sie sich wehren können. Es ist absolut höchste Zeit. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Parallel stärkt das Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung die Rechte von Opfern schwerer Gewaltstraftaten, denn wer Opfer geworden ist, braucht Schutz, aber keine Bürokratie und schon gar keine Häme. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Brandenburg greifen wir diese Ansätze ganz aktiv auf. Mit dem hier und heute vorliegenden Entschließungsantrag legen wir fest, dass diese Reform des Bundes in Brandenburg schnell zur Umsetzung kommen soll. Damit setzen wir ein Zeichen für opfersensible Strafverfahren. Daneben haben wir uns in dem Antrag klar dazu bekannt, den Opferschutz weiter konsequent auszubauen, indem wir – auch das ist ja bereits ausgeführt worden – die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die Fußfessel, nach dem spanischen Modell als Schutzinstrument darin verankern. Das Besondere hierbei ist, dass das Opfer ein Empfangsgerät bekommt, um gewarnt zu sein, wenn sich der Täter unzulässigerweise nähert. Diese Maßnahme kann Leben retten, gerade bei Frauen, die sich aus einer gewaltbelasteten Beziehung lösen wollen. Gleichzeitig fordern wir, dass Justiz und Ermittlungsbehörden – die Polizei – weiter für Möglichkeiten dieser neuen gesetzlichen Regelung sensibilisiert werden. Die Beschäftigten und Mitarbeiter müssen die digitalen Tatmittel eben auch verstehen, bewerten und verfolgen können, einschließlich der kommunikativen Codes. Deswegen soll geprüft werden, wie das aktuelle Fortbildungsangebot in Brandenburg, das von vielen bereits mit Interesse angenommen wird, weiter ausgebaut werden kann. Hier ist Brandenburg Vorreiter, und ich bedanke mich wirklich bei Benjamin Grimm dafür, dass er gesagt hat: Ich gehe das an, mir ist wichtig, dass wir jetzt mit Berlin klären, in welcher Form das Sexualstrafrecht – einschließlich der Thematik sexualisierter digitaler Gewalt – in die juristische Ausbildung integriert werden kann. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen zeitgemäßere Formen auf den Weg und passen die Verfahren an die digitalen Gegebenheiten an, aber wir müssen auch den Opfern zuhören und ihre Notlage verstehen. Ihr Schutz, ihre Würde und ihre Rechte gehören ins Zentrum unserer rechtspolitischen Arbeit. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Gesetze alleine werden das Problem nicht lösen. Digitale Gewalt und Frauenhass im Netz sind ein Spiegel gesellschaftlicher Verhältnisse. Sie knüpfen an patriarchale Strukturen an und entspringen einem Frauenbild, das Kontrolle und Herabwürdigung toleriert. Wir reden hier über strukturelle Gewalt. Deswegen brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, zu der auch diese Aktuelle Stunde gehört. Diese Debatte hat klare Botschaften: Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Gewalt und digitale Gewalt schon zum Alltag vieler gehören, denn wer Frauen, queere Menschen und andere vulnerable Gruppen mit Deepfakes und digitaler Hetze zum Schweigen bringen will, greift auch ein – greift ein in das Recht auf freie, gleiche und sichere Teilhabe. Aber genau dieses Recht und genau diese Teilhabe machen unser Land aus, deswegen sollten wir auch alle dafür einstehen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch etwas sagen, das mir persönlich wichtig ist: Ich fordere die vielen, vielen anständigen Männer auf, sich nicht nur stärker und sichtbarer in diese Debatte einzubringen, sondern auch alles dafür zu tun, dass tief verankerte Verhaltensmuster nicht mehr toleriert werden, sondern dass aktiv gegen sie vorgegangen wird und sie durchbrochen werden. Denn das Ziel muss doch sein, dass wir eine Gesellschaft haben, in der sich alle Menschen sicher fühlen – auf der Straße, zu Hause und im Netz. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Es wurden zwei Kurzinterventionen angemeldet, nämlich zum einen von Herrn Abgeordneten Hornauf und zum anderen von Frau Abgeordneter Kotré. Ich würde Sie bitten, nacheinander zu sprechen. Danach wird Frau Fischer die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren. – Herr Hornauf, bitte sehr. (Beifall BSW)

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Sven Hornauf BSW

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fischer, wir stimmen Ihnen inhaltlich vollständig zu, dass der Opferschutz dringend verbesserungsbedürftig ist. Ja, für Opfer wird zu wenig getan. Nur, die beiden konkreten Sachen, die Sie angesprochen haben, dienen diesem Zweck nicht. Nehmen Sie nur den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin – dazu verweise ich auf die Stellungnahme des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins –: Weder die Vorratsdatenspeicherung 2026 17 noch die Vorverlagerung des Verdachtsmomentes oder die Möglichkeit der Durchsuchung einer betroffenen Wohnung ohne konkrete Verdachtsmomente leisten irgendeinen Beitrag für den Opferschutz. (Beifall BSW und AfD) Sie sind ein Schritt in Richtung 1984 und stammen offenbar aus einem Erich-Mielke-Gedächtniskatalog. Das Zweite ist: Dieser Fall Fernandes ist kein Fall, den man hochziehen sollte. Er schreckt ab und ist rechtsstaatswidrig. Er spricht geradezu dagegen, ihn zu benutzen, um über ihn zum Opferschutz zu kommen. Was haben wir? Wir haben eine Anzeigenerstatterin, die auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft nicht mitwirkt – weswegen das Verfahren eingestellt wird –, aber Zeit hat, zum „Spiegel“ zu gehen, woraufhin die Staatsanwaltschaft – nach Lektüre des „Spiegels“ – das Verfahren wieder aufnimmt. Was sagt das über uns bzw. unseren Rechtsstaat? Ist das noch ein Rechtsstaat? Oder sind wir da schon wieder beim Pranger und beim Scheiterhaufen, (Beifall BSW und AfD) wenn am Ende die Medienberichterstattung der Maßstab ist? Das muss man sich mal vorstellen: Sonntagabend setzt sich die Bundesjustizministerin zu diesem Fall in eine Talkshow, auch wenn sie sich dabei ganz allgemein hält. Was ist denn unser Instanzenzug am Ende? Erste Instanz Richterin Barbara Salesch, zweite Instanz Richter Alexander Hold? (Lachen bei der AfD) Ich bitte Sie, so kann es nicht sein. Das ist der falsche Weg. (Beifall BSW und AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Abgeordnete Kotré, bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Frau Fischer, Sie haben hier wieder vehement den Entschließungsantrag, den Sie mit der Koalition eingebracht haben, verteidigt. In diesem Entschließungsantrag steht – und das wurde ja auch schon von Herrn Justizminister Grimm gesagt –, dass digitale Gewalt oft schwerwiegender für die Opfer sei als physische Gewalt. Ich bitte Sie einfach mal, dass Sie das den Angehörigen von Messeropfern mitteilen, (Beifall AfD) dass Sie das noch einmal den Frauen erzählen, die einer Massenvergewaltigung, gerade auch durch Migranten, zum Opfer gefallen sind – Frauen, die sich nicht mehr trauen, abends auf 18 Landtag die Straße zu gehen, weil sie dort vielleicht dem Täter, der sie vergewaltigt hat, noch einmal begegnen. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] begibt sich zu einem Saalmikrofon.) – Eine Zwischenfrage ist bei einer Kurzintervention nicht erlaubt. – Teilen Sie diesen Frauen mit, dass sie keine Angst haben müssen. Erzählen Sie das diesen Frauen. (Beifall AfD) Ich glaube, das können Sie nicht. Das ist das große Problem, und das zeigt auch die Verlogenheit und vor allem die Menschenverachtung der Debatte, die Sie hier führen. Sie wollen diese Opfer einfach totschweigen, weil Sie glauben, dass wir jetzt mit allen Mitteln die digitale Gewalt bekämpfen müssen. Wer wirklich Opfer physischer Gewalt ist, fällt bei Ihnen hinten runter. (Beifall AfD) Beispielhaft für diese Ansicht, die Sie vertreten, ist auch Frau Claudia Roth, die nach dem Fall Fernandes die Aussage getätigt hat: „Ich habe geweint, weil da so viel Schmerz war“. Ich glaube nicht, dass Frau Claudia Roth – und auch Sie nicht, Frau Fischer – einmal geweint hat, als eine Frau einer Massenvergewaltigung zum Opfer gefallen ist (Beifall AfD) oder als ein Mensch von einem Messermigranten abgestochen wurde. Diesen Menschen weint man keine Träne nach. Die AfD ist die einzige Partei, die sich wirklich für diese Menschen einsetzt. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Fischer, ich gehe davon aus, dass Sie darauf reagieren möchten. Bitte schön.

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Tina Fischer SPD

Frau Präsidentin! Herr Kollege Hornauf, wenn Sie pünktlich zu dieser Debatte bzw. Aussprache erschienen wären, (Einzelbeifall) hätten Sie in den Redebeiträgen vielleicht mitbekommen – der Justizminister hat es ganz ausdrücklich gesagt –, dass wir anlässlich eines Falles diskutieren, in dem selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt. (Dennis Hohloch [AfD]: Aber Sie sind doch nicht der Justizminister!) Dieser Entwurf – und so viel parlamentarische Erfahrung sollte dann doch vorhanden sein – wurde ja nicht innerhalb von wenigen Wochen auf den Tisch gelegt, sondern es braucht immer ewige Zeit, bis so etwas auf dem Tisch liegt. Und die Justizministerin auf Bundesebene, Frau Hubig, hat diesen Gesetzentwurf auch nicht explizit anlässlich dieses Falles auf den Tisch gelegt. – So viel zu Ihrem Beitrag. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Frau Kotré, ich wundere mich ein bisschen, woher Sie das nehmen, was schwerer wiegt oder dass irgendetwas keine Rolle spiele. Ganz im Gegenteil: Ich habe gesagt – deswegen habe ich meine Rede auch noch einmal mitgenommen –, dass jedes einzelne Opfer unseren Respekt und unser Handeln verdient – jedes einzelne Opfer, Frau Kotré! (Beifall SPD und CDU) Das kommt und kam von Ihnen nicht, sondern Sie spielen Opfergruppen gegeneinander aus. (Beifall SPD und CDU) Das machen Sie! (Lena Kotré [AfD]: Was?! Lesen Sie Ihren Entschließungsantrag!) Sie sollten zuhören, Frau Kotré, und Sie sollten sich wirklich hinter alle stellen und hier nicht wieder Menschen gegeneinander ausspielen, was Sie ja ständig tun. (Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Sie verschweigen Opfergruppen, Sie verschweigen Leute! – Lena Kotré [AfD]: Lesen Sie Ihren Antrag!)

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Ulrike Liedtke

Bevor wir die Aussprache fortsetzen, begrüße ich gerne wieder Besucher auf unserer Tribüne, und zwar Schülerinnen und Schüler der bundtStift-Schule Strausberg. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Filter hat für die AfD-Fraktion als nächster Redner das Wort. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Jetzt gibt es ungefiltert!)

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Benjamin Filter AfD

Ich kenne alle – trotzdem danke, Herr Kollege. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind hier gerade wieder voll ans Eingemachte gegangen. Ich möchte trotzdem noch einmal auf eine Metaebene eingehen, denn diese Ebene kommt hier zu kurz. Wir sind jetzt hier in der Aktuellen Stunde, und – hoppla! – kurz vor knapp findet man noch einen Entschließungsantrag von der CDU- und der SPD-Fraktion, bei dem es gleich an die Gesetzgebung geht. (Katja Poschmann [SPD]: Na ja, zur Aktuellen Stunde! – Unruhe bei der CDU) Und das Ding an der Sache ist – das hat Kollege Hornauf gerade auch gesagt –, dass die Basis, auf der wir uns gerade befinden, vollkommen grotesk ist, denn wir haben dort natürlich noch einmal eine vorgelagerte Problematik, und zwar riecht all das hier wirklich nach Kampagne – und nach nichts anderem, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Genau diese Entwicklung hat der Journalist Ole Skambraks in einem Artikel in der „Berliner Zeitung“ jüngst zusammengefasst, und er nannte das Ganze den sogenannten Wahrheitskomplex. Unter wohlklingenden Begriffen wie Desinformation, Hass, Fake News entsteht ein Geflecht aus NGOs, Faktencheckern und auch staatlichen Stellen. Der Begriff „Hassrede“ wird immer weiter ausgelegt, bis am Ende auch unbequeme Meinungen darunterfallen. Das trifft nicht Täter, das trifft die Freiheit der Bürger, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Benjamin Filter AfD

Ja, bitte.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Herr Kollege Filter, dass Sie die Nachfrage zulassen. – Sie kennen ja sicherlich die Herleitung des Satzes: Achte auf deine Gedanken, denn es könnten deine Worte sein, und achte auf deine Worte, denn es könnten Taten werden. (Oh! bei der AfD) 2026 19 Vor diesem Hintergrund frage ich Sie jetzt, ob Ihnen eine Studie aus dem Jahr 2021 bekannt ist, die Auskunft darüber gibt, dass 18 % der Menschen, deren Wahlpräferenz die AfD ist, der Aussage zustimmen: „Manche Menschen verdienen es, beschimpft und bedroht zu werden.“ – Bei den anderen Parteien sind es lediglich 3 %. Ich möchte aus einer zweiten Studie, einer Studie aus dem Jahr 2024, zitieren, (Lars Hünich [AfD]: Sie wollen nur stören, mehr nicht! – Zurufe von der AfD: Wo ist denn die Frage?!) nach der die Befragten der Aussage zustimmen, dass Politiker es verdienen, dass sich Wut und Gewalt gegen sie richten. Das sagen hier 38 % derjenigen, die mit der AfD sympathisieren. Vor dem Hintergrund meine Frage, Herr Kollege Filter: Finden Sie die Aussage, die hier auch in der Debatte gefallen ist, dass die AfD Gewalt sozusagen anheizt und befördert, richtig? Und was tun Sie eigentlich, um diesen Befunden entgegenzuwirken? Müssten Sie als verantwortliche Partei im politischen Spektrum nicht eigentlich hieraus die richtigen Konsequenzen ziehen? Können Sie uns sagen, was Sie aktiv gegen diese Befunde tun? (Beifall des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD])

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Ulrike Liedtke

Einen kleinen Moment, es gibt eine zweite Zwischenfrage, die sich aber sicherlich auf den Redner bezieht, nicht auf die erste Zwischenfrage. – Herr Abgeordneter Hohloch, bitte.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich werde es kurz machen – nicht wie mein CDU-Kollege, der nicht weiß, wie Zwischenfragen funktionieren –: Im Entschließungsantrag der Koalition, den sie gerade erwähnt haben, steht folgender Satz: „Digitale Gewalt wirkt oft für die Opfer noch schwerer und nachhaltiger als analoge physische oder psychische Gewalt.“ Das bedeutet für mich, dass ein vergewaltigtes Mädchen oftmals – laut Aussage der Koalition – weniger zu leiden hat als jemand, der im Internet beleidigt oder Opfer eines Deepfakes wurde. (Uwe Adler [SPD]: Was versuchen Sie denn hier zu relativieren?! – Unruhe im Saal) Herr Kollege Filter, vor dem Hintergrund, dass die Kollegin der SPD eben sagte, dass die AfD … (Uwe Adler [SPD]: Sie versuchen hier Tatbestände gegeneinander auszuspielen! – Gegenruf von der AfD) – Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen; vorhin haben Sie mich noch gemaßregelt. Lassen Sie mich doch auch einmal zu Ende ausführen. 20 Landtag Vor dem Hintergrund, dass die Kollegin der SPD gerade sagte, wir würden hier Opfer gegeneinander ausspielen, ist meine Frage: Empfinden Sie es auch so, dass die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion als Koalitionspartner hier die Auswirkungen für diese Opfer relativieren? (Vereinzelt Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, Sie reagieren bitte auf beide Zwischenfragen so, wie Sie mögen. – Lassen Sie mich zwischendurch sagen: Das Thema ist so ernst, dass ich Sie tatsächlich um mehr Aufmerksamkeit bitte. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Filter.

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Benjamin Filter AfD

Frau Präsidentin! Ich möchte kurz darauf eingehen: Daran sieht man ja wieder exemplarisch, dass in diesen Bereichen – und zwar massiv – einfach mit Worthülsen und Gummibegriffen gearbeitet wird. Was subsummiert man denn dann unter Gewalt? Was ist denn das, wenn jemand im Internet schreibt, die CDU sei blöd oder sonst irgendetwas? Ist das digitale Gewalt oder nicht? (Lars Hünich [AfD]: Wahrheit!) Das ist, was ich eben gerade vorgelesen habe. Solche Sachen werden mit wohlklingenden Begriffen bzw. diesen Worthülsen einfach angefüllt, dann unter einem Wahrheitskomplex subsummiert, und dann haben wir so etwas wie „Desinformation“, „Hass“ und „Fake News“. Was ist das eigentlich konkret? Und darüber sollen hier Gesetze usw. gemacht werden. Wir verwahren uns davor. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich fahre fort und gehe noch auf eine andere Ebene ein, denn wir wissen ja: Was in den USA passiert, kommt irgendwann auch bei uns in Deutschland an. Und wir sehen, dass das hier eben eine Kampagne sein soll, gerade mit dieser drittklassigen Schauspielerin, von der jetzt hier gesprochen wird usw. Da wird vorgegriffen, niemand weiß, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das ist genau das! Persönlicher Angriff!) – Ja, das ist meine persönliche Einschätzung. – Dann gucken wir rüber in die USA, jüngste Meldung dort: Es kam heraus, dass das Southern Poverty Law Center, SPLC, im Zentrum schwerer Vorwürfe steht, und zwar lautet der Vorwurf, dass von einer NGO, die sich explizit dem Kampf gegen rechtes Gedankengut verschrieben hat, Spendengelder an rechte Organisationen weitergeleitet wurden, damit dort Dinge getan werden, die bewirken, dass diese NGO ihre Legitimation behält. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von dem Ausgang dieses Verfahrens zeigt dieses Muster, dass Organisationen, die vorgeben, Hass oder eben digitale Gewalt zu bekämpfen, durchaus in der Lage sind, selbst Akteure im politischen Meinungskampf zu werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Deshalb lohnt auch ein Blick hier nach Deutschland: Wir haben Organisationen wie HateAid. Auch dort soll unter dem Banner der digitalen Gewalt und von Hass im Netz gearbeitet werden. Sie beraten, sie klagen, sie wirken politisch, und, ja, sie prägen damit auch die Debatte mit und auch das, was sagbar ist und was nicht. Heute soll dieser Debattenraum von Ihnen hier als Koalition erweitert werden. An dem Punkt machen wir aber nicht mit, denn eine Sache ist vollkommen klar: (Der Abgeordnete zeigt ein Schaubild.) Sogenannte politisch motivierte Straftaten von rechts – darunter fallen dann plötzlich Aufkleber an Parteibüros oder auch angebliche Bedrohungen von rechts – erscheinen dann – hoppla! – beim RBB in einem Diagramm ganz oben, das dann auch noch blau unterlegt ist. Das ist Framing, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Das ist der Vorlauf zu der ganzen Sache, die hier heute stattfinden soll – und dagegen verwahren wir uns. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD) Dem Entschließungsantrag werden wir nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Die Redezeit der CDU-Fraktion ist erschöpft. Auch die Redezeit der SPD-Fraktion ist erschöpft. Frau Abgeordnete Kotré hat noch anderthalb Minuten für die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Kotré. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Lassen Sie mich als Juristin noch mal kurz den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen einordnen. Dass Gewalt im digitalen Raum stattfindet, bestreitet hier überhaupt keiner. Allerdings dürfte sich unsere Wertung dieses Phänomens grundsätzlich von Ihrer unterscheiden. Denn während tagtäglich Vergewaltigungen und Messerangriffe (Zuruf der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) mit schweren oder tödlichen Folgen für die Betroffenen stattfinden, wirkt die Debatte über digitale Gewalt völlig realitätsfern. Nimmt man sich die geplanten Gesetzesänderungen durch die Bundesjustizministerin Hubig vor, entsteht sogar der Eindruck, dass das Leid tatsächlich vergewaltigter Frauen, mit dem Messer angegriffener Menschen und der Hinterbliebenen von Getöteten eine untergeordnete Rolle spielen soll. (Vereinzelt Beifall AfD) Vielleicht liegt es daran, dass echte Gewalt in einer hohen Zahl von Migranten verübt wird und Sie endlich etwas haben, womit Sie davon ablenken können. (Vereinzelt Beifall AfD) Zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, den Frau Fischer ja offensichtlich nicht gelesen hat: Ich bitte Sie! Präventionsmaßnahmen, sensibilisierende Fortbildungen für Ermittler, die Bereitstellung von Opferschutzmaßnahmen – alles schön und gut; das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, Fußfesseln zur Aufenthaltsüberwachung? Ja, wo werden denn digitale Straftaten eigentlich begangen? Auf der Straße? Selbstverständlich nicht. Warum bekommen denn tschetschenische Schläger keine Fußfesseln von Ihnen? (Vereinzelt Beifall AfD) Kümmern Sie sich bitte erst mal um reale Gewalt!

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Ulrike Liedtke

Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen. Lena Kotré (AfD): Dazu müssen Sie noch nicht einmal das Strafgesetzbuch ändern. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Für die Landesregierung spricht noch einmal Herr Minister Dr. Grimm. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss zu meinem wirklich großen Bedauern und auch mit etwas Überraschung festhalten, dass die AfD-Fraktion zum Thema der heutigen Debatte nichts beigetragen hat – überhaupt nichts! (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Zurufe von der AfD) Es steht Ihnen ja frei, zu sagen, Sie wollen gern über andere Themen reden. Das können Sie in Ihrer Aktuellen Stunde tun, das tun Sie ja auch morgen. Wir haben heute den Schwerpunkt auf virtuelle und häusliche Gewalt gelegt, weil sie in unserem Land ein Riesenproblem sind – und Sie haben nur darüber gere-2026 21 det, dass andere Dinge angeblich schlimmer sind. Das ist doch kein Debattenbeitrag! (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Um das einmal mit Zahlen zu untermauern: Der gefährlichste Ort für eine Frau ist nach wie vor (Dennis Hohloch [AfD]: Der Bahnhof! – Lena Kotré [AfD]: Nicht der digitale Raum!) nicht der Bahnhof, nicht die dunkle Straße; es ist das eigene Zuhause. (Vereinzelt Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Was hat das mit digitaler Gewalt zu tun? – Wolfgang Roick [SPD]: Das ist das Thema der Debatte! – Gegenruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) – Herr Hohloch, bleiben Sie ganz entspannt.

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, erst einmal zuzuhören? Dann können Sie immer noch die Gelegenheit zu einem Zwischenruf nutzen. (Lars Hünich [AfD]: Das haben wir gemacht! – Ludwig Scheetz [SPD]: Hören Sie auf! Es ist unerträglich! – Dennis Hohloch [AfD]: Da haben Sie recht!) So, bitte. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Herr Hohloch, Sie hatten doch heute nichts zu der Debatte beizutragen. Passen Sie jetzt auf, dann können Sie am Ende noch etwas lernen. (Oh! bei der AfD – Vereinzelt Beifall SPD) Wir hatten 266 000 Opfer häuslicher Gewalt im Jahr 2024. Wir hatten demgegenüber – und ich sage das noch einmal klipp und klar, damit habe ich überhaupt kein Problem; das ist für mich als Justizminister selbstverständlich – nicht zu tolerierende Gewalt in Form von Messerangriffen, Vergewaltigungen und Ähnlichem. Wir hatten im Jahr 2024 29 000 Messerangriffe. Auch das ist schlimm, aber das sind 10 % dessen, was wir an Problemen mit häuslicher Gewalt hatten. Von daher ist es völlig legitim, (Zuruf von der AfD) dieses Thema hier zu setzen. Die Aussage „Wir haben damit überhaupt kein Problem“, mag die subjektive Meinung Ihrer zu 90 % männlich besetzten Fraktion sein. Die objektiven Zahlen geben das aber nicht her. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) 22 Landtag Auch zu sagen: „Häusliche Gewalt ist doch ein reines Thema von Ausländern“, ist falsch. Richtig ist: Wir haben eine Überrepräsentanz von Ausländern bei Delikten häuslicher Gewalt, nämlich 20 %. Ich habe überhaupt kein Problem damit, das auszusprechen. (Lars Hünich [AfD]: Das ist doch jedes Mal so! Jedes Mal tut Ihre Fraktion so!) Wir haben 7,3 % Ausländer in Brandenburg; 20 % der Täter bei häuslicher Gewalt haben einen ausländischen Hintergrund. Das heißt aber gleichzeitig – und da müssen Sie jetzt zuhören –: 80 % der Täter sind deutsche Staatsbürger, also haben wir auch in dieser Hinsicht ein Problem. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Und ganz ehrlich, Herr Filter: Der Ausdruck „drittklassige Schauspielerin“ ist geschmacklos. Es tut hier nichts zur Sache, ob Sie Frau Fernandes mögen, kennen oder Sonstiges. Der eine mag diese Schauspielerin, der andere vielleicht lieber Leni Riefenstahl. Aber das ist jedem selbst überlassen. (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Zurufe von der AfD) – Seien Sie vorsichtig, wenn Sie jetzt schlecht über Leni Riefenstahl reden. Das wird Ihnen Björn Höcke beim nächsten Bundesparteitag aufs Butterbrot schmieren. Also passen Sie lieber auf! (Heiterkeit und Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Zurufe von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Wir sind am Ende einer aufgeregt geführten Debatte angekommen. (Anhaltende Unruhe) – Ich darf Sie jetzt bitten, sich auf die Abstimmung vorzubereiten. – Es geht um den Entschließungsantrag „Digitaler Gewalt entschieden begegnen: Strafbarkeitslücken schließen, Opferschutz stärken und gesellschaftliches Bewusstsein schärfen“ der Fraktionen von SPD und CDU, Drucksache 8/2701. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mit Mehrheit angenommen; es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und gebe für die Fragestunde an Herrn Vizepräsidenten Münschke ab.

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von meiner Seite einen wunderschönen guten Tag. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/2686 (Neudruck) Wir beginnen sofort mit der Frage 414 (Niederschlagswassereinleitung vom BER in den Glasowbach), gestellt von der Abgeordneten Ines Seiler, SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Ines Seiler SPD

Der Planfeststellungsbeschluss für den BER sieht vor, dass das am Flughafen anfallende Niederschlagswasser aus Naturschutzgründen vorrangig in den Glasowbach eingeleitet werden soll. Konkret aufgeführt ist eine „dauerhafte Ableitung von 20 l/s Wasser aus dem Flughafen in den Glasowbach“. Davon würde insbesondere der Rangsdorfer See profitieren, der unter anhaltendem Wassermangel leidet. Allerdings wurden seit der Flughafeneröffnung keine relevanten Niederschlagswassermengen abgegeben und in den Glasowbach eingeleitet. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen können im Rahmen der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis ergriffen werden, um eine deutliche Erhöhung der Einleitungsmenge in den Glasowbach zu erreichen und damit den Wasserstand des Rangsdorfer Sees zu fördern?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Ministerin Mittelstädt, antworten. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Seiler, die Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Verkehrsflächen des Flughafens BER in den Selchower Flutgraben und den Glasowbach wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 geregelt. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat im Februar 2025 eine zeitliche Verlängerung beantragt. Die Planfeststellungsbehörde hat die Verlängerung im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde auch genehmigt; die Entscheidung ist bereits bestandskräftig. Somit wurde die Einleitung von bis zu zwei Kubikmetern Wasser pro Sekunde in den Selchower Graben und einem Kubikmeter pro Sekunde in den Glasowbach weiterhin erlaubt. Es handelt sich um die Einleitung von gereinigtem Niederschlagswasser, und die Menge ist naturgemäß auch von der Witterung abhängig, also davon, ob es regnet oder nicht. Der Planfeststellungsbeschluss bzw. die Verlängerung legt unter anderem fest, dass die Einleitungen in die Oberflächengewässer in geeigneter Form zu messen und auch zu registrieren sind, dass die Aufzeichnungen für mindestens zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Wasserbehörde auch vorzulegen sind und dass die Messeinrichtung so ausgestaltet sein muss, dass das jederzeit einer bestimmten Zeitspanne zuzuordnen ist und der Volumenstrom abgelesen werden kann. Somit sind in der Genehmigung sehr klare Überwachungs- und Kontrollmechanismen festgelegt. Die Einleitung von Fremdwasser in den Rangsdorfer See ist aber nur eine mögliche Maßnahme zur Bekämpfung der Symptome, in diesem Fall des fallenden Wasserstandes. Für eine langfristige Stabilisierung des in das Grundwasser eingebetteten Sees müssen alle Potenziale des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet aktiviert werden. Ich weise ergänzend darauf hin, dass im Zusammenhang mit den Bemühungen um den Wasserstand des Rangsdorfer Sees bereits Kontakt zu unserer Niedrigwasserkoordinatorin aufgenommen wurde. Ein wichtiger Punkt im Dialog ist hier der Umgang mit Ergebnissen einer aus Fördermitteln des Landes finanzierten Machbarkeitsstudie zusammen mit der Gemeinde Rangsdorf. An der Stabilisierung der regionalen Wasserstände arbeitet man zudem auch im Rahmen der Flussgebietsarbeit zur Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes im Flussgebiet Dahme. Wir tun also schon sehr viel, gerade um der Absenkung des Grundwassers in diesem See entgegenzuwirken.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich sehe weiteren Nachfragebedarf, zum einen der Fragestellerin. Ich weise kurz darauf hin: Sie haben bis zu drei Nachfragen, die dann auch im Zusammenhang gestellt werden müssen. – Frau Abgeordnete Seiler, Sie haben das Wort.

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Ines Seiler SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort und die Darlegung. Ich möchte Sie noch bitten – falls das möglich ist –, im Nachgang zu prüfen, ob nicht nur die Wassereinleitung „von … bis zu …“ überprüft, sondern auch sichergestellt wird, dass bei Regen-, bei Niederschlagsereignissen wirklich auf diese 20 Liter pro Sekunde geprüft wird, damit das auch in der Fortschreibung der Pläne beachtet werden kann.

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Daniel Münschke

Frau Ministerin, es gibt weiteren Nachfragebedarf des Abgeordneten Günther. Bitte schön. Lars Günther (AfD):* Guten Tag, Frau Ministerin. Nur eine ganz kurze Nachfrage bezüglich des anfallenden Regenwassers: Könnten Sie mir sagen, mit welcher Technik dieses Wasser gereinigt wird? Welche technischen Anforderungen sind da gesetzlich geregelt? Haben Sie dazu eine Information für mich? Mich interessiert in dem Zusammenhang, in welchem Verhältnis und mit welchen technischen Mitteln das Regenwasser gereinigt wird.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Frau Seiler, zu Ihrer Nachfrage bezüglich 20 Liter pro Sekunde: Ich hatte Ihnen gesagt: Wir haben schon zwei Kubikmeter. – Das sind andere Zahlen als 20 Liter pro Sekunde. Also, da ist schon eine deutliche Erhöhung erfolgt. Aber wir können uns da sicherlich noch einmal bilateral abstimmen. Sicherlich ist nicht nur das Oberflächenwasser, das da einläuft, die Grundlage, um den Wasserhaushalt zu stabilisieren. Da 2026 23 müssen noch andere Maßnahmen erfolgen. Das wird mit der Niedrigwasserkoordinatorin ja auch intensiv besprochen. Zu der Frage von Herrn Günther: Ich bin leider Gottes keine Hydrologin und kann dazu ad hoc keine Aussagen machen. (Lars Günther [AfD]: Können Sie das schriftlich nachreichen?)

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe, es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf zu dieser Frage. (Lars Günther [AfD]: Doch, ich habe noch eine Frage: Ob die Ministerin das nachreichen kann!) – Herr Abgeordneter, ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass die Fragen zusammenhängend zu stellen sind. Ich bin sicher, dass die Ministerin vernommen hat, was Sie gesagt haben. Wir kommen zur Frage 424 (Neubesetzung der Leitung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg mit der Kommunalpolitikerin Désirée Schrade [CDU]), gestellt vom Abgeordneten Wilko Möller, AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Wilko Möller AfD

Presseberichten zufolge wird die CDU-Stadtverordnete und Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) Frau Désirée Schrade ab dem 1. Mai 2026 neue Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Demgemäß soll die ursprünglich dem Ministerium des Innern und für Kommunales und neuerdings dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, repräsentiert durch Minister Wilke, unterfallende Landesbehörde der ZABH mit ihr als neuer Leiterin besetzt werden. Frau Schrade war zwar als Rechtsanwältin für Strafrecht, Schwerpunkte Familienrecht und Strafrecht, tätig, hat aber das Auswahlgremium insbesondere durch die Fachkenntnisse im Bereich Asylrecht sowie das Verständnis für politische Zusammenhänge und Prozesse überzeugt. Daher frage ich die Landesregierung: Nach welchen fachlichen, persönlichen und sonstigen Kriterien fiel die Entscheidung, die Leitung der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg Frau Schrade zu übergeben?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Minister Wilke. (Zuruf von der AfD: Superminister!) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, wie Sie korrekt zitiert haben, ist Frau Schrade diejenige, die aus dem Auswahlverfahren als Bestbenotete hervor-24 Landtag gegangen ist. Ich will Ihnen kurz erläutern, wie das Verfahren abgelaufen ist. Zunächst einmal gab es eine Ausschreibung. In dieser Ausschreibung wurden Kriterien festgelegt; diese Kriterien waren ja auch öffentlich einsehbar. Es sind, sagen wir mal, eher die üblichen Dinge: wissenschaftliches Hochschulstudium, fundierte Fachkenntnisse in der Wahrnehmung der Aufgabe, Verständnis für politische Prozesse und Zusammenhänge auf kommunaler und auf Landesebene, zielorientiertes Führungsverhalten auch in Krisensituationen, Transparenz, Beteiligung der Mitarbeitenden, Verantwortungsbereitschaft, Entschlusskraft, Kommunikationsfähigkeit nach innen und außen, sicheres und überzeugendes Auftreten, Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen sowie Einverständnis zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung. – So weit die Dinge, die standardmäßig zu erfüllen sind. Auf diese Stellenausschreibung gingen 13 Bewerbungen ein. Davon wurden drei zurückgezogen. Sechs Bewerberinnen und Bewerber wurden eingeladen, weil sie die formalen Kriterien erfüllten. Von ihnen hat wiederum eine Person nach Einladung zurückgezogen, sodass mit fünf Personen Gespräche geführt wurden. Die Kommission setzte sich aus folgenden Personen zusammen bzw. die Auswahlgespräche wurden von folgenden Personen geführt: Dabei waren der Staatssekretär, der Leiter der Abteilung 2, der Leiter des Personalreferats, die Referentin des Personalreferats, die Gleichstellungsbeauftragte der ZABH, der Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung. Frau Schrade hat die Auswahlkommission durch die Dinge überzeugt, die Sie gerade schon vorgetragen haben, und hat insgesamt nicht nur die höchste Bewertung aller Bewerberinnen und Bewerber, sondern auch ein einstimmiges Votum erhalten – sie war bei allen Mitgliedern der Auswahlkommission auf Platz 1. Daher hat sie bei der Besetzung dieser Stelle den Zuschlag erhalten.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. Es gibt Nachfragebedarf beim Fragesteller, beim Abgeordneten Möller. – Jetzt steht Frau Dr. Oeynhausen daneben. Wollen Sie auch eine Frage stellen? – Okay. – Dann erst …

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Wilko Möller AfD

Ich habe eine Nachfrage in Bezug auf die ... – Ach so, Entschuldigung. Darf ich?

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Daniel Münschke

Sie dürfen bis zu drei Nachfragen zusammenhängend stellen.

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Wilko Möller AfD

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Die Bewertung, die Prämissen, die Gewichtung der Auswahlkriterien – was war für Sie das Wichtigste bei der Auswahl? Vielleicht auch die Nähe, dass Sie sie persönlich kennen? Haben Sie sie bei der Stellenbesetzung vielleicht auch ein bisschen danach bewertet? Das ist so ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die persönliche Nähe zu maßgeblichen Entscheidungsträgern als ausschlaggebend für die Auswahlentscheidung: War das da auch ein Thema? Sie müssen bedenken, Sie haben den Oberbürgermeisterwahlkampf gemeinsam gemacht, und Sie haben sie auch bei der Wahl zur Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ausgewählt, unterstützt und gegen mich, also gegen die AfD, in Position gebracht. Hat es auch eine Rolle gespielt, dass Sie sie kannten, dass Sie also schon vorher engere freundschaftliche Beziehungen hatten? Hat das eine Rolle gespielt? (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Daniel Münschke

Danke, Herr Abgeordneter Möller. – Herr Minister, ich würde Frau Dr. Oeynhausen mit ihrer Frage bzw. ihren Fragen gleich mit drannehmen; dann können Sie die gesammelten Fragen beantworten. – Frau Dr. Oeynhausen, bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Herr Minister, Sie sprachen gerade von mehreren Bewerbern. Erste Frage: Könnten Sie sagen, welche Punktzahl der nächstplatzierte Bewerber erreicht hat? Die zweite Frage ist: Können Sie hier, im Plenum, komplett ausschließen, dass die Stellenbesetzung über Hinterzimmergespräche mit dem Koalitionspartner oder irgendwelche anderen Dinge stattgefunden hat? Können Sie ausschließen, dass wir es hier vielleicht mit Kungeleien der Parteien zu tun haben? Denn Sie hören ja gerade, wir haben massive Zweifel daran, dass es tatsächlich mit rechten Dingen zugegangen ist, so, wie Sie es uns gerade weismachen wollen.

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Daniel Münschke

Herr Minister, Sie können antworten. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ich könnte es jetzt ganz kurz machen und sagen: „Ja, kann ich ausschließen“, und auf die Frage von Herrn Möller einfach mit Nein antworten. Dann wäre die Sache richtig und korrekt erledigt. Ich sage trotzdem zwei, drei Sätze mehr dazu. Dass Frau Schrade und ich uns kennen, ist allgemein bekannt. Das ist in den Medien verfolgbar; daraus haben wir auch nie ein Geheimnis gemacht. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie aber auch wahrgenommen, dass ich nicht Mitglied der Auswahlkommission war; denn ab dem Zeitpunkt, an dem klar war, dass jemand eine Bewerbung eingereicht hat, den ich so gut kenne, dass man nicht ausschließen kann, dass mir genau dies nachher vorgehalten wird, habe ich gesagt, dass ich mit diesem Verfahren nichts mehr zu tun habe, und habe es delegiert. So einfach ist das. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie werden dem, was ich Ihnen vorgetragen habe, auch entnommen haben, dass unter den der Auswahlkommission Angehörenden eine Reihe von Menschen ist, die weisungsunabhängig sind. Das sind also Menschen, denen ich gar nicht sagen könnte – wie das Ihrer Fantasie entspricht –, dass das so und so auszugehen hat, weil sie weisungsunabhängig sind und natürlich auch so handeln. Im Übrigen sind das Beamtinnen und Beamte, die ihre Pflicht erfüllen und da ein ordentliches Verfahren durchgeführt haben. Ich finde es auch schwierig, im Umkehrschluss zu sagen – das machen Sie ja in dem Falle –, dass eine Person, die sich in ihrem Leben in vielerlei Hinsicht qualifiziert hat, jetzt ungeeignet ist, weil es ein Kennen gibt. Das halte ich auch für etwas verkürzt. Und, Herr Möller, Sie sind Kommunalpolitiker. Sie kennen Frau Schrade aus der Stadtverordnetenversammlung. Vielleicht kann ich Sie für folgende Perspektive erwärmen: Sie beide haben Ihre Hakeleien – um es einmal freundlich zu sagen –; Sie haben eine Vergangenheit, eine Gegenwart, (Wilko Möller [AfD]: Das ist schön!) Sie prallen anscheinend häufiger zusammen, Sie erleben Frau Schrade als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, und das durchaus in einem strittigen Binnenverhältnis. Das geht sogar so weit, dass Sie in Ihrer Anfrage darauf fokussieren, was ihr Ehrenamt ist, und nicht danach fragen, was ihr Beruf ist. Dass sie CDU-Stadtverordnete und Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ist, ist nicht ihr Beruf. Sie ist Rechtsanwältin; das ist ihr Beruf. Aber vielleicht können Sie sich trotz der Geschichte, die Sie miteinander haben, für Folgendes erwärmen: Als AfD-Politiker können Sie es schwierig finden, eine Person, der Sie politisch nicht nahestehen – vorsichtig gesagt –, in einer Funktion zu sehen, die Sie wahrscheinlich ebenfalls für wichtig halten. Als Mensch, der sich dem Land verpflichtet fühlt, könnten Sie aber vielleicht folgende Perspektive einnehmen: Genau die Dinge, die Sie in der Auseinandersetzung mit Frau Schrade hin und wieder als für Sie persönlich fordernd und schwierig empfinden – die Klarheit, die Durchsetzungsstärke, die Tatsache, dass sie sich in Dinge tief einarbeitet, dass sie extrem engagiert ist, die Klugheit, mit der sie auftritt und sich vorbereitet und in Details begibt –, also die Dinge, die ihre Fähigkeiten ausmachen, sind etwas, zu dem Sie, wenn Sie von Ihrer politischen Rolle ein Stückchen zurücktreten würden, auch sagen könnten: Ich betrachte das jetzt einmal als ein Mensch in Verantwortung für das Land. Da ist jemand, der diese Aufgabe wohl gut machen wird, der genau dafür das Fähigkeitsgerüst hat. – Das ist dann im höheren Interesse des Landes, würde ich sagen. Zu Frau Oeynhausen: Absprachen irgendwelcher Art gab es bei dieser Besetzung natürlich nicht. Das Verfahren hat auch stattgefunden, als es diese neue Koalition noch gar nicht gab. Im Übrigen wäre es wahrscheinlich ein ungewöhnlicher Vorgang, dass ein SPD-Minister eine CDU-Politikerin – wie Sie es sagen – in eine Funktion hebt. Da würde man sich normalerweise im eigenen Stall umgucken. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Daran sehen Sie, es ging hier gar nicht um Parteipolitik oder sonst etwas, sondern darum, dass wir die Leitung einer sehr wichtigen Behörde, die in diesem Land eine verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen hat, mit der bestmöglichen Person besetzen wollten. Ich bin froh, dass sich Frau Schrade beworben hat; ich bin froh, dass sich so viele beworben haben. Frau Schrade hat die Auswahlkommission überzeugt – ganz unabhängig von mir und meiner Erfahrung. Frau Oeynhausen, zu den Punktzahlen: Soweit ich das sehe – ich habe, wie gesagt, an den Gesprächen nicht teilgenommen und war in das Verfahren nicht einbezogen –, hat Frau Schrade 93,5 Punkte erreicht; die zweitplatzierte Person erhielt 85,8 Punkte. 2026 25

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Wir kommen somit zur Frage 416 (Bauvorbereitende Maßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung der Weg-, Kranstell- und temporären Baueinrichtungsflächen für zwei Windenergieanlagen im Windvorranggebiet 36), gestellt vom Abgeordneten Gunnar Lehmann von der BSW-Fraktion, die allerdings der Abgeordnete Sven Hornauf in Vertretung vortragen wird. Herr Hornauf, bitte schön.

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Sven Hornauf BSW

Herr Lehmann trifft sich noch mit einer Schulklasse und hat mich gebeten, die Frage vorzutragen. – Dem Fragesteller, also Herrn Lehmann, ist zur Kenntnis gelangt, dass zum Zwecke der Errichtung zweier Windenergieanlagen im Windvorranggebiet 36 in der Nähe von Siehten – die Standorte 6 und 7 nach dem Plan – am 23.03.2026 mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen wurde. Nach Kenntnis des Fragestellers sind nach Fällung des Baum- und Gehölzbestandes weitere bauvorbereitende Maßnahmen und alle Baumaßnahmen zur Herstellung der Wege-, Kranstell- und temporären Baueinrichtungsflächen ausschließlich im Zeitraum vom 01.09. bis 15.03. des Folgejahres zulässig. Ich frage daher die Landesregierung: Liegt nach Ihrer Auffassung ein Verstoß gegen die im Genehmigungsbescheid gemachten Auflagen vor?

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz antworten. Frau Ministerin Mittelstädt, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Hornauf, Ihre Kleine Anfrage 907 beinhaltet schon diese Frage, und wir haben Ihnen die Antwort gestern vollumfänglich zugeleitet. Aber ich werde gern noch einmal darauf eingehen. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass kein Verstoß gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Vorhabens vorliegt. Das Landesamt für Umwelt als zuständige Behörde hat den von Ihnen dargestellten Sachverhalt eingehend geprüft und konnte hier keine Verstöße feststellen. In den Nebenbestimmungen der Genehmigung ist unter anderem geregelt, dass Baumaßnahmen auch nach dem 15.03. aufgenommen werden können, sofern diese auf bereits planierten oder vegetationsfreien Flächen stattfinden. Die vor Ort vorgenommenen bauvorbereitenden Maßnahmen fanden auf vegetationsfreien Flächen innerhalb der Forstfläche statt. Der vegetationsfreie Zustand dieser Flächen wurde dem Landesamt für Umwelt zuvor nachgewiesen. Auch der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen wurde vorab dem Landesamt für Umwelt angezeigt. Daher durften die Arbeiten am 23.03.2026 aufgenommen werden. Belege für die Baumfällungen auf der von der Genehmigung umfassten Fläche nach dem 15.03.2026 liegen dem Landesamt für 26 Landtag Umwelt nicht vor. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Verfahrensakten.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf. Bitte schön.

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Sven Hornauf BSW

Herr Kollege Lehmann hat mir seine Unterlagen zur Verfügung gestellt und mir auch seine Nachfragen schon in die Hand gedrückt. Deswegen möchte ich sie jetzt gleich bringen. – Sie haben bereits zu Ziffer 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage ausgeführt. Daraus ergibt sich die erste Nachfrage: Wann hat das Landesamt für Umwelt örtlich den Fortgang nach dem 15.03. kontrolliert? (Zuruf von Ministerin Hanka Mittelstädt) – Beantworten Sie es schriftlich, wenn Sie es jetzt nicht auf der Pfanne haben. Die zweite Frage lautet: Wenn Nein, warum nicht, trotz der Anzeigen der Bürgerinitiative? Und die dritte Frage lautet: Gibt es tatsächliche Feststellungen der Genehmigungsbehörde selbst für vegetationsfreie Flächen? Hintergrund dieser Frage ist, dass die Bürgerinitiative durch Bilder nachgewiesen hat, dass die im Herbst 2025 beräumten Flächen sämtlich zugewachsen waren. Entweder haben wir etwas auf den Augen, oder es sieht verdammt grün aus. Ich bitte darum, diese drei Nachfragen zu beantworten. Entweder ist es definitiv nicht vegetationsfrei, oder wir alle brauchen eine neue Brille.

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Daniel Münschke

Frau Ministerin, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Gern nehme ich die drei Fragen, die sehr dezidiert das Verfahren betreffen, mit. Wir würden diese dann schriftlich beantworten. (Sven Hornauf [BSW]: Danke!)

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Daniel Münschke

Danke sehr. Das haben Sie im Vorfeld schon durch Ihr Lächeln und Nicken signalisiert, so sage ich es einmal. Sehr gut. Dann kommen wir zur Frage 415 (Infektionswege und Verbraucherschutz Newcastle Disease), gestellt von Herrn Abgeordneten Peter Drenske, AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Peter Drenske AfD

Der Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Geflügelbeständen in Brandenburg wirft viele Fragen auf, zumal in ganz Deutschland eine Impfpflicht besteht. Die Behörden fordern einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr. Viel wichtiger ist in meinen Augen aber, was die Landesregierung unternimmt, um die eigene Bevölkerung zu schützen. Die Newcastle-Krankheit kann auch in Eiern überleben, und somit kann die Ausbreitung auch über diesen Weg erfolgen. Die Erweiterung des zollfreien Imports von landwirtschaftlichen Produkten aus der Ukraine führt zu deutlicher Biounsicherheit. Käfighaltung ist dort erlaubt, Eier gelangen ungestempelt nach Deutschland; in Eiern, Fleisch, Honig und Getreide werden Rückstände von in der gesamten EU längst verbotenen Stoffen gefunden. Anfang 2025 wurde in Schweden ein Salmonella-Enteritidis-Ausbruch durch Eier aus der Ukraine verursacht. Die Importkontrollen erfolgen weiterhin nur stichpunktartig. Die Lebensmittelsicherheit ist damit nicht mehr garantiert. Ich frage die Landesregierung: Kann sie ausschließen, dass der aktuelle Ausbruch der Newcastle-Krankheit durch Importe aus der Ukraine oder anderen Drittländern verursacht wurde?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Diese Frage beantwortet wiederum die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mittelstädt. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Ich kann gleich vorne stehen bleiben.

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Daniel Münschke

Sie könnten im Grunde genommen gleich vorne stehen bleiben, aber die nächste Anfrage wird von jemand anderem beantwortet. – Bitte schön, Sie haben das Wort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Drenske, wir haben uns auch im Ausschuss schon intensiv darüber ausgetauscht. Die bisherigen Ermittlungen, die im Landkreis mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes und auch dem FLI, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, durchgeführt wurden, haben keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass Importe aus der Ukraine und anderen Drittländern im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen der Newcastle-Krankheit in Brandenburg stehen.

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Daniel Münschke

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Drenske, bitte schön.

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Peter Drenske AfD

Frau Ministerin, angesichts der vielen Hühnerbestände, die getötet werden mussten, berichtete die Presse unlängst davon, dass es zu einer Eiermangellage kommt. Wir werden also verstärkt Importe brauchen. Die „BZ“ berichtete unlängst auch, dass die Ukraine Deutschland bzw. Brandenburg mit Antibiotikaeiern überflutet und dass es erhebliche Kritik an den EU-Kontrollen gibt. Nun frage ich die Landesregierung: Was unternehmen wir, um hinsichtlich der nach Brandenburg importierten Eier einen entsprechenden Verbraucherschutz zu sichern und um durch verstärkte Kontrollen durch Labore sowie durch Lebensmittelkontrollen Rückstände in diesen Produkten und auch in den Eiern zu verhindern?

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Daniel Münschke

Frau Ministerin, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Zunächst führten Sie aus, dass es ausschließlich Hühner betreffe. So ist es nicht. Es betrifft Geflügel insgesamt. Wir reden also auch über Puten, Hähnchen etc. – Punkt eins. Punkt zwei: Gerade der ND-Virus ist hochinfektiös. Bedauerlicherweise – da spreche ich tatsächlich als Krisenmanagerin, denn wir müssen die Seuche sofort und schnellstmöglich eindämmen – bedeutet das in diesem Fall Keulung. Bei den importierten Eiern aus Drittstaaten, möglicherweise auch aus der Ukraine, handelt es sich meistens um Käfigeier. Käfigeier landen nicht im Handel, weil Käfigeier im Handel verboten sind. Das heißt, sie kommen de facto als Flüssigei gegebenenfalls in Convenience-Produkte. Der Verbraucherschutz ist insofern aufgestellt, als unangekündigte Kontrollen stattfinden. Unangekündigte Kontrollen finden auch an den Weiterverarbeitungsorten statt, durchgeführt von Lebensmittelüberwachungsämtern etc. Diese Kontrollen finden auch weiterhin statt. Ähnlich ist es im Handel, denn auch dort finden diese Kontrollen statt. Auch dort handelt es sich um unangekündigte Kontrollen. Der Fall der Salmonelleninfektion in Schweden, den Sie angesprochen haben, führte ganz schnell zu Reaktionen. Beispielsweise gab es Rückrufaktionen oder wurden Eier aus Regalen genommen. Man merkt, dass die Rückverfolgbarkeit auch beim Verbraucherschutz gegeben ist. Die ist auch weiterhin gegeben, und zwar unabhängig von der ND-Infektion.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit sind wir … (Peter Drenske [AfD]: Ich habe weitere Nachfragen!) – Ja, die sind zusammenhängend zu stellen, Herr Kollege. (Peter Drenske [AfD]: Ach so!) 2026 27 Denn ansonsten – ich begründe das gern noch mal; das steht so auch explizit in der Geschäftsordnung – könnte ein Dialog entstehen. Da kein Dialog entstehen soll, sondern konkrete Nachfragen zum Sachverhalt gestellt werden sollen, sind diese zusammenhängend zu stellen. (Peter Drenske [AfD]: Ich habe noch zwei Nachfragen!) Ihnen steht es zu, drei Nachfragen zu stellen, allerdings müssen diese zusammenhängend gestellt werden. Daher kommen wir zu Frage 418 (Entlastung der Kommunen von der Vollstreckung von nicht fristgerecht entrichteten Rundfunkbeiträgen – Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Falk Peschel, BSW-Fraktion.

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Falk Peschel BSW

Die Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Cottbus hat in ihrer Sitzung am 25.03.2026 per Beschluss den Brandenburger Landtag und die Landesregierung aufgefordert, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg hinsichtlich der Vollstreckung von Rückständen bei der Entrichtung von Rundfunkbeiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so zu verändern, dass zukünftig der Rundfunk Berlin-Brandenburg selbst anstelle der kommunalen Vollstreckungsbehörden für diese Aufgabe zuständig ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Geil, das ist ja unser Gesetzentwurf!) Der Beschluss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung nimmt dabei Bezug auf die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes im Bundesland Sachsen-Anhalt. Dort ist seit dem 1. Januar 2026 geregelt, dass für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge der Mitteldeutsche Rundfunk selbst zuständig ist. Für die Kommunen bedeutet das den Wegfall einer per Gesetz übertragenen Aufgabe, bei deren Umsetzung gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen wird, da die Aufwendungen die Erträge übersteigen. Ich frage die Landesregierung: Ist beabsichtigt, die im Bundesland Sachsen-Anhalt vollzogene Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes auch in Brandenburg umzusetzen und somit die bislang für die Vollstreckung nicht fristgerecht gezahlter Rundfunkbeiträge zuständigen Kommunen zu entlasten und diese Aufgabe dem RBB selbst zuzuweisen?

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Daniel Münschke

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Schneider.

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Kathrin Schneider

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Peschel, das Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus zu dem Beschluss ist im April in der Staatskanzlei eingegangen und befindet sich gerade in Bearbeitung. Die Frage, ob die Vollstreckung anders gelöst werden soll, hat schon im vergangenen Jahr einmal eine Rolle gespielt. Es handelte sich um 28 Landtag einen Antrag der AfD, der damals hier im Landtag behandelt wurde. Wir haben gesagt: Wir prüfen das. Es war damals schon von Sachsen-Anhalt die Rede; die hatten ein Jahr Vorbereitungszeit, um das umzusetzen. Wir haben uns mit dem RBB, dem Innenministerium und dem Justizministerium in Verbindung gesetzt und erörtert, inwieweit das eine sinnvolle Lösung sein kann. Zum Schluss ist klar geworden: Wenn die Rundfunkanstalten diese Aufgabe selbst wahrnehmen – dagegen hat sich der RBB gar nicht so sehr gewehrt; er hat also nicht gesagt, er wolle das nicht übernehmen, somit stand das gar nicht in Rede –, brauchen sie zur Aufgabendurchführung aber Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und müssen diese entsprechend beauftragen. Im Gegensatz zum Beispiel zu Nordrhein-Westfalen, die das gemacht haben und wo bei den Gerichtsvollzieherdiensten ein Abschwung der Aufgaben zu verzeichnen ist, ist in Brandenburg sogar ein Aufwuchs zu verzeichnen gewesen, sodass die Gerichtsvollzieher hier sozusagen die Hände gehoben und gesagt haben: Diese Aufgabe können wir in dem Umfang nicht ad hoc übernehmen. Das war das Ergebnis der Prüfung aus dem letzten Jahr. Deswegen haben wir das zunächst nicht weiterverfolgt. Wir werden das Schreiben der Stadt Cottbus zum Anlass nehmen, noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden zu reden. Wir hatten es gegenüber den Spitzenverbänden kurz angesprochen, waren aber nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen. Jedenfalls muss man, wenn man die Aufgabe irgendwo wegnimmt, sie woanders hingeben, und dort müssen die Kapazitäten vorhanden sein, um sie zu erfüllen. Das war eben im letzten Jahr nicht gelöst.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin Schneider. – Der Fragesteller hat Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Peschel, Sie haben das Wort für bis zu drei Fragen.

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Falk Peschel BSW

Frau Ministerin Schneider, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, findet jetzt in der Staatskanzlei ein Abwägungsprozess darüber statt, wie man mit diesem Beschluss der Stadt Cottbus verfährt. Meine Nachfrage bezieht sich darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 entschieden hat, dass in Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag wegen evidenter, langfristiger Verletzung des Programmauftrags Nachprüfungen inhaltlicher Art grundsätzlich möglich sind. Wird diese neue Rechtslage in die Prüfung der Landesregierung einbezogen, da, wenn die Vollstreckung durch den RBB selbst erfolgen würde, diese inhaltlichen Fragen deutlich besser artikuliert und erklärt werden könnten, als das vielleicht ein kommunaler Vollstreckungsbeamter tun kann?

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Daniel Münschke

Herr Peschel, ich möchte zumindest zur Kenntnis geben, dass sich die Nachfragen auf die Ursprungsfrage beziehen müssen und keine gänzlich neue Fragestellung darstellen dürfen. Es obliegt selbstverständlich der Frau Ministerin, darauf zu antworten. Frau Ministerin, es gibt weitere Nachfragen des Abgeordneten Hohloch. Ich möchte die Nachfragen zusammengefasst behandeln. – Bitte schön, Herr Hohloch.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. Ich habe zwei Fragen. Erstens: Mir ist der aktuelle Stand nicht klar. Sie haben gesagt, Sie haben sich mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgetauscht, kamen zu keinem Ergebnis. Sie bearbeiten jetzt das Anliegen der Stadt Cottbus. Wie ist der weitere Gang? Gibt es schon ein Zeitfenster für die Bearbeitung? – Dies ist die erste Frage. Meine zweite ist eine Verständnisfrage; denn ich stecke nicht tief in der Materie. Sie haben gesagt, der RBB müsste, würde das Vollstreckungsgesetz geändert, Zugriff auf Gerichtsvollzieher haben. Aber nehmen Gerichtsvollzieher nicht jetzt schon diese Aufgabe wahr, da sie ja kommunale Beamte sind und die Kommunen diese Aufgabe wahrnehmen müssen? Ich habe nicht verstanden, worin der Mehraufwand für die Gerichtsvollzieher liegen sollte, wenn sie diese Aufgabe für den RBB und nicht für die Kommune wahrnehmen. Vielleicht können Sie das noch einmal erklären.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hohloch. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Kathrin Schneider

Ich will mich an einer Antwort versuchen. – Zunächst zu Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Peschel. Für mich sind das zwei völlig verschiedene Dinge. Einmal ist es ein Verwaltungsakt, ein Vollstreckungsverfahren durchzuführen. Das hat nichts mit der Überprüfung des Programms zu tun. Sie haben sicherlich die anderen kürzlich erfolgten Gerichtsentscheidungen verfolgt. Für uns ist klar: Als Staatskanzlei, als Landesregierung, treten wir nicht an, das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überprüfen. Das bleibt staatsfern. Gremien haben diese Aufgabe; hier ist es der Rundfunkrat. Nun zu Ihren Fragen, Herr Hohloch. Eine Zeitschiene kann ich Ihnen noch nicht nennen. Es ist so, wie Herr Peschel vorhin gesagt hat. Wir nehmen das jetzt noch einmal auf. Wir haben das damals nicht weiterverfolgt, weil Gerichtsvollzieher gesagt haben, sie könnten das nicht tun. Daraus habe ich geschlossen, dass sie es bisher nicht tun. Aber diese Fragen kann man jetzt noch einmal auf die Agenda nehmen, und man kann mit den Kommunen und mit den Gerichten, an die die Gerichtsvollzieher angeschlossen sind, noch einmal darüber sprechen, was sinnvoll ist, wie es in anderen Ländern aussieht, ob wir hier zu einer anderen Lösung kommen.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Somit kommen wir zu Frage 417 (Entlassung aus U-Haft wegen Fristverstreichung) des Abgeordneten Volker Nothing von der AfD-Fraktion.

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Volker Nothing AfD

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie viele dringend Tatverdächtige sind nach ihrer Kenntnis in den Jahren 2024 und 2025 im Land Brandenburg aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil Gerichtsverfahren nicht innerhalb der gesetzlich zulässigen Fristen durchgeführt werden konnten? Bitte nach Anzahl, Art der zu untersuchenden Straftat und den betreffenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten der ermittelnden Behörden aufschlüsseln. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung antwortet der Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Grimm. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, im Jahr 2024 sind auf Grundlage von Entscheidungen des OLG Brandenburg in fünf Verfahren insgesamt sechs Tatverdächtige wegen Verfahrensverzögerungen im Verantwortungsbereich der Gerichte oder der Staatsanwaltschaften vorzeitig aus der U-Haft entlassen worden. Die Tatvorwürfe lauteten auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, versuchten Totschlag, Versuch eines besonders schweren Falls von Diebstahl, Einschleusen von Ausländern und Raub. Die Behörden, welche die Ermittlungen in den fünf genannten Verfahren geführt haben, befinden sich in Frankfurt (Oder) und in Cottbus. Im Jahr 2025 wurden in zwei Verfahren insgesamt zwei Tatverdächtige vorzeitig aus der U-Haft entlassen. Gegenstand der Verfahren waren die Tatvorwürfe des schweren Raubes und der sexuellen Nötigung. Die seinerzeit ermittlungsführenden Behörden befinden sich in Frankfurt (Oder) und Potsdam. (Volker Nothing [AfD]: Danke!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Grimm. – Es gibt keinen Nachfragebedarf. Wir kommen zu Frage 421 (Position der Landesregierung zur geplanten Reform der Gesetzlichen Krankenkassen [GKV]) der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung am 30. März 2026 vorgelegt. Die 66 Empfehlungen will Bundesgesundheitsministerin Warken größtenteils umsetzen. Insbesondere will sie die Familienmitversicherung für Ehegatten in der jetzigen Form abschaffen und Zuzahlungen um 50 % verteuern. Weiterhin sollen die Versicherten den Großteil der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, bundesweit 12 bis 14 Milliarden Euro pro Jahr, schultern, obwohl das nicht ihre Aufgabe ist. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium soll Ende April im Kabinett beschlossen und bis zur Sommerpause im Plenum verabschiedet werden. 2026 29 Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu den Vorschlägen aus dem Bundesgesundheitsministerium – mit welchen eigenen Vorschlägen zur Kostenreduzierung in der GKV und mit welchem Zeitplan hinsichtlich der Länderanhörung für den angekündigten Gesetzentwurf?

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung wird der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Minister Wilke, antworten. Bitte sehr. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich in diesem Saal gleich zwangsläufig sehr unbeliebt mache (Dennis Hohloch [AfD]: Zu spät!) – bei allen; nicht nur bei Ihnen, Herr Hohloch –, will ich darauf hinweisen, dass diese Anfrage extrem komplex ist. Denn wie Sie geschildert haben, handelt es sich um 66 Vorschläge, die allesamt nicht trivial erscheinen, und zudem um das, was das Gesundheitsministerium aus ihnen gemacht hat. Zusätzlich geht es um Ihre Frage nach einer Bewertung dieser 66 Vorschläge, sinnhafterweise wohl auch um einen Abgleich mit dem, was daraus gemacht wurde, und um die Schilderung der weiteren Zeitschiene, um den Umgang damit. Das kann und werde ich jetzt tun. Es kann uns aber einige Stunden kosten. Denn es sind, wie gesagt, 66 Vorschläge, und es ist sehr komplex. Ich werde einfach einmal starten, und wir gehen die Punkte durch. Ich habe Tabellen mitgebracht, in denen jeder einzelne dieser Vorschläge bewertet ist. Dazu befinden wir uns derzeit in verschiedenen Runden, um uns mit ihnen auseinanderzusetzen. Ich sage das, weil wir zuvor gefragt haben, ob eine Fragestunde der angemessene Rahmen hierfür ist oder ob man solche Fragen nicht sinnhafterweise – wirklich sinnhafterweise – im Ausschuss intensiv besprechen sollte. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Wir haben jetzt natürlich ein Problem: Sie werden Nachfragen haben. Aber auch Ihnen dürfte es schwerfallen, in den drei Nachfragen, die Ihnen zur Verfügung stehen, auf die 66 Punkte bzw. meine jeweiligen Antworten darauf einzugehen. – Okay, legen wir los.

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Daniel Münschke

Herr Minister, ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass wir die Fragestunde um 12.30 Uhr beenden. Sie haben jetzt also 15 Minuten Zeit, um uns all die Zahlen vorzutragen. (Minister Daniel Keller: Ich bin aber so gut vorbereitet auf meine Fragen! – Vereinzelt Heiterkeit – Andreas Galau [AfD]: Ja, schade, ne?) 30 Landtag René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident, das nehme ich zur Kenntnis; Sie werden mich aber vielleicht noch einmal daran erinnern müssen. Ich habe es mir, wie gesagt, nicht ausgesucht, dass wir das heute in dieser Weise machen. Beginnen wir mit dem Grundsätzlichen: Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Deckungslücke, die deutlich wächst. Das für 2027 prognostizierte Defizit liegt bei 15,3 Milliarden Euro; es wird damit gerechnet, dass es bis 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsen wird. Was man dazusagen muss – das findet in der aktuellen Diskussion aus meiner Sicht zu wenig Berücksichtigung –: Selbst wenn es keine Vorschläge zum Umgang mit dem Defizit gäbe, bedeutete das ja nicht, dass Teile der Gesellschaft, insbesondere Versicherte sowie Patientinnen und Patienten, weniger belastet würden. Was würde vielmehr passieren? Der Zusatzbeitrag müsste angehoben werden. Auch dazu liegen Prognosen vor. Die zusätzliche Belastung beliefe sich auf 680 Euro im Jahr 2027, weil der Zusatzbeitrag von 2,9 % auf 4,7 % bis 2030 steigen müsste, um die Deckungslücke aufzufangen. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Herr Minister, das wissen wir ja!) Das heißt, damit ginge für die versicherten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung einher, die sogar über die Belastungen, die mit allen Vorschlägen, die derzeit auf dem Tisch liegen, verbunden wären, hinausginge – wie gesagt, wenn man nicht gegensteuern würde. Das war eine wichtige Grundsatzbemerkung, was die Systematik angeht. Damit ist noch nichts zu den einzelnen konkreten Punkten gesagt. Kommen wir auf die methodische Herangehensweise zu sprechen: Die Bundesgesundheitsministerin hat erklärt, was ihr besonders wichtig ist: die Wirkungsorientiertheit bzw. Wirkungsevidenz, die Kosten-Nutzen-Relation und eine gleichmäßige Lastenverteilung. Ferner ist für sie bzw. ihr Ministerium die Frage, welche Schultern wie viel tragen können, von großer Relevanz. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, sind, wenn man sich die Aufteilung anschaut, aus meiner Sicht in Teilen geeignet, dem Rechnung zu tragen. Bringt man die 66 Vorschläge in einem Diagramm unter, ergibt sich ungefähr folgende Aufteilung: 30 % der Belastung gehen auf versicherungsfremde Leistungen, die der Bund tragen müsste, zurück. Eine große strittige Frage ist, wie Sie sicherlich wissen, ob der Bund mehr für die Krankenversicherung der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld zahlen müsste. Der Anteil der Konsumsteuern – ein öffentlich besonders viel diskutiertes Thema, insbesondere im Zusammenhang mit der Zuckersteuer – macht 4 % aus. Der Belastungsanteil der Patientinnen und Patienten beträgt etwa 10 %. Für die Leistungserbringer und die Hersteller zeigt das Diagramm einen Belastungsanteil von 45 %. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Alles keine Antwort auf meine Frage!) Diese Verteilung ist aus unserer Sicht noch nicht optimal, sondern bedarf der Nachjustierung.

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Daniel Münschke

Herr Minister, wie kann ich Sie kurz unterbrechen, ohne dass es unhöflich wirkt? – Das habe ich jetzt getan. (Vereinzelt Heiterkeit) In Absprache mit der Abgeordneten Dr. Oeynhausen frage ich Sie: Wäre es Ihnen möglich, die Anfrage schriftlich zu beantworten, da ich die Zeit im Blick haben muss und wir uns auf eine Redezeit auch für die Mitglieder Landesregierung von fünf Minuten verständigt haben? Sie als Minister haben selbstverständlich das Recht, so lange zu reden, wie Sie möchten. Aber ich möchte natürlich auch den folgenden Fragestellern gern noch die Möglichkeit geben, ihre Fragen zu stellen. Deswegen noch einmal meine Frage an Sie: Beantworten Sie diese Frage der Abgeordneten Dr. Oeynhausen schriftlich? René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Wir können die Frage gern schriftlich beantworten. Ich weise nur im Vorfeld darauf hin, dass wir auch in einer schriftlichen Antwort, die ja bei Anfragen in der Fragestunde nicht ellenlang sein darf, nur begrenzt in der Lage sein werden, auf alle 66 Punkte einzugehen. Wir werden nur auf bestimmte Grundfragen Antworten geben. Aber das ist gar kein Problem. Wir können im Ausschuss gern stundenlang über jeden einzelnen Vorschlag sprechen und würden das sehr gern genau dort tun.

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Daniel Münschke

Okay; danke, Herr Minister. Das war eine klare Aussage. – Frau Dr. Oeynhausen, Sie haben eine Nachfrage?

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Daniela Oeynhausen AfD

Ich habe eine Anmerkung: Herr Minister, ich möchte darauf hinweisen, dass Sie in den fünf Minuten, die Sie bereits gesprochen haben, nicht ansatzweise meine Anfrage beantwortet haben. Offensichtlich wollten Sie hier Zeit schinden. Es sind sehr wichtige Fragen. Ich freue mich auf Ihre schriftliche Antwort. Und Sie können ganz sicher sein, dass hierzu eine Kleine Anfrage kommen wird; denn die Bürger wollen wissen: Wie stehen Sie zu der Reform?

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Daniel Münschke

Gut, Frau Dr. Oeynhausen, das haben wir verstanden. Wir sind in der Fragestunde. Ich bitte Sie, zu berücksichtigen, dass es die Möglichkeit zu Nachfragen gibt. Der Minister hat freundlicherweise zugestimmt, Ihre Frage schriftlich zu beantworten. Es gibt jetzt keinen weiteren mündlichen Nachfragebedarf. Deswegen ganz herzlichen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung bis hierhin. Wenn Sie das schriftlich machen, werden wir auch diese Antwort zur Kenntnis nehmen. Damit sind wir am Ende der Behandlung von Frage 421 angekommen. Danke, Herr Minister. Damit kommen wir zu Frage 420 (Kein Bier mehr im Kaufland Potsdam?), (Heiterkeit – Björn Lüttmann [SPD]: Darauf haben wir lange gewartet!) ebenfalls gestellt von der Abgeordnetenkollegin Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Die Zahl von Angriffen auf Zugpersonal ist weiterhin – mit 615 Übergriffen im Jahr 2025 in Berlin-Brandenburg – auf einem hohen Niveau. Um Zugpersonal besser zu schützen, schlug Infrastrukturminister Crumbach ein Alkoholverbot in Zügen und Bahnhöfen vor. Auch „Zugangskontrollanlagen“ an jedem Bahnsteig brachte er ins Gespräch. Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Akteuren ist sie wegen welcher genauen Maßnahmen, mit welchem Zeitplan und mit welchen bisherigen Ergebnissen für eine Umsetzung des Alkoholverbots bzw. der Alkoholkontrolle im Sinne der Vorbemerkung im Gespräch?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Crumbach. Bitte schön. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Herzlichen Dank, liebe Frau Abgeordnete. Nach einer bundesweiten Statistik für das Jahr 2024 gab es insgesamt 190 276 Körperverletzungen gefährlicher und schwerer Art; 30 323 Tatverdächtige standen unter Alkoholeinfluss. Damit stand etwa jeder sechste Tatverdächtige unter dem Einfluss von Alkohol. Das können Sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes nachlesen. Auch die Angaben aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 907 zeigen eine jährlich steigende Zahl an Beleidigungen, Bedrohungen und Nötigungen sowie Körperverletzungen von Zugbegleitpersonal, und zwar sowohl innerhalb des Bahnhofsbereichs als auch in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs. Sowohl die bundesweiten Daten als auch die Daten des Landes Brandenburg zeigen deutlich, dass wir hier ein Problem haben. Ich möchte an dieser Stelle bekräftigen, dass mir die Sicherheit nicht nur der Fahrgäste, sondern auch des Zugbegleitpersonals ein besonderes Anliegen ist. Was heißt das jetzt im Einzelnen? Ich möchte mir als Erstes die Beförderungsbedingungen im Verbundgebiet der Länder Brandenburg und Berlin genauer anschauen. Beförderungsbedingungen sind die Spielregeln für die Fahrten mit Bus, Bahn und Tram. Sie legen fest, was das Verkehrsunternehmen tun muss und was der Fahrgast zu beachten hat. Wir werden sie prüfen und mit dem Land Berlin, den Landkreisen und kreisfreien Städten in 2026 31 einen Dialog treten, aber nicht nur mit diesen, sondern selbstverständlich auch mit den Fahrgastverbänden sowie den Gewerkschaften, die die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter und das gesamte Zugpersonal vertreten. Ziel ist es, Klarheit und Sicherheit sowohl für das Personal als auch für die Fahrgäste zu schaffen. Außerdem müssen wir mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den Eisenbahninfrastrukturbetreibern reden und klare Rahmenbedingungen zielgenauer umsetzen. In einem weiteren Schritt ist zum Beispiel ein VBB-Aufsichtsratsbeschluss herbeizuführen, um den Konsum von Alkohol in den Regionalverkehrszügen bzw. im öffentlichen Personennahverkehr im Verbundgebiet explizit zu untersagen und das letztlich auch durchzusetzen. Darüber hinaus werde ich das Thema auf der Ost-Verkehrsministerkonferenz, die wir in Kürze ins Leben rufen werden, sowie auf der Bundesverkehrsministerkonferenz weiterverfolgen. Ich will nicht verschweigen, dass es im Bahnhofsbereich – darauf zielt Ihre Frage ab – als auch in den Zügen der Unterstützung der Bundespolizei als zuständige Behörde für die Sicherheit in den Zügen und den Bahnhofseinrichtungen bedarf. Wir werden daher das Verkaufsverbot getrennt diskutieren müssen. Ich erhoffe mir von all diesen Dingen ein Mehr an Sicherheit für das Zugbegleitpersonal sowie ein Mehr an Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs, und ich werde das Thema weiterverfolgen – in dem Sinn, wie ich es eben geschildert habe. Noch einmal: Ziel ist es, sowohl mit dem Bund als auch mit den anderen Bundesländern hierzu ins Gespräch zu kommen, um bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es schon Regelungen, beispielsweise beim Hamburger Verkehrsverbund. Es gibt auch Alkoholverbote, beispielsweise in Köln. Das gilt dort explizit auch im Hauptbahnhof. Es gibt Alkoholverbote in Zügen: In Zügen des Nürnberger Verkehrsverbunds gilt beispielsweise ein ausdrückliches Alkoholverbot, aber auch in Niedersachsen und Bremen, etwa im Harz-Weser-Netz. Das Wichtigste ist – das betone ich hier noch einmal besonders –: Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens – darüber, dass in Zügen, in Nahverkehrszügen und auf den entsprechenden Bahnsteigen nicht getrunken und kein Alkohol verkauft wird. Wir brauchen diesen gesellschaftlichen Konsens, so ähnlich, wie wir den gesellschaftlichen Konsens hinsichtlich des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens gebraucht haben. Sie erinnern sich an die Debatten um das Rauchverbot in Gaststätten, Hotels und Ähnlichem. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist ja nicht zu vergleichen!) Genau diesen gesellschaftlichen Konsens müssen wir alle gemeinsam erzielen. Die Schritte dazu habe ich Ihnen skizziert. Ich sage Ihnen auch: Wenn es uns nicht gelingt, diesen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, dann haben Verbote keinen Sinn, denn dann kämpfen wir mit der Durchsetzung dieser Verbote – und das ist wenig klug. Diesen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, ist unsere gemeinsame Aufgabe und meine Aufgabe. Die Erfahrungen mit dem Rauchverbot stimmen mich dabei frohen Mutes, weil die gleichen Diskussionen, die gleichen Presseartikel, auf die Sie sich offensichtlich mit Ihrer Frage beziehen, hatten wir damals auch am Anfang dieser Diskussion. 32 Landtag Deswegen: Lassen Sie uns diesen gesellschaftlichen Konsens finden. Ich bin optimistisch und bitte Sie alle eindringlich darum, mich bei der Herstellung dieses gesellschaftlichen Konsenses zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon)

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Die Fragestellerin Dr. Oeynhausen hat Nachfragebedarf. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Ich würde gern meine drei Nachfragen in Anspruch nehmen: Herr Minister, Sie sprachen gerade davon, dass jede sechste Gewalttat, jeder sechste Übergriff auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sei. Die Bundestagsfraktion der AfD hat herausgefunden, dass jeder zweite Übergriff von Ausländern verübt wird. Also stehen diese Übergriffe in direktem Zusammenhang mit der illegalen Migration. Da frage ich Sie: Warum kommt die Ausländerkriminalität in Ihrer minutenlangen Stellungnahme überhaupt nicht vor? Wollen Sie diese verschweigen? Oder was wollen Sie hier unternehmen? (Björn Lüttmann [SPD]: Langweilig!) Meine zweite Frage: Sie sprachen gerade vom Alkoholverbot – auch auf den Bahnsteigen. Welche architektonischen Gestaltungen schweben Ihnen für so eine Zugangsschranke für ein Alkoholscreening vor? Welche Kosten fallen dabei an? Wie soll der Bahnhof Potsdam umgestaltet werden? Meine dritte Frage: Sie sprachen gerade von einem gesellschaftlichen Konsens, aber Sie wollen dem Handwerker nach seinem wohlverdienten Feierabend verwehren, sich bei „Kaufland“ ein Bierchen zu kaufen, obwohl er vielleicht ein, zwei Stunden auf seine Bahn warten muss. Hier noch einmal die dritte Frage: Welchen Stellenwert hat die Privatsphäre in Ihrem Denken?

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das sind zwar vier Fragen, (Lachen des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) aber gut, das Bis-drei-Zählen fällt manchem schwer. Darf ich jetzt eigentlich alle vier Fragen beantworten? (Lachen bei der SPD und der CDU – Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Oder muss ich mir eine aussuchen, die ich nicht beantworte? Ich weiß es nicht.

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Daniel Münschke

Es obliegt Ihnen, welche Fragen Sie beantworten. Sie sind der Antwortende. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herzlichen Dank. Dann versuche ich, die Reihenfolge von eben einzuhalten. Manchmal fällt es mir schwer, Gedankengänge anderer Menschen nachzuvollziehen. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) Ich weiß, dass das ein Charakterfehler von mir ist, aber bei aller Liebe, Frau Dr. Oeynhausen: Wie kommt man von diesem Problem zu jenem Thema? Der Alkoholkonsum in Zügen ist ein Problem, wenn wir uns die Konsequenzen ansehen – in Bezug auf die Sicherheit der Fahrgäste, in Bezug auf die Belästigung der Fahrgäste, in Bezug auf die Sauberkeit und Hygiene, in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, in Bezug auf die Entlastung des Personals, das diese Frage betrifft, in Bezug auf Vandalismus. Im Übrigen – auch wenn Sie das für weit hergeholt halten – hat das auch etwas mit der Pünktlichkeit der Züge zu tun: Wenn die Bundespolizei zu weniger Einsätzen gerufen wird, müssen weniger Züge stehen bleiben, und sie sind insgesamt pünktlicher. Wenn ich an all diese Dinge denke und mir die Reaktionen auf den Vorschlag, den ich gemacht habe, vor Augen halte, dann heißt es immer: Ja, das ist richtig, da haben wir ein Problem. Da müssen wir etwas tun. – Von diesem Problem zur Ausländerkriminalität zu kommen – das schaffen nur Sie. Dazu fällt mir nichts ein. (Beifall SPD und CDU) Zweitens – wie man das administrativ ausgestalten möchte und wie die Bahnsteige architektonisch gestaltet werden: Sie wissen, dass sich die Verkehrsministerkonferenz, die vor Kurzem in Lindau am Bodensee stattgefunden hat, auch mit der Sicherheit und den Bahnsteigen beschäftigt hat. Sie wissen auch, dass in anderen europäischen Ländern der Zugang zu Bahnsteigen beispielsweise durch Ticketkontrolleinrichtungen beschränkt ist. Darüber werden wir nachdenken müssen. Allerdings muss ich Ihnen auch sagen: Wenn ich mir die jetzigen Bahnsteige ansehe, muss ich feststellen, dass wir manche Dinge nicht einfach so baulich werden umsetzen können. Das wird sehr viel Zeit brauchen. Doch ich glaube, ich habe mit meiner Annahme auch deutlich gemacht, dass es, wenn wir einen gesellschaftlichen Konsens erringen, dass man in Zügen und auf Bahnsteigen nicht trinkt, diese Zugangskontrollen nicht brauchen wird. Selbstverständlich gönne ich das jedem Handwerker, aber nicht nur den Handwerkerinnen und Handwerkern, sondern jedem, der abends – ich betone abends, denn morgens möchte ich das nicht – ein Bierchen trinken möchte. Ich mache das selbst auch manchmal. (Heiterkeit des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Manchmal ist es aber auch ein alkoholfreies Bier. Selbstverständlich gönne ich das jedem, aber es muss nicht im Zug sein, es muss nicht in der S-Bahn sein. Es muss auch nicht auf der Baustelle sein – da darf es im Übrigen auch nicht sein. Welchen Stellenwert Privatsphäre für mich hat, werde ich Ihnen auch sehr gern beantworten: Ich stehe auf dem Boden des Grundgesetzes, und die Privatsphäre ist sehr wichtig. Das kommt in verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes zum Ausdruck. Allerdings, wenn Sie sich mit den Grundrechten beschäftigen, werden Sie schon einmal von praktischer Konkordanz gehört haben. Die Rechte des Einzelnen finden immer in den Rechten der anderen ihre Beschränkung. Das Recht auf Privatsphäre geht nicht so weit, dass man unter Alkoholeinfluss andere Menschen verletzen, Sachen beschädigen oder Ähnliches tun darf. Da hat es seine Grenze. Wie gesagt: Ich bitte Sie, arbeiten Sie mit mir gemeinsam an der Herstellung des gesellschaftlichen Konsenses, dass in Zügen des Nahverkehrs nicht gesoffen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Daniel Münschke

Danke sehr, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Nachfragen zu dieser mündlichen Frage, somit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten in eine Mittagspause ein, die um 13.20 Uhr endet. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Appetit. (Unterbrechung der Sitzung: 12.35 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.20 Uhr)

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zurück nach der Mittagspause. Ich darf Sie alle bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Wir beginnen in Kürze mit dem Wiedereintritt in unsere Tagesordnung, und ich freue mich auf Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Ich bin mir sicher, wir werden hier einen wunderbaren weiteren fachlichen Austausch erleben, und ich freue mich, wenn jetzt die Letzten so langsam ihre Plätze einnehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2667 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2705 Die Aussprache beginnt mit dem Beitrag der Abgeordneten Schmidt. Bitte schön. (Beifall SPD) 2026 33

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Koalitionsantrag „Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen“, und ich möchte mit zwei einfachen Fragen beginnen: Warum kann ich spontan ein Taxi am Straßenrand heranwinken, und warum kann ich das bei einem Fahrdienst wie Uber und Bolt nicht? Warum sorgt genau diese Unterscheidung seit Jahren für Streit, erst in Berlin und dann in Brandenburg? Die Antwort liegt im Personenbeförderungsgesetz, und genau dort liegt auch das Problem. Aber ganz von vorn: Wir haben zwei Systeme, das Taxigewerbe und das konzessionierte Mietwagengewerbe. Für das Taxigewerbe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten strenge Auflagen wie beispielsweise die Tarifpflicht, die Beförderungspflicht und die Betriebspflicht. Hinzu kommen Wirtschaftlichkeitsnachweise im Rahmen der Genehmigungserteilung. Für den Mietwagenverkehr gelten diese Anforderungen nicht, und das ist kein Zufall. Das ist gesetzlich so geregelt und war politisch so gewollt, denn zum damaligen Zeitpunkt fuhren Mietwagen lediglich spezielle Verkehre. Erst später kamen die Plattformen hinzu – privatwirtschaftliche Akteure mit appbasierten taxiähnlichen Diensten. Man muss sich klarmachen: Die Plattformen betreiben in der Regel keine eigenen Fahrzeuge; sie vermitteln Fahrten zwischen Fahrgästen und Mietwagenunternehmen, aber auch Taxiunternehmen. Man muss noch einen zweiten Punkt verstehen, und das ist mir ganz besonders wichtig: Der Mietwagenverkehr wird nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes als sogenannter Gelegenheitsverkehr genehmigt. Dieser Paragraf wurde ursprünglich für ganz andere Verkehre geschaffen, nämlich für Krankenfahrten und Eventfahrten – für einzelne, klar abgegrenzte Spezialverkehre. Das ist auch richtig so. Der Paragraf war aber nie dafür gedacht, einen flächendeckenden, taxiähnlichen Markt zu regulieren. Aber genau das passiert inzwischen, seit wir privatwirtschaftliche Fahrdienste am Markt haben. Lassen Sie uns also ehrlich sein: Damit passt das Personenbeförderungsgesetz nicht mehr zur heutigen Realität. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Genau daraus entsteht eine Dynamik, die bei der Schaffung des bestehenden Systems gar nicht vorgesehen war: Die Hinweise liegen alle vor, dass Geschäftsmodelle am Markt agieren können, deren Wirtschaftlichkeit unter regulären und rechtskonformen Bedingungen vielfach nicht tragfähig darstellbar ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden heute nicht über die ehrlichen Unternehmen, sondern speziell über die schwarzen Schafe in der Branche. Ein Blick nach Berlin zeigt das deutlich: Dort wurden 2024 bei Kontrollen über 1 700 Fahrzeuge ohne Konzession festgestellt. Seitdem wird dort restriktiver genehmigt, und wir sehen die Folgen bei uns, denn die Unternehmen verlagern sich nach Brandenburg. Die Zahlen zu meinen zwei Kleinen Anfragen zeigen es deutlich: Bis 2023 war die Entwicklung moderat; ab 2025 sehen wir einen klaren Bruch. Im Landkreis Teltow-Fläming zum Beispiel ist die Zahl der konzessionierten Mietwagen von 240 auf über 1 300 Fahrzeuge gestiegen. 34 Landtag Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich das so deutlich sagen: Das ist kein normales Wachstum – das ist Verlagerung –, und wir haben ein Vollzugsproblem. Die Behörden müssen praktisch genehmigen. Nach drei Monaten tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft, ohne dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit wirklich geprüft wird. Man kann aber auch erst im Nachgang kontrollieren, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Dann kann nur der einzige Hebel des Personenbeförderungsgesetzes genutzt werden, nämlich Rückkehrpflichtverstöße in den Fahrtenbüchern festzustellen. Das ist ein enormer Vollzugsaufwand, der vermeidbar wäre, wenn der Genehmigungsprozess des Personenbeförderungsgesetzes endlich die richtigen Anforderungen an die taxiähnlichen Verkehre stellen würde. Genau in dieser Gemengelage entstehen problematische Strukturen, die wir so nicht akzeptieren können. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen Hinweise auf Mindestlohnverstöße bei Beschäftigungsverhältnissen, mögliche Verstöße gegen Steuer- und Sozialabgaben, die Umgehung der Rückkehrpflicht und Fahrzeuge ohne Konzession. Um es klipp und klar zu sagen: Illegales Vorgehen und Rechtsverstöße dürfen kein Geschäftsmodell für plattformvermittelte Fahrten mit konzessionierten Mietwagen sein. Illegale Strukturen dulden wir in Brandenburg nicht. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Vom Flughafen BER wird immer wieder berichtet, dass Fahrzeuge ohne Konzession Fahrgäste aufnehmen. Das ist kein Kavaliersdelikt, denn das Fehlen der Konzession bedeutet im Zweifelsfall, der Fahrgast ist im Schadensfall nicht abgesichert. Es geht hier nicht nur um den fairen Wettbewerb; es geht auch um Sicherheit und um unseren Rechtsstaat. Beides werden wir in Brandenburg konsequent durchsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen Mobilität nicht einschränken. Wir wollen sie sichern, denn gerade in Brandenburg brauchen wir flexible Bedienformen. Aber Mobilität darf es nicht auf Kosten von Recht und Beschäftigten geben. Illegale Geschäftsmodelle sind daher für uns nicht hinnehmbar, und deshalb handeln wir mit unserem Antrag jetzt. Erstens: ein einheitlicher Genehmigungsstandard für alle Landkreise und kreisfreien Städte; er wird mit dem MIL erarbeitet. Damit sorgen wir für Transparenz und Vergleichbarkeit und verhindern, dass sich Unternehmen gezielt eine einfache und schnelle Genehmigung sichern. Zweitens: stärkere und koordinierte Kontrollen. Wir brauchen die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden, Zoll, Finanzbehörden und Polizei, denn nur mit abgestimmten Kontrollen können Verstöße erkannt werden. Drittens: besserer Datenaustausch, auch länderübergreifend. Wir verbessern den Austausch zwischen den Genehmigungsbehörden – dem LABO und anderen Behörden – in Brandenburg und Berlin, damit problematische Unternehmen nicht einfach den Standort wechseln. Viertens: Vollzugsprobleme aufnehmen und beim Bund adressieren. Das Personenbeförderungsgesetz ist Bundesrecht, aber der Vollzug findet bei uns vor Ort statt, und deshalb arbeiten wir eng mit den Straßenverkehrsbehörden zusammen. Wir wollen die praktischen Probleme aufnehmen und sie gebündelt auf Bundesebene einbringen, damit aus den praktischen Problemen endlich bessere Regeln hervorgehen. (Beifall SPD) Es geht hier nicht um weitere Regulierung, sondern darum, dass bestehende Regeln endlich durchgesetzt und in Zukunft faire Bedingungen für Taxi- und Mietwagenverkehre geschaffen werden. Meine Damen und Herren, die Frage ist nicht, ob wir handeln, sondern wie entschlossen wir das tun. Wir haben uns für klare Regeln, funktionierende Kontrollen und einen starken Rechtsstaat entschieden. Illegale Strukturen haben in Brandenburg keinen Platz. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, Sie haben Ihre Rede schon beendet?

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Martina Maxi Schmidt SPD

Ja.

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Jouleen Gruhn

Okay. Sonst hätte ich Sie gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen möchten. – Herr Bretz, Frau Abgeordnete Schmidt wird noch einmal sprechen. Vielleicht können Sie dann Ihre Frage stellen. Wir fahren nach der Redeliste fort; der Abgeordnete Freiherr von Lützow ist der Nächste. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuschauer! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Das heutige Thema wurde nicht erst jetzt geboren. Ungefähr vor fünf Jahren rief mich Herr Yanikoglu von der Taxiinnung an. Am BER gebe es Probleme – da hatte sich das allerdings noch nicht so ins Land Brandenburg verlagert –: illegale Mietwagen, Prellen von Parkgebühren, Stoßstange an Stoßstange herausfahren. Sprich: Auch dem BER ist Schaden entstanden. Damals hieß es vom BER aus, der Landkreis müsse das machen. Der Landkreis sagte aber, das Land müsse es machen, und das Land sagte, nein, der Landkreis müsse es machen. Dann sagte der Landkreis, der BER müsse es selbst regeln. Damals hat sich noch Frau Fischer bemüht, einmal dorthin zu fahren und sich das anzugucken, herausgekommen ist aber nichts. Deswegen vielen Dank, Frau Schmidt, dass Sie sich dieses Themas annehmen. Das ist nämlich ein sehr wichtiges Thema. Ich habe mir Ihren Antrag durchgelesen und mich an die Sitzung erinnert, in der unser Verkehrsminister sagte, was alles schon in der Mache sei – angeblich in der Mache sei, weil ja alle zusammensäßen und das schon erledigt werde. Anscheinend hat er mit seiner damaligen Aussage aber zu kurz oder zu weit gegriffen, das kann man heute nicht so beurteilen, aber ich würde sagen, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt worden sind, denn der Großteil der Mietwagenunternehmen sitzt in meinem eigenen Landkreis. Die befinden sich nicht irgendwo im ländlichen Raum, in Niedergörsdorf, sondern sind alle im BER-Bereich unterwegs, bezahlen allerdings keine Konzessionen. Als Taxiunternehmer muss man am BER eine Konzession haben, um dort fahren zu dürfen. Man hat sie jetzt schon ausgelagert, damit die weiter weg sind. Aber wegen der günstigen Preise und der anderen Machenschaften dieser Uber- und Bolt-Fahrer – die stellen sich mit Schildern und was weiß ich alles hin, um die Leute wegzulocken – haben sie immer noch Erfolg. Mit denen kostet es halt nur 25 Euro bis zur Stadtmitte. Einem Taxifahrer müsste man dafür 50 Euro zahlen, aber ein Taxifahrer muss ja auch Steuern zahlen. Ein Taxifahrer bezahlt auch eine teure Konzession, und er muss die staatlich regulierten Preise so nehmen, wie sie sind. Wir haben die Verpflichtung, die Landkreise damit nicht alleinzulassen. Darum haben wir einen Entschließungsantrag geschrieben, der das, was Sie fordern, technisch noch einmal untermauert. Er ergänzt nur die Paragrafen, die ebenfalls angepasst werden müssen, um endlich mal eine ordentliche Lösung herbeizuführen. Was ich nicht ganz verstanden habe, ist, warum dieser Antrag ausgerechnet jetzt kommt. Ja, das Thema ist wichtig, aber warum kommt der Antrag ausgerechnet jetzt, wenn wir uns dieses Themas – auf Ihren Wunsch hin – extra in der Enquetekommission annehmen, um mit allen Protagonisten zusammen eine gangbare und machbare Lösung zu finden und – davon bin ich überzeugt – auch finden werden? Na gut, Sie greifen dem mit dem Antrag, den Sie jetzt stellen, ein bisschen vor. Aber wenn das jetzt – aller Wahrscheinlichkeit nach – mit Ihren Mehrheiten so beschlossen wird, würde ich doch darum bitten, dass Sie unsere Vorschläge zumindest in den Ausschuss mitnehmen. Unseren Ergänzungsantrag müssen Sie wegen der Brandmauer ja ablehnen, das ist nun einmal so. Aber Sie könnten unseren Ergänzungsauftrag im Ausschuss berücksichtigen, damit das wirklich vernünftig umgesetzt wird, wir zu einer adäquaten Lösung kommen und die Landkreise mit dem Problem nicht mehr alleingelassen werden. Momentan ist es so, dass die Landkreise dieses Beförderungsgesetz überwachen müssen. Ja, sie können Konzessionen auch verweigern, aber sie werden mit dem Problem alleingelassen. Wer soll das denn machen? Wo kommt das Personal her? Das haben die gar nicht. Deshalb würde ich, wie gesagt, darum bitten, dass Sie das mit in den Ausschuss nehmen – das können Sie ja nur selbst beantragen –, damit wir uns darüber unterhalten und die Themenpunkte, die wir in unserem Antrag gesetzt haben, noch mit aufnehmen können. Denn das ist durchaus Sachpolitik, die für das Land Brandenburg und vor allen Dingen für unsere Taxiunternehmer gemacht werden muss. Es gibt nämlich immer weniger Taxiunternehmer. Die können sich das Gewerbe nicht mehr leisten, weil ihnen von den Uber- und Bolt-Fahrern momentan massiv die Kundschaft abgegraben wird. Man hört in einigen Landkreisen, man kriege keine Taxis mehr, die konzentrierten sich alle auf Krankenfahrten. Da muss man aber auch mal fragen, warum das so ist. Warum ist es denn so? Weil sie woanders keine Gäste mehr kriegen, weil die Geiz-ist-2026 35 geil-Mentalität immer noch im deutschen Volk steckt, da keiner mehr Geld in der Tasche hat, um solche Sachen zu bezahlen. Da muss man mal überlegen, ob man vielleicht an seine eigene Bundestagsfraktion herantritt oder eine Bundesratsinitiative startet, damit dieses Beförderungsgesetz so geändert wird, dass die Taxifahrer einen flexiblen und nicht mehr diesen starren, staatlich geregelten Markt haben. Daran sind sie nämlich gebunden. Sie wollen arbeiten, sie wollen befördern und sie wollen Geld verdienen, aber sie können es nicht mehr wirklich – und das aufgrund von Problemen, die die Politik verursacht hat; in diesem Haus, aber auch im entsprechenden Haus auf Bundesebene, in Berlin. Da müssen wir ran. (Vereinzelt Beifall AfD) Insofern ist uns Ihr Antrag leider nicht weit genug gefasst. Deswegen haben wir diesen Ergänzungsantrag geschrieben. Wie gesagt, mein Wunsch wäre, wir nehmen das mit in den Ausschuss, diskutieren es und schieben alles in Ihren Antrag, einigen uns also auf diese Punkte, denn es sind Punkte, die wirklich richtig und wichtig sind. Wie Ihr Antrag jetzt vorliegt, können wir uns leider nur enthalten – ablehnen geht nicht, weil es schon in die richtige Richtung geht, aber enthalten, weil tatsächlich einige Sachen fehlen. Zudem stehen Sachen drin, die eigentlich schon möglich sind, die eigentlich schon umgesetzt werden könnten, wie der Minister versprochen hat. Nur getan hat er es nicht. Von daher werden wir uns enthalten und bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag oder vielleicht auch um Überweisung Ihres Antrags an den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen zum Beitrag der Abgeordneten Walter-Mundt. Bitte schön. (Dennis Hohloch [AfD]: Was? Sie stimmen unserem Antrag zu?)

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Nicole Walter-Mundt CDU

– Wie bitte? Schön wär’s. Das würden Sie sich vielleicht wünschen! Aber erst mal die Höflichkeiten: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einer Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren, insbesondere im Berliner Speckgürtel, deutlich verstärkt hat. Hintergrund ist unter anderem ein gezieltes Ausweichverhalten von Mietwagenunternehmen. Aufgrund strengerer Kontrollen in Berlin werden Unternehmen vermehrt in Brandenburg gemeldet, während ihre Fahrzeuge weiterhin überwiegend im Gebiet von Berlin fahren – und nicht in Brandenburg. Damit entstehen Strukturen, die zwar formal in Brandenburg angesiedelt sind, faktisch aber in Berlin agieren. Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv, in mehreren Ausschusssitzungen, mit der Thematik befasst und die Probleme analysiert. Im Ergebnis dieser Arbeit haben die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Antrag gemeinsam erarbeitet und eingebracht. Im Fokus steht dabei das Verhältnis zwischen Taxi-36 Landtag und Mietwagenverkehr. Im Kern geht es um die Frage, ob bestehende Regeln und deren Umsetzung noch geeignet sind, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Lassen Sie uns die Situation aber zunächst einmal einordnen: Die Genehmigung und Überwachung des Taxi- und Mietwagengewerbes liegt in Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Zahl der Anträge im Mietwagenbereich, insbesondere im Berliner Umland, deutlich angestiegen ist. Diese Entwicklung steht klar im Zusammenhang mit verstärkten Kontrollen in Berlin, aber auch mit den engen Verflechtungen der Hauptstadtregion. Für die kommunalen Genehmigungsbehörden bedeutet das eine erhebliche zusätzliche Belastung. Die Antragszahlen steigen deutlich, während die Prüfmaßstäbe und Kontrollen sich zwischen den Behörden teilweise unterscheiden. Ein wesentlicher Punkt ist die unterschiedliche Regulierung des Taxi- und Mietwagenverkehrs. Das Taxigewerbe unterliegt vergleichsweise strengen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere die tarifliche Bindung sowie Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Diese Regelungen dienen dazu, ein verlässliches und flächendeckendes Angebot auch hier in Brandenburg zu sichern. Der Mietwagenverkehr wird hingegen als Gelegenheitsverkehr genehmigt. Der rechtliche Rahmen ist hier deutlich weniger restriktiv ausgestaltet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass unter diesen Bedingungen zunehmend auch Geschäftsmodelle betrieben werden, die funktional dem Taxiverkehr ähneln. Konkret: Mietwagen können heute über Plattformen nahezu wie Taxis eingesetzt werden. Dadurch wird der Wettbewerb verzerrt, und zwar vor allem dann, wenn die Tarifbindung und die Pflicht wirtschaftlicher Nachweise nur für einen Teil des Marktes gelten. Hier setzt der Antrag mit mehreren Punkten an. Erstens: Es sollen landesweit abgestimmte Leitlinien für die Genehmigung und Rücknahme von Konzessionen entwickelt werden. Ziel ist es, eine einheitliche Praxis und damit eine sicherere Rechtslage zu bekommen. Zweitens: Es wird eine stärkere Unterstützung der kommunalen Behörden angestrebt, zum Beispiel durch Schwerpunktkontrollen in Verbindung mit den Finanzbehörden, unserer Polizei und dem Zoll. Drittens: Es wird die Prüfung eines verbesserten Austausches von Daten angestrebt, sowohl innerhalb von Brandenburg als auch länderübergreifend mit Berlin, denn dort liegen bereits viele Daten und Unterlagen vor, die wir nicht nutzen können. Und das ist ein Problem: Warum sollen wir und auch unsere kommunale Familie die Arbeit zwei- oder dreimal machen, wenn eigentlich alles vorrätig ist? (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Hier ist definitiv Nachbesserung erforderlich. Dabei geht es vorrangig um Transparenz bei Konzessionen, Mehrfachanträgen und Fahrzeugbestellungen. Viertens: Der Antrag enthält die Forderung nach einer Initiative auf Bundesebene. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz sollen mögliche Regelungslücken im Personenbeförderungsrecht identifiziert und geschlossen werden. Der Antrag ist ein erster Schritt, um die bestehenden Herausforderungen auf der kommunalen Ebene gezielt anzugehen und unsere Landkreise und kreisfreien Städte gezielt zu unterstützen. Gleichzeitig sehen wir Handlungsbedarf auf Bundesebene, die bestehenden Unterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenrecht gesetzlich zu überprüfen. Ich möchte zum Schluss meiner Rede kommen. Mit diesem Antrag reagieren wir auf eine konkrete Veränderung auf dem Personenbeförderungsmarkt. Er zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Behörden zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und bestehende Regeln konsequenter durchzusetzen. Im Kern geht es dabei um die Sicherstellung des bestehenden Regelwerks – darum, es einheitlich anwenden und kontrollieren zu können. Wir werben selbstverständlich für den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU, weil wir – Sie haben es gesagt, Freiherr von Lützow, und jetzt muss ich es leider auch sagen – Ihrem Entschließungsantrag natürlich nicht zustimmen werden. Also, Brandenburg ist nicht der wilde Westen. Wir befinden uns hier maximal im wilden Osten, aber ganz ehrlich: Wenn Sie vor fünf Jahren mit den Kollegen aus dem Taxigewerbe gesprochen haben und ich nun höre, dass Sie fragen, warum der Antrag erst jetzt kommt, kann ich nur sagen: Finde den Fehler. – Vielen Dank, wir bitten um Zustimmung. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Wir begrüßen auf der Besuchertribüne die Friedensfreunde aus Frankfurt (Oder), die auf Einladung des Abgeordneten Hornauf hier sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir fahren in der Rednerliste fort. Es folgt der Redebeitrag des Abgeordneten Skopec, BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzliche Grüße auch an unsere Besucher auf der Tribüne! Wenn ich Dinge wie PBefG lese, muss ich manchmal an den Song „MfG“ von den Fantastischen Vier denken, aber nicht einmal sie hätten sich an solch ein Abkürzungsmonster gewagt. Darum ist es umso richtiger, dass wir mit aufklärenden Worten ein bisschen einführen: Taxi, Mietwagen – wir sind es den Bürgern am Livestream, glaube ich, schuldig, zu erklären, dass es sich hier nicht um Fahrzeuge von SIXT, Avis, Hertz oder sonst wem handelt, sondern um einen ganz komisch historisch gewachsenen Markt, der auf Gesetze von 1930, wenn ich mich richtig entsinne, zurückgeht. Taxi bedeutet – wir haben es gerade gehört –: Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daneben gibt es eben die etwas freier agierenden sogenannten Mietwagenunternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen, aber eine Rückkehrpflicht an ihren Betriebsort haben. Zwischen all dem hat das PBefG, also das Personenbeförderungsgesetz, die Rolle inne, den zentralen Rechtsrahmen für gewerbliche Mobilität mit dem Ziel zu regeln, einen Ausgleich zwischen Verkehrsform und Angebotssicherung zu gewährleisten. Und da gibt es eine historisch gewachsene seltsame Trennung dieser Verkehrsarten, die dieses Gesetz stabilisieren soll. Seit 2021 gibt es, um nicht ganz so historisch zu bleiben, eine Novelle dieses Gesetzes. Neue Verkehrsformen wurden geschaffen: der sogenannte Linienbedarfsverkehr, der also eher ÖPNV-nah und entsprechend auch förderfähig ist, und der gebündelte Bedarfsverkehr, der privatwirtschaftlicher und flexibler organisiert ist. Ich will – zweitens – einmal versuchen, dieses Thema ein bisschen aus der Zukunft zu betrachten, denn wir haben es offensichtlich auch im Markt mit erratischen Veränderungen zu tun, auf die wir reagieren müssen, wenn wir nicht hinterherrennen wollen. Wir führen schon heute politisch notwendige Debatten über sogenannte Robotaxis. Es gibt dazu zum Beispiel in der Verkehrsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe, die es auch früher schon einmal gab, aber jetzt stehen wir natürlich ein bisschen näher an dieser Entwicklung. Man befürchtet da eine Verdrängung des ÖPNV. Die glückliche Realität ist aber, dass die Regulierung hier schon sehr stark ausgeprägt ist und der bevorstehende technologische Wandel im besten Fall Kosten senken kann; das macht bestimmte Verkehrsformen auch wirtschaftlicher. Und es ist zu erwarten, dass sich Robotaxis, also autonom fahrende Taxis, als Mietwagengewerbe sozusagen in diesen gesetzlichen Rahmen einfinden und dadurch die klassischen Nachteile der Rückkehrpflicht verlieren, denn das sind ja am Ende die Kostenfaktoren, die diesen Markt so aufwühlen. Ich will damit sagen, dass wir uns gar nicht so sehr mit der Frage beschäftigen müssen, ob und wie da genau reguliert wird, denn da wird schon ganz schön viel reguliert, da sind die Gesetze auf die Zukunft sehr gut vorbereitet. Was sind jetzt der Zweck und das Grundbedürfnis hier für uns in Brandenburg? Worüber müssen wir reden? Klar ist: Wir reden hier über Daseinsvorsorge, die Menschen müssen zur Arbeit, zum Bildungsort, zum Arzt kommen. Und wir im Flächenland Brandenburg – mit einer geringen Dichte und großen Entfernungen – haben eine besondere Situation. Es darf eben nicht sein, dass sich der Markt dann auf Ballungszentren konzentriert und Mobilität nur da entsteht, wo es sich lohnt, weil die Wege kurz und die Fahrten dicht gehäuft sind. Da müssen wir jetzt schauen, wie stark man in die Marktordnung und den Wettbewerb eingreift, denn vom Grundprinzip her sagen wir: Wettbewerb muss natürlich bestehen bleiben, aber er muss fair und reguliert ablaufen. Das heißt, wir müssen bestimmte Fehlentwicklungen vermeiden. Auf der einen Seite müssen wir nicht aus Prinzip möglicherweise veraltete Geschäftsmodelle um ihrer selbst willen schützen, auf der anderen Seite wollen wir Wildwuchs und ein ungeregeltes Gewerbe verhindern. Die konkreten Risiken, nämlich dass sich hier quasi Geschäftsmodelle auf Innenstädte und Spitzenzeiten konzentrieren, habe ich benannt; da müssen wir nachsteuern. Das Ziel muss sein, hier ein Level Playing Field zu erreichen, in dem Anbieter vom Markt profitieren und gleichzeitig in der Fläche und in den Randzeiten Verantwortung übernehmen und bereitstehen. Konkret zum Antrag – er greift hier ein Problem auf –: Es fehlt nicht per se an Regulierung, sondern daran, dass es einheitlich umgesetzt und kontrolliert wird. Da müssen wir tatsächlich den verantwortlichen Behörden vor Ort auch unter die Arme greifen. Das ist eine gute Vorbereitungsübung auf das, was ich hier unter der Zukunftsflagge angesprochen habe, nämlich dass es landesweit einheitliche Leitlinien gibt und man auch ein koordiniertes Vorgehen und den Datenaustausch zwischen Zoll, Polizei, 2026 37 Finanzbehörden unterstützt. Das geht in die richtige Richtung. Deswegen schließe ich frei nach den „Fantastischen Vier“ damit, dass ich der Legende „BSW, SPD – ojemine!“ etwas entgegensetze und wir dem konstruktiven Antrag zustimmen werden. Ein halber Satz zu dem Änderungsantrag: (Daniel Münschke [AfD]: Entschließungsantrag!)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Oliver Skopec BSW

Für mich klingt das, was Sie da aufgeschrieben haben, ein bisschen wie ein totalitäres Pilotprojekt. Wir können unseren …

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Oliver Skopec BSW

… Behörden vor Ort ruhig etwas zutrauen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

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Jouleen Gruhn

Wir fahren mit einer Kurzintervention des Abgeordneten Freiherr von Lützow fort. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Frau Präsidentin! Herr Skopec, fangen wir einmal hinten an: Ganz so ist es nicht, was Sie gesagt haben. Ja, wir haben die Gesetze, und die Behörden sind überfordert, weil gar nicht das nötige Personal da ist, um das, was uns der Minister bzw. der geschiedene Minister versprochen und in mehreren Ausschüssen damals gesagt hat, wirklich durchzusetzen. Herrn Crumbach kann ich dieses Mal keine Vorwürfe machen, er ist ja erst frisch im Amt; er war es, Tatsache, nicht. Meines Erachtens ist da nichts oder wenig passiert, zumindest nicht in dem Umfang. Und das Problem wurde halt von Berlin hierher verlagert. Und, wie gesagt, ich habe vorhin erst wieder – nicht vor fünf Jahren, sondern vorhin erst wieder – mit dem Vorsitzenden der Taxiinnung gesprochen. Und warum wir hier keine Anträge durchbekommen, liebe Frau Walter-Mundt, ist ja wohl ganz klar (Zuruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU]) 38 Landtag – weil Sie jetzt gerade wieder dazwischenrufen –: weil Sie das in der letzten Regierung auch schon blockiert haben. Sie hatten das Infrastrukturministerium, und da ist auch nichts passiert. Herzlichen Glückwunsch! Den Ball gebe ich gerne zurück. Ich finde es richtig und wichtig, wie gesagt, dass wir uns einig sind, dass da etwas passieren muss. Und, wie gesagt, es ist ja auch ein ordentlicher Sachantrag, aber da fehlt uns noch das Quäntchen, das ihn vernünftig machen würde. Deswegen wiederhole ich meine Forderungen: Lassen Sie uns noch einmal diskutieren. Im Januar können wir sicherlich auch noch einiges diskutieren, aber wenn uns jetzt solch ein Antrag vorliegt, können wir damit schon einmal einem Teil der Taxifahrer helfen, denn: Es werden laut Aussagen der Taxiinnung immer weniger Taxifahrer, weil sie nicht mehr wissen, wie sie ihr Geld verdienen und bis zum Ende des Monats kommen sollen. Die müssen auch ihre Kinder ernähren. Von daher wäre das vielleicht ein gangbarer Weg. Zu Herrn Skopecs Aussagen zum autonomen Fahren: Davon sind wir noch weit entfernt. Ich möchte nicht solche Mercedes-Lkw irgendwo auf der Autobahn haben, in denen niemand sitzt. Ich persönlich hätte da ein bisschen Angst, wenn das Taxis sind, die Menschen transportieren. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Möchte der Abgeordnete erwidern? – Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Skopec.

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Oliver Skopec BSW

Kurz zu dem einen Punkt. Sie haben total recht: Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt. Sie wissen aber genauso gut wie ich, wie langwierig das, was wir hier anstoßen, am Ende des Tages ist. Und da schimpfen wir an anderen Stellen ausreichend darüber, wie wir ins Hintertreffen geraten. Wo wir Chancen haben – ich habe das bei verschiedenen wirtschaftspolitischen Themen hier ungefähr in der Art angesprochen –, müssen wir rechtzeitig unsere Hausaufgaben machen. Deswegen ist es total in Ordnung, sich im Zweifelsfall auch mit fünf, zehn oder zwölf Jahren Vorlauf zu überlegen, in was wir da reinlaufen und ob wir das so weit gut geregelt haben; ansonsten werden wir wieder überrollt. Ich konnte vorhin nicht mehr auf Ihre Punkte eingehen – Sie haben es jetzt noch einmal aufgegriffen –: Ich sehe den Bedarf Ihres Antrags wirklich nicht, denn die Behörden wissen ja, was sie tun. Sie sind nur – Sie haben es ja gesagt – am Ende des Tages überlastet; da fehlt Personal, da fehlen Ressourcen. Sie wissen, dass wir hier nicht mit Mitteln, mit Finanzressourcen um uns werfen können. Und am Ende des Tages ist die strukturelle Unterstützung an der Stelle einmal sinnvoll. Das jetzt irgendwie zu bündeln und alles von oben durchregieren zu wollen, glaube ich, geht nach hinten los.

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Jouleen Gruhn

Damit ist auch die Antwort auf die Kurzintervention zu Ende, und wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht Herr Minister Crumbach für die Landesregierung. Bitte schön. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verkehr mit Mietwagen ist in § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz des Bundes geregelt. Im Gegensatz zu Taxen – § 47 – und zum Schutz des Taxigewerbes besteht für Mietwagen keine Beförderungspflicht und auch keine Betriebspflicht. Mietwagen unterscheiden sich von Taxen auch dadurch, dass sie sich nicht an behördlich zugelassenen Stellen bereithalten müssen und Beförderungsaufträge nicht uneingeschränkt, zum Beispiel während der Fahrt, entgegennehmen dürfen. Zudem besteht nach Durchführung des Fahrtauftrags eine Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz. Genau hier liegt eines der wesentlichen Probleme bei der Kontrolle der Mietwagenunternehmen: Im Zeitalter von Smartphones und App-basierter Übermittlung von Fahrtwünschen ist es für die Genehmigungsbehörden zunehmend schwierig und noch schwieriger, die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Rückkehrpflicht, zu kontrollieren. Das Mietwagenaufkommen hat sich in Brandenburg insbesondere im berlinnahen Raum signifikant erhöht. In Berlin gab es eine große Anzahl an Mietwagen, die über keine Genehmigung verfügten und dennoch über die Apps der Vermittlungsdienste wie Uber, Bolt und Freenow vermittelt wurden. Eine große Zahl von Mietwagenunternehmen hat ihren Betriebssitz nun nach Brandenburg verlegt, führt aber die Fahrten weit überwiegend weiter auf Berliner Gebiet durch, und die Wagen kehren nach Abschluss der Fahrten auch nicht an den Brandenburger Betriebssitz zurück, wahrscheinlich weil die Auftragslage in Berlin weitaus lukrativer ist als im angrenzenden, manchmal etwas ländlicheren Raum des Landes Brandenburg. Für viele der 21 Brandenburger Genehmigungsbehörden war der sprunghafte Anstieg an Genehmigungsanträgen in den Jahren 2024 und 2025 eine Herausforderung. Diesem musste mit verstärktem Personaleinsatz begegnet werden, und das ist im Wesentlichen auch gelungen. Inzwischen liegt der Schwerpunkt nicht mehr auf der administrativen Erledigung der Verwaltungsverfahren zur Erteilung der Genehmigung, sondern ist das Augenmerk verstärkt auf die Aufsicht bzw. die Kontrolle der Genehmigungsbehörden über die Mietwagenunternehmen während der Geschäftstätigkeit gerichtet. Mein Haus unterstützt dabei die zuständigen Genehmigungsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie der Städte Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder bei der Handhabung dieser steigenden Fallzahlen auf unterschiedlichen Ebenen; dazu haben wir im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung schon vielfach berichtet. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Aufgabe, alle Genehmigungsbehörden gleichermaßen zu unterstützen und die regionalen Gegebenheiten und Unterschiede einzubeziehen. Das heißt, die Herausforderungen in den berlinfernen Landkreisen sind andere als in den Kreisen und Städten, die an Berlin angrenzen. Ich will hier betonen, dass ich keine dieser Firmen unter irgendeinen Generalverdacht stelle, illegal zu handeln oder Steuern zu hinterziehen, aber es kann und darf auch nicht sein, dass wir solche Zustände akzeptieren. Wir sind es den Fahrgästen und auch den ehrlichen Anbietern schuldig, dass es einen fairen Wettbewerb gibt. (Beifall SPD und CDU) Mein Haus wird gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden eruieren, in welchen Punkten die Vollzugsmöglichkeiten auf Länderebene noch nicht hinreichend ausgeschöpft werden, und wir werden gegebenenfalls auch Gesetzesänderungen anstoßen müssen. Auch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes haben wir dabei im Blick, zum Beispiel die Einführung einer Pflicht der Vermittler von solchen Dienstleistungen, Lizenzen über ein noch einzurichtendes Onlineregister tatsächlich zu prüfen. Wichtig ist dabei auch der Dialog mit dem Zoll und der Bundespolizei. Aber insbesondere da viele Akteure betroffen sind, muss das – wie es so schön heißt – Hand in Hand gehen. Daran arbeiten wir. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Ich bitte die Technik, die Zeit auf die übrigen Redezeiten zu addieren. Vielen Dank. So, wir kommen zur zweiten Runde. Frau Abgeordnete Schmidt, Sie haben noch anderthalb Minuten. – Frau Abgeordnete Walter-Mundt, bei Ihnen sind es noch knapp drei Minuten. – Ich bitte zunächst Frau Schmidt ans Mikrofon. (Daniel Münschke [AfD]: Freiherr von Lützow?) – Freiherr von Lützow hat noch 41 Sekunden. (Anhaltende Unruhe) – Wenn alle so weit sind, erteile ich Frau Schmidt das Wort. – Bitte schön.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Freiherr von Lützow, ich möchte zum Schluss noch einmal auf den Entschließungsantrag der AfD eingehen. Zunächst einmal: Ja, es geht um die Einhaltung von Recht und Gesetz. Bei Ihnen klingt aber ein bisschen durch, man müsse hier nur die bestehenden Regeln strenger anwenden. Ich will gar nicht sagen, dass das Problem nicht richtig adressiert sei. Aber schon im ersten Punkt des Antrags – ich habe länger dazu ausgeführt – suche ich die angeblich strengen Regeln in § 49, die man einhalten sollte. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) – Nein. – Mein Anliegen in Bezug auf Ihren Antrag ist – hören Sie zu! –, dass § 49 überhaupt nicht zu diesen taxiähnlichen Diensten passt. Das heißt, dort findet man keine strengen Regeln, die sie einhalten müssen. Ich möchte, dass die taxiähnlichen Verkehre einen anderen Genehmigungsprozess erhalten. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Sie gehören nicht in die Kiste zu Krankenfahrten, Eventfahrten und abgegrenzten Verkehren. Deswegen: Wir brauchen dort auf 2026 39 jeden Fall einen Paragrafen, der diesen neuen Markt regelt, auf den das PBefG einfach nicht eingestellt ist. Es gibt eine ganz zentrale Regel: Das ist die Rückkehrpflicht; da stimme ich Ihnen zu. Da muss man auf der Straße auf jeden Fall ran, aber den Vollzug habe ich ja adressiert. Und wie gesagt: Der entscheidende Hebel, um aus dem reaktiven System herauszukommen, ist für mich weiterhin der Genehmigungsprozess. Hierzu muss sich das MIL ausdrücklich mit den Landkreisen zusammensetzen, und auch die Landkreise, die jetzt nicht stark betroffen sind, müssen sich von dieser Gesprächsrunde angesprochen fühlen.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

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Martina Maxi Schmidt SPD

An sie muss ich wirklich appellieren: Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter. Wenn es drei Landkreise gibt, die restriktiv vorgehen, wandert das Problem in den nächsten Landkreis.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, kommen Sie jetzt bitte zum Schluss.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Und das ist der Kern des Antrags. Ich bitte noch einmal um Zustimmung Ihrerseits und bin gern bereit, das Thema im Ausschuss und in der Enquetekommission weiter zu diskutieren. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention angezeigt, sodass Frau Abgeordnete Schmidt weitere zwei Minuten Redezeit erhält, um darauf zu reagieren. Aber zunächst hält Herr Münschke seine Kurzintervention. Bitte. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Frau Präsidentin! Frau Kollegin Schmidt, das Problem ist real; die Verlagerung aus Berlin ist real; die Hinweise auf illegale Strukturen sind real. Die Überforderung der kommunalen Ebene ist unter Umständen nicht real; dazu werde ich gleich kommen. Wer das alles weiß – und schon länger weiß als seit April 2026 –, darf jetzt nicht so tun, als begänne die Lageanalyse gerade erst. Die Frage ist nicht mehr, ob es ein Problem gibt, sondern die Frage ist, warum so lange so wenig passiert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) 40 Landtag Die Koalition will Standards und Austausch. Das ist richtig, aber nicht ausreichend. Wo illegale Strukturen vermutet werden, braucht es Kontrolle, Durchgriff und Konsequenz. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundesrecht ist keine Entschuldigung für landespolitische Untätigkeit. (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Das Land hat Weisungsmöglichkeiten und Steuerungsverantwortung. Faire Konkurrenz braucht nicht nur schöne Worte. Faire Konkurrenz braucht gleiche Regeln; faire Konkurrenz braucht wirksame Prüfungen und einen Staat, der Regelverstöße nicht verwaltet, sondern beendet. Sie haben gerade Punkt 1 unseres Entschließungsantrags angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren im Saal und an den Bildschirmen, hier wird versucht, zu suggerieren, dass es ein Problem gibt, das erst noch behoben werden muss. – Nein! Es gibt ein klares Gesetz: das Personenbeförderungsgesetz. Dort gibt es den Paragrafen 49 und den Paragrafen 2 Abs. 2 Nummer 1, 2 und 3. Darin ist klar geregelt, wie zu verfahren ist. Es gibt die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen, es gibt die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, und es gibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung – alles Regelungen, auf die sich die Behörden beziehen und die sie anwenden müssen, dann gäbe es gar kein Problem. Das tun sie nicht. (Einzelbeifall AfD) Weshalb wir den Entschließungsantrag eingebracht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist im Ausschussprotokoll der Januar-Sitzung nachzulesen. Dort sagte die Staatssekretärin der Landesregierung, dass ein Austausch über Ländergrenzen hinweg stattfinde und dabei die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen bestätigt worden sei. Also, warum legen Sie uns hier einen Antrag vor …

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Schluss kommen.

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Daniel Münschke AfD

… der einen Austausch ermöglichen soll, den es längst gibt? Das ist keine Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Stückwerk auf dem Rücken von Menschen …

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Daniel Münschke AfD

… die davon leben müssen. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir fahren fort mit der Frage an Frau Schmidt: Möchten Sie erwidern? – Das ist der Fall. Sie haben noch zwei Minuten Redezeit. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Münschke, vielleicht überlassen Sie das Reden zu diesem Thema doch besser Ihrem Kollegen Freiherr von Lützow. (Oh! bei der AfD – Björn Lüttmann [SPD]: Ui! – Steeven Bretz [CDU]: Also, das ist schon ein großes Kompliment!) Es wird nicht oft passieren, dass ich das sage. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir diese Diskussion im Ausschuss und in der Enquetekommission weiterführen. Ich möchte hier auch noch einmal sagen: Sie unterstellen eigentlich die ganze Zeit, dass unser Landkreis und auch die Behörden komplett unfähig seien. Es wird auf die Einhaltung der Regeln geachtet – keine Sorge –, aber das Thema ist doch, dass die Regeln viel zu kurz greifen. Zur Zusammenarbeit: Ich habe nicht gesagt, wir arbeiten nicht zusammen. Natürlich existiert eine Zusammenarbeit zwischen unseren Landkreisen, dem LABO in Berlin und auch dem Zollamt Berlin-Brandenburg. Sie alle machen einen guten Job, keine Frage. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Sie alle sind für das Thema sensibilisiert. Sie scheitern in der Realität und im Vollzug an ganz anderen Punkten. Deshalb muss der Genehmigungsprozess für den konzessionierten Mietwagenmarkt von vornherein verbessert werden. Das ist, worauf die Unterstützung abzielt, und nicht darauf, dass dieses … (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) – Nein, das PBefG regelt das an der Stelle nicht ausreichend. – Danke. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Möchte Herr Abgeordneter von Lützow seine 40 Sekunden nutzen? (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Ja! – Zuruf von der SPD: Dann kann er noch mal seine Kompetenz zeigen!) – Dann fahren wir in der Rednerliste fort. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Ich kriege hier noch graue Haare!) – Sie müssen die Redezeit nicht nutzen, aber bitte schön.

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Daniel Freiherr von Lützow AfD

Doch, ich will noch kurz etwas ausführen. – Frau Präsidentin! Ich meine, letztendlich geht es hier wirklich – und daran möchte ich alle noch einmal erinnern – um die Taxifahrer. Die Bolt-Fahrer und Uber-Fahrer und wie sie alle heißen, fahren auch nach Berlin rein, und sie werden das immer so machen. Und wenn man dann mal schaut, wie viele Unfälle sie provoziert haben – wenn man dazu eine Statistik führen und sich vor allen Dingen angucken würde, wie viele davon nicht versichert waren –, (Zuruf der Abgeordneten Martina Maxi Schmidt [SPD]) dann muss man sich überlegen, was man macht. Sie haben die Landkreise dabei im Stich gelassen, ganz ehrlich. Die schaffen es nicht, das zu regulieren, deswegen die strengeren Regeln. Wie gesagt, manchmal hilft nur Strenge, weil manch einer ganz normale Worte nicht versteht, egal wie oft man es ihm sagt. Deswegen plädiere ich noch einmal dafür: Stimmen Sie auch unserem Entschließungsantrag zu! – Danke. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. Das war eine Punktlandung. – Wir kommen jetzt zum abschließenden Redebeitrag. Frau Walter-Mundt, Sie haben noch rund drei Minuten, wenn Sie möchten. (Nicole Walter-Mundt [CDU]: Nein, danke!) – Dann sind wir hiermit offiziell am Ende der Rednerliste angelangt. – Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt uns der Antrag „Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen“ der SPD- und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2667 vor. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Wir kommen zum Entschließungsantrag „Wildwest im Taxi- und Mietwagengewerbe die Rote Karte zeigen. Untätigkeit der Landesregierung unverzüglich beenden“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2705. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Freiheitsrechte gegen EU-Willkür verteidigen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2536 in Verbindung damit: Meinungsfreiheit schützen – EU-Individualsanktionen ächten – Debanking unterbinden – Betroffene wirksam unterstützen Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2676 2026 41 Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der AfD als Priorität angemeldet. Für sie spricht Herr Abgeordneter Galau. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich bitte Sie, einen Augenblick innezuhalten und sich folgende Situation vorzustellen: Sie und Ihre Familie – Frau und drei kleine Kinder, eines davon neugeboren – sitzen in der Küche und gehen die Einkaufsliste durch. Der Wocheneinkauf steht bevor, der Kühlschrank ist leer, Kindernahrung wird gebraucht, und die Windeln für das Neugeborene sind auch alle. Sie gehen in den Supermarkt, füllen den Einkaufskorb und arbeiten die Liste akribisch ab. Sie gehen zur Kasse, und es geht ans Bezahlen. Die Karte wird wie üblich ans Lesegerät gehalten, und es wird auf die Bestätigung gewartet – doch die kommt heute nicht, sondern es kommt eine Fehlermeldung. Der freundliche Kassierer versucht es noch einmal, aber wieder wird die Karte abgelehnt. Merkwürdig, denken Sie. Im Supermarkt ist man trotzdem freundlich und bietet an, den Einkaufswagen erst einmal beiseitezustellen, damit Sie sich irgendwie Bargeld beschaffen können, um die Waren später zu bezahlen oder abholen zu lassen. Verwirrt gehen Sie nach Hause, erzählen Ihrer Frau davon und setzen sich an den Rechner, um den Kontostand online zu prüfen. Doch weit gefehlt! Die Eingabe der Zugangsdaten funktioniert nicht, obwohl Sie sie genau kennen. Langsam kommt Panik auf. Sie entschließen sich, bei der Bank anzurufen. Die Mitarbeiterin am Apparat prüft Ihre Daten und stellt recht schnell fest: Ihr Konto wurde gesperrt. „Warum?“, wollen Sie wissen. Dazu könne, nein, dürfe sie keine Auskunft geben. Das sei alles, was sie dazu sagen könne. Was ist da los? Gespräch mit der Frau, völlige Ratlosigkeit. Gott sei Dank hat die Gattin ein eigenes Konto, auf dem noch Geld ist. Während sie rasch zum Supermarkt eilt, um den Einkauf abzuholen – ihre Karte funktioniert noch –, fangen Sie an, im Netz zu recherchieren, und finden nach einiger Zeit, nachdem Sie sich selbst gegoogelt haben, einen Eintrag in einer sogenannten EU-Sanktionsliste. Da steht Ihr Name drauf. Das ist der Beginn eines unglaublichen Hürdenlaufes gegen Behördenwillkür und nahezu unbezwingbare Institutionen. Meine Damen und Herren, das ist nicht etwa der Trailer zu einem neuen Hollywoodthriller à la „Der Staatsfeind Nr. 1“, sondern die Einleitung zu einer sehr wahren Geschichte – der Geschichte des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru, in Berlin geboren, türkischer Hintergrund, seit einigen Jahren deutscher Staatsbürger. Studiert man seine Vita, erkennt man, man kann ihm seine journalistische Tätigkeit nicht absprechen. Allerdings agiert er auch als politischer Aktivist, als radikal linker Aktivist – gerade auch im zurückliegenden Gazakrieg stramm propalästinensisch und explizit antizionistisch. Warum betone ich das? Weil ich klarstellen möchte, dass meine folgenden Ausführungen zur EU-Sanktionspolitik gegen Privatpersonen nichts mit Parteipolitik und nichts mit meiner eigenen politischen Ausrichtung oder der der AfD zu tun haben. Persönlich stehe ich zu Herrn Doğru wahrscheinlich in größter Gegner-42 Landtag schaft. Aber das, was mit ihm und seiner Familie derzeit passiert, sollte uns alle in größte Sorge versetzen. (Beifall AfD und BSW) Meine Damen und Herren, am 8. Oktober 2024 erließ der Rat der Europäischen Union zwei Beschlüsse zu restriktiven Maßnahmen im Hinblick auf Russlands – vermeintlich – destabilisierende Aktivitäten gegen die EU. Beide Rechtsakte wurden zwischenzeitlich mehrfach geändert, erweitert, und ihre Geltungsdauer wurde verlängert, zuletzt bis zum 9. Oktober dieses Jahres. Gegenstand dieser Beschlüsse und Verordnungen des Rates sind restriktive Maßnahmen, also Sanktionen, gegen Privatpersonen und Organisationen, die destabilisierende Maßnahmen Russlands gegen die EU oder andere Organisationen oder Staaten auf in den Rechtsakten näher bezeichnete Weise fördern oder von ihnen profitieren. Diese Sanktionen bestehen in Ein- und Ausreiseverboten sowie in dem Einfrieren sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen der Sanktionierten. Hinzu kommt ein an jeden anderen gerichtetes Verbot, die von den Sanktionen Betroffenen in irgendeiner Weise wirtschaftlich zu unterstützen. Eine Besonderheit dieser Rechtsakte besteht nun darin, dass ein und dasselbe Organ, der Rat, über eine Sanktion beschließt und gleichzeitig entscheidet, wer davon betroffen ist. Betroffen von diesen Strafen sind, neben zahlreichen russischen Personen und Organisationen, auch Bürger eines EU-assoziierten Staates, der Schweiz, mit Wohnsitz in Belgien, Bürger der EU und sogar deutsche Staatsbürger, einige von ihnen mit Wohnsitz außerhalb der EU, mindestens einer jedoch mit Wohnsitz in Deutschland – der eben genannte Hüseyin Doğru. Nun wissen wir zwar, dass dieser EU-Rat seine Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien meist auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission beschließt. Wie und warum aber Privatpersonen auf die EU-Sanktionsliste geraten, ist in höchstem Maße intransparent, widersprüchlich und umstritten. (Beifall AfD und BSW) Doch leider reichen meine zehn Minuten Redezeit nicht aus, um auch nur einige Fälle ausreichend zu schildern. Dennoch: Der immer wiederkehrende Tenor der von Fall zu Fall angepassten Vorwürfe gegen die betroffenen Personen lautet meist: Unterstützung der Handlungen der russischen Regierung, die die Stabilität und Sicherheit der EU untergraben oder bedrohen. – Was man dazu wissen muss: Es handelt sich nicht um strafrechtliche Vorwürfe, um keine Anklage wegen Volksverhetzung, Terrorunterstützung oder Ähnlichem vor einem Gericht. Es ist eine politisch-administrative Feststellung des EU-Rates. Aber gerade das macht die Sache für die Betroffenen nicht leichter, sondern schwerer. Hüseyin Doğru wurde bisher wegen keiner Straftat angeklagt, weder wegen seiner unterstützenden Haltung gegenüber gewalttätigen Palästinenser-Protesten noch wegen irgendwelcher anderer Aussagen. Nein, Doğru wurden die früheren Beziehungen seiner Medienfirmen zu anderen Medienunternehmen, die wiederum Beziehungen zu Russland hatten, zum Verhängnis. Obwohl hieraus gar keine inhaltlichen Zusammenhänge erkennbar waren, konstruierte man die Vorwürfe entlang einer vermeintlichen Kontaktschuld. Auch der in unserem Antrag erwähnte Schweizer Militärhistoriker Jacques Baud gelangte auf die Sanktionsliste, weil er im Brüsseler Umfeld die EU-Narrative zur Genese des Ukraine-Russland-Konfliktes offenbar zu kritisch hinterfragt hat. Wie gesagt, alles keine Verbrechen im Sinne des Strafrechts, sondern, wenn man so will, Gedankenverbrechen. (Beifall AfD) Er sitzt jetzt mittellos in Brüssel fest, auf die Gnade der Behörden angewiesen, um wenigstens ein paar Euro für Lebensmittel zugeteilt zu bekommen. Nun stellt sich die Frage: Wie können sich die Betroffenen juristisch zur Wehr setzen? Zumindest aus deutscher Sicht vor keinem deutschen Gericht: erstens, weil die in diesem Zusammenhang bekannten deutschen Staatsbürger Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper keine Straftaten begangen haben, wegen deren sie auf europäischer Ebene sanktioniert werden, und zweitens, weil die Gründe, die zur EU-Sanktionierung herangezogen werden, nie in deutsches Recht übernommen wurden – im Gegensatz übrigens zu den sogenannten Sanktionsbrechern, die den Sanktionierten wirtschaftliche Hilfen zukommen lassen oder helfen, die Reisebeschränkungen zu umgehen. Hier sind seit Februar auch nach deutschem Strafrecht Haftstrafen bzw. Geldstrafen in Millionenhöhe möglich. Aber hier kann wenigstens vor deutschen Gerichten geklagt werden. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, werden mir nun gleich erklären, dass die Sanktionsbetroffenen doch vor dem Gericht der Europäischen Union klagen können. Ja, das können sie, und das tun sie auch. Hüseyin Doğru tut es, Jacques Baud tut es, und mittlerweile klagen auch viele der über 6 000 Personen, die auf den Sanktionslisten stehen und deren Namen kaum einer kennt. Manche gewinnen ihren Prozess sogar. Doch was nützt das? Die „Berliner Zeitung“ titelte am 23. Februar: „EU ignoriert eigene Urteile: Trotz Niederlage bleiben Sanktionen bestehen – Berlin schweigt“. In dem Zeitungsartikel werden zwei Fälle ausgeführt, einer davon besonders verstörend. Ich zitiere: „[…] Maya Tokarewa: Die junge Frau wurde sanktioniert, weil sie die Tochter eines sanktionierten Geschäftsmanns ist. ‚Close family member‘ – das ist die gesamte Begründung. Das EuG hat diese Listung dreimal aufgehoben […]. Dreimal hat der Rat sie erneut auf die Liste gesetzt“, mit der gleichen Begründung. Die Zeitung nennt dies „Sippenhaft“. (Beifall AfD) Was diese Sippenhaft für Hüseyin Doğru bedeutet, durfte er vor vier Wochen erfahren: Nun wurde auf Veranlassung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in Köln, ein Teil der Zollverwaltung, auch das Konto seiner Frau gesperrt, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) wegen „familiärer Nähebeziehung“. Damit droht der Familie – mit drei Kleinkindern! – jetzt die Obdachlosigkeit; sie hat kein Geld mehr. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zum Thema Debanking führen ja gleich noch die Kollegen vom BSW aus, deren Entschließungsantrag wir unterstützen. Meine Damen und Herren, hier lebt in neuem Gewand die im 18. Jahrhundert ausgelaufene Reichsacht wieder auf. (Beifall AfD) Im hoch gelobten deutschen Rechtsstaat werden Menschen faktisch wieder für vogelfrei erklärt. (Lachen bei der CDU sowie Zuruf: Oho! – Weitere Zurufe von der CDU) Lassen Sie uns hier und heute – ja, so ist es – von Potsdam aus ein Signal in Richtung Berlin und Brüssel senden: Wir lassen unseren Rechtsstaat nicht von einer außer Kontrolle geratenen EU-Institution aushebeln. Deutsche Bürger müssen gegen EU-Sanktionen vor deutschen Gerichten klagen können. Bitte stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW)

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Jouleen Gruhn

Es folgt als Nächste auf der Rednerliste Frau Abgeordnete Balzer. (Beifall SPD) Bitte schön.

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Melanie Balzer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antragsteller fordert, die Landesregierung solle sich politisch für die Aufhebung von EU-Sanktionen einsetzen und Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb Deutschlands schaffen. Offenbar ist es notwendig, hier ein wenig an die Zuständigkeiten von politischen Ebenen zu erinnern; denn im Antrag der AfD geht einiges durcheinander, und im Antrag des BSW sieht es auch nicht besser aus. Zum wiederholten Mal behauptet die AfD, die EU sei ein willkürlicher Machtapparat; sie behauptet, Sanktionen seien politisch motivierte Bestrafungen Einzelner. (Lars Hünich [AfD]: Stimmt!) Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Denn wie ist es denn wirklich, abseits der darstellenden Behauptungen der AfD? Ich erinnere an die Sitzung des Europaausschusses am 19. Februar 2026. Die Landesregierung machte in dieser Sitzung deutlich, dass sie nur auf Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen berichten könne. Die Landesregierung 2026 43 hat in der Ausschusssitzung klar gesagt, dass sie nicht zuständig ist. Wenn ich das einmal vorwegnehmen darf: Der Landtag ist es auch nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, was macht die AfD mit diesem Antrag? Punkt eins: Die AfD-Fraktion verwechselt Sanktionen mit Strafrecht. Punkt zwei: Sie ignoriert bestehende Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof. Punkt drei: Sie verallgemeinert Einzelfälle. Punkt vier: Sie blendet den sicherheits- und außenpolitischen Kontext aus. (Zuruf von der AfD) Punkt fünf: Sie tut so, als stünde die EU über dem Recht. (Dennis Hohloch [AfD]: Das tut sie auch!) Ganz nebenbei überdehnt sie landesrechtliche Kompetenzen in unzulässiger Weise. Ich ordne das für Sie gern noch einmal ein. Restriktive Maßnahmen der EU sind keine strafrechtlichen Sanktionen, (Andreas Galau [AfD]: Habe ich gesagt!) sie sind Teil der Außenpolitik. Soweit ich weiß, gibt es in Brandenburg kein Außenministerium. Hätte Ihr Antrag ein Ziel, würde das auch noch komplett verfehlt werden.

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Melanie Balzer SPD

Nein. (Beifall des Abgeordneten Lars Günther [AfD] – Dennis Hohloch [AfD]: Ganz schön peinlich!) Wozu also braucht die EU, wozu brauchen wir diese Regelungen? Zur Gefahrenabwehr und für die Sicherheitspolitik, aber nicht – niemals – für Bestrafung. Das Wichtigste aber ist: Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass Sanktionslisten Teil der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sind. Wenn also Personen betroffen sind, so, wie Sie es beschreiben, haben diese die Möglichkeit, vor Unionsgerichten zu klagen. (Andreas Galau [AfD]: So habe ich es ausgeführt!) Alle restriktiven Maßnahmen, die in Kraft sind, werden laufend überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin zum Erreichen der erklärten Ziele beitragen. Ich wiederhole: Außenpolitik ist keine Länderkompetenz. Ihre Anträge sind damit wirkungslos. (Beifall SPD und CDU) Ich möchte noch gesondert auf einen Punkt aus dem Antrag der BSW-Fraktion eingehen. Der Landtag solle die Landesregierung auffordern, auf den konsequenten Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit hinzuwirken und sich gegen den Abbau von Demokratie einzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man 44 Landtag wollte, könnte man daraus ganz schön viel Unterstellung herauslesen. (Zuruf vom BSW) Ich hoffe inständig, dass Sie mit diesen Forderungen gemeint haben, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Brandenburg vollständig gegeben und in keiner Weise gefährdet ist. (Beifall SPD und CDU) Und ich hoffe inständig, dass eine intakte Demokratie in unserem Land für Sie außer Frage steht. (Beifall SPD und CDU) Ich komme zum Ende. Brandenburg profitiert stark von der EU – sicherheitspolitisch, wirtschaftlich und durch Förderprogramme. (Dennis Hohloch [AfD]: Da kann man so etwas ja mal kaufen!) Im Januar und auch in der vergangenen Woche haben wir in Brüssel deutlich gemacht, dass wir uns als Land dafür starkmachen, dass auch in der nächsten EU-Förderperiode ausreichend Mittel nach Brandenburg fließen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger profitieren vom EU-Recht. Der Schutz vor Desinformation ist auch für Brandenburg relevant; und EU-Sanktionsmechanismen sind ein wichtiger Bestandteil demokratischer Resilienz. Ich fasse zusammen: Diese Anträge instrumentalisieren Freiheitsrechte. (Lars Hünich [AfD]: Ha, das ist absurd!) Sie sind institutionell wirkungslos. Deswegen bleibt nur die Ablehnung der Anträge. (Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Sie können das ruhig ablehnen!)

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Jouleen Gruhn

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Hohloch erhält für diese das Wort. (Beifall AfD) Bitte schön.

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Kollegen von der SPD, ich empfehle Ihnen, einmal Dürrenmatts Werk „Der Besuch der alten Dame“ zu lesen. Wenn ich mir anhöre, Brandenburg profitiere finanziell von der EU, dann können wir den Rechtsbruch ja in Kauf nehmen. Das alles ist ja kein Problem, da es sich um wenige Dissidenten handelt, die nicht Ihre Meinung teilen. – Meine Damen und Herren, es geht hier um Freiheitsrechte. (Beifall der Abgeordneten Lars Hünich und Heiko Gehring [AfD]) Wir haben schon bei Corona gemerkt, wes Geistes Kind Sie sind, und Sie zeigen es auch heute. Es spielt für Sie keine Rolle, dass die EU – Andreas Galau hat es ja sehr deutlich gemacht – sich nicht an Recht hält, solange Sie davon profitieren. Solange dies der Fall ist, ist Ihnen alles recht. Das ist Ihre Politik; das hat nichts mit Rechtsstaat zu tun. (Beifall AfD) Wenn Sie jetzt kommen und sagen, dieser Antrag habe nichts mit Landespolitik zu tun, dann erinnere ich Sie an den Entschließungsantrag, über den wir vor gut zwei Stunden diskutiert haben. In diesem haben Sie gefordert, die StPO zu ändern. Das ist Bundesrecht. Damit hat das Land auch nichts zu tun. Aber wenn Sie das machen, ist das natürlich legitim; wenn die AfD das tut, ist das natürlich fragwürdig und falsch. Dieses Framing kennen wir schon, meine Damen und Herren. Da Sie sich hier permanent als „Rechtsstaatsverteidiger“ aufspielen, möchte ich einmal daran erinnern, was Ihre Parteien, also die der SPD und der CDU, gerade in Rheinland-Pfalz tun. Sie ändern mit dem alten Landtag noch mal die Verfassung, damit die Opposition nicht mehr in der Lage ist, Untersuchungsausschüsse zu beantragen. Sie, SPD und CDU, haben zusammen mit dem alten Bundestag noch schnell die Verfassung geändert, damit Sie ein Sondervermögen aufnehmen können. Sie von der SPD und der CDU wollen in Sachsen-Anhalt noch vor der Wahl die Verfassung ändern, damit eine friedliche Machtübernahme durch die AfD nach der nächsten Wahl erschwert wird. Gleichzeitig zeigen Sie immer mit dem Finger auf andere. Sie zeigen auf die AfD. Wenn wir Freiheitsrechtseinschränkungen kritisieren, sind wir auf einmal die Bösen. Sie zeigen auf Viktor Orbán, der im Übrigen in Zeiten seiner alten Zweidrittelmehrheit im Parlament nie auf die Idee kam, die Verfassung zu ändern. Wissen Sie warum? Weil er die Demokratie achtet. Das können Sie nicht, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Frau Abgeordnete Balzer nutzt die Gelegenheit zur Erwiderung. Bitte schön.

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Melanie Balzer SPD

Frau Präsidentin! „Rechtsbruch in Kauf nehmen“, sagt Herr Hohloch. Da frage ich mich, was ich fünf Minuten lang gesagt habe. (Dennis Hohloch [AfD]: Das fragen wir uns auch!) Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie es einfach schafften, einmal zuzuhören. (Lars Hünich [AfD]: Hat er ja!) Sie haben heute ganz schön aufregende Zeiten hinter sich. In der Aktuellen Stunde hatte man das Gefühl, Sie könnten sich gar nicht beruhigen. (Dennis Hohloch [AfD]: 2029 ändert sich das, da bin ich ganz entspannt!) Das hat sich bis jetzt noch nicht geändert. Das ist schade, denn Sie hätten in meiner Rede hören können, dass im Gegenteil zu dem, was Sie gerade zu behaupten versuchen, dieses System ein System des Rechtsstaats ist. Dem werden wir nicht entgegenstehen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie haben gesagt, ich widerspräche dem, was Sie beabsichtigen, und bezeichne es als falsch, während wir das Gleiche täten. Sie scheinen vergessen zu haben, dass das Land Brandenburg durch den Bundesrat natürlich Einfluss nehmen kann. (Dennis Hohloch [AfD]: Sie haben auch eine Landesvertretung in Brüssel!) Die Frage, wes Geistes Kind ich bin, möchte ich Ihnen gern noch beantworten. Da bin ich ganz klar, und ich danke Ihnen sogar dafür, dass Sie mir das Stöckchen hingehalten haben: Ich bin Demokratin, ich bin Brandenburgerin, und ich bin Europäerin. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. (Unruhe im Saal) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lassen wieder Ruhe einkehren, damit wir den Abgeordneten Lehmann von der BSW-Fraktion hören können. – Bitte schön. (Beifall BSW)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Friedensfreunde! Guido Westerwelle, der vor zehn Jahren starb und von dem ich nicht gedacht hätte, dass ich ihn einmal zitieren würde, formulierte in Anlehnung an Karl-Hermann Flach in seiner berühmten Abschiedsrede auf dem FDP-Parteitag 2011: „Freiheit stirbt immer zentimeterweise.“ (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) 2026 45 Erst im Verhältnis zu den heutigen Repräsentanten der deutschen Politik wird klar, was dieses Land mit diesem Mann verloren hat. Ich frage mich, was Westerwelle zur aktuellen Lage in Deutschland und in der EU sagen würde. (Steeven Bretz [CDU]: Das wollen Sie lieber nicht wissen, Kollege Lehmann! Da würden Sie rot werden!) Derzeit gibt es bereits 19 EU-Sanktionspakete gegen die Russische Föderation. Die Effektivität dieser Maßnahmen ist an der Anzahl der Sanktionspakete bei gleichzeitig unverändertem Kriegsverlauf zu Ungunsten der Ukraine eindeutig messbar. Zugleich ist der immense Schaden dieser Sanktionen, insbesondere des Energieembargos, für die hiesige Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger nicht von der Hand zu weisen. Doch der Schaden dieser Politik geht weit über materielle Kategorien hinaus. Seit nunmehr fast einem Jahr ist der deutsche Journalist Hüseyin Doğru im Rahmen des 17. Sanktionspakets der EU mit einem Ein- und Ausreiseverbot, mit einem faktischen Berufsverbot, mit Kontosperrung und allen damit verbundenen Einschränkungen gestraft, wohlgemerkt eine Person mit Wohnsitz wenige Kilometer von diesem Landtag entfernt. (Andreas Galau [AfD]: Genau!) Dieser Zustand dauert an, zeitweise verschärft durch die schikanöse Sippenhaft, in die man seine Frau und die drei minderjährigen Kinder genommen hat, auch durch die Versagung selbst des ihm aus humanitären Gründen zugestandenen Existenzminimums von gut 500 Euro im Monat. Außerdem wird allen Bürgerinnen und Bürgern der EU verboten, die Sanktionierten in irgendeiner Weise wirtschaftlich zu unterstützen. Was hat sich Doğru zuschulden kommen lassen? Er ist seiner journalistischen Arbeit nachgegangen. Er hat von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Er hat gegen die eklatanten Menschenrechtsbrüche, die Kriegsverbrechen und den Völkermord der aktuell in Israel herrschenden Apartheidregierung angeschrieben. Ihm wird vorgeworfen, Desinformation im Sinne der Russischen Föderation zu verbreiten, weil er laut Erklärung des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 16. März dieses Jahres systematisch russische Narrative benutzte, die – Zitat – „unsere Informationsräume in Europa beschädigen, und zwar mit dem bewussten Ziel, unsere Gesellschaften zu destabilisieren.“ Was auch immer Informationsräume sind, die man beschädigen kann; dafür sind keine Nachweise bekannt. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass die Sanktionierung von Privatpersonen durch die Europäische Union ohne Gerichtsurteil vorgenommen wird. Es gibt zudem keine Anklage wegen einer Straftat. Das Sanktionsregime greift auch bei vollständig legalem Verhalten. Die Betroffenen wurden vor der Sanktionierung nicht angehört. Die Begründung umfasst nur wenige Sätze und bleibt äußerst vage. Zudem entsteht faktisch eine Beweislastumkehr. Die Betroffenen müssen nun nachträglich ihre Unschuld über den Rechtsweg auf europäischer Ebene beweisen. 46 Landtag Wir debattieren heute aber nicht über das Schicksal eines einzelnen Menschen. (Zuruf von der CDU: Ach!) Wir debattieren über die Zukunft unseres Rechtsstaats, (Andreas Galau [AfD]: Genau!) über die Zukunft der Europäischen Union und über die Zukunft eines jeden von uns. Die Rede ist von westlichen Werten, die verteidigt werden müssten, nicht nur in der Ukraine oder wahlweise auch am Hindukusch, sondern auch gegen die vermeintliche Fünfte Kolonne Moskaus im Inneren. Ich frage mich: Was bleibt von diesen westlichen Werten, was bleibt vom Rechtsstaat, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit, wenn diese Verteidigung einmal abgeschlossen ist? Wir erleben heute, wie der autoritäre Staatsumbau immer weiter voranschreitet. Dabei heiligt der Zweck die Mittel in keiner Weise. Die Geister, die die EU ruft, um sich des Autoritarismus zu erwehren, wird sie nicht mehr loswerden. (Steeven Bretz [CDU]: Ihre Doppelmoral ist schwer erträglich! – Lars Günther [AfD]: Haben Sie überhaupt Moral?) Ich frage mich ernsthaft, ob jenen, die diese Waffen heute in Brüssel schmieden, nicht klar ist, dass dieselben Waffen schon morgen gegen sie selbst gerichtet werden können. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Die beabsichtigte Wirkung dieser Individualsanktionen geht über das Unheil, welches Hüseyin Doğru widerfährt, weit hinaus. Angesprochen sollen sich alle fühlen, die kritischen Journalismus betreiben, die politisch aktiv sind. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Disziplinierung der Gesellschaft. (Beifall BSW und AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Schön!) Man kann eine Vergleichbarkeit mit dem sogenannten Radikalenerlass der 70er-Jahre sehen, der ebenfalls mit Berufsverboten einherging, der ebenfalls ein gegen politisch Aktive gerichtetes Disziplinierungsunternehmen gewesen ist und der nun im neuen Gewand wieder daherkommt. Eines der perfiden Mittel, das im Falle Doğrus angewandt wird, ist das der Kontosperrung. Das allein kann schon existenzbedrohend sein. Auch unabhängig von Individualsanktionen der EU, rein aus vorauseilendem Gehorsam, kommt es in Deutschland zunehmend zum sogenannten Debanking, indem Kreditanstalten Giro- oder Geschäftskonten kündigen, Kontoeröffnungen ablehnen, Kreditkarten sperren oder auch nur einzelne Transaktionen nicht durchführen. So könnte es für Sie schon unangenehme Folgen haben, wenn Sie als Zuwendungszweck in einer Überweisung das Wort „Kuba“ erwähnen, weil Sie angesichts der mörderischen US-Blockade zum Beispiel eine Spende für den Inselstaat tätigen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Zwar spielen dabei private Banken eine nicht zu unterschätzende Rolle, zunehmend jedoch auch genossenschaftliche Institute, auch zahlreiche kommunale Sparkassen in verschiedenen Bundesländern. So haben beispielsweise die Sparkasse Göttingen und die GLS-Bank der Deutschen Kommunistischen Partei zum Jahresende 2025 die Konten gekündigt. Im Jahr zuvor entzog die Berliner Sparkasse dem Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ das Konto. Im März 2026 kündigte die Sparkasse Hamburg dem deutschen Journalisten Ulrich Heyden, welcher für die „NachDenkSeiten“ und die „Junge Welt“ berichtet, das Konto. Zumindest in Bezug auf Sparkassen, verehrte Frau Balzer, bestehen auf Landesebene direkte aufsichtsbehördliche sowie gesetzgeberische Handlungsoptionen. Das sollten Sie als finanzpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion wissen. (Zuruf der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD]) Zumindest die Sparkassen unterliegen als Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß Sparkassengesetz der Aufsicht des Landes. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht hat das Land die Durchsetzung des von der Rechtsprechung anerkannten allgemeinen Anspruchs auf eine Bankverbindung sicherzustellen. Diesen Rechtsanspruch wenigstens in Brandenburg zu garantieren, ist neben der für uns selbstverständlichen Ächtung der EU-Individualsanktionen das Kernanliegen unseres Antrags. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Jouleen Gruhn

Wir fahren fort mit Herrn Brüning für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Julian Brüning CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge könnten im Ton kaum unterschiedlicher daherkommen. Der eine spricht von EU-Willkür, der andere von Meinungsfreiheit, Debanking und der Unterstützung Betroffener. Aber wenn man hinter die Überschriften schaut, sieht man: Die beiden Anträge führen politisch in dieselbe Richtung, weg von einer klaren europäischen Haltung gegenüber Russlands Aktivitäten hin zu Misstrauen gegen die Europäische Union, hin zu einer Relativierung dessen, worum es in Wahrheit geht. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion beide Anträge auch entschieden ab. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Kurt Fischer und Jörg Vogelsänger [SPD]) Eines muss am Anfang klar benannt werden: Die europäischen Sanktionen sind nicht vom Himmel gefallen, sie sind keine Laune Brüsseler Bürokratie, sie sind auch kein ideologisches Projekt, sie sind eine Reaktion auf einen völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, auf gezielte undemokratische Versuche, unsere Gesellschaft zu destabilisieren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, es geht um Außen- und Sicherheitspolitik, es geht um den Schutz unserer freiheitlichen Ordnung, es geht darum, ob Europa in Zeiten hybrider Bedrohungen handlungsfähig bleibt oder ob es sich von innen heraus zerreden lässt. Genau das tun BSW und AfD mit ihren Anträgen. (Lars Günther [AfD]: Lächerlich, absolut lächerlich! Schämen Sie sich!) Die AfD macht aus ihrer Kritik an einzelnen Sanktionen gleich eine Generalabrechnung mit der Europäischen Union. Sie spricht von einem Angriff auf die Freiheit aller Bürger, von untergrabener Souveränität, von einem System, das sich angeblich über das Recht stellt. (Lars Günther [AfD]: Sie sollten sich schämen für so eine Rede!) Das ist keine rechtsstaatliche Prüfung, das ist politische Stimmungsmache mit dem immer gleichen Ziel: Europa nicht als Schutzraum der Freiheit, sondern als Bedrohung darzustellen, nicht Russland als Aggressor, sondern die Europäische Union als angeblichen Täter in den Mittelpunkt zu stellen. Das ist durchsichtig, und das ist falsch, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Auch das BSW geht diesen Weg, nur in einem anderen Gewand. Das klingt alles erst einmal fürsorglicher, beinahe rechtsstaatlich besorgt. Es ist von Meinungsfreiheit die Rede, von Betroffenenhilfe, von Basiskonten, von Pressefreiheit. Aber am Ende steht nicht nur die Kritik an einzelnen Maßnahmen; am Ende steht die ausdrückliche Forderung, auf ein Ende der gesamten EU-Sanktionen gegen Russland hinzuwirken. Damit fällt auch bei diesem Antrag jede Maske. Denn wer vorgibt, nur über Einzelfragen des Rechtsschutzes sprechen zu wollen, aber politisch das Aufweichen des gesamten Sanktionsregimes betreibt, der differenziert nicht sauber, sondern nutzt ein Randthema als Hebel für einen viel größeren politischen Kurswechsel. Auch das lehnen wir ab. Natürlich – das sage ich ausdrücklich – darf man über personenbezogene Sanktionen diskutieren. Selbstverständlich muss gelten: Wenn die Europäische Union gegen natürliche Personen vorgeht, dann müssen Begründungen präzise, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Und natürlich gilt auch: Rechtsstaatlichkeit endet nicht dort, wo uns jemand politisch missfällt. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Aber – das ist der entscheidende Punkt – aus der Frage, ob eine Begründung im Einzelfall hinreichend präzise ist, folgt eben nicht die Delegitimierung des gesamten Sanktionsinstruments. Aus Zweifeln an der Substanziierung eines einzelnen Falls folgt nicht, dass Brandenburg nun gegen die EU-Sanktionspolitik mobilmachen müsste. Und schon gar nicht folgt daraus, dass wir die außenpolitische Geschlossenheit Europas ausgerechnet in einem Konflikt schwächen sollten, in dem Russland auf Spaltung, Ermüdung und Verunsicherung setzt. Das ist nämlich die politische Falltür dieser Debatte: Man nimmt einen schwierigen Einzelfall, lädt ihn moralisch auf, verbindet ihn mit Schlagworten wie „Zensur“, „Willkür“ und „Meinungsunterdrückung“, und am Ende landet man bei der Forderung, die 2026 47 gesamten europäischen Sanktionen grundsätzlich zurückzufahren. Diese Mechanismen sollten wir klar benennen. Denn der Rechtsstaat ist kein Vorwand für geopolitische Naivität, und Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein für jede gezielte Form der Destabilisierung im Interesse autoritärer Staaten. Meine Damen und Herren, die Anträge von BSW und AfD lehnen wir entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Von Herrn Galau wurde eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Andreas Galau AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brüning, bei Ihnen ist es mir aufgefallen, aber auch schon bei Frau Balzer: Sie haben weder unseren Antrag noch den des BSW verstanden. (Dennis Hohloch [AfD]: Das Schlimme ist ja: Sie hat es verstanden!) Sie tun so, als ob wir jetzt hier stehen und die Möglichkeit, Menschen oder auch Organisationen zu sanktionieren, in Grund und Boden reden wollten. Darum geht es in dem Fall nicht. Es geht um die rechtliche Überprüfung. Genau darüber habe ich die ganze Zeit gesprochen. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Das ist doch Quatsch!) – Habe ich jetzt das Wort? (Weitere Zurufe)

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Jouleen Gruhn

Jetzt werden wir die Ordnung wiederherstellen. Herr Galau erhält natürlich die zehn Sekunden, die es dazu braucht, als Redezeit. Ich darf Sie jetzt um Aufmerksamkeit bitten! – Danke. – Bitte schön.

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Andreas Galau AfD

Die Uhr wurde nicht angehalten, aber gut.

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Jouleen Gruhn

Ja, sie läuft weiter, Herr Galau. Es ist alles gut.

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Andreas Galau AfD

Ich sage es noch einmal: Es geht um die rechtliche Überprüfbarkeit. Sie ist schlichtweg nicht gegeben. Ich habe es gesagt: Wenn ich als deutscher Staatsbürger von solchen Sanktionen betroffen 48 Landtag bin, kann ich sie, ob sie zu Recht bestehen oder nicht, nicht von einem deutschen Gericht prüfen lassen. Ich muss vor das europäische Gericht gehen. Und was dort passiert, habe ich Ihnen geschildert. Der EU-Rat ignoriert Urteile einfach, wenn sie ihm nicht passen. (Vereinzelt Beifall AfD) Diese Fälle habe ich Ihnen aufgezählt. Ich hätte auch die von den anderen Menschen nennen können, die auch dreimal geklagt haben, dreimal gewonnen und doch nichts gewonnen haben, weil sie weiter auf der EU-Sanktionsliste stehen. Genau darum geht es. Es geht um die Rechtssicherheit, die ich an der Stelle einfordere und die auch unser Antrag einfordert. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ein letztes Wort sei mir vielleicht noch gestattet. Im EU-Parlament gab es Kollegen oder Gutachter, ich glaube, sogar vom BSW, die sich das alles angeschaut und gesagt haben: Was dort betrieben wird, verstößt schlichtweg gegen Menschenrechte. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Ich sage: Wenn ich mir unsere Brandenburger Verfassung anschaue, so haben auch wir hier in Brandenburg Menschenrechte zu achten. Wenn wir hier schon gegen politische – gegen politische, nicht gegen rechtliche – Entscheidungen vorgehen, dann hat auch das Brandenburger Parlament durchaus die Möglichkeit, sich rechtliches oder auch politisches Gehör zu verschaffen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Brüning hätte Gelegenheit, zu erwidern. – Er winkt ab. Dann steht auf der regulären Redeliste als Nächste Frau Ministerin Klement. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die beiden hier vorliegenden Anträge stören sich an Sanktionen, die die Europäische Union in den vergangenen Jahren aufgrund des russischen Angriffskrieges verhängt hat. Ja, es wurden zahlreiche Sanktionen verhängt. Es wurden auch Sanktionen gegen Einzelpersonen verhängt, auch in Deutschland. Diese Sanktionen sind die Konsequenzen aus dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine, aus Menschenrechtsverletzungen durch Russland, aus hybriden Bedrohungen aus Russland und aus der rechtswidrigen Annexion der Krim und weiterer ukrainischer Gebiete. Diese Sanktionen sind – anders als in den beiden Anträgen suggeriert – kein Ausdruck von Willkür und verstoßen auch nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip. Und nein, wir nehmen hier auch keinen Rechtsbruch in Kauf. Es gibt für dieses Sanktionsregime durchaus Rechtsgrundlagen, auch für die Individualsanktionen. Artikel 29 des Vertrages über die Europäische Union und Artikel 215 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union bieten ausreichende Rechtsgrundlagen für diese Sanktionen. Dass hier von einer „Bedrohung der Rechtssicherheit“ gesprochen wird, finde ich persönlich nicht nachvollziehbar. Es steht sehr wohl der Rechtsweg gegen diese Sanktionen offen. Sie selbst haben es erwähnt: Das Gericht der Europäischen Union hat in der Vergangenheit schon Sanktionsverfahren überprüft, Entscheidungen getroffen, Beweisanforderungen konkretisiert und übrigens auch Eintragungen aufgehoben. Die Tatsache, dass bei dem rechtlichen Überprüfungsverfahren nicht das von Ihnen gewünschte Ergebnis herauskommt, heißt nicht, dass wir hier nicht rechtsstaatlich agieren würden. (Beifall CDU und SPD) Die AfD behauptet in ihrem Antrag auch ausdrücklich, dass die Individualsanktionen nicht mit der Verfassung des Landes Brandenburg in Einklang stünden.

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Jouleen Gruhn

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Nein, danke.

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Jouleen Gruhn

Okay. – Dann leider nicht, Herr Galau. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion behauptet in ihrem Antrag, die Sanktionen, die hier zur Debatte stehen, seien nicht mit der Verfassung des Landes Brandenburg vereinbar. Das Gegenteil ist meines Erachtens der Fall. Die Verfassung des Landes Brandenburg hält in ihrer Präambel fest, dass wir das Ziel verfolgen, „das Bundesland Brandenburg als lebendiges Glied […] in einem sich einigenden Europa […] zu gestalten“. Diesen Einigungsprozess bedroht Russland mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Daher verletzen die hier zur Debatte stehenden EU-Sanktionen mit Sicherheit nicht die Verfassung des Landes Brandenburg. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall CDU und SPD) Dann zu dem Antrag der BSW-Fraktion: Anders als in dem Antrag der AfD-Fraktion werden in diesem Antrag durchaus Themen adressiert, die berechtigte Punkte betreffen. Unter anderem wird das Thema Debanking angesprochen. Ja, es ist zutreffend, dass das Land Brandenburg eine eigene Zuständigkeit beim Thema Debanking hat, wenn wir von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten reden. Aber, Herr Abgeordneter Lehmann, das setzt schon voraus, dass wir einen gewissen Brandenburg-Bezug haben. Dieser ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht gegeben. Infolgedessen sehen wir keinen Handlungsbedarf. Sie sprechen in Ihrem Antrag außerdem das Thema Basiskonto an. Auch hierzu besteht meines Erachtens kein Bedarf, dass das Land Brandenburg tätig wird. Es gibt bereits den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto; dieser ist bundesgesetzlich im Zahlungskontengesetz geregelt. (Lars Hünich [AfD]: Aber der wird ja ständig gebrochen!) Sie sprechen in Ihrem Antrag ein weiteres Thema an: die Verfahrensgarantien. Da haben Sie die Brandenburger Regierung ausdrücklich an Ihrer Seite. Auch wir unterstützen natürlich, dass die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anhörungsrechte, die Transparenz der Begründung und den effektiven Rechtsschutz. Deshalb begrüßen wir als Landesregierung Brandenburg ausdrücklich, dass die Bundesregierung im Rat auf die Einhaltung dieser Standards hinwirkt. Anders sieht es mit einer grundsätzlichen Forderung aus, die Sie in Ihrem Antrag aufmachen, nämlich nach Beendigung der Sanktionen in Gänze und auch der Individualsanktionen. Ein Ende der Sanktionen ohne Kriegsende, ohne Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine und ohne Sicherheitsgarantien wäre ein verheerendes Signal gegenüber Russland und der Ukraine und auch gegenüber unseren europäischen Partnern. Deshalb lehnen wir ein Ende der Sanktionen genauso wie Ihre Anträge ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Uns wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Lüders, bitte. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man Ihnen, Frau Ministerin, zugehört hat, könnte man den Eindruck bekommen, Hüseyin Doğru habe die Krim oder die ganze Ukraine überfallen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass ich hier noch einmal sage, was er eigentlich genau gemacht hat: Er hat über Protestaktionen an der Humboldt-Universität gegen das völkerrechtswidrige Agieren Israels im Gazastreifen berichtet. (Beifall BSW) Deswegen wurde ihm sozusagen hybride Kriegsführung für Russland unterstellt. Also, mehr Doppelmoral geht wirklich nicht. (Beifall BSW und AfD) Und wenn Sie uns hier den Vorwurf machen, wir zögen in Zweifel, dass wir hier Demokratie und Meinungsfreiheit haben, sage ich: Ja, noch haben wir sie. Aber wir sehen ganz deutlich – und da ist das Zitat von Guido Westerwelle genau richtig –, dass sie Stück für Stück im Sinne autoritärer Einflussnahme zurückgedrängt werden. Wir reden hier von Journalisten, die nichts anderes als ihren Job gemacht haben. Sie haben berichtet. (Beifall BSW und AfD) 2026 49 Und dafür werden sie sanktioniert. Das kann man so nicht stehen lassen. Es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Wir sind diejenigen, die sich hier für Demokratie und Meinungsfreiheit einsetzen. Und Sie sind so blauäugig, nicht zu sehen, dass sie zunehmend gefährdet sind. – Danke schön. (Beifall BSW und AfD)

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Jouleen Gruhn

Ich gucke zu Frau Ministerin: Möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Dann kehren wir zur regulären Rednerliste zurück. Herr Galau hat bereits zehn Minuten gesprochen. Herr Abgeordneter Lehmann, Ihnen bleiben noch ein paar Minütchen. – Sie verzichten. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie darüber informieren, dass die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung über ihren Antrag „Freiheitsrechte gegen EU-Willkür verteidigen“, Drucksache 8/2536, beantragt hat. Ich bitte die Schriftführer um den Namensaufruf. (Namentliche Abstimmung) Ich kann Ihnen schon einmal sagen, dass sich niemand enthalten hat. Ansonsten zählen wir noch aus. (Dennis Hohloch [AfD]: Können wir Pause machen? Wir können ja neu abstimmen! – Lars Hünich [AfD]: Haben wir irgendwo einen Mathematiker unter uns?! – Dennis Hohloch [AfD]: Es gibt zwei Ergebnisse, dürfen wir uns eins aussuchen?) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben gerade im Kleinen Diplomatie geübt. Wir als Sitzungspräsidium sind im Anschluss an unsere Beratungen einstimmig zu dem Ergebnis 36 : 49 gekommen – es ist mir wichtig, zu sagen, dass es einstimmig war. Das heißt, 36 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 49 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt, es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag der AfD-Fraktion ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. (Abstimmungslisten siehe Anlage S. 101 – Zuruf von der AfD: Was, abgelehnt?!) Wir kommen zum Antrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2676, „Meinungsfreiheit schützen – EU-Individualsanktionen ächten – Debanking unterbinden – Betroffene wirksam unterstützen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt machen wir eine namentliche Abstimmung! – Weiterer Zuruf von der AfD so- wie Heiterkeit) Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag ebenfalls ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Vielen Dank für Ihre Geduld. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. 50 Landtag TOP 5: Gesetz zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2342 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/2639 Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Adler für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD) Bitte schön.

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Uwe Adler SPD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe Gäste! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen verfolgt ein klares Ziel: Er schafft eine rechtssichere Grundlage dafür, dass unsere Polizei unbemannte Systeme, also insbesondere Drohnen, frühzeitig erkennen und bei drohender Gefahr wirksam abwehren kann. Dazu wird in § 10a des Brandenburgischen Polizeigesetzes eine neue Standardmaßnahme eingeführt, die den Einsatz technischer Mittel sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Detektion im Gefahrenvorfeld ausdrücklich regelt. Denn: Drohnen sind längst kein Zukunftsthema mehr, sie sind Gegenwart – und mit ihrer Verbreitung wächst auch das Missbrauchspotenzial. Wir sehen heute schon Überflüge über kritische Infrastrukturen, über Justizvollzugsanstalten, Polizei- oder Bundeswehrobjekte oder Flughäfen. Wir sehen Sabotageversuche und den Einsatz als Tatmittel bei Straftaten. Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, betrifft auch Brandenburg schon heute und unmittelbar. Die Praxis zeigt längst, dass unsere Sicherheitsbehörden vor neuen, dynamischen und technologisch anspruchsvollen Herausforderungen stehen – und genau darauf geben wir heute zumindest eine Teilantwort: Der Gesetzentwurf konkretisiert die bisherige Generalklausel und schafft eine klare, spezifische Rechtsgrundlage. Das stärkt nicht nur die Handlungsfähigkeit der Polizei, sondern auch die Rechtsklarheit und die gerichtliche Überprüfbarkeit staatlichen Handelns. Ein Blick in die zurückliegende Anhörung zeigt: Dieser Weg wird bereits breit unterstützt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Er erkennt die Notwendigkeit einer eigenen Ermächtigungsgrundlage an und erwartet zu Recht mehr Rechtssicherheit, sowohl bei der Detektion als auch bei der Abwehr unbemannter Systeme im Rahmen der Gefahrenabwehr. Auch die Gewerkschaft der Polizei bewertet den Gesetzentwurf als zeitgemäß, notwendig und praxisgerecht. Sie macht deutlich: Die Einsatzkräfte sind zunehmend mit entsprechenden Lagen konfrontiert und brauchen klare Befugnisse sowie Handlungssicherheit – genau das liefert unser Gesetzentwurf. Und ja, meine Damen und Herren, es gibt auch kritische Stimmen, insbesondere die der Landesdatenschutzbeauftragten. Diese weist unter anderem darauf hin, dass die Regelung zur Detektion im Gefahrenvorfeld in Absatz 2 Fragen aufwirft, etwa hinsichtlich der Bestimmtheit und der Datenverarbeitung. Diese Hinweise nehmen wir sehr ernst. Aber ebenso klar ist: Sicherheit und Datenschutz stehen nicht im Widerspruch. Mit dem Gesetzentwurf wird beides in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht. Gezielte Eingriffe werden ermöglicht, aber an den Zweck der Gefahrenabwehr geknüpft. Damit wird eine rechtliche Einhegung staatlichen Handels gewährt. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Zugleich ist der Ansatz bewusst technologieneutral formuliert, und das ist notwendig, denn wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass unser Recht hinter der technischen Entwicklung zurückbleibt. (Beifall SPD und CDU) Sehr verehrte Damen und Herren, klar ist aber auch: Die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben unserer Bevölkerung und die Abwehr von Gefährdungen unserer lebensnotwendigen kritischen Infrastrukturen stehen für uns hier in Brandenburg immer an erster Stelle. Dieses Gesetz ist eine präzise Antwort auf eine konkrete Entwicklung. Mit ihm werden mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit und mehr Handlungsmöglichkeiten für unsere Polizei geschaffen. Auch wird mit dem Gesetz ein deutliches Signal gesendet: Der Staat ist auch angesichts neuer technologischer Gefahren handlungsfähig. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf – für die Sicherheit in unserem Land, für einen starken und handlungsfähigen Rechtsstaat. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines besonders betonen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Baustein unserer konsequenten politischen Fortschreibung, unser Land sicherer zu gestalten und potenzielle Gefahren abzuwehren. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. – Herr Minister, ich bitte Sie, diesen Dank zu überbringen: den beteiligten Verbänden und Sachverständigen in der Anhörung, den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene sowie der Polizeigewerkschaft, für ihre fachlichen Einschätzungen und praxisnahen Hinweise. – Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank, liebe Abgeordnete. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen zur Rede von Herrn Möller. Er macht sich auf den Weg, wunderbar. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Wilko Möller AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Liebe zuschauenden Mitbürger! Eine gesetzliche Regelung zur Präzisierung, um gegen unbemannte Fahrzeugsysteme – umgangssprachlich „Drohnen“ genannt – vorzugehen, ist notwendig – das erkennen wir auch an –, aber nicht sofort und jetzt. Heute beschließt der Landtag, in das Brandenburgische Polizeigesetz § 10a mit dem Titel „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ einzufügen, und das schon nach der 2. Lesung. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfes erfolgte am 25. Februar 2026 ohne Debatte. Im Innenausschuss wurde dann mit Ihrer Koalitionsmehrheit und gegen die Stimmen der Opposition lediglich eine schriftliche Anhörung beschlossen. Am liebsten hätten wir diesen Entwurf zurück an den Innenausschuss verwiesen, denn es ist ärgerlich, auf welche Art und Weise dieser Änderungsantrag zum Brandenburgischen Polizeigesetz den Weg ins Parlament fand. Das ist eine Missachtung der parlamentarischen Kontrolle. Die Bedürfnisse der Opposition beachten Sie nicht einmal im Geringsten. Wir hatten im Innenausschuss die Durchführung eines Fachgesprächs mit Polizeibeamten der bestehenden Drohnenspezialeinheit im Land Brandenburg beantragt. Dies wurde aber leider von der Mehrheit der Regierungsfraktionen aus bekanntlich fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Innenausschusses haben Sie uns nicht einmal die Kerndaten zur brandenburgischen Spezialeinheit mitgeteilt. Bei der Bundespolizei ist das ganz anders: Die Bundesregierung teilte am 17.03.2026 auf ihrer Internetseite mit, dass die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zunächst über 130 Mitarbeiter bzw. Polizisten verfügt und ihr für die Drohnenabwehr ein Investitionsvolumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung steht. Der jetzige Superminister und damalige Innenminister verweigerte uns jedwede Auskunft – das ist schade. Ein Besuch der brandenburgischen Drohnenabwehreinheit war bisher auch nicht möglich. Glauben Sie etwa, wir würden die Kenntnisse sofort den russischen Spionen mitteilen? Wir finden es komisch, wie man sich hier verhalten hat. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aha!) In meiner Not wollte ich das Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei bei der Direktion 11 in Berlin besuchen. Das geht aber nur mit Hilfe der AfD-Bundestagsfraktion. Die Bundespolizei verwies darauf, ich solle mich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wenden. Ich zitiere aus der Antwort der Bundespolizeidirektion 11: Die Bundesbehörden fallen unter die exklusive Kontrollbefugnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Für das laufende Gesetzgebungsverfahren des Landes Brandenburg sollten die sachverständigen Stellen des Landes angesprochen bzw. über die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten die Zugänge zu diesen ermöglicht werden. Wir bitten um Verständnis. – Zitatende. Aber uns wurde nichts ermöglicht, und Sie, Herr Adler, sagten in der letzten Innenausschusssitzung noch ganz süffisant, wir hätten ja am Tag der offenen Tür mit der Drohnenabwehreinheit sprechen können. Das finde ich ziemlich daneben, denn bei Publikumsverkehr – wenn irgendwelche Bürger hinter mir stehen – kann ich vor Ort kein Fachgespräch führen. Das ist eine Frechheit. (Vereinzelt Beifall AfD) Infolgedessen haben wir vom Abgeordnetenrecht auf Besichtigung gemäß Art. 56 der Landesverfassung Gebrauch gemacht. 2026 51 Aber auch das war bisher nicht möglich; die Landesregierung gibt da keine Zusage. Ich habe eine Frage: Was tun Sie denn, wenn offenkundig militärische Drohnen einer ausländischen Macht über die Bundesgrenze – etwa von Polen – in den brandenburgischen Luftraum eindringen? Wir haben immerhin eine Bundesgrenze von 266 Kilometern zur Republik Polen; sie befindet sich auf brandenburgischem Boden. In § 15a Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz mit dem Titel „Gefahrenabwehr gegenüber unbemannten Luftfahrzeugen“ steht Folgendes: „Die Bundespolizei übermittelt im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach den §§ 4 und 14 des Bundespolizeigesetzes Informationen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen bei tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Falls der Verteidigung nach Artikel 87a […] des Grundgesetzes […] an die Streitkräfte.“ Wir haben im Ausschuss nie darüber diskutiert, was man dann tut. Wir kritisieren nicht das Ziel, sondern die Zeitplanung und die handwerkliche Ausgestaltung des Verfahrens der Gesetzgebung. Wir wollen ein praxistaugliches, rechtsstaatlich akzeptables und einsatzfestes Gesetz – nicht irgendwann, aber auch nicht um jeden Preis. Wir werden dennoch zustimmen – schweren Herzens –, aber spätestens nach den Fachgesprächen mit dem Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei respektive den Polizeibeamten der brandenburgischen Drohnenabwehreinheit werden wir Änderungsanträge einbringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Nach der Rednerliste kommen wir jetzt zu Herrn Abgeordneten Genilke. Bitte schön.

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen beraten wir heute eine Regelung, die unseres Erachtens notwendig, richtig und sicherheitspolitisch auch überfällig ist. Drohnen sind längst nicht mehr nur ein technisches Freizeitgerät; sie sind eine reale Herausforderung für unsere Sicherheit. Sie werden im zivilen Bereich sinnvoll eingesetzt, können aber ebenso für Ausspähung, Sabotage, Angriffe auf kritische Infrastrukturen und als Mittel zur Störung des Luftverkehrs missbraucht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lage ist ernst. Das Bundeskriminalamt sprach Ende 2025 bereits von einer niedrigen vierstelligen Zahl dokumentierter Drohnensichtungen über Standorten kritischer Infrastruktur, militärischer Einrichtungen und Rüstungsunternehmen. In Brandenburg wurden zuletzt 180 Drohnenfälle bis Anfang November 2025 öffentlich genannt. Für das Jahr 2025 sind mindestens sechs drohnenbedingte Störungen am BER belegt. Ende Oktober kam ein weiterer gravierender Vorfall mit fast zweistündiger Sperrung des gesamten Flugbetriebs hinzu. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl von Drohnensichtungen im Bereich der kritischen Infrastrukturen. 52 Landtag Wer das alles zusammennimmt, erkennt: Wir reden nicht über ein Randthema in diesem Bereich, sondern über eine reale und vor allen Dingen wachsende Sicherheitsfrage. Besonders bemerkenswert ist, dass die Anhörung im AIK den Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs deutlich stützt. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Einführung des neuen Paragrafen 10a ausdrücklich. Sie spricht von einer klaren Rechtsgrundlage und betont, dass die Polizei zunehmend mit entsprechenden Einsatzlagen konfrontiert ist. Die Deutsche Polizeigewerkschaft unterstützt den Gesetzentwurf ebenfalls ausdrücklich und nennt ihn sogar überfällig. Sie verweist zudem darauf, dass in Brandenburg bereits spezialisierte Strukturen und hochsensible Technik vorhanden sind, die weiter gestärkt werden müssen. Auch der Landkreistag teilt mit, dass aus Sicht der Landkreise keine grundlegenden Bedenken bestehen. Das ist ein starkes Signal aus der Praxis. Selbstverständlich nehmen wir auch die datenschutzrechtlichen Hinweise aus der Anhörung ernst. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir nicht im Ungefähren bleiben, sondern eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Drohnengebrauch schaffen: Rechtsstaatliche Klarheit ist immer besser als ein Schwebezustand über Generalklauseln. Sicherheit und Freiheit werden nicht gegeneinander ausgespielt; Sicherheit und Freiheit müssen immer sauber autorisiert und präzise geregelt werden. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt ansprechen, der für Brandenburg auch industriepolitisch von Bedeutung ist. Die aktuelle Berichterstattung und die Unternehmensmitteilungen von Heidelberger Druckmaschinen zeigen, dass am Standort Brandenburg an der Havel gemeinsam mit Ondas das Joint Venture ONBERG aufgebaut wird. Ziel – und ich denke, das ist die Botschaft – ist der schrittweise Ausbau des Standortes zu einem Kompetenzzentrum für Drohnenabwehr und autonome Sicherheitssysteme. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung. Brandenburg ist damit nicht nur von neuen Bedrohungen betroffen, sondern kann eben auch Teil der technologischen Antwort auf diese Bedrohungen sein. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Polizei. Er schafft Rechtssicherheit. Er greift eine reale Gefahrenlage auf, und er fügt sich in eine klare politische Linie der Landesregierung ein. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss dem Rechtsstaat eben auch die Instrumente geben, die in einer veränderten Welt gebraucht werden. – Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächster steht Herr Abgeordneter Lüders auf der Rednerliste. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierung unterbreitet dem Landtag, also dem Gesetzgeber, den Vorschlag, ein Gesetz zu verabschieden. Die Regierung erklärt diese vorgezogene Änderung des in diesem Jahr ohnehin zur Novellierung anstehenden Polizeigesetzes vor allem mit der Gefahr – ich zitiere – „von Sabotage, Spionage [und] Angriffen auf kritische Infrastrukturen“. Es versteht sich von selbst, dass wir Abgeordnete des Landtags vor unserer Entscheidung über diesen Vorschlag der Regierung zunächst einmal die behauptete Notwendigkeit dieser vorgezogenen Änderung des Polizeigesetzes überprüfen können müssen. Es ist ja schließlich nicht Aufgabe des Gesetzgebers – und schon gar nicht der Opposition im Parlament –, von der Regierung aufgestellte Behauptungen zur Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ungeprüft hinzunehmen und Gesetzentwürfe der Regierung quasi durchzuwinken. Es ist daher mehr als bedauerlich, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen eine mündliche Anhörung von Sachverständigen im zuständigen Ausschuss – der Kollege Möller hatte darauf hingewiesen – nicht stattfand. Deswegen habe ich am 8. April die Drohneneinheit der Polizei besucht – ja, Kollege Möller, mir ist das gelungen. Allerdings hielt sich der Erkenntnisgewinn in Grenzen. Es war jemand vom Innenministerium dabei, der dafür gesorgt hat, dass ich danach nur wusste, dass eine Drohne aussieht wie eine Drohne. (Beifall BSW – Lachen des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Zudem hatte ich bereits am 20. März eine Kleine Anfrage gestellt. Seit Montag liegt mir nun die Antwort vor. In der Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Antwort wird zunächst ausgeführt: Die Einsatzeinheit zur Drohnenabwehr sei – ich zitiere – „zunehmend mit Vorkommnissen befasst, die im Kontext von hybriden Bedrohungen stehen.“ Zumindest würden – ich zitiere weiter – „Verdachtsmomente darauf hinweisen.“ Diese hybriden Bedrohungen seien – wiederum Zitat – „Handlungen staatlicher und staatlich gelenkter Akteure“. Zunächst war ich beim Lesen der Antwort durchaus überrascht, wie gut die Landesregierung den Hintergrund meiner Fragestellung antizipiert hat, denn es geht mir tatsächlich um die Frage – die wohl nicht nur mich bewegt –: Was ist denn nun eigentlich an den immer wieder aufgestellten, aber bislang nie mit konkreten Zahlen belegten Behauptungen dran, Drohnenvorfälle in Brandenburg bzw. Deutschland insgesamt hätten etwas mit hybrider Bedrohung durch andere Staaten zu tun? Es ist eine Behauptung, die mich im Zeitalter von Satellitenaufklärung – und so ganz ohne Zahlen und Belege – bisher eher verwundern als überzeugen konnte. Als ich in der Antwort dann aber weiterlas, kam die Ernüchterung. Meine in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen zu ebendiesen Zahlen bezüglich der behaupteten hybriden Bedrohung durch andere Staaten mittels Drohnen könnten mir nach Meinung der Landesregierung aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet werden. Der Gesetzgeber – ich betone: der Gesetzgeber – könne also die Informationen, die der behaupteten Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs ganz wesentlich zugrunde gelegt werden, leider nicht erhalten. Nicht nur, dass wir als Gesetzgeber also mit einer solchen Informationsverweigerung quasi aufgefordert werden, der Regierung ungeprüft und blind zu vertrauen – was für ein Verständnis von Demokratie und Gewaltenteilung drückt sich da aus, sehr geehrte Damen und Herren? (Beifall BSW) Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir lassen uns als gewählte Abgeordnete nicht auf diese Weise zum uninformierten Erfüllungsgehilfen der Regierung degradieren. Dieser Vorgang bestärkt uns vielmehr in der Annahme, dass auch hier die vorgezogene Änderung einer Passage des Polizeigesetzes zur weiteren Etablierung eines ungerechtfertigten Bedrohungsszenariums politisch instrumentalisiert werden soll – und auch bei der politischen Inszenierung von Bedrohungsfantasien zur Begründung der Kriegsertüchtigung der Gesellschaft machen wir als BSW-Fraktion selbstverständlich nicht mit. (Beifall BSW) Die fadenscheinige Begründung, die bloße Übermittlung von abstrakten Zahlen zu einer bislang immer nur ins Blaue hinein behaupteten angeblichen Bedrohung gefährde die Sicherheit, ist – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen – doch absurd. Abschließend möchte ich betonen, dass wir uns einer Gesetzesinitiative zur rechtssicheren Gestaltung einer Drohnenabwehr für die Polizei nicht versperren werden, wenn diese auf einer soliden und faktenbasierten, nachvollziehbaren Gefahrenanalyse und eben nicht auf der bloßen Behauptung beruht, hier handle es sich um eine hybride Bedrohung – was im Übrigen die Frage aufwirft, was die Polizei damit zu tun hat. Der ansonsten ebenso erkenntnisarm wie die Kleine Anfrage verlaufene Besuch bei der Drohneneinheit ergab, wie schon gesagt, nichts Wesentliches. Es gab nur eine neue Erkenntnis: Auch aus den Reihen der Polizei wird diese kontraproduktive politische Instrumentalisierung von Rechtsgrundlagen polizeilicher Tätigkeit zur Begründung offenbar wohl doch unhaltbarer Bedrohungsszenarien kritisch gesehen. Unter diesen Umständen können wir dem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen zum Beitrag von Herrn Minister Dr. Redmann. Bitte schön, Herr Minister.

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Jan Redmann

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unbemannte Fahrzeugsysteme und -g eräte, insbesondere Drohnen, haben sich in den vergangenen Jahren rasant verbreitet. Sie sind ein fester Bestandteil von vielen Lebens- und Arbeitsbereichen geworden. Gleichzeitig beobachten wir, dass mit der steigenden Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit dieser Systeme auch das Risiko ihres missbräuchlichen Einsatzes stark wächst. Diese Entwicklung stellt auch die Brandenburger Polizei vor neue Herausforderungen, denen wir mit geeigneten rechtlichen und praktischen Instrumenten begegnen müssen. Die von den unbemannten Fahrzeugsystemen ausgehenden Gefahren sind durchaus vielfältig. So können Drohnen gezielt zur Sabotage eingesetzt werden, etwa um Anlagen zu beschädigen oder Betriebsabläufe zu stören. Ebenso besteht die Gefahr der Spionage oder von Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Darüber hinaus können Drohnen den Flugverkehr erheblich beeinträchtigen – auf die konkreten Fälle hat der Kollege Genilke bereits hingewiesen. Nicht zuletzt werden solche Systeme auch als 2026 53 Tatmittel verwendet, beispielsweise bei unerlaubten Überflügen von Justizvollzugsanstalten, um Gegenstände in diese einzuschleusen. Darauf hat der Justizminister jüngst aufmerksam gemacht. In den vergangenen Jahren war bundesweit ein deutlicher Anstieg registrierter Drohnenüberflüge festzustellen. Rainer Genilke hat auf Zahlen hingewiesen, die aus dem Jahr 2025 stammen – und Herr Kollege Lüders, ich muss schon um Verständnis dafür bitten, dass wir im Sicherheitsverbund von Bund und Ländern verabredet haben, spezifische Zahlen in Zukunft nicht zu veröffentlichen. Es handelt sich um eine kleine Anzahl von Fällen, die – runtergebrochen – Rückschlüsse zulassen würde, beispielsweise in Bezug auf unsere Sicherungseinrichtungen im Bereich des Flughafens: Wie viele Drohnenüberflüge fallen uns dort auf? Nur die Täter wissen, wie viele Drohnenüberflüge sie tatsächlich unternommen haben. Um solche Rückschlüsse nicht zu ermöglichen, wollen wir solche Zahlen aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen. Aber gerade Ihnen, Herr Kollege Lüders, steht es natürlich frei, dies auch in der PKK zu thematisieren und dort weitergehende Auskünfte zu erhalten. So gehen wir in diesem Parlament mit sicherheitsrelevanten Informationen um, meine Damen und Herren. Das hat mit Geheimniskrämerei nichts zu tun. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Solche Vorfälle zeigen eindrücklich: Die Sicherheitsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, schnell, effektiv und rechtssicher einzugreifen. Derzeit stützen sich Maßnahmen zur Drohnenabwehr lediglich auf die polizeiliche Generalklausel aus § 10 Brandenburgisches Polizeigesetz. Das ist, wenn es um einige wenige Fälle geht, auch in Ordnung, aber die Zahl der Fälle steigt, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, eine eigenständige Standardmaßnahme für polizeiliche Maßnahmen zur Entdeckung, zur Identifikation und zur Abwehr unkooperativer unbemannter Systeme zu schaffen. Dadurch sollen die Befugnisse der Polizei klar definiert und transparent ausgestaltet werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, im Brandenburgischen Polizeigesetz einen neuen Paragrafen 10 mit der Überschrift „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ einzuführen. Diese Vorschrift schafft diese spezialisierte Rechtsgrundlage für den Einsatz geeigneter technischer Mittel, um solche von ihnen ausgehenden Gefahren frühzeitig zu erkennen und auch wirksam abzuwehren. Gerade die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass es notwendig ist, auch als Gesetzgeber eine solche Abwägung zu treffen. In diesem Fall empfehlen wir, der Gefahrenabwehr den Vorzug zu geben. Mit dieser Regelung wird die Rechtslage präzisiert, sie wird weiterentwickelt, um den Polizeibehörden des Landes eine klare, verlässliche und spezifische Rechtsgrundlage zur Verfügung zu stellen, und dies dient nicht nur der Gewährleistung rechtsicheren polizeilichen Handelns, sondern auch der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die Entscheidung, diese Regelung bereits jetzt und unabhängig von einer anstehenden und umfassenden Novellierung des Polizeigesetzes vorzulegen, hat mein Amtsvorgänger bewusst getroffen. Die sicherheitsrelevanten Entwicklungen im Bereich unbemannter Systeme verlaufen mit hoher Geschwindigkeit; ein 54 Landtag weiteres Abwarten erscheint angesichts der aktuellen Entwicklung nicht sachgerecht. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir daher auf eine sich wandelnde Gefährdungslage, und ich bitte namens der Landesregierung um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende unserer Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung, und zwar über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 8/2639, zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen“, Drucksache 8/2342. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5, bedanke mich bis hierher und darf die Sitzungsleitung an meinen geschätzten Kollegen Herrn Genilke übergeben.

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Tagesordnung fort, und ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2257 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses Bürokratieabbau Drucksache 8/2696 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2716 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner spricht Herr Abgeordneter Penquitt für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Marcel Penquitt SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau ist eines der zentralen politischen Themen unserer Zeit. Zu viele Vorschriften, langwierige Verfahren und komplizierte Nachweispflichten bremsen Investitionen, belasten uns im Alltag und erschweren Verwaltungsprozesse. Deshalb treiben wir, meine Damen und Herren, den Bürokratieabbau Schritt für Schritt voran. Bereits umgesetzte Maßnahmen wie die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, Vereinfachungen im Bildungsbereich, flexible Möglichkeiten bei der Landnutzung, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren und vor allem die Vereinfachung des Vergaberechts sowie die Einführung des Bestbieterprinzips – erst vor wenigen Tagen – sind Meilensteine der letzten Monate. Hier erwarten wir von den kommunalen Verwaltungen, dass diese Möglichkeiten auch konsequent umgesetzt werden und man sich nicht hinter Scheindebatten versteckt. Wer Bürokratieabbau möchte, muss die neuen Regeln konsequent umsetzen und darf nicht nur in Sonntagsreden den Bürokratieabbau fordern. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein weiterer konkreter Schritt. Dass er breite Zustimmung findet, zeigen die Einstimmigkeit bei der Beschlussempfehlung und der konstruktive Austausch, den wir im Sonderausschuss dazu hatten. Es geht hier nicht um parteipolitische Symbolik, sondern um praxistaugliche Lösungen. Für uns gilt: Bürokratieabbau gelingt nicht mit der Abrissbirne, sondern mit gezielten Eingriffen, um bestehende Standards zu überprüfen und Vereinfachungen, die allen nützen, herbeizuführen. Genau das leistet jetzt das neue Mantelgesetz. Es schafft konkrete Erleichterungen für Kommunen, Verbände, Ehrenamtliche sowie Bürgerinnen und Bürger. Ein zentraler Bestandteil des Mantelgesetzes ist die Verlängerung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes bis 2031. Dahinter steht die Idee, Kommunen mehr Spielraum zu geben, um neue Lösungen zu erproben und starre Vorgaben aufzuweichen. Angesichts demografischer Veränderungen, knapper Personalressourcen und wachsender Herausforderungen ist es wichtiger denn je, hier voranzukommen. Viele Projekte benötigen mehrere Jahre für Planung, Umsetzung und Auswertung. Gute Ideen dürfen nicht daran scheitern, dass gesetzliche Grundlagen zu früh auslaufen. (Beifall SPD) Auch im Fischereigesetz bauen wir Hürden ab: Angeln wird einfacher, digitaler und familienfreundlicher. Künftig dürfen Kinder im Alter bis acht Jahre unter Aufsicht angeln, und Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) Zudem sollen Nachweise wie Fischereischeine und Angelkarten digital vorgelegt werden können. Auch für die Gewässerunterhaltungsverbände schaffen wir Entlastungen: Gerade kleine Verbände leiden unter komplizierten Vorgaben und Verfahren. Wir vereinfachen die Haushalts- und Wirtschaftsführung, bauen Doppelstrukturen ab und reduzieren damit Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig bleiben die Kontrollmechanismen bestehen. Der Zeitraum bis zum Wechsel von Wirtschaftsprüfern wird von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert, was den Aufwand reduziert und Kontinuität stärkt. Auch das Brandenburgische Archivgesetz wird novelliert: Überholte Genehmigungspflichten entfallen, Archivgut wird digital bereitgestellt. Das stärkt Transparenz und Zugänglichkeit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, bringt aber spürbare Verbesserungen. Kommunen, Verbände und Bürger werden entlastet, unnötige Pflichten abgebaut, und gleichzeitig ist klar: Der Bürokratieabbau in unserem Land geht weiter. Weitere Reformen – etwa in der Brandenburgischen Bauordnung und bei den Förderverfahren der ILB – sind geplant. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Abbau des sogenannten Gold-Plating, also überflüssiger Zusatzanforderungen, die über Bundes- und EU-Vorgaben hinausgehen. Und hier, meine Damen und Herren, kommen wir zum Entschließungsantrag der AfD – in diesem Zusammenhang auch vielen Dank dafür –: Es bestätigt sich eigentlich, welche Arbeit wir im Ausschuss leisten, weil das, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern, schon längst im Umsetzungsprozess ist. Nehmen wir das Once-Only-Prinzip. Wir haben 2025 hier schon das NOOTS-Verfahren ratifiziert, und Minister Grimm ist aufgefordert, im Oktober dieses Jahres den Umsetzungsstand für das Once-Only-Prinzip zu präsentieren. Auch die Verfahren zu den Berichts- und Dokumentationspflichten laufen aktuell, wie Sie wissen. Es gibt in allen Häusern eine Abfrage, wo Berichts- und Dokumentationspflichten eingespart werden können, und wir haben uns im Sonderausschuss vorgenommen, dass wir uns nach der Sommerpause damit auseinandersetzen. Auch das Thema Sonderwirtschaftszone ist ein Thema, das Sie aktuell in den politischen Prozess einbringen können. Wir befinden uns gerade in der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Hierzu wurde im Übrigen noch kein einziger Vorschlag von Ihnen artikuliert. In Ihrem Schaufensterantrag hier – so nenne ich ihn jetzt einmal – fordern Sie Sonderwirtschaftszonen. Bringen Sie das doch konkret in die Novellierung der Bauordnung ein! Dann können wir darüber reden. Meine Damen und Herren, wir beschließen keine Dinge, die schon in Bearbeitung sind, deswegen lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Unser Ziel bleibt eine Verwaltung, die einfacher, schneller und praxisnäher arbeitet. Bürokratieabbau bedeutet für uns nicht Bürokratieabbau mit der Abrissbirne, sondern mit Augenmaß – und genau diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.

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Rainer Genilke

Sie kommen zum Schluss, Herr Abgeordneter?

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Marcel Penquitt SPD

Denn wir machen Brandenburg einfacher, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) 2026 55

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion wird der Abgeordnete Arndt zu uns sprechen. (Beifall AfD – Torsten Arndt [AfD] schenkt sich am Rednerpult ein Glas Wasser ein.)

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Torsten Arndt AfD

Von Hans-Christoph Berndt lernen, heißt siegen lernen. – Werter Präsident! Werte Anwesende! Wertes Publikum! Es gibt einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung, zu dem hier vorgetragen wurde. „Kleinvieh macht auch Mist“, war wohl die Grundlage Ihres vorliegenden Entwurfes, Herr Penquitt. Aber bevor ich zu dem Entwurf komme, haben wir einen Nachtrag zu melden: In Punkt 1 Abs. 1 unseres Entschließungsantrags haben wir ein Datum eingefügt, den 30. Juni 2027. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Die Artikel 9 bis 12 des Gesetzentwurfs entlasten vor allem einige Kulturstiftungen, zum Beispiel das Kleist-Museum, Schloss Wiepersdorf und das Fürst-Pückler-Museum, sowie die Gewässerunterhaltungsverbände von Teilen der Landeshaushaltsordnung. Die Artikel 5 bis 8 betreffen Archive, Fischerei und Nationalparks. Das sind sinnvolle, kleine Erleichterungen für die Betroffenen, aber für Gründer oder Chefs von Handwerksbetrieben oder produzierenden Unternehmen, die sich in Brandenburg ansiedeln oder die übernommen werden sollen, ändert sich rein gar nichts. Kein Wort zu schnelleren Baugenehmigungen, verkürzten Umweltprüfungen oder vereinfachten Gewerbeanmeldungen – nichts, keine Vorgaben! Die Aufhebung von 16 Vorschriften in Artikel 13 ist überwiegend Symbolpolitik. Darunter finden sich Verordnungen aus den 1990er-Jahren zur Zuständigkeit bei Gerichten, Volksentscheiden oder längst aufgehobenen Lagerstätten. Es ist kein systematischer Ansatz zu erkennen – leider Gottes! Es tut mir wirklich leid. Wir haben auch mal darüber gesprochen. Ich war Anfang des Jahres sehr unzufrieden; Sie können sich vielleicht noch erinnern. Im Gegensatz zu den Vorschlägen aus dem Sonderausschuss und den Verbandsanhörungen fehlt jede Verpflichtung zu Fristen mit Fiktionswirkung. Keine Fristen, keine Fiktionswirkung! Zu versäumten Chancen bei Gründungen und Nachfolgen: Gerade bei den von Ihnen genannten Themen Gründungen und Übernahmen von KMU liefert der Entwurf null konkrete Maßnahmen – keine Digitalisierung der steuerlichen Erfassung, keine Vereinfachung der Pflicht zur Meldung an Kammern bzw. Berufsgenossenschaften bei Betriebsübergängen, keine landesspezifischen Erleichterungen bei der Ansiedlung, zum Beispiel Vorrang für brandenburgische Gewerbegebiete oder verkürzte Antragswege bei der ILB. Unternehmen aus anderen Bundesländern werden damit nicht angelockt, sondern eher abgeschreckt. Der Prozess zeigt das grundsätzliche Problem: Der Sonderausschuss hat seit 2024 Hunderte Vorschläge aus der Praxis gesammelt. Der Regierungsentwurf greift nur einen winzigen Teil davon auf und konzentriert sich auf die Bereiche, die der Landesregierung am leichtesten fallen: haushaltsrechtliche Ausnahmen für eigene Stiftungen und Verbände. Das ist kein Mut zum Abbau, meine Damen und Herren! 56 Landtag Zusammengefasst: Der Entwurf ist besser als nichts und wird von uns nicht abgelehnt, aber eine Zustimmung gibt es auch nicht. Genehmigungsverfahren, Digitalisierungsdefizite, Meldefluten lässt er unangetastet. Meine Zeit … (Steeven Bretz [CDU]: … ist vorbei! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die kommt noch!) Wenn die Landesregierung wirklich einen wirtschaftlichen Aufschwung wollte, bräuchte es kein weiteres Mantelgesetz mit 14 Artikeln, sondern ein klares, messbares Programm mit echten Fristen, vollständige Digitalisierung und den Willen – den wirklichen Willen! – zu einer Änderung, aber der ist für mich nicht zu erkennen. – Wie gesagt, Herr Penquitt, wir haben uns ja schon einmal darüber unterhalten. Der wirklich große Wurf ist in diesem Ausschuss irgendwie noch nie gelungen. Ich hoffe, das wird dann bei der Änderung des Baugesetzes passieren. Ich hoffe, da werden die Ministerien nicht dazwischenfunken. Ich persönlich bin auch der Meinung – wie gesagt, wir haben uns schon darüber unterhalten –, dass der Ausschuss mehr Macht, mehr Entscheidungsfreiheit bekommen sollte. Darüber müssten wir uns mal im Ausschuss unterhalten. – Ich bedanke mich bei Ihnen. Bis dann, tschüss! (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Bommert zu uns sprechen.

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Frank Bommert CDU

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck, sondern er ist Dienst am Bürger und er ist Dienst am Standort Brandenburg. Wir wollen keine Verwaltung, die alles verhindert, sondern eine, die etwas ermöglicht, die Dinge freigibt, die in dieser Hinsicht freier ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Frühjahrsputz für unsere Paragrafen. Unter dem Motto „Weg mit altem Ballast!“ streichen wir 16 Verordnungen komplett und ersatzlos. – Das wurde von Ihnen nicht erwähnt, Herr Arndt. (Beifall CDU) Niemand braucht mehr Regeln für Betreuungsgeld oder Marktstrukturen aus den 90ern. Was niemand mehr nutzt, kommt einfach in den Schredder – Punkt, aus, weg! Jetzt komme auch ich zum Thema Angeln – der Kollege Penquitt hat mir da schon vorgegriffen –, und ich habe ein schönes Beispiel. (Lars Hünich [AfD]: Jetzt bin ich gespannt!) Unser Bildungsminister möchte als versierter Angler mit Schülern angeln gehen. Bis jetzt wäre das ein Riesenaufwand gewesen – Verordnungen, bla, bla, bla. Ab jetzt: Kinder unter acht Jahren können unter Aufsicht einfach mit ihm angeln. Er nimmt eine Schulklasse aus Wittenberge oder sonst wo mit, geht mit ihnen angeln, macht es einfach. Keine unnötigen Vorgaben mehr für Kinder unter 14 Jahren, und den Angelschein zückt man zukünftig auf dem Handy. Das Handy hat jeder Angler dabei, weil jeder Angler seine Fische fotografieren möchte. (Vereinzelt Heiterkeit) Der Kollege Bildungsminister hat mir erst vor Kurzem gezeigt, was er gefangen hat. Ich glaube, dass das Angeln ein gutes Beispiel ist, meine Damen und Herren. Der Anglerverband ist innerhalb Brandenburgs der größte Verband, der Verband mit den meisten Mitgliedern. Und ich glaube, auch wenn es noch kleine Schritte sind – da gebe ich jedem recht –, passiert etwas. Nehmen wir das Standarderprobungsgesetz: Eigentlich wäre das Gesetz bald ausgelaufen. Wir verlängern es bis 2031 und geben unseren Kommunen langfristige Sicherheit. Statt am Schreibtisch in Potsdam entscheiden zu lassen, was passieren soll, sollen draußen Praktiker etwas feststellen und sagen, welche Regeln wegkönnen, was Bürgernähe ist, wie es da weitergeht. Wenn das Erprobungsgesetz in einer Gemeinde gut funktioniert, müsste es später Standard für ganz Brandenburg werden. Zum Änderungsantrag von SPD und CDU: Bisher mussten Richter auf Lebenszeit bei uns oft noch mal in die Probezeit. Jetzt erkennen wir Erfahrung sofort an und streichen die extra Prüfung. Gerade wer vor Gericht zu tun hat, weiß, wie lange so etwas dauert und dass es vernünftig ist, wenn es dort schneller geht. (Lars Hünich [AfD]: Ach, sind Sie öfter vor Gericht?) Früher war der Einstieg mit einer niedrigeren Besoldungsgruppe verbunden; jetzt können wir leistungsorientierter bezahlen. Davor war Brandenburg im Wettbewerb mit dem Bund oder Berlin für Spitzenjuristen unattraktiv – endlich sind wir an der Stelle konkurrenzfähig. Ich komme jetzt zum Ausschuss zurück, Herr Arndt: Wir hatten letztens die Anhörung zum Bereich Denkmalschutz, und ich glaube, es sind noch einige andere Anhörungen wichtig. Ich glaube, man muss immer etwas aus mehreren Anhörungen nehmen. Ich bin komplett bei Ihnen; es muss dann auch etwas passieren. Aber ich kann Ihnen sagen, dass sich die neue Koalition Ziele gesetzt hat, und diese werden wir erreichen; wir werden das machen. Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung Brandenburgs. Klar ist aber auch: Wir ruhen uns nicht darauf aus, sondern kommen weiter ins Machen. Und da ich ja jetzt neues Mitglied im Sonderausschuss für Bürokratieabbau bin, sage ich eines nach meinem Motto „Bommert macht’s“: Wir werden es ändern. Glauben Sie mir, wir kommen da vorwärts. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Lachen bei der AfD)

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Rainer Genilke

Bevor Bommert es macht, gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Arndt. Bitte schön.

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Torsten Arndt AfD

Mann, Herr Bommert, (Vereinzelt Beifall AfD) mit Ihnen ist es immer lustig. Ihren Schlips hätte ich gern; seine Farbe ist zwar schon ein bisschen ausgeblichen, gleicht aber unserer. (Zuruf des Abgeordneten Frank Bommert [CDU]) Herr Bommert, klar, Angeln ist ganz wichtig; ich möchte das jetzt auch nicht irgendwie schlechtreden. Aber das Wichtigste, was wir jetzt brauchen, ist eine Innovation im ökonomischen Bereich. Wir befinden uns mit allen Bundesländern in irgendeiner Art und Weise ökonomisch im Konflikt. Wir haben keine Zeit mehr. Wir liegen, was die Ökonomie betrifft, im direkten Vergleich der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf dem zweitletzten Platz. Herr Bommert, es ist alles gut. Wir können uns an den Händen fassen und angeln gehen; das ist alles schön. Wichtig ist aber, dass die ökonomische Frage gelöst wird, und die muss für Brandenburg vorteilhaft gelöst werden. Ich finde, wir sollten da wirklich einmal einen richtig großen Wurf machen und nicht einfach nur so ein Klein-Klein. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Klar, Klein-Klein gehört zum Bürokratieabbau. Aber einen richtig großen Wurf habe ich jetzt noch nicht erkannt; Entschuldigung. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Vielleicht – das habe ich schon angedeutet – werden wir ihn beim Umbau des Baugesetzes erkennen. Vielleicht könnte es das sein. Vielleicht kommt das an den Ministerien vorbei, sodass wir, im Bereich der Einfamilienhäuser, die Bebauung von 100 m² Raum ohne Bauantrag hinbekommen. Ich hoffe es. – Ich danke Ihnen. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Der Abgeordnete Bommert hat die Möglichkeit, zu reagieren – von der er Gebrauch macht. Bitte schön. (Torsten Arndt [AfD]: Bommert macht’s!)

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Frank Bommert CDU

Jeder hat ein Motto. – Herr Arndt, zunächst einmal finde ich es schön, dass Sie Spaß mit mir haben. Es freut mich ja, dass Sie mich hier nicht als jemand Traurigen sehen. Herr Arndt, ich glaube, ich habe es gerade angesprochen. Ich war neulich zum ersten Mal bei einer Anhörung des Sonderausschusses Bürokratieabbau dabei. Jetzt nehmen wir einmal das Thema Denkmalschutz. Wenn Sie sich erinnern können: Damals 2026 57 hat Herr Nisse gesprochen. Gestern Abend war jemand bei mir, der positiv aufgenommen hat, was ich aus dem Gespräch mit Herrn Nisse mitgenommen habe bzw. was wir – wie ich ihm gesagt habe – rüberbringen wollen. Also, das kam über die Kirche schon gestern Abend zu mir. Da saß jemand bei mir im Wintergarten – also nicht auf der Couch – und hat berichtet, dass das aus dem Sonderausschuss Bürokratieabbau rüberkommt. Ich glaube, da sind wir dran. Wir wollen das natürlich vertiefen. Wir wollen das beim Baugesetz machen, wir wollen es bei den Ausschreibungen machen, wir sind an mehreren Sachen dran. Wir haben viele Sachen im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich habe bereits angesprochen, dass wir diese Sachen auch umsetzen wollen. Bürokratieabbau ist für uns ein Riesenthema. Wir merken das gerade bei den kleinen Firmen; ich merke selbst, was wir da hatten. Nehmen Sie nur – was jetzt angefangen wurde – das Bestbieterprinzip bei Ausschreibungen. Das zu erlassen ist für alle Firmen eine Riesenerleichterung. Sie müssen, wenn sie bei einer Ausschreibung mitmachen wollen, nicht mehr erst so einen Riesenwust erledigen. Nur wenn sie den Auftrag bekommen, müssen sie das ausfüllen. So wollen wir weiterarbeiten. Das ist unser Ziel, und das werden wir machen. Da Sie jetzt unbedingt einen neuen Schlips brauchen – Sie haben das ja gesagt –, (Heiterkeit CDU) gebe ich Ihnen meinen, wenn Sie sonst keinen so schönen Schlips bekommen. (Torsten Arndt [AfD]: Ich nehme den Schlips gerne! – Heiterkeit AfD und CDU – Beifall CDU – Abgeordneter Frank Bommert [CDU] überreicht dem Abgeordneten Torsten Arndt [AfD] einen Schlips.)

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Rainer Genilke

Wunderbar, dann ist das auch geklärt. – Wir kommen zum nächsten Redebeitrag. Zu uns spricht für die BSW-Fraktion der Abgeordnete Lehmann. (Beifall BSW)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Sonderausschuss Bürokratieabbau geht nun seit gut einem Jahr seiner Tätigkeit nach. Bereits zum zweiten Mal werden seine Ergebnisse in Form eines Gesetzentwurfs zur Abstimmung gestellt. Auf die wesentlichen Inhalte sind meine Vorredner bereits erschöpfend eingegangen. Deshalb möchte ich Ihnen die Aufzählung der Änderungen ersparen. Einige dieser Änderungen erscheinen auf den ersten Blick marginal und scheinen nicht unbedingt ein Weniger an Bürokratie mit sich zu bringen. So soll in der Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Rechtsdienstleistungs- und Geldwäschegesetz in der Überschrift das Wort „Rechtsdienstleistungsgesetz“ gestrichen werden; denn mit Wirkung vom 1. Januar 2025 ist nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern das Bundesamt für Justiz zuständig. 58 Landtag Angesichts dieser Änderung drängt sich, wie bei einigen anderen Beispielen in der Vergangenheit auch – ich denke nur an die Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Apfelbaumrodungsverordnung –, der Verdacht auf, dass durch lapidare redaktionelle Änderungen und Streichungen von längst obsolet gewordenen Regelungen, die ohnehin keine Belastung mehr darstellen, ein ansonsten vielleicht als zu dünn wahrgenommener Gesetzentwurf – oder Bericht über die Erfolge der Entbürokratisierung in Brandenburg – etwas angereichert werden soll. (Beifall BSW) Wirklich wesentlich und inhaltlich zu begrüßen sind die Änderungen zum Fischereigesetz, um Kinder unter 14 Jahren von der Fischereiabgabe zu befreien und Kindern unter neun Jahren das Friedfischangeln zu ermöglichen. Das ist richtig. Das fördert das Hobby der Angelfischerei und kann Kinder und Jugendliche zu einer Auseinandersetzung mit Natur und Umwelt anregen. Dieses Ansinnen war ein Vorschlag des Forums Natur Brandenburg in der allerersten Anhörung unseres Sonderausschusses – ein Vorschlag, den wir als BSW von Anfang an unterstützt haben und der nun, wie noch von der alten Koalition vereinbart, umgesetzt werden soll. Bei dem zuletzt von Herrn Bommert genannten, von der neuen Koalition eingebrachten Änderungsantrag zur Laufbahnverordnung, um Richter aus anderen Bundesländern von der Probezeit zu befreien, haben wir leichte Bedenken. Meine Fraktion hat leider zuletzt einschlägige Erfahrungen mit zwei Arbeitsrichtern machen müssen. In der Rückschau hätte man sich sicherlich eine längere Probezeit gewünscht. Dies aber nur als kleiner Scherz am Rande. (Heiterkeit und Beifall BSW) Um es kurz zu machen: Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Gestatten Sie mir als neuem Mitglied im Sonderausschuss Bürokratieabbau gleichwohl einige Gedanken zum Bürokratieabbau im Allgemeinen. Mit dem Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt hatte der Ausschuss vor einem Jahr ein erstes Vorhaben umgesetzt. Die Auswirkungen, beispielsweise hinsichtlich des Ausbaus von Agri-PV-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten, sollten wir nunmehr evaluieren. Auch wäre es interessant, zu quantifizieren, ob die Einschränkung der Klagerechte anerkannter Naturschutzorganisationen tatsächlich, wie beabsichtigt, zu einer Beschleunigung von Bauvorhaben geführt hat. Hinsichtlich der fortlaufenden Berichterstattung der Landesregierung zur Umsetzbarkeit und zum Umsetzungsstand der in den Anhörungen vorgeschlagenen Maßnahmen freue ich mich, dass wir in der vergangenen Sitzung übereingekommen sind, die jeweiligen Sachverständigen zu diesem Termin erneut einzuladen, damit eine Kommentierung der Stellungnahmen durch die Praktiker gewährleistet ist. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion enthält eine Reihe durchaus attraktiver Vorschläge. Ich möchte aber anregen, über diese zunächst im Ausschuss zu debattieren. Bei aller notwendigen Beschleunigung des Entbürokratisierungsprozesses können Sie nicht erwarten, dass wir Ihrem erst vor wenigen Stunden eingereichten Antrag ohne Tiefenprüfung zustimmen. Das wird Ihren durchaus sinnvollen Vorschlägen auch nicht gerecht. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht die Chefin der Staatskanzlei, Frau Ministerin Scheider.

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Kathrin Schneider

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bürokratieabbau ist notwendig, um Unternehmen, Vereine, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger im Land zu entlasten. Bürokratieabbau ist ebenso eine Voraussetzung dafür, dass unser Staat auf allen Ebenen handlungsfähig bleibt. Brandenburg muss einfacher und schneller werden. Das ist etwas, worin wir uns alle hier sicher sehr schnell einig sind. Das würden alle unterschreiben. Ich will einmal sagen, das trägt aus meiner Sicht auch die Arbeit im Sonderausschuss. (Beifall SPD) Bürokratie ist kein Selbstzweck. Wir brauchen natürlich Regelungen und Standards, aber wir alle wissen, dass sich Regelungen und Standards zum Teil verselbstständigt haben und dass wir sie auf das notwendige Maß zurückführen müssen. Auch die neue Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum fortlaufenden Abbau bürokratischer Hürden und unnötiger Vorschriften bekannt. Wir wollen den bürokratischen Aufwand auf das notwendige Maß reduzieren. Das gilt nicht nur für neue Gesetze und Verordnungen, sondern auch für den Rechtsbestand. In diesem Kontext steht der jetzt vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg. Der Gesetzentwurf zeigt, Bürokratieabbau ist kleinteilig. Er zeigt auch die Breite aller betroffenen gesellschaftlichen Lebensbereiche. Mit den vorgelegten Regelungen verlängern wir zum Beispiel die Geltungsdauer des Standarderprobungsgesetzes für die kommunale Ebene. Es entfallen Berichts- und Anzeigepflichten; es werden Gesetze herausgenommen, die keine rechtliche Relevanz mehr haben. Das mag auf den ersten Blick unzureichend erscheinen, aber ich finde, jede einzelne Regelung, die wir nicht mehr brauchen und die wir abschaffen, ist ein wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau. Wir müssen von der Vielzahl der Regelungen weg; denn hinter jeder Regelung steckt irgendein Unternehmen oder ein Verein. Es stecken Kommunen – betroffene Menschen – dahinter, und für sie ist es wichtig, dass auch überflüssige kleinteilige Regelungen abgeschafft werden. (Beifall SPD und CDU) Deswegen werbe ich durchaus dafür, weiter das Instrument „Artikel- und Mantelgesetz“ zu nutzen. Es hilft auch nicht, zu bemängeln, dass das alles zu wenig, zu kleinteilig ist. Wir müssen es einfach Schritt für Schritt und in dieser Kleinteiligkeit umsetzen. Die Abschaffung von Berichtspflichten und Schriftformerfordernissen, die Einführung von Genehmigungsfiktionen und die Abschaffung von Aufbewahrungsfristen stehen im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Paket zur Staatsmodernisierung ohnehin aktuell auf der Agenda; das ist in Bearbeitung – Marcel Penquitt hatte das gesagt. Wir brauchen dazu keine weitere Aufforderung durch den Landtag. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau ist in diesem Kontext ein wichtiges Gremium; ich hatte es schon gesagt. Wir haben dort Praktiker vor Ort, die uns beraten. Wir haben Leute, die wissen, wovon sie sprechen, die auch diese Zusammenhänge von unterschiedlichen Rechtsgebieten darlegen und uns gute Hinweise geben, wo wir Stellschrauben finden, die wir uns näher anschauen müssen, und an welchen Stellen wir sie nachziehen müssen. Ich bedanke mich von hier aus bei allen, die sich der Mühe unterziehen, sich Gedanken darüber zu machen, wenn Sie sie einladen, im Ausschuss vorzutragen. Ich bedanke mich auch bei den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Arbeit. (Beifall SPD und CDU) Bürokratieabbau ist aber eine Daueraufgabe. Das muss uns bewusst sein. Wir haben in der laufenden Legislaturperiode einige Vorhaben, wie die Absenkung der Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder das Artikelgesetz zur Entlastung der Lehrkräfte, realisiert. Herr Arndt, das sind keine Kleinigkeiten – das würde ich nicht sagen –, das waren schon dicke Bretter. Hier kommt es jetzt darauf an, dass das auch angewendet wird. Das ist ein Feld, bei dem ich durchaus noch einmal darauf aufmerksam machen will, dass man jetzt darauf schauen muss, ob es auch ankommt, wenn wir die Rahmenbedingungen ändern, wenn wir Standards herabsetzen, wenn wir etwas verändern. Also: Wird das auch an den Stellen umgesetzt, die sich damit befassen? Auch das ist in Arbeit. Die kommunalen Spitzenverbände sind aufgefordert, hier zu berichten, wie das wirkt; denn natürlich interessiert uns die Wirkung und nicht der Bürokratieabbau an und für sich. Wir haben Gesetzesvorhaben in Vorbereitung, die in den Fachausschüssen begleitet werden, aber natürlich auch Bürokratieabbau beinhalten oder Bürokratieabbau darstellen. Eines hatten Sie schon angesprochen: die Brandenburgische Bauordnung. Sie ist jetzt schon im Verfahren. Auch bei dem, was Sie angesprochen haben, bin ich guter Hoffnung. Ich würde sagen, bei einfachen Einfamilienhäusern ist die Genehmigungsfreiheit schon im Entwurf enthalten. Wir haben das Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems in Arbeit; über den Entwurf wird heute noch beraten. Auch das hat etwas mit Bürokratieabbau zu tun. Da sind ganz andere Regelungen enthalten. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz war in der letzten Sitzung an der Reihe. Auch darin werden die Regelungen in vielerlei Hinsicht anders sein. Die Neuregelung der Kita-Finanzierung ist etwas, das stark bürokratieabbauend wirken wird. Das ist ein sehr dickes Brett; es ist eine richtige Bohle, die wir da haben. Aber auch darum müssen wir uns kümmern, und wir müssen natürlich für eine zügige Befassung sorgen. 2026 59 Der vorliegende Gesetzentwurf wird sicherlich nicht der letzte seiner Art bleiben. Die Abschaffung von Berichtspflichten, Aufbewahrungsfristen und Genehmigungsfiktionen eignet sich sehr gut für ein weiteres Mantel- oder Artikelgesetz. Ich empfehle, heute natürlich erst einmal diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, um den Abbau von Bürokratie in Brandenburg weiter voranzubringen. Ich wünsche mir, dass die Arbeit auch in den nächsten Wochen und Monaten zügig weitergeht. (Beifall SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sonderausschusses Bürokratieabbau zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2696, „Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg“, ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Gesetzentwurf angenommen. (Beifall SPD und CDU) Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2716, Neudruck, „Bürokratieabbau in Fahrt bringen – sofortige Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen schaffen und Sonderwirtschaftszonen einrichten“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Gesetzentwurf des Abgeordneten André von Ossowski (fraktionslos) Drucksache 8/2281 3. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zur 2. Lesung Drucksache 8/2559 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zur 3. Lesung Drucksache 8/2685 Hierzu liegt noch ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2710 vor. Wir beginnen die Aussprache. Für die SPD-Fraktion wird Herr Abgeordneter Scheetz zu uns sprechen. (Beifall SPD) 60 Landtag

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur 3. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Fraktionsgesetzes. Eigentlich ist alles gesagt. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Es ist jetzt zu erwarten, dass BSW und AfD wahrscheinlich noch mal ihre absurden Verschwörungserzählungen zum Besten geben werden. (Lars Hünich [AfD]: Ha, ha! – Zuruf von der AfD: Völkerrechtswidrig!) Wahrscheinlich soll die heutige 3. Lesung zu nichts anderem dienen. Nichtsdestotrotz will ich die Gelegenheit nutzen und kurz auf den Änderungsantrag der BSW-Fraktion eingehen, der schon im Hauptausschuss vorgelegt wurde. Erstens möchte ich anerkennen, dass sich die BSW-Fraktion zur Einschätzung durchgerungen hat, dass offensichtlich eine verfassungswidrige Regelung im Fraktionsgesetz vorliegt. In den vorherigen Debatten habe ich nicht immer wahrgenommen, dass man die Verfassungswidrigkeit anerkennt. Zweitens schlagen Sie vor, den Begriff „Homogenität“ in das Gesetz aufzunehmen. Das sehen wir ein bisschen kritisch, denn die Aufnahme des Begriffs allein schafft aus unserer Sicht keinen zusätzlichen Mehrwert. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist eine Verschwörungstheorie! – Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Es ist in der Anhörung deutlich geworden, dass diese Frage ohnehin im Einzelfall zu prüfen ist. Deshalb wurde auch betont, dass es keine abstrakten Kriterien gibt, unter die man eine neue Gruppenbildung einfach schematisch subsumieren kann. Vielmehr ist es immer eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall. Drittens sagen Sie, die Änderung des Fraktionsgesetzes solle erst zur neuen Wahlperiode, also zur 8. Wahlperiode, in Kraft treten. Auch das sehen wir anders; denn ein verfassungswidriger Zustand ist aus unserer Sicht sofort zu beenden, insbesondere dann, wenn die Freiheit des Mandats beeinträchtigt ist. Es ist auch damit zu rechnen, dass die betroffenen Abgeordneten, die sich in der Freiheit ihres Mandats beeinträchtigt fühlen könnten, gegen diese Regelung vor das Verfassungsgericht ziehen würden. Nach den Einschätzungen, die wir in der Anhörung ja sehr deutlich vernehmen konnten, würden sie wahrscheinlich auch recht bekommen. Um diesem Verfahren vorzubeugen, halten wir eine sofortige Umsetzung der Neuerungen im Fraktionsgesetz für geboten. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag der BSW-Fraktion ab und werben für die Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. – Ich bedanke mich. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hohloch. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gerade eben hat man uns Verschwörungstheorien vorgeworfen, und gleichzeitig negiert man, was in den Sitzungen des Hauptausschusses von den angehörten Sachverständigen gesagt wurde, meine Damen und Herren, nämlich – Herr Scheetz –: Die Homogenität ist entscheidend. Wenn Sie eine neue Gruppe bilden wollen, muss diese Gruppe homogen sein. Zu den Äußerungen von Herrn von Ossowski aus der letzten Woche werde ich mich gleich noch äußern. Aber es ist schon erstaunlich, dass Sie selbstverständlich zu einer Unzeit für uns, dahingegen aber zu einer höchst passenden Zeit für Sie, nämlich innerhalb der Legislaturperiode, das Fraktionsgesetz ändern wollen, damit Sie eine passende Anschlussgruppe bekommen, die im Zweifelsfall Ihre Regierungspolitik unterstützt. Aber, dazu komme ich auch gleich, diese Gruppe ist offensichtlich so inhomogen, dass sie nicht nur die Regierung unterstützt, (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) sondern auch alle anderen außerparlamentarischen Gruppierungen außerhalb dieses Landtags. Denn was hat Herr von Ossowski jetzt wieder von sich gegeben? Er hat gesagt, er wolle gern ein Helferlein für außerparlamentarische Gruppen sein. Gesprochen hat er dabei von den Linken und den Grünen. Meine Damen und Herren, was hier in diesem Landtag gerade passiert, ist eine doppelte Wählertäuschung. (Beifall AfD) Erstens – darüber haben wir mehrfach gesprochen – hat der Austritt dieser Abgeordneten die Mehrheitsverhältnisse im Landtag verändert. Selbst die Regierung ist gefallen, und wir haben eine neue Regierung. Zweitens sorgt man jetzt dafür, dass Parteien parlamentarisch mitspielen können, die der Wähler sogar bewusst nicht in den Landtag gewählt hat, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall BSW) Sie schaffen also eine Gruppe, die für außerparlamentarische Parteien, die nicht in diesem Landtag sitzen sollen, jetzt parlamentarische Arbeit macht. Das ist nicht homogen. (Beifall AfD und BSW) Deswegen ist mir auch ganz klar, weshalb Sie es nicht in das Gesetz hineinschreiben wollen: weil Sie sich dann immer wieder zurücklehnen und sagen können: Im Gesetz steht das nicht drin.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Dennis Hohloch AfD

Jetzt, wo Herr Bretz den richtigen Moment für eine Zwischenfrage gewählt hat, können wir das gern machen.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Kollege Hohloch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Hohloch, ist Ihnen bekannt, dass die Menschen im Land Brandenburg und in Deutschland insgesamt keine Koalition wählen, sondern lediglich Mitglieder eines Parlaments? Und ist Ihnen bekannt, dass sich eine Regierung anhand der Mehrheitsverhältnisse eines Parlaments bildet? Insofern müssten Sie doch die Worte, die Sie hier gewählt haben, zumindest differenzierter einordnen, als Sie es in Ihrem Redebeitrag bisher tun. Stimmen Sie mir diesbezüglich zu?

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Dennis Hohloch AfD

Herr Kollege Bretz, dass die Brandenburger – so nennt man sie im Übrigen, man nennt sie nicht „Menschen in Brandenburg“; man sagt übrigens auch „Deutsche“, auch wenn das einem bei der CDU nur schwer über die Lippen kommt, aber ich sage es so – nicht die CDU gewählt haben – das weiß ich. Die wollen die CDU nicht in einer Regierung in Brandenburg. (Beifall AfD) Und wo sind Sie, eine der schwächsten Parteien im Land, gelandet? Sie sitzen in der Regierung. Die Brandenburger haben sich ganz klar für zwei große Parteien entschieden. Und ein großer Teil von ihnen hätte sich sicherlich auch gewünscht, dass die AfD in die Regierung kommt. Das ist nicht passiert, das ist auch vollkommen legitim. Dann hat sich eine Regierung gebildet, und wir hatten dann einige Dissidenten, die sich gedacht haben, sie träten mal wieder aus. Schauen wir uns einmal den Spitzenkandidaten der SPD, des BSW – Verzeihung, freudscher Versprecher – an, der erst 40 Jahre lang Parteimitglied der SPD war, dann Spitzenkandidat des BSW war, dann ein Jahr später in die SPD zurückgekehrt ist und jetzt schon zweimal Minister war. Wollen Sie mir sagen, dass das der Wille der Wähler war? Wollen Sie mir sagen, dass der Wähler diese Konstellation gewählt hat? Nein! (Beifall AfD und BSW) Als letztes Beispiel kann ich Ihnen einen Beleg dafür geben. Sie wissen, dass ca. 70 % der Brandenburger Neuwahlen wollen. Die wollen sie, weil ihr Wählervotum nicht mehr abgebildet ist und weil sie Sie nicht mehr wollen. (Beifall AfD) 2026 61 Die Brandenburger haben keine Lust mehr auf die SPD und auch keine Lust mehr auf die CDU. Ich fahre jetzt fort. – Meine Damen und Herren, es ist also klar, warum Sie die Homogenität nicht … (Zurufe von der AfD)

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Rainer Genilke

Sie lassen trotzdem noch eine Zwischenfrage zu?

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Dennis Hohloch AfD

Ja.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege Hohloch, dass Sie die weitere Zwischenfrage zulassen. – Herr Kollege Hohloch, wenn Sie die Worte, die Sie gerade gewählt haben, selbst ernst meinen – Sie sagten, die Wählerinnen und Wähler wollten die SPD nicht –, könnten Sie dann dem geneigten Publikum noch einmal das Wahlergebnis erläutern? Wer hatte das stärkste Wahlergebnis bei der letzten Landtagswahl? (Lars Hünich [AfD]: Die CDU, hat er gesagt! – Zuruf von der AfD: Ihr nicht! – Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Und können Sie Ihre Aussage dann erneut einordnen?

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Dennis Hohloch AfD

Herr Bretz, Sie haben doch von mir gehört, dass das Wahlergebnis zu akzeptieren ist. Natürlich sind wir nicht die stärkste Fraktion geworden. (Steeven Bretz [CDU]: Aha!) Aber der Wähler hat in dem Sinne ganz klar auch eine Koalition gewählt. Die Mehrheit lag einzig bei BSW und SPD. Es gab keine andere Mehrheit – außer SPD und AfD, und das wäre sehr unwahrscheinlich gewesen, zumal ich davon ausgehe, dass die Wähler in Brandenburg die SPD wählen, damit sie nicht mit der AfD koaliert. Das muss man einfach akzeptieren. Aber Sie, Herr Bretz, müssen auch akzeptieren, dass 70 % der Brandenburger jetzt die Nase gestrichen voll haben. Sie möchten Neuwahlen. Wir haben Ihnen diese Möglichkeit mit einer Sondersitzung eröffnet; Sie haben diese Möglichkeit ausgeschlagen. Ihr Demokratieverständnis ist es, an der Macht zu kleben und sich jetzt auch 62 Landtag noch eine Oppositionsfraktion zu holen, die Ihr Spiel mitspielt, meine Damen und Herren. Das ist Ihr Demokratieverständnis. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Würden Sie auch eine Zwischenfrage Ihres Fraktionsvorsitzenden zulassen?

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Dennis Hohloch AfD

Ausnahmsweise.

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Rainer Genilke

Das ist offensichtlich der Fall. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herzlichen Dank, Herr Kollege Hohloch, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. (Oh! bei der SPD) Die Fragen des Kollegen Bretz haben mir in Erinnerung gerufen – und ich möchte Sie fragen, ob Sie diese Erinnerung bestätigen können oder sie widerlegen müssen –, dass am Wahlabend und am Tag nach der Wahl im September 2024 der damalige – und auch noch jetzige – Vorsitzende der CDU Brandenburg sowie der damalige CDU-Generalsekretär davon sprachen, das Wahlergebnis habe der CDU keinen Regierungsauftrag gegeben. Und können Sie sich daran erinnern, dass Ministerpräsident Woidke der CDU noch in der Wahlnacht eine Koalition anbot und dass die CDU mit genau diesem Argument nicht in die Koalition gehen wollte – weil der Wähler ihr keinen Regierungsauftrag gegeben habe? (Lars Hünich [AfD]: Da hat er recht!) Stimmt das, oder stimmt das nicht?

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Dennis Hohloch AfD

Herr Dr. Berndt, ich kann mich sogar daran erinnern, dass Dr. Woidke ohne die CDU in der Opposition niemals Ministerpräsident geworden wäre, weil die CDU es nämlich war, die offensichtlich die nötigen Stimmen mobilisiert hat, (Lars Hünich [AfD]: Nein!) damit dieser Ministerpräsident noch einmal gerettet wird, um dann nach einem Viertel oder einem Fünftel der Wahlperiode gemeinsam mit der SPD regieren zu können. Das ist jetzt natürlich eine Verschwörungstheorie; das kann ich nicht beweisen. (Heiterkeit und Beifall AfD) So, meine Damen und Herren, ich fahre jetzt in meiner Rede fort. – Ich möchte noch eines anmerken: Ein großer Unterschied zu allen anderen Landesparlamenten ist – das ist auch in den Diskussionen deutlich geworden –, dass fraktionslose Abgeordnete in diesem Landtag ohnehin schon unglaublich viele Rechte besitzen. Ich finde das gut, das möchte ich einmal dazusagen. Denn sie sind auch ein Gegengewicht zum Parteienproporz. Das bedeutet für uns aber auch, dass, wenn Abgeordnete das Recht haben, Gesetzentwürfe einzureichen – über einen solchen reden wir ja gerade –, wenn Abgeordnete ein Rederecht von, glaube ich, acht Minuten pro Plenartag haben, wenn Sie die Möglichkeit haben, Kurzinterventionen zu halten, das eine große Privilegierung dieser Abgeordneten ist, die Sie in anderen Landesparlamenten nicht finden. Auch das muss natürlich mit einfließen. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Deswegen ist es auch gar nicht so abwegig, abzuwarten und die Änderung des Fraktionsgesetzes erst ab der nächsten Legislaturperiode gelten zu lassen. Denn dann könnte man Ihnen auch gar nicht den Vorwurf machen, dass Sie es maßgeschneidert für die jetzige Situation machen. Aber wissen Sie was, liebe Kollegen von der SPD und der CDU? Es ist Ihnen ja egal, was die Leute von Ihnen denken. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Eichelbaum. (Lars Hünich [AfD]: Da kommt ja genau der Richtige!)

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gern zur heutigen Beschlussvorlage zurückkommen – weg von der Polemik, hin zur Sachpolitik. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski – Gelächter bei der AfD) Wir reden heute über die Änderung des Fraktionsgesetzes. Die Änderung des Fraktionsgesetzes hat uns in den vergangenen Wochen und Monaten sehr intensiv beschäftigt: zwei Lesungen im Landtag, mehrere Beratungen im Hauptausschuss und heute nun die 3. Lesung. Das zeigt: Diese Entscheidung wird nicht leichtfertig, (Dr. Hans-Christoph Berndt und Lars Hünich [AfD]: Nein!) sondern nach gründlicher Befassung hier im Parlament und in den Gremien getroffen. Das ist auch richtig so, denn im Kern geht es nicht um eine Detailfrage des Parlamentsrechts, sondern um ein Grundprinzip unserer parlamentarischen Demokratie. Objektiv unstrittig ist die Tatsache, dass die bisherige Regelung zur Gruppenbildung verfassungsrechtlich problematisch ist und einer Korrektur bedarf. Konkret geht es dabei vor allem um die bisherige Regelung in § 1 Abs. 4 des Fraktionsgesetzes. Diese hat bislang faktisch ausgeschlossen, dass sich aus Abgeordneten derselben Liste mehr als eine Fraktion oder Gruppe bilden kann. Ein solcher pauschaler Ausschluss geht jedoch zu weit. Das Parlament muss solche Fragen im konkreten Einzelfall prüfen und darf die Entscheidung nicht durch ein starres gesetzliches Verbot vorwegnehmen. (Zuruf von der AfD: Aha!) Alle Sachverständigen haben in der Anhörung außerdem sehr deutlich gemacht, dass das freie Mandat der Abgeordneten sehr weit reicht und auch das Recht umfasst, sich parlamentarisch zusammenzuschließen. Der Gesetzgeber kann hierfür Regeln setzen, aber kein pauschales und endgültiges Verbot bestimmter Zusammenschlüsse festlegen. Um es noch einmal klipp und klar zu sagen: Es gibt kein imperatives Mandat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wird das korrigiert. Künftig gilt weiterhin der Regelfall: eine Liste, eine Fraktion. Aber Abweichungen davon sind möglich, wenn der Landtag im Einzelfall zustimmt. Für die Bildung einer Gruppe gelten weiterhin klare Voraussetzungen, etwa die Mindestanzahl von drei Abgeordneten sowie die Anforderungen an politische Homogenität und Zusammenarbeit gemäß § 21 des Fraktionsgesetzes. Die Änderungen bedeuten also nicht, dass künftig jeder Zusammenschluss automatisch als Gruppe anerkannt wird. Vielmehr entscheidet der Landtag über das, worüber er auch entscheiden soll: die Anerkennung von Fraktionen und Gruppen im Einzelfall. Die Koalitionsfraktionen und damit auch die CDU-Fraktion folgen somit der Einschätzung der Sachverständigen. Wir halten die Änderungen für notwendig und richtig und stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])

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Rainer Genilke

Der Nächste auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Lüders für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Scheetz, bevor ich mit der eigentlichen Rede beginne, möchte ich noch etwas klarstellen: Wir haben zu keinem Zeitpunkt in Zweifel gezogen, dass es bei dem Fraktionsgesetz um ein verfassungswidriges Gesetz geht. Angesichts der knappen Redezeit möchte ich heute nur unsere beiden Änderungsanträge begründen und nicht vertieft auf den politischen und finanziellen Schaden eingehen, der mit der übereilten Änderung des Fraktionsgesetzes verbunden ist. Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1994 festgestellt, dass Fraktionen oder Gruppen ihre durch die Landesverfassung zugewiesenen parla-2026 63 mentarischen Aufgaben nur dann sinnvoll wahrnehmen können – ich zitiere –, „wenn ihre Mitglieder durch eine gleichgerichtete politische Grundhaltung verbunden sind.“ Deswegen beantragen wir im Sinne des Bestimmtheitsgebots, dass die Erfüllung des Grundsatzes der politischen Homogenität ergänzend ausdrücklich in den Gesetzestext aufgenommen wird. Die Abgeordneten des Landtags, die nach dem geänderten Fraktionsgesetz über die Zulassung von Fraktionen und Gruppen entscheiden, sollten doch zumindest wissen, dass ihre Entscheidung an verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft ist und nicht einfach nach Gutdünken getroffen werden kann. Herr Kollege Scheetz, Sie argumentieren vehement dagegen. Aber ich habe nichts vernommen, was darauf schließen ließe, dass eine solche Regelung schaden würde. Allerdings darauf abstellen zu wollen, dass die Voraussetzungen aufgrund der bisherigen Diskussionen bekannt sein dürften und das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten müsse, wäre ein erneuter handwerklicher Murks von jenen, die damals die Lex AfD geschaffen haben. (Lars Hünich [AfD]: Genau!) Denn Gesetze zur Gestaltung der parlamentarischen Arbeit sollten sich eben nicht an den Gegebenheiten einer Legislaturperiode oder gar an einer speziellen politischen Situation orientieren. Schlimm genug, mit der Lex AfD damals in diese Falle getappt zu sein! Nun nochmals in die gleiche Falle zu tappen, wäre wirklich unverantwortlich. Man sollte doch lernfähig sein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BSW) Dem Hinweis der angehörten Sachverständigen, dass solche Änderungen des Fraktionsgesetzes zur Vermeidung des Eindrucks einzelfallbezogenen Missbrauchs besser nicht innerhalb der laufenden, sondern erst zu Beginn der folgenden Wahlperiode in Kraft treten sollten, traten die Regierungsfraktionen mit dem Verweis auf angeblich hohe Risiken entgegen, falls eine solche Regelung innerhalb der Legislaturperiode beklagt werden würde. Das ist ein Scheinargument, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar, ein gewisses Restrisiko besteht zwar, aber hoch ist es nicht. Wahrscheinlicher ist vielmehr, dass auch das Verfassungsgericht einem Inkrafttreten zu Beginn der neuen Wahlperiode den Vorzug gibt. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch [AfD]) Und ein nicht ganz unerheblicher Aspekt: In diese Risiko- bzw. Kosten- und Nutzenabwägung sollte man schließlich auch einbeziehen, dass es in Zeiten mehr als knapper Kassen in Summe um fast 3 Millionen Euro an Steuergeldern zur Ausstattung der aus Gründen gewünschten Gruppe geht. Stimmen Sie also bitte unseren Änderungsanträgen zu. – Danke. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

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Rainer Genilke

Danke schön. – Wir kommen nun zum Redebeitrag des fraktionslosen Abgeordneten von Ossowski. 64 Landtag

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André von Ossowski fraktionslos

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gruppenantrag, der noch gar nicht gestellt ist, der erst morgen zur Debatte steht, und die Erste Änderung des Fraktionsgesetzes werden hier vermischt. Die Argumente werden falsch artikuliert. Aber ich verstehe, was Sie meinen. – Natürlich hätten wir auch eine Debatte darüber führen können. Es besteht eine Regelungsnotwendigkeit, wenn ein Gesetz falsch ist. Wenn das erkannt wird, muss man es ändern. Die Regelungsnotwendigkeit besteht deshalb, weil es in diesem Parlament eine vehemente Änderung gab. Wenn Homogenität die Überschrift zur Prüfung, ob eine Gruppe zugelassen wird oder nicht, wäre, müsste ich sagen: Wir haben Homogenität für die BSW-Fraktion erst geschaffen. Denn durch den Austritt von fünf Abgeordneten aus dieser Fraktion ist diese möglicherweise jetzt homogen geworden. Wenn das die Voraussetzung wäre, müssten wir ihr vielleicht den Fraktionsstatus nachträglich aberkennen. (Vereinzelt Lachen bei CDU und AfD) Aber ich darf feststellen, dass nach meinem Kenntnisstand eine Homogenität der BSW-Fraktion immer noch nicht gegeben ist. Homogenität ist also niemals die Überschrift zur Prüfung eines solchen Sachverhalts. Die Überschrift lautet immer „Rechtsmissbrauch“. Mit allen Gesetzen prüfen wir, ob ein Recht, das jemandem zusteht, ein Recht, dessen sich jemand rühmt und das jemand innehat, missbraucht wird. Das wird auch hier getan. Wir brauchen es nicht in der neuen Wahlperiode, wir brauchen es jetzt, weil jetzt drei Abgeordnete nicht die Fraktion gewechselt haben. Das wäre theoretisch möglich gewesen; wir hätten Anträge stellen können. Ob sie positiv beschieden worden wären, ob uns eine Fraktion als weitere Abgeordnete hätte haben wollen, wissen wir nicht. Wir haben das nicht getan, weil wir für uns eine eigene Agenda haben. Wir sind damals ins BSW eingetreten, weil wir positive Vorstellungen hatten und glaubten, etwas positiv verändern zu können. Das haben wir anfangs versucht; es hat nicht geklappt. Dann muss man eben die Notbremse ziehen. Der Gruppenantrag spielt hierbei also keine Rolle. Die BSW-Fraktion hat sich dessen gerühmt, dass die 3. Lesung auf ihr Konto gehe. Das steht in der Geschäftsordnung. Wenn sie eine Fraktion beantragt, dann gibt es eine 3. Lesung, und dann ist es gut. Allerdings wusste ich nicht, dass diese kleine Änderung solcher intellektuellen Voraussetzungen bedarf, dass man darüber noch einmal debattieren muss und noch einmal darüber nachdenken muss. Ich glaube, dass in Ihrer gestrigen Fraktionssitzung sicherlich verschiedene Vorlese- und Abschreibübungen gemacht worden sind, man aber zu keinem besseren Ergebnis kam, sondern dass man immer noch glaubt, dass dieses Gesetz überflüssig ist, also nicht benötigt wird. Es wird aber jetzt benötigt. Das Verfassungsgericht entscheidet im Übrigen auch nicht darüber, wann ein Gesetz in Kraft tritt, sondern es sagt nur, dass ein gesetzwidriger Zustand besteht, und legt im Zweifelsfall noch eine Frist fest, bis wann das zu ändern wäre, bzw. stellt fest, ob es sofort verfassungswidrig ist. Mehr macht ein Verfassungsgericht nicht. (Falk Peschel [BSW]: Genau!) In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal sagen: Dieses Gesetz muss geändert werden. Es spielt keine Rolle, warum es damals fehlerhaft war. Es ist fehlerhaft. Drei Juristen haben im Hauptausschuss eine Meinung geäußert, und diese Meinung, dass man etwas ändern muss, wird eigentlich auch von allen, die hier sitzen, getragen. Dieses Gesetz bedarf einer kleinen Änderung. Homogenität ist tatsächlich nicht erforderlich, sondern es ist eine Prüfung auf Rechtsmissbrauch vorzunehmen. – Vielen Dank. Wir erhalten hoffentlich Ihre Zustimmung. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies sowie von SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Nach der Rednerliste hat nunmehr der Abgeordnete Simon das Wort.

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Reinhard Simon fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Fraktionsgesetzes ist notwendig und richtig. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Daran ändert auch die 3. Lesung nichts. Die Änderung ist im Sinne der Opposition. Niemand wird bestreiten können, dass dieses Gesetz die Opposition stärkt. Sie bekommt in Gänze mehr Farbe, mehr Redezeit und mehr Einfluss auf die Regierung. Denn vergessen wir nicht: Die Mehrheit ist knapp, (Lachen beim BSW) und wenn die Regierung zur Absicherung ihrer Vorhaben in Teilen auf die Opposition zugeht, ja, überhaupt zugehen kann, dann ist dies ein Gewinn für die Opposition als Ganzes und für die Demokratie. Das im Hinterkopf, war es ein echtes Schauspiel, zu sehen, wie sich die übrige Opposition gegen diese mehr als notwendige Änderung positioniert hat. Das war blankes Theater: Das Gesetz an sich sei nicht genau genug, weil man ja keine Vorgaben für die Anerkennung mache. Zumindest die Homogenität müsse man voraussetzen. – Wirklich? Woran wollen Sie denn das festmachen? Prüfen Sie, ob wir ähnliche Kleidung tragen? (Heiterkeit CDU) Machen Sie es an der Automarke des Gefährts fest? An unseren homogenen Äußerungen in den sozialen Medien? – Was Sie wünschen, ist eine Gesinnungsprüfung, die lieber niemand von uns durchlaufen sollte; denn dann gibt es gar keine Fraktionen mehr. Wir gehen davon aus, dass keine der Fraktionen in diesem Haus aus konformistischen Soldaten besteht, und das ist auch gut so. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski sowie vereinzelt von SPD) Wie also wollen Sie die Homogenität messen? Gibt es dafür eine physikalische Einheit, die ich nicht kenne? Sie wissen, dass das nicht möglich ist. Und weil das so ist, verkaufen Sie das Abstimmungsverhalten als Joker; dabei ist es keiner. Und die Begründung ist so trivial wie offensichtlich: Wenn Ihre Fraktionen nicht die Möglichkeit hätten, sich im Vorfeld zu beraten, Referenten mit der Prüfung von Anträgen zu betrauen oder in Fraktionssitzungen eine Fraktionsdisziplin zu entwickeln, wären die Abstimmungen in diesem Hohen Hause einfach nur wild und nicht vorhersehbar. Wer also behauptet, die Homogenität beim Abstimmungsverhalten sei Voraussetzung für die Anerkennung als Gruppe, der verdreht eindeutig Ursache und Wirkung. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Das sagt das Verfassungsgericht!) – Das interessiert mich nicht. – Tatsächlich kann eine parlamentarische Einheit nur dann homogen abstimmen, wenn sie vorher die Möglichkeit hatte, als Gruppe oder Fraktion zu arbeiten. Und, liebe Kollegen vom BSW: Man trifft sich im Leben immer zweimal. (Danny Eichelbaum [CDU]: Mindestens!) Ich nehme im Gegensatz zu euch Vernunft und Gerechtigkeit sehr ernst. Dies sind keine leeren Worthülsen und der komplette Gegensatz zu eurem anmutenden, kleingeistigen Rachefeldzug. (Zuruf des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Lassen wir also das Schauspiel. Lassen Sie uns arbeiten! Stärken Sie die Oppositionsrechte. Stimmen Sie der Änderung des Fraktionsgesetzes, aber auch der Anerkennung der Gruppe zu. Und wenn nicht, dann ist das Ihre Sache. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski sowie von SPD und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Berndt. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Simon, ich beobachte seit einiger Zeit – im Grunde, seit Sie in diesem Landtag vertreten sind –, dass Sie Ihren Unwillen gern hinter Arroganz verbergen. Aber, Herr Simon, das steht Ihnen nicht gut zu Gesicht. (Danny Eichelbaum [CDU]: Das sagt der Richtige!) Es steht Ihnen auch nicht gut zu Gesicht, eine offenkundige Unwahrheit in diesem Landtag vorzutragen. Das tun Sie aber, wenn Sie behaupten, die Bildung Ihrer Gruppe stärke die Opposition. Ihr Gruppenkollege in spe, Herr von Ossowski, hat ja explizit erklärt, dass er sich nicht als Teil der Opposition versteht. Sie wollen als Gruppe die Regierung unterstützen. (Beifall AfD) Sie stärken nicht die Opposition, Sie stärken die wackelige Regierung Woidke Nummer fünf. 2026 65 Es steht Ihnen auch nicht gut zu Gesicht, mit Kampfbegriffen wie „Gesinnungsprüfung“ zu kommen, wenn es um die Homogenität geht. Wir haben diesen Begriff nicht erfunden. Die Gutachter haben ihn in den Beratungen des Hauptausschusses ins Spiel gebracht. Sie waren nicht dabei; deshalb sage ich es Ihnen. Unter der Forderung nach Prüfung der Homogenität ist keine Gesinnungsprüfung zu verstehen, sondern Homogenität ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Gruppe verlässlich gemeinsam abstimmt, da dies für die parlamentarischen Beratungen und Entscheidungen notwendig ist. Das versteht man unter Homogenität. Ob das bei Ihnen angesichts Ihres bisherigen Auftretens und Abstimmungsverhaltens der Fall ist – da stellen sich wirklich Fragen. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Somit gibt es einen doppelten Grund, dieser Gruppenbildung zum jetzigen Zeitpunkt zu widersprechen. Sie wollen eine schwache Regierung stützen. Das stärkt die Opposition nicht, sondern das schwächt sie. Es ist kein Grund einzusehen außer diesem, warum Sie nicht dem Vorschlag des BSW folgen, dieses Gesetz erst mit Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen. (Beifall AfD und BSW)

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter Simon hat die Möglichkeit, zu antworten. – Das möchte er nicht. Da die Landesregierung Redeverzicht angezeigt hat, kommen wir nunmehr zu den Abstimmungen. Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2710 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2685 zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes, Gesetzentwurf des Abgeordneten von Ossowski. Wer mit der Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich gefolgt worden; damit ist das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2487 (2. Neudruck) 2. Lesung 66 Landtag Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2683 Entschließungsantrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2709 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Stohn. (Beifall SPD)

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Erik Stohn SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Wir beraten heute in 2. Lesung über den Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg. Was regeln wir damit? Erstens: Wir stärken Transparenz und Veröffentlichungspflichten. Wir wollen die Akzeptanz der Medienregulierung in der Bevölkerung stärken. Zweitens: Wir begleiten den sukzessiven Umstieg der Radiowellen von – heute – UKW auf – morgen – DAB+, um im gesamten Land, also auch im ländlichen Raum, eine hohe Hörfunkqualität sicherzustellen. Und drittens – das ist mir ganz besonders wichtig –: Wir stellen die Lokaljournalismusförderung um und wollen mehr Antragstellungen ermöglichen. Wir sichern also die Meinungsvielfalt im ländlichen Raum. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach einigen Jahren in diesem Haus bleibt es immer noch etwas Besonderes, einen Gesetzgebungsprozess vom Anfang bis zum Ende zu begleiten – von der Entstehung über die 1. Lesung und die Anhörung im Ausschuss bis hin zur 2. Lesung, die heute stattfindet. Gerade die Arbeit in den Ausschüssen ist doch etwas Besonderes. Dieser parlamentarische Prozess ist besonders wertvoll. Denn: In die Ausschüsse bringen Experten neue Perspektiven ein. Kritikpunkte werden geschärft, Impulse werden geliefert. In diesem Fall hat die Anhörung eines bekräftigt: Der Entwurf des Staatsvertrags geht in die richtige Richtung. Insbesondere die Experten von Medienanstalt und Medienrat sowie die Vertreter des Lokaljournalismus haben deutlich gemacht, dass es ein besonders wichtiges Anliegen ist, den Lokaljournalismus zu stärken. Denn wir haben hier dringenden Handlungsbedarf. Die wirtschaftliche Lage ist häufig prekär. Gerade in den Regionen, in denen er uns sonst wegbrechen würde, müssen wir unterstützen. Dort stünde sonst nämlich auch die demokratische Öffentlichkeit unter Druck. Das wollen wir nicht, wir wollen dagegenhalten. An dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal ganz herzlich für die Arbeit der freien Radios bedanken; auch sie leisten hier eine wichtige Arbeit. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Ich weiß, sie hätten sich mehr finanzielle Unterstützung gewünscht. Aber in Zeiten knapper Kassen ist manchmal auch der Erhalt von Bestehendem wichtig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klare Transparenzregelungen und überhaupt klare Regelungen, insbesondere zur Medienregulierung, sind wichtig. Wir sehen, dass das, was wir haben, trägt. Wir haben auch noch einmal gut nachgebessert – so die Auskunft der Anzuhörenden. Wir werden hier gleich ein grundsätzliches Infragestellen der Medienaufsicht erleben. Aber wer sich von Verschwörungstheorien, „Russia Today“ und „KenFM“ angesprochen fühlt, der braucht sich nicht zu wundern, dass er mit seiner Haltung isoliert dasteht. Das ist eben der Unterschied zwischen verantwortungsvoller Medienpolitik und politischer Inszenierung. Die einen hören zu, werten aus, verbessern dort, wo es sinnvoll ist. Die anderen nutzen jede Gelegenheit, um Misstrauen gegenüber Institutionen zu schüren, die doch unser demokratisches Zusammenleben, unsere demokratische Öffentlichkeit schützen. Wir entscheiden uns für den ersten Weg. Wir stärken die Medienaufsicht. Wir stärken die Transparenz. Wir stärken die Meinungsvielfalt im ländlichen Raum, indem wir den Lokaljournalismus verbessern. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und sage: Vielen Dank! (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU])

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Hohloch. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir reden heute über ein durchaus wichtiges Thema: die Medienaufsicht über private Medien. Oft reden wir im Landtag über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist heute nicht der Fall. Aber wie wir wissen, gibt es in unserer Republik ein zweigeteiltes System: Auf der einen Seite haben wir den beitragsfinanzierten Rundfunk. Auf der anderen Seite haben wir die privaten Medien, die sich selbstverständlich auch privat finanzieren müssen. Aber auch diese Medien unterliegen bestimmten Regulierungsmaßnahmen und Instrumenten, zum Beispiel dem Digital Services Act, aber auch der Regulierung durch die sogenannten Medienanstalten. In Brandenburg und Berlin ist es die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Hier soll nun der Staatsvertrag novelliert werden. Wir sollten uns als Erstes die Frage stellen: Warum bekommen wir diesen neuen Staatsvertrag? Wir bekommen ihn, weil diese Koalition Angst vor der AfD hat, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Ah!) Sie haben diesen neuen Staatsvertrag nur aus einem Grund aufgelegt: damit die AfD kein Mitglied in den Medienrat entsenden kann. Denn dieses Mitglied könnte kontrollieren, ob die Medienanstalt überhaupt gerecht nach dem Staatsvertrag arbeitet oder – wie zum Beispiel der öffentlich-rechtliche Rundfunk – politisch missbraucht wird, meine Damen und Herren. Es gibt also keinen objektiven Grund dafür, das Verfahren zu verändern; aber Sie haben es getan. Sie haben dabei sogar die Interessen Brandenburgs verkauft. Sie haben sich selbst unter Wert verkauft, nur damit Sie die AfD heraushalten können. (Vereinzelt Beifall AfD) Vorher galt – bzw. bis zum heutigen Tage gilt noch – ein anderes Verfahren. Selbst der Medienrat hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass er diesen Staatsvertrag ablehnt. Um es zu erklären: Normalerweise wird der Medienrat paritätisch Mitglieder das Abgeordnetenhaus von Berlin, macht insgesamt acht Mitglieder. Der Vorsitzende wird mit Zweidrittelmehrheit der beiden Parlamente gewählt. Da Sie keine Zweidrittelmehrheit mehr haben, haben Sie diesen Passus schnell herausgenommen und durch die Regelung ersetzt, dass der Vorsitzende mit Zweidrittelmehrheit von den Medienratsmitgliedern selbst gewählt wird. Da Brandenburg aber nur noch vier Mitglieder hat, Berlin jedoch fünf, wird zukünftig niemals wieder ein Vorsitzender des Medienrates aus Brandenburg kommen. Damit haben Sie sich den Einfluss Brandenburgs wieder einmal wunderschön verbaut, meine Damen und Herren von der Koalition. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn man dem Inhalt von Hintergrundgesprächen in Berlin vertrauen darf – man hört auch einiges aus Regierungskreisen –, weiß man, dass die Berliner Senatsverwaltung eigentlich gar keine Novellierung wollte. Der Wunsch kam eindeutig aus der Staatskanzlei Brandenburgs, weil man die AfD im Medienrat verhindern wollte. Das heißt, wir als Brandenburger haben dort keine Vetomöglichkeit und keine Sperrminorität mehr, eben weil wir keine Mehrheit haben. Berlin hat letztlich nicht nur fünf, sondern sogar sechs Stimmen, weil bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden doppelt wiegt. Aber man hat sich – natürlich – noch weiter über den Tisch ziehen lassen. Denn diesem Medienrat fehlt es, wenn die Opposition nicht vertreten ist, an der demokratischen Legitimation. Sie haben hier acht Personen, die darüber entscheiden, ob die Medienangebote von privaten Medienanbietern, zum Beispiel von alternativen Medien wie „Nius“, „Compact“ und wie sie alle heißen – sie sind Ihnen ja alle ein Dorn im Auge –, zulässig sind. In diesem Medienrat wird aber kein einziger Vertreter sitzen, der sich positiv zu diesen Medien bekennt. Das ist ein Problem; denn offensichtlich ist in der Bevölkerung der Bedarf an alternativen Medien größer denn je. Das hat einen Grund: weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Ihre Parteien in allen Strukturen okkupiert wurde und damit kein öffentlicher Rundfunk mehr ist, sondern ein Staatsfunk geworden ist. (Vereinzelt Beifall AfD) Da Sie das wissen, wollen Sie natürlich weiterhin die Hoheit über die alternativen Medien haben. Wir haben das gerade wieder gesehen: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist ja nicht nur gegen einen Wahlwerbespot der AfD vorgegangen und hat zum allerersten Mal in der Geschichte einen Medienbeauftragten von einer Partei verlangt – dagegen setzen wir uns gerade zur 2026 67 Wehr –, sondern sie geht jetzt auch gegen ein Angebot des Senders „Nius“ vor, weil dieser ihr offensichtlich nicht in den Kram passt, meine Damen und Herren. Schaut man sich die Direktorin an – die jedenfalls mal Mitglied der SPD war; ob sie es noch ist, weiß ich nicht –, stellt man fest: Auch hier ist die Parteinähe eindeutig. Dementsprechend ist die demokratische Legitimation dieses Medienrates stark anzuzweifeln, meine Damen und Herren. Kommen wir zum Lokaljournalismus, den Sie fördern wollen: Ja, selbstverständlich gibt es gute Angebote, gerade im ländlichen Raum, die gefördert werden müssen, weil sie kein eigenes Geld haben, um zu überleben. Die Frage ist nur, ob es der richtige Weg ist, es so zu tun, wie Sie es vorhaben. Denn gerade in vielen Regionen bricht ja die lokale Berichterstattung weg. Dieses lokale Problem wird aber durch Ihren Entwurf nicht behoben; denn relevant ist am Ende, wer entscheidet. Da kommen wir wieder auf den Medienrat zurück, der eben nicht pluralistisch angelegt ist, meine Damen und Herren. Sie alle kennen das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Fernsehrat des ZDF. Darin wurde festgelegt, dass die Parteien nur einen bestimmten Anteil innerhalb dieses Gremiums haben dürfen. Eine solche Festlegung gibt es für den Medienrat nicht. Auch hier können selbstverständlich wieder Mitglieder – theoretisch sogar 100 % – von Parteien kommen, meine Damen und Herren. Das ist natürlich ein Einfallstor für politische Beliebigkeit. Wer definiert denn, was „genug Journalismus“ oder „Lokaljournalismus“ ist? Wer sagt, welches Angebot ausreicht und welches nicht? Wer entscheidet, ob ein bestehendes Medium als vollwertig zählt oder politisch einfach nicht erwünscht ist? Das tut dieser Medienrat, dem Sie die demokratische Legitimation genommen haben, meine Damen und Herren. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Eine AfD-Fraktion wird, wenn sie ab 2029 regiert, diesen Staatsvertrag wieder novellieren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Bretz. (Beifall CDU)

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Steeven Bretz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zuallererst bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg für ihre Arbeit zu bedanken. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Das Team um Frau Dr. Flecken leistet hervorragende Arbeit, die auch über die Landesgrenzen hinaus beachtet und geschätzt wird. Ich finde, hier ist auch der geeignete Ort, um uns als Landtag für die Arbeit, die dort geleistet wird, zu bedanken, zumal das kein sehr einfaches Umfeld ist. Sie alle wissen – oder merken es selbst –, dass gerade die Medienlandschaft unter einem enormen Veränderungsdruck steht. Worum geht es? Es ist schon gesagt worden: Es geht um einen Staatsvertrag, der die Aufsicht über die privaten Medien regelt. 68 Landtag Kollege Stohn hat dazu inhaltlich bereits alles Notwendige ausgeführt. Dem kann ich mich anschließen. Ich möchte ergänzend erwähnen, dass wir dazu im Hauptausschuss Experten angehört haben. Die Änderungen des Staatsvertrags – die übrigens gemeinsam mit Berlin vorgenommen werden; anders wäre es gar nicht möglich – sind in der Anhörung ganz überwiegend sehr begrüßt worden; es ist ausdrücklich um Zustimmung gebeten worden. Viele hätten sich natürlich gewünscht – wir machen daraus auch gar keinen Hehl –, dass es im Medienrat eine Parität zwischen Berlin und Brandenburg gibt. Das ändert aber nichts daran, dass das Gesamtergebnis durchaus auf große Zustimmung gestoßen ist. Wir wollen mit diesem Staatsvertrag die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stärken. Uns ist, glaube ich, aus der Brandenburger Perspektive und für Brandenburg insbesondere wichtig, dass wir die Förderinstrumente auch für den Lokaljournalismus ausbauen und stärken. Das ist gerade für die Informationsversorgung und die Medienvielfalt in Brandenburg wichtig. Ich glaube, das ist auch in diesem Staatsvertrag ein sehr bedeutender Punkt, deshalb empfehlen wir als Fraktion und Koalition die Zustimmung. Ich bedanke mich bei der Senatskanzlei in Berlin und der Staatskanzlei in Brandenburg ausdrücklich für das Verhandlungsergebnis und empfehle die Zustimmung. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die BSW-Fraktion spricht der Abgeordnete Peschel. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! An der hier bereits in der 1. Lesung geäußerten Kritik am Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg hat sich natürlich nichts geändert, denn dieser Staatsvertrag hat den Hauptausschuss des Landtags – wie nicht anders zu erwarten – ohne jede Veränderung bzw. Nachverhandlung mit dem Partner Berlin passiert. SPD und CDU haben die Chance, den mit diesem Vertrag verbundenen Abbau von Presse- und Meinungsfreiheit aufzuhalten, verpasst. Auch das war nicht anders zu erwarten. Die Schnittmengen hinsichtlich des Demokratieabbaus in der Medienpolitik zwischen SPD und CDU sind deutlich erkennbar, und ich wiederhole die Kritik der BSW-Fraktion daran gern. Erstens: Der Vorsitz des Medienrates wird nicht mit Zweidrittelmehrheit in den Parlamenten gewählt – die Brandmauer lässt grüßen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Schönen Gruß zurück! – Lachen des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Zweitens: Eine trennscharfe und rechtssichere Definition unzulässiger Angebote erfolgt in diesem Papier nicht. Eine Öffnung des Begriffs „unzulässige Angebote“, wie sie mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag auf Bundesebene durch die Aufnahme schwammiger Begriffsbestimmungen vorgenommen wurde, wird nicht vermieden. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Es tritt ein, wovor das BSW im vergangenen Jahr bei der Abstimmung über die Medienänderungsstaatsverträge gewarnt hat: Zum Beispiel könnten auf der Grundlage der jetzt angestrebten Regelungen Beiträge zur Kritik an der Aufrüstungspolitik als Gefährdung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen eingestuft und verfolgt werden.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Falk Peschel BSW

Sehr gern.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Kollege Peschel, dass Sie die Nachfrage zulassen. Sie erweckten mit Ihrem Wortbeitrag gerade den Eindruck, als ginge es in diesem Staatsvertrag um die Interessenlagen von SPD und CDU. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich frage Sie, ob Sie sich daran erinnern können, dass dieser Staatsvertrag zu einer Zeit verhandelt worden ist, in der die Landesregierung in Brandenburg von SPD und BSW gestellt wurde und Ihre Mitwirkung an dem Verhandlungsergebnis insofern zu jedem Zeitpunkt sichergestellt war. Können Sie sich daran erinnern?

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Falk Peschel BSW

Danke für die Zwischenfrage, Herr Kollege Scheetz. (Ludwig Scheetz [SPD]: Bretz!) – Bretz, Entschuldigung. Ja. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

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Rainer Genilke

Er sieht nur so aus. (Heiterkeit – Dennis Hohloch [AfD]: Das ändert nichts! – Ludwig Scheetz [SPD]: Er ist deutlich schlanker!) Aber ich denke, Sie dürfen jetzt trotzdem antworten – egal, wer das war.

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Falk Peschel BSW

Ich bitte, mir diesen Lapsus nachzusehen, sehr geschätzter Herr Kollege Bretz. – Ich hatte in der Rede zur 1. Lesung zu diesem Staatsvertrag ausgeführt, welche Änderungsvorschläge wir noch vor der Sommerpause im Jahr 2025 eingebracht hatten und dass wir dann im September nach der Rückkehr aus der parlamentarischen Sommerpause feststellen mussten, dass Gesprächstermine zu den Änderungshinweisen und -vorschlägen, die wir innerhalb der Koalition und in den Gesprächen mit der Staatskanzlei eingebracht hatten, plötzlich nicht mehr stattfanden. Sie tauchten nicht auf. Die Kommunikation zwischen den beiden Koalitionspartnern in der Frage Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg brach ab, sodass die Punkte, die ich gerade zitiert habe und jetzt noch weiter zitieren werde, auch Gegenstand unserer Änderungsanträge waren, die, wie bereits ausgeführt, leider keine Berücksichtigung fanden. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Bevor Sie uns diese noch einmal nennen, frage ich Sie, ob Sie noch eine Zwischenfrage zulassen.

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Falk Peschel BSW

Bitte schön.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr von Ossowski.

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André von Ossowski fraktionslos

Danke, lieber Herr Peschel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Erstens: Ich habe auch bei Herrn Hohloch, als er vorhin seinen Vortrag hielt, das mulmige Gefühl hinsichtlich der Zweidrittelmehrheit wahrgenommen. Haben Sie als Fraktion überhaupt ein rechtliches Erfordernis gesehen, dass es eine Zweidrittelmehrheit geben muss, die vorher seitens der Parlamente erforderlich war? Das ist nirgendwo vorgeschrieben; dieser Punkt war nur eingearbeitet. Aber natürlich verstehe ich das Gefühl. Zweitens: Hat Ihre Fraktion möglicherweise den Vorschlag gemacht – ich habe zu dem Tagesordnungspunkt keine Redezeit mehr –, dass der Vorsitz im Medienrat zwischen Berlin und Brandenburg wechseln könnte? – Danke.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Kollege.

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Falk Peschel BSW

Ich fange mit dem zweiten Teil der Zwischenfrage an: Wir haben damals darüber diskutiert, auch innerhalb der Koalition, im Medienrat mit einem wechselnden Vorsitz zu arbeiten, auch wenn es quasi bei einer Vier-zu-vier-Konstellation geblieben wäre. Zum ersten Punkt: Es gab aber genauso gut keinen Grund, die bisherige Regelung der Zweidrittelmehrheit im Parlament aufzuheben, zumindest ist mir weder vonseiten der Senatskanzlei 2026 69 noch vonseiten der Staatskanzlei eine entsprechende plausible Begründung zu Ohren gekommen. Ich war bei Punkt zwei unserer Kritik: Dieser sollte eigentlich mit einem Zitat des ehemaligen FDP-Bundesvorsitzenden Guido Westerwelle enden, das wir heute schon gehört haben. Deswegen behelfe ich mir mit einer Aussage der Bildungsstätte Anne Frank: Demokratische Systeme ändern sich nicht über Nacht, sondern durch stetige Verschlechterung. – Mit einer solchen sehe ich uns hier konfrontiert. Drittens: Es wäre erforderlich gewesen, reichweitenstarke Anbieter mit großem Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse bei Programmbeschwerden prioritär zu behandeln, da Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch sie deutlich größere Schäden für die Meinungsbildung zur Folge haben – auch das leistet dieser Staatsvertrag nicht. Viertens: Die Länderparität im Medienrat – das wurde angesprochen – wird ohne Not aufgegeben, die Position Brandenburgs geschwächt. Fünftens: Regelungen zum Ausschluss publizistischer Vormachtstellungen sucht man in diesem Staatsvertrag ebenfalls vergeblich. Last, but not least: Es bleibt bei einer sehr intransparenten Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Medienrates. Um die bitteren Pillen für die Meinungs- und Pressefreiheit wenigstens ein wenig abzumildern, liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der BSW-Fraktion vor. Mit diesem wird die Landesregierung aufgefordert, den vorliegenden Staatsvertrag dahin gehend nachzuverhandeln, dass die durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geleisteten Förderungen für freie Radios erweitert werden. Diese sind den realen Bedarfen in der Fläche anzupassen. Sehr geehrter Herr Kollege Stohn, von Ihren netten, warmen Worten können sich die freien Radios in der Fläche nichts kaufen – und sie stehen zum Teil wirklich mit dem Rücken zur Wand. (Beifall BSW) Die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für die freien Radios wäre für die Menschen in unserem Land eine Stärkung des wohnortnahen, niedrigschwelligen und insbesondere nicht kommerziellen Einstiegs in die Medienwelt. Ich werbe also um Ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag zugunsten der freien Radios im Land Brandenburg. Insgesamt ist zu konstatieren, dass dieser Staatsvertrag der Transparenz, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit der demokratischen Verfasstheit schadet. Demokratieabbau und eine Schwächung Brandenburger Positionen ist mit dem BSW nicht zu machen, deshalb lehnt meine Fraktion diesen Vertrag und damit das vorliegende Gesetz ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Für die Landesregierung spricht die Chefin der Staatskanzlei, Frau Ministerin Schneider. 70 Landtag

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Kathrin Schneider

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die 1. Lesung ist noch nicht sehr lange her, sie war am 18. März. Ich kann deswegen erst einmal auf meine Rede vom 18. März verweisen. Da hatte ich schon dargestellt, worum es in diesem Medienstaatsvertrag geht. Herr Hohloch, wenn Sie die Geschichte – Sie haben sie jetzt schon öfter erzählt – immer wieder wiederholen, wird sie deswegen nicht wahrer. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es gibt sehr viele Menschen – das kenne ich auch –, die ihre eigene Geschichte erzählen, und ich glaube, sie glauben sie irgendwann. Das geht Ihnen vielleicht auch so, aber das heißt noch lange nicht, dass sie deswegen stimmt. Der Medienstaatsvertrag ist evaluiert und novelliert worden, weil sich die Medienlandschaft und das Nutzerverhalten verändern – auch die Digitalisierung spielt eine Rolle –, und nicht weil irgendjemand Angst vor der AfD hat. Diese Veränderungen und Weiterentwicklungen erfordern natürlich auch bei der Regulierung, der Förderung und der Verbreitung von Medien eine Novellierung und Anpassung. Das ist ganz klar, und das wird mit diesem Medienstaatsvertrag umgesetzt. Deswegen ist er notwendig – nach mittlerweile sieben Änderungen der Staatsverträge auf Bundesebene. Es ist klar, dass sich da auch einmal etwas ändern muss, und mit diesem Staatsvertrag über private Medien wird jetzt eben die Rechtsgrundlage – der rechtliche Rahmen – für das, was die Medienanstalt MABB tut, geschaffen. Dass dieser rechtliche Rahmen natürlich auch der Entwicklung der letzten Jahre angepasst werden muss, ist doch klar. Ich möchte mich dem Dank an die Medienanstalt, den der Abgeordnete Bretz hier ausgesprochen hat, ausdrücklich anschließen – nicht nur an die Direktorin und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medienanstalt, sondern auch an den Medienrat, der jeden Tag seine Arbeit leistet, und das von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt und doch mit Aufwand verbunden, so glaube ich.

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Rainer Genilke

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Kathrin Schneider

Na klar.

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Rainer Genilke

Bitte, Herr Hohloch.

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Dennis Hohloch AfD

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben die ganze Zeit betont, Sie müssten das an die neue Medienlandschaft anpassen. Dann erklären Sie mir doch bitte einmal, warum die Änderung der Zweidrittelmehrheit und die Reduzierung der aus Brandenburg entsandten Medien etwas mit der veränderten Medienlandschaft zu tun haben. Das verstehe ich nicht, und ich glaube, das verstehen auch viele andere nicht. Vielleicht versteht das auch die eigene Regierung nicht. Ich möchte Ihnen nur sagen: Der Medienrat selbst – das wissen Sie – hat diese Novellierung abgelehnt, und zwar sogar einstimmig, glaube ich, und wenn man sich mit Personen aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin unterhält, die vielleicht nicht in der AfD sind, wird auch relativ schnell deutlich, dass die Initiative aus Brandenburg kam.

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Rainer Genilke

Bitte.

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Kathrin Schneider

Der Medienrat wird gewählt, und der Vorsitzende des Medienrats wird aus der Mitte dieses Gremiums gewählt. Das ist eine Regelung, die in allen Aufsichtsräten so ist, wie sie ist – und in allen Gremien anderer Medienanstalten. Es gibt nirgends diese Regelung einer Zweidrittelmehrheit in zwei Parlamenten. Wir hielten das für übertrieben. Das hat nichts mit der AfD zu tun; wir haben das einfach auf das zurückgeführt, was in allen Gremien gilt, die ich kenne und die Sie kennen – in allen Aufsichtsräten, die vielleicht auch noch schwierigere und wichtigere Entscheidungen zu treffen haben als die Medienanstalt. Ich will damit nicht suggerieren, was dort getan wird, sei irgendwie geringwertig. Aus meiner Sicht ist das einfach eine Maßnahme, die sich aus der Natur der Sache ergibt. Das wird in allen Medienanstalten so getan, aus der Mitte dieses Gremiums. Ich halte das überhaupt nicht für problematisch, das so zu regeln, und das haben wir jetzt neben vielen anderen Maßnahmen umgesetzt. (Beifall SPD) Der neue Staatsvertrag sorgt für mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Digitalisierung. Das wird sich im Laufe der Zeit auch zeigen und auswirken. Natürlich haben wir auch den Stellungnahmen bei der Anhörung entnommen und von der Medienanstalt gehört, was aus ihrer Sicht vielleicht noch evaluiert werden müsste, die Berichtsanzahl usw. Wir werden das auch aufnehmen, es uns anschauen und dann gegebenenfalls nachsteuern. Ich will noch etwas zum Entschließungsantrag des BSW sagen. Beim letzten Mal habe ich schon ausgeführt, dass wir eine institutionelle Förderung der freien Radios nicht stemmen können. Das können wir nicht tun; das passt auch nicht so richtig zur Staatsferne. Ich will hier noch einmal sagen, dass uns auch diese nichtkommerziellen Rundfunkanstalten – eigentlich kann man sie nicht so nennen; ich meine jene, die nichtkommerziellen Rundfunk betreiben – am Herzen liegen und wir natürlich auch mit der MABB besprochen haben, dass die Förderung erfolgt, und sie erfolgt ja noch.

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Rainer Genilke

Frau Ministerin, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?

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Kathrin Schneider

Ja.

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Rainer Genilke

Herr Abgeordneter Dorst, bitte schön.

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Christian Dorst BSW

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich möchte auf die Frage von Herrn Hohloch zurückkommen und sie umdrehen. Die bisherige Regelung muss auch einmal einen Grund gehabt haben. Da habe ich jetzt für Sie eine Frage: Woher kamen diese Zweidrittelmehrheiten eigentlich? Es muss ja einen Sachgrund gegeben haben, warum man sich das so hat einfallen lassen.

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Kathrin Schneider

Danke für die Frage, Herr Dorst. Ich habe sie mir auch gestellt – ehrlich. Wir haben alles durchsucht. Wir haben die Begründung durchsucht und wir haben gefragt. Es gibt darauf aber keine Antwort. Das ist ein Grund mehr, es auf das Maß zurückzuführen, das angemessen ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Noch einmal zur Förderung der freien Radios: Sie sind natürlich förderberechtigt. Die technische Ausstattung wird gefördert; die Verbreitungskosten werden gefördert. Es wird auch eine Aus- und Weiterbildung gefördert. In Abstimmung mit den freien Radios wird eine App zur gebündelten Programmverbreitung auf Smartphones und Tablets entwickelt und bereitgestellt. Es gibt also viele Dinge, die die Medienanstalt tatsächlich in diesem Zusammenhang tut. Über diese Förderung können wir aber nicht hinausgehen. Kurz und bündig: Ich denke, mit diesem Staatsvertrag wird dafür gesorgt, dass die MABB ihre Arbeit auch wirklich gut machen kann. – Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Es verbleiben zwei Abstimmungen. Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 8/2683, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg“, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei drei Enthaltungen mehrheitlich angenommen worden; das Gesetz wurde somit in der 2. Lesung verabschiedet. Ich komme zum Entschließungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2709, „Staatsvertrag mit Berlin zur mabb im Bereich der Fördermöglichkeiten für Freie Radios nachverhandeln“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist bei drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden. 2026 71 Damit beende ich Tagesordnungspunkt 8. Bevor wir mit Tagesordnungspunkt 9 beginnen, wird Frau Prof. Dr. Liedtke die Sitzungsleitung übernehmen. (Unruhe)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Ich eröffne Tagesordnungspunkt 9 und beende die Tuscheleien im Saal. – Das klappt. TOP 9: Gesetz zur Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens und weiterer Vorschriften bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuergesetz - BbgGrStG) Gesetzentwurf der BSW-Fraktion Drucksache 8/2645 (Neudruck) 1. Lesung Das Wort hat Herr Abgeordneter Hornauf. (Beifall BSW – Unruhe) Ich darf Sie ganz herzlich um Aufmerksamkeit bitten, auch wenn es vielleicht ein Thema ist, das nicht jeden gleichermaßen interessiert. Es ist aber ganz wichtig, besonders für die Kommunen. – Bitte schön.

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Sven Hornauf BSW

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wenn ich das mit der Jahresabschlussproblematik vergleiche – dazu habe ich beim letzten Mal geredet –, ist es heute brechend voll. Ich sage es einmal so: Das Thema scheint doch mehr zu interessieren. Wie Sie merken, holt uns das Thema ein, geradezu Jahr für Jahr. Jetzt ist der Kollege Noack nicht hier. Doch, da ist er. – Sie sind ja doch gekommen. Entschuldigung, ich habe Sie gar nicht übersehen (Heiterkeit – Zuruf von der AfD: Das ist ja auch schwer!) Ich fange einmal damit an, dass ich Ihre Rede quasi vorwegnehme. Ich glaube, ich weiß genau, was Sie sagen werden: Sie werden uns wieder empfehlen, noch ein Jahr zu warten. In einem Jahr sollen wir die Sache noch einmal bewerten; jetzt müssen wir das alles noch beobachten. Herr Kollege, ich mag Sie, aber ich glaube, Sie sind so etwas wie der Rudolf Scharping der SPD in Brandenburg. (Lachen des Abgeordneten Kai Berger [AfD] – Zurufe) Evolutionstechnisch wären Sie nie von den Bäumen heruntergekommen, weil Sie die Sachen so oft verschieben. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 72 Landtag Weil Probleme nicht weggehen, befassen wir uns heute damit – weil das Problem tatsächlich immer noch besteht: In vielen Städten gerade in Brandenburg brauchen Kommunen die Option, ihre Hebesätze für die Grundsteuer für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu differenzieren. An diesem Problem hat sich nichts geändert, und deswegen wollen wir es wieder angehen. Es ist ein zweites Problem dazugekommen; das haben wir in § 2 unseres Gesetzentwurfs berücksichtigt. Sie erinnern sich daran: Im letzten Jahr haben sich die Kollegen der CDU und auch der AfD an den Parlamentarischen Beratungsdienst gewandt, ihm Fragen zu den rechtlichen Möglichkeiten für die Absicherung unserer Kleingärtner vorlegt und damit auch dieses tolle Gutachten erwirkt. Darauf beziehen wir uns. Wir wollen mit einem zweiten Regelungsdetail unseres Gesetzentwurfs diesen überkommenen Nutzungsformen aus der Zeit vor dem 03.10.1990 auch in grundsteuerlicher Hinsicht zu Bestandsschutz verhelfen. Was hat sich im Vergleich zum letzten Jahr geändert? Geändert hat sich, dass viele Kommunen finanziell viel schlechter dran sind und deswegen vermutlich auch nicht in dem Maße von dem Gesetz Gebrauch machen könnten, wie sie das vielleicht wollten. Nur spricht dies nicht dagegen, ihnen überhaupt erst einmal diese Option zu geben. Wenn sie diese Option gesetzlich nicht haben, können sie sie auch nicht ausüben. Wir haben in den Medien ja bereits die Gründe, die unsere Kollegen dagegen angeführt haben, zur Kenntnis nehmen können – und ich muss Ihnen sagen: Unterm Strich spricht eigentlich nichts gegen dieses Gesetz, denn man kann, aber man muss es nicht anwenden. Was wird dagegen vorgebracht? Kollege Noacks Argument: Es entstehe ein Flickenteppich. – Natürlich gibt es einen Flickenteppich, bunter kann der gar nicht sein. Schon jetzt hat jede Kommune – fast jede Kommune – einen anderen Hebesatz. Das heißt, es wird lediglich dadurch bunter, dass die Kommune, die ohnehin schon einen anderen Hebesatz hat als die Nachbarkommune, dann zwei Hebesätze hat. Dann das Argument Bürokratie. – Hm, es ginge kein zusätzlicher Bescheid raus. Es bliebe bei genau derselben Anzahl von Bescheiden. Der einzige Unterschied wäre, dass es einen weiteren Faktor geben kann – und da selbst die ärmste Kommune Brandenburgs ihre Bescheide nicht mehr mit Meißel und Steinplatte erstellt, sondern mit Computern bearbeitet und per Post verschickt, wäre der Änderungsaufwand minimal. Das heißt, es gäbe auch nicht mehr Bürokratie. Auch das ist eine Ausrede. Dann kommen wir zum letzten Punkt – der wird ja immer so gerne genommen, das hatten wir auch heute wieder; mein Liebling unter den Gegenargumenten –: rechtliche Bedenken. Als Jurist finde ich das ja ganz toll. „Rechtliche Bedenken“ hört sich immer gut an. Dann denke ich immer – da das regemäßig kommt –: Vermutlich gibt es die Weihnachten unterm Baum, und Ostern liegen sie im Nest. Denn was sind denn die rechtlichen Bedenken? Da wird hier – mein absoluter Liebling – immer auf das Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verwiesen – das es gar nicht gibt. Gemeint ist wahrscheinlich eine einzelne Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das tatsächlich geurteilt hat: Es ist gleichheitswidrig, Wohnen und Nichtwohnen zu differenzieren. – Aber selbst in Nordrhein-Westfalen sind andere Gerichte dieser Linie nicht gefolgt, sondern haben sich dagegen gewandt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Düsseldorf und auch das Finanzgericht Köln. Nur: Auf all das kommt es nicht an, weil unser eigenes Finanzgericht, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, am 14.01.2026 über die Differenzierung, die das Land Berlin zwischen Wohnen und Nichtwohnen vorgenommen hat, wie folgt geurteilt hat – und das ist so schön formuliert, das lese ich Ihnen jetzt einfach mal vor. Das ist viel besser, als wenn ich mir selbst etwas ausdenke. Da heißt es: „Auf dem Gebiet des Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG darf abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer […] für Zeiträume ab dem 01.01.2025 zugrunde gelegt werden. […] Der Landesgesetzgeber ist nicht auf die Möglichkeit beschränkt, eine bundesgesetzliche Vollregelung durch eine eigene Vollregelung abzulösen, sondern kann sich auf punktuelle Abweichungen in ihm wichtig erscheinenden Fragen beschränken, was zur Folge hat, dass dann in einem Land teilweise Bundesrecht, teilweise Landesrecht gilt […]“ Jetzt kommt es: „Entgegen dem Verwaltungsgericht -VG- Gelsenkirchen (Urteile vom 04.12.2025 […]) ist der Senat nicht der Auffassung, dass in unzulässiger Weise ein reiner Fiskalzweck verfolgt wird, wenn der Regelungszweck einer Entlastung von Wohngrundstücken unter der Prämisse eines konstanten Steueraufkommens durch eine gesetzliche Regelung verfolgt wird, welche Nichtwohngrundstücke höher belastet. Im Übrigen verfolgt das Land Berlin auch den legitimen Zweck, Belastungsverschiebungen zu Lasten der Wohngrundstücke, welche sich im Vergleich zum alten Recht […] ergeben hätten, auszugleichen.“ Das ist so schön geschrieben, das kann man sich gar nicht selbst ausdenken. Also, um Herrn Kollegen von Ossowski zu zitieren: Richter sein macht Sinn. Deswegen berufen wir uns ausdrücklich auf diese rechtliche Zulassung im Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar dieses Jahres. Was bleibt also unterm Strich? Unser eigener Parlamentarischer Beratungsdienst – ein ausgezeichnetes Gutachten von Dr. Iwers – sagt, wir dürfen bei den Kleingärten die Anwendung des Bewertungsgesetzes dahin gehend abändern, dass wir unmissverständlich klarstellen, dass alle Kleingärten, die unter die Regelung des Einigungsvertrages fallen, auch weiterhin grundsteuerlich wie Kleingärten behandelt werden, und zwar selbst dann, wenn sie schuldrechtlich aus dem Bestandsschutz herausfallen. Davon machen wir mit § 2 Gebrauch. Paragraf 1 hat unser eigenes Finanzgericht mehr als genehmigt, sodass wir Sie vor diesem Hintergrund bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Tun Sie unseren Bürgern, unseren Menschen und unseren Kommunen etwas Gutes. Geben Sie ihnen die Option und schaffen Sie vor allem für die Kleingärtner ein Stückchen steuerliche Rechtssicherheit. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Noack. Bitte. (Beifall SPD)

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Andreas Noack SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hornauf, ich gehe davon aus, dass wir uns alle weiterentwickeln – da schließe ich mich mit ein –, aber Ihre Probleme mache ich noch lange nicht zu meinen. In Vorbereitung der heutigen Rede zur Differenzierung von Grundsteuerhebesätzen habe ich mir mal grundsätzlich Gedanken gemacht: Wir debattieren über Ihren Gesetzentwurf, welcher auf den ersten Blick – das haben wir ja auch eben wieder gehört – bei der Grundsteuer verspricht, es trete eine Entlastung ein. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass zentrale Grundprinzipien unseres Steuerrechts infrage gestellt werden. Ich möchte das vorweg gleich deutlich sagen – Sie wird es nicht wundern –: Dieser Gesetzentwurf ist weder zielführend noch steuergerecht, und deshalb ist er abzulehnen. Der Ausgangspunkt – und bei allen Diskussionen über Grundsteuer, Aufkommensneutralität usw. usf. muss man auf diese grundsätzliche Sache zurückkommen – ist allerdings das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018. Dieses Urteil hat unmissverständlich klargemacht, dass sich die Bewertung von Grundeigentum am Gleichheitsgrundsatz orientieren muss. Denn genau die jahrzehntelange Verletzung der Steuergerechtigkeit war ja der Grund für die umfassende Reform der Grundsteuer. Meine lieben Damen und Herren, genau dieses Ziel – nämlich mehr Gleichbehandlung und Transparenz – wurde mit der Neubewertung im Rahmen der Reform verfolgt; auch in Brandenburg. (Beifall SPD) Die Regel ist: Das gewerblich genutzte Grundstück bzw. Gebäude wird sachgerecht nach dem Sachwertverfahren bewertet, vermietete Wohnimmobilien hingegen nach dem Ertragswertverfahren. Diese Differenzierung ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer realitätsgerechten und verfassungskonformen Bewertung. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt dieses System nun infrage. Er öffnet die Tür für differenzierte Hebesätze und damit für eine schleichende Abkehr von diesem Gleichheitsgrundsatz. Oder anders gesagt: Was wir hier erleben würden, wäre eine Umverteilung der Steuerlasten durch die kalte Küche. Denn wenn Kommunen ohne klare, objektiv nachvollziehbare Kriterien unterschiedliche Hebesätze festlegen könnten – könnten! –, entstünde ja ein erhebliches Risiko. Steuerpflichtige könnten bevorteilt oder benachteiligt werden, und zwar nicht aufgrund sachlich nachvollziehbarer Unterschiede, sondern aufgrund politischer Entscheidungen vor Ort. Dies sollte bei einer Realsteuer aber vermieden werden, Herr Hornauf. Das wäre nämlich genau die Art von Ungleichbehandlung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich beenden wollte und beendet hat. (Beifall SPD) 2026 73 Es sei hier ausdrücklich erwähnt – und Sie wissen es –: Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg lehnt diese Differenzierung ab. Der Geschäftsführer Jens Graf weist völlig zu Recht auf die rechtlichen Unsicherheiten hin, und er verweist auch auf das Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen. Dort wurde festgestellt – und ich zitiere auch mal aus diesem Urteil –: Höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. – Das ist für mich nicht nur ein deutliches Warnsignal, sondern auch die Aufforderung, hier in Brandenburg das höchstrichterliche Urteil von 2018 konsequent umzusetzen. Auch auf Bundesebene ist die Richtung mittlerweile klargestellt. Das war im letzten Jahr zu dem Zeitpunkt nicht der Fall – das ist ja erwähnt worden –, denn der Bundesfinanzhof hat Ende 2025 das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer B bestätigt. Damit wird deutlich: Der mit der Reform eingeschlagene Weg ist rechtlich tragfähig und sollte nicht durch landespolitische Sonderwege unterlaufen werden. Meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich noch auf einen Aspekt der Kleingärten eingehen. Hier wird häufig argumentiert, es brauche zusätzliche Entlastung. Doch die Realität ist, dass Kleingärten bereits privilegiert sind. Der Grundstücksanteil wird deutlich niedriger – mit der deutlich niedrigeren Grundsteuer A – bewertet. Damit sind sie landwirtschaftlichen Flächen gleichgestellt und profitieren bereits heute von einer steuerlichen Begünstigung. Der Gesetzentwurf würde die Bewertung verzerren – und dies würde dem Grundsatz widersprechen, dass sich alle Steuerpflichtigen angemessen an den öffentlichen Lasten beteiligen müssen. Und noch ein weiterer Punkt ist entscheidend: Gebäude und Kleingartenanlagen, welche wirtschaftlich – insbesondere zu Wohnzwecken – nutzbar sind, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung auch entsprechend besteuert werden. Alles andere wäre natürlich wieder eine steuerliche Ungerechtigkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf unterläuft den Gleichheitsgrundsatz, schafft neue rechtliche Unsicherheiten, gefährdet darüber hinaus die Finanzbasis der Kommunen, schafft zusätzliche Bürokratie und öffnet die Tür für willkürliche Belastungsverschiebungen. Er steht damit im klaren Widerspruch zur Intention der Grundsteuerreform und zur Rechtsprechung unseres höchsten Gerichtes. Deshalb kann ich Sie nur auffordern:

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Ulrike Liedtke

Sie müssten bitte zum Ende kommen.

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Andreas Noack SPD

Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Janke spricht für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall AfD) 74 Landtag Falk Janke (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun hatte ich zwei Vorredner. Zum BSW muss ich sagen: Na toll! Im März 2025 hatten Sie die große Chance, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B zu ermöglichen. Wir erinnern uns: Aus Ihrer Fraktion kam ursprünglich die Initiative, dann waren Sie in einer Koalition gefangen – und weil diese Koalition es Ihnen nicht ermöglichte, haben wir als AfD das übernommen. (Andreas Noack [SPD]: Ach!) Die Ermöglichung eines differenzierten Hebesatzes war nämlich auch unser Anliegen und vernünftig, vielleicht sogar geboten – und sie ist weiterhin geboten. Erinnern wir uns doch mal weiter zurück: Fürstenwalde hatte seinen Bürgermeister per Beschluss aufgefordert, sich bei der Landesregierung für einen differenzierten Hebesatz einzusetzen. Frankfurt (Oder) – damals war noch René Wilke Bürgermeister – wurde seinerzeit nicht müde, die Ungerechtigkeit zwischen einer übergroßen Entlastung im Gewerbeimmobiliensegment und einer drastischen Mehrbelastung im Privatimmobiliensegment mit einer Differenzierung abmildern zu wollen. Auch die Stadtverordnetenversammlungen von Cottbus, Eisenhüttenstadt und Schwedt sträubten sich angesichts dieser Ungleichheiten meist, die Erhöhung der Grundsteuerbeträge für Wohnimmobilien in ihren Städten umzusetzen – die MOZ hat darüber berichtet, ich habe das jetzt zitiert; nicht, dass Sie denken, ich hätte mir das ausgedacht –, aber den Gemeindevertretern blieb keine andere Wahl; das kam ja nicht infrage. Deswegen war es richtig, dass die AfD sich der Sache angenommen hat. Liebes BSW, nur einer Ihrer damaligen Fraktionskollegen, namentlich Abgeordneter Sven Hornauf, stimmte für einen differenzierten Hebesatz. Reinhard Simon enthielt sich. Offensichtlich dämmerte ihm, dass die bedingungslose Koalitionsdisziplin nicht immer gut ist. Und dann sollten wir uns auch daran erinnern: Auch die CDU-Fraktion sah Beratungsbedarf und war einem differenzierten Hebesatz nicht ganz abgeneigt. Sie stimmte geschlossen einer Überweisung an die Ausschüsse zur weiteren Beratung des Gesetzentwurfes der AfD zu und brachte einen eigenen Entschließungsantrag zur späteren Evaluierung der Umsetzung und Auswirkung der neuen Grundsteuern ein. Schlussendlich waren es die Genossen der Sozialdemokraten hier im Landtag, die diese Gesetzesinitiative zu Fall brachten. Abgeordneter Noack verwies zur Begründung darauf, dass die Finanzämter einen riesigen Aufwand mit den Millionen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden hätten, und weiter meinte er, dass die Einführung differenzierter Hebesätze zu noch mehr Verunsicherung führen würde. Ich bezeichne das – sorry – als Quatsch. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Schließlich hatten die Finanzämter mit den Hebesätzen der Gemeinden überhaupt nichts zu tun, und die differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B waren vielen Gemeinden des Landes eine Herzensangelegenheit. Übrigens: Der kommunale Verwaltungsaufwand – Herr Hornauf hat es ausgeführt – wäre nicht allzu groß gewesen, denn man muss in den Systemen sicherlich nur einen Haken mehr setzen: Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie. Diese Bewertung muss die Kämmerei oder welche Abteilung das auch immer macht tatsächlich vornehmen, dann ergänzt man noch ein neues Kriterium, einen neuen Hebesatz, und dann ist die Sache erledigt. Den Rest macht man per Knopfdruck. – Na ja, Brandenburgs Sozialdemokraten halt. Ergebnis im Umstellungsjahr 2025 nach der Grundsteuerreform: Von den über eine Million Grundstücksbesitzern in Brandenburg zahlen mittlerweile sehr viele – sehr, sehr viele – für ihre Wohnimmobilien höhere Beträge als in den Jahren zuvor, obwohl das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B im Land Brandenburg im Vergleich zum Jahr 2024 nicht gestiegen sein soll – eben wegen eines einheitlichen Hebesatzes, der Wohnimmobilien verteuerte und Gewerbeimmobilien verbilligte. Was für eine Ungerechtigkeit, die sich unsere Bürger gefallen lassen sollen! Danke, Genossen, wir werden es unseren Brandenburgern wiederholt mitteilen. Jetzt werde ich noch einen Schwenk von meiner Rede zu Ihnen machen, Herr Noack, weil Sie zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ausgeführt haben. Das steht ja in der Zeitung in NRW – ich habe mir das auch angeguckt –, und dort wird auf die Tarifnormen abgestellt und darauf, dass man die Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer in zwei Richtungen betrachten muss. Da geht es erstens um die horizontale Richtung, also um die steuerliche Lastengleichheit. Das hat sich mit den Bemessungsgrundlagen und den neuen Bewertungen erledigt. Zweitens muss man die vertikale Richtung, also die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, betrachten. Sie gehört nicht unbedingt in die Grundsteuer, sondern am Ende in die Gewerbesteuer – wenn man auf die Leistungsfähigkeit der Gewerbeimmobilien abzielen will. Das kann man nicht mit der Grundsteuer machen. Deswegen sind Ihre Ausführungen an dieser Stelle falsch – zumindest sehe ich das so –, und das Gericht hat ganz klar – ganz klar! – gesagt: Es ist ungerecht, höhere Steuersätze zu nehmen. Es hat aber auch ergänzt: weil es sich um deutlich – deutlich! – höhere Steuersätze handelte. Ich habe einmal geguckt, welche Bürgermeister in den vier betroffenen Städten regierten. Es waren SPD-Bürgermeister, und wir wissen, wie SPD-Bürgermeister manchmal – Tatsache – die Finanzen korrigieren wollen. Und dann nimmt man von Gewerbetreibenden durchaus mal – die im Ruhrgebiet betroffenen Städte Bochum, Gelsenkirchen und Dortmund haben sehr viel Industrie bei sich, und da wollte man einmal richtig zulangen – deutlich höhere Steuersätze. Das hat das Gericht als Ungleichheit erkannt, und das ist auch nachvollziehbar. Und da bin ich sogar bei Ihnen, aber darauf haben Sie nicht abgezielt.

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Ulrike Liedtke

Bitte zum Ende kommen. Falk Janke (AfD):* Ich muss zum Ende kommen?

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Ulrike Liedtke

Ja. Falk Janke (AfD):* Das ist hier immer ein Wahnsinn mit der Zeit. Ok, dann komme ich zum Ende. – Letzter Satz: Liebe CDU-Fraktion, Sie hätten jetzt die Chance, einmal Courage zu beweisen. Immerhin sah die gesamte Fraktion noch vor einem Jahr die Notwendigkeit zu einer vertieften Beratung. Ich möchte Sie bitten: Geben Sie sich einen Ruck, es geht nach der 1. Lesung um eine Beratung in den Ausschüssen, nicht um die Verabschiedung des Gesetzes. Wir könnten das heute an die Ausschüsse überweisen. Ich bitte Sie wirklich um diese Courage, ansonsten müssen wir den Bürgern von Brandenburg da noch andere Sachen erzählen. – Danke. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Das Wort erhält als nächster Redner Herr Abgeordneter Genilke für die CDU-Fraktion.

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Kollege Noack mit Herrn Scharping irgendetwas gemein hat. (Andreas Noack [SPD]: Also Fahrradfahren ist es nicht!) – Ich wollte gerade sagen: Beim Fahrradfahren wird es, glaube ich, schon schwierig. Da hatte er eine andere Statur. Nichtsdestotrotz war er ja jahrelang Vorsitzender des Bundes der Radfahrer, und da sind wir auch nicht ganz so unerfolgreich auf internationaler Ebene – muss man ja auch einmal sagen. Vielleicht kann man da ja einmal einen Bogen zu Herrn Noack und seiner Tätigkeit hier schlagen. (Im Saal fällt eine Flasche um.) – Hier klappern schon die Flaschen, so weit ist es noch nicht. – Zum vorliegenden Gesetzentwurf der BSW-Fraktion: Ich denke, er ist auf den ersten Blick ein pragmatischer Vorschlag; keine Frage. Bei genauem Hinsehen stellt es sich aber als nicht ganz so einfach heraus, denn er ist – das wurde schon von den Vorrednern gesagt – zumindest rechtlich riskant und politisch natürlich widersprüchlich – dazu komme ich noch – und, wie ich Presseverlautbarungen entnehme, für die Kommunen brandgefährlich. Genau davor haben wir als CDU-Fraktion vor einem Jahr schon gewarnt, und ich habe damals – wie ich meine – völlig zu Recht gesagt: Eine tiefgreifende gesetzliche Änderung in laufender Umsetzung bringt eben kein Mehr an Gerechtigkeit, sondern erst einmal ein Mehr an Verunsicherung. – Die Kommunen brauchen Rechts- und Planungssicherheit und keine neuen Unsicherheitsfaktoren, die im Zweifel zu fehleranfälligen Verfahren führen. Genau deshalb haben wir als CDU-Fraktion damals keinen hektischen Schnellschuss gefordert, sondern eine umfassende Evaluierung mit dann belastbaren Daten zu den Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen, auf kommunale Haushalte, Finanzausgleiche und Investitionsfähigkeit. Apropos Finanzausgleich: In einem Artikel der Zeitung MOZ – mir liegt der Auszug vor – geht es um die Grundsteuer B in Cottbus. Bei denjenigen, die zu diesem Zeitpunkt jegliche Änderungen ablehnen, herrscht die tiefe Sorge, dass das dann zu einer Benachteiligung beim Finanzausgleich führt. Wir haben nämlich den Fakt, dass wir mit den Durchschnittshebesätzen am Ende auch regeln, was im Finanzausgleich bei den Kommunen ankommt. Und ob wir damit für die Kommunen letztendlich die Auskömmlichkeit der Finanzen absichern können, ist überhaupt 2026 75 noch nicht klar. Dazu braucht es einmal Beispielrechnungen, damit wir wissen: Wie viel haben wir denn tatsächlich an Grundsteuer eingenommen? Wenn ich jetzt Kenntnis darüber erlange, dass in Königs Wusterhausen erst 43 % der Grundsteuerbescheide erlassen wurden – das liegt übrigens nicht an der Stadt, sondern daran, dass die vom Finanzamt übermittelten Daten offensichtlich nicht up to date sind und überarbeitet werden müssen –, wird klar, dass wir sozusagen mitten im Galopp sind. Alles, was wir jetzt tun, ist im Grunde ein Griff in die Zaubertruhe. Das dürfen wir uns an der Stelle auch nicht antun, denn wir sind Gesetzgeber und haben eine Verantwortung, und die Hebesätze, sprich die Grundsteuern und Gewerbesteuern, sind die wesentliche Einnahmequelle unserer Kommunen; auf die sind sie angewiesen. Und dass die Steuern im Gesamtaufkommen nicht gestiegen sind – das hat Herr Janke gerade noch einmal festgestellt –, sollte uns auch ein Stück weit stolz machen. Es gibt hier eben nicht – wie von manch einem vorausgesagt – den Griff in die Kasse der Bürger bzw. man nutzt nicht die Gelegenheit aus, begradigt gleich mit und sagt: Okay, dann nehmen wir noch ein bisschen mehr raus, wenn wir schon einmal dabei sind; das wird dann schon klappen. – Ich finde, das ist auch ein großes Gut unserer Kommunen. Der Gesetzentwurf der BSW-Fraktion tut eben so und stellt das Handeln – bevor wir irgendetwas auswerten – schon einmal an die erste Stelle. Ich glaube, wir sollten Handeln, wenn die Zeit gekommen ist, und ich habe gerade erläutert, wann das aus unserer Sicht der Fall ist. Zur Rechtsprechung in Gelsenkirchen: Es gibt durchaus unterschiedliche Meinungen – das überrascht uns nicht –, aber irgendwann muss man auch zu einem Ergebnis kommen, bei dem wir sagen: Wir können rechtssicher handeln. – Es kann durchaus sein – Herr Hornauf hat es ja dargelegt –, dass wir am Ende zu diesem Ergebnis kommen. Ihr damaliger Gesetzentwurf – das hat Herr Janke gerade erklärt – wurde in der BSW-Fraktion offensichtlich nicht für mehrheitsfähig befunden, Sie durften ihn gar nicht einbringen. Und ich erinnere daran, sich die Protokolle der damaligen Diskussion noch einmal anzuschauen. Da waren Sie noch völlig anderer Meinung. Ich glaube, wir haben hier keinen Spielraum für Experimente, sondern offensichtlich handelt es ich hier um Symbolik, die zeigen soll, dass wir solche Dinge einfach mit einem Federstrich behandeln und zu belastbaren Zahlen kommen können. Ich glaube, so wird es am Ende nicht sein. Ich glaube, es kommt zu früh. Es ist ja nicht falsch, darüber nachzudenken, aber es kommt zu früh. Es belastet ganz offensichtlich die Kommunen, es schafft Unsicherheit, und in dieser Gemengelage sollten wir von irgendwelchen Diskussionen heute Abstand nehmen und nicht mitten in der Umsetzungsphase schon über andere Modelle reden. Dafür wird die Zeit kommen, und dann werden wir uns hier im Landtag auch damit beschäftigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Janke hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD) 76 Landtag Falk Janke (AfD):* Muss ich noch einmal begrüßen? – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin hier noch nicht ganz so geübt; ist halb so wild. Ich begrüße Sie gerne noch einmal. (Heiterkeit AfD) Herr Genilke, es ist falsch: Nicht alle Vorredner haben die Rechtmäßigkeit infrage gestellt, zwei haben sie gar nicht in Abrede gestellt. Herr Noack war der einzige. Das haben wir, glaube ich, schlüssig widerlegt, zumindest konnten wir einiges ausräumen. Was wir als AfD-Fraktion heute beantragen, ist: Lassen Sie uns doch darüber reden, lassen Sie uns dazu eine Anhörung im Ausschuss machen. Die Gemeinden wollen es, und die Option, die die Gemeinden in die Hand bekommen, sorgt für keinerlei Verwirrung – keinerlei. Es ist einfach eine Option per Gesetz, die mit einer klaren Aufklärung, mit einer Handreichung begleitet werden kann, mit der man sagt: Passt auf, das und das. Leute, aufgrund des horizontalen Ausgleichs dürft ihr es nicht übertreiben; ihr müsst bei 10 %, 15 % Abstandsgebot bleiben. – All das kann man regeln. Darüber muss man reden, aber wenn wir nicht darüber reden und es jetzt wieder wegwischen – sorry: Das Bedürfnis der Kommunen nach einem differenzierten Hebesatz bleibt, und der ist möglich und anwendbar – ohne Wenn und Aber. Wir müssen bloß bestimmte Regeln einführen, dann ist alles gut. Herr Genilke, deswegen war Ihr Beitrag gerade nicht so zielführend. Sie haben sogar vieles zerredet und Felder aufgemacht, die überhaupt nicht notwendig sind. Eine einfache, simple Option mit einer ordentlichen Begleitung ins Gesetz – dann ist alles okay. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Der Abgeordnete Genilke möchte gern auf die Kurzintervention reagieren. Bitte sehr.

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Rainer Genilke CDU

Sehr geehrter Kollege Janke, wir sind nicht dafür da, einfach mal Optionen rauszupoltern, sondern wir sind dafür da, hier als Gesetzgeber zu handeln und Dinge zu beschließen, die am Ende vor Gerichten standhalten. (Lars Hünich [AfD]: Das haben wir ja beim Fraktionsgesetz gesehen!) Das ist der Anspruch, den wir an unsere gesetzgebenden Gremien haben. Und insofern, glaube ich, sind Sie auf dem Holzweg. Ich habe im Vorfeld der Debatte heute mit Herrn Graf gesprochen. Der Städte- und Gemeindebund lehnt das zum derzeitigen Zeitpunkt schlichtweg ab, und die Gründe dafür, dass er das ablehnt, sind genau die, die ich Ihnen gerade mitgeteilt habe. Sie sagen, Sie seien bei den Kommunen, aber das ist schlichtweg nicht der Fall, und ich habe Ihnen am Beispiel Cottbus auch erklärt, warum das genau so ist. Insofern, glaube ich, sollten wir in der Frage der Hebesätze nicht über die kommunale Finanzgestaltung unserer Städte und Gemeinden, also über den Kopf derer hinweg entscheiden, die im Städte- und Gemeindebund organisiert sind und für uns alle Verantwortung tragen. Insofern ist das hier nichts, was wir leichtfertig wegwischen, sondern wir haben gesagt, wir müssen hier grundhaft evaluieren und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem uns alle Daten rechtssicher vorliegen und wir uns ein Bild machen und vor allen Dingen Handlungen daraus ableiten können, die am Ende vor Gericht standhalten. (Vereinzelt Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Keller. Bitte sehr.

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Daniel Keller

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in der Debatte zum Vorschlag des BSW jetzt allen Kollegen gelauscht. Ich glaube, unstrittig ist, dass es hier um die Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 geht, und ich glaube, unstrittig ist auch, dass das Verfahren mit den damaligen Einheitswerten überholungsbedürftig war. Dass sich der Bund darangemacht hat, ist auch unstrittig. Unstrittig ist, dass wir uns als Land entschieden haben, das Bundesmodell anzuwenden. Ich glaube, unstrittig ist auch – zumindest habe ich es heute in der Diskussion noch nicht gehört –, dass das mit dem Ziel der Aufkommensneutralität durchgeführt werden soll. Zum jetzigen Stand, mit den Daten, die wir vom Statistischen Bundesamt haben, können wir zumindest annehmen und auch sagen, dass das so erfolgt ist. Auch das ist erst einmal eine positive Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger, denn es gab schon die Angst, dass diese Reform am Ende insgesamt zu einer größeren Ausgabenlast führt. Zur Wahrheit gehört aber auch – und das ist ja das, was hier von Herrn Abgeordneten Hornauf angesprochen wurde –, dass es im Einzelfall natürlich durchaus zu Unterschieden und auch zu Unwuchten kommen kann. Klar ist, dass wir ein Verfahren haben; deswegen würde ich am Anfang noch einmal das Thema Kleingärten aufgreifen. Wir haben jetzt die Möglichkeit der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und neuerdings auch der Grundsteuer C. Zum Thema Kleingärten kann ich gleich am Anfang sagen, dass sie bei uns in den meisten Fällen zu den Agrar- und Forstflächen gezählt werden, dementsprechend der Grundsteuer A unterliegen und daher an der Stelle eine Begünstigung erfahren. Das muss man hier sagen. Hierzu gab es auch eine Handreichung, in der das klargestellt wird, um den Bürgern vielleicht auch ein Stück weit die Sorgen zu nehmen. Kommen wir zur Grundsteuer B – ich habe hier eine Rede vor mir liegen, will es für die, die sich nicht jeden Tag mit der Grundsteuer befassen, aber noch einmal kurz zusammenzufassen –: Am Ende haben wir eine Grundsteuer, die aus einem Grundsteuerwert mal einer Steuermesszahl mal einem Hebesatz berechnet wird – und über die Ausgestaltung dieses Hebesatzes reden wir. Aber schon bei der Steuermesszahl gibt es eine gewisse Gewichtung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Das muss man sagen, weil ab und zu der Eindruck erweckt wird, es gäbe diese Differenzierung nicht schon vorweg – es gibt sie. Jetzt geht es also um die Frage, ob wir die Möglichkeit einräumen, dass die Kommunen selbst entscheiden, welchen Hebesatz sie wählen, ob sie in Bezug auf den Hebesatz also innerhalb ihres Gebiets unterscheiden können – das ist die Grundfrage. Vielleicht vorab – Herr Genilke hat es gerade gesagt –: Diese Frage hat sich auch der Städte- und Gemeindebund gestellt. Brauchen seine Mitglieder eine zusätzliche Regelung, die es ihnen erlaubt, innerhalb ihres Gebiets unterschiedliche Hebesätze anzuwenden? Die mehrheitliche Meinung und am Ende die Meinung des Städte- und Gemeindebunds lautet: Nein. – Das muss man sagen. Und dementsprechend glaube ich, es ist ein bisschen misslich, wenn man hier vorne steht und sagt, das sei der große Wunsch der Städte und Gemeinden. Sie werden vom Städte- und Gemeindebund vertreten, und der hat sich dazu geäußert. Der zweite Punkt – und auch da schaue ich zu Herrn Hornauf –: Ich habe hier viele Punkte stehen, wo man mir, ähnlich wie Sie es eigentlich sehr gut hergeleitet haben, sagt, ob es jetzt rechtskonform ist, ob es Schwierigkeiten gibt, ob es Ungleichheiten gibt, und verschiedene Begründungen dafür nennt; das haben Sie selbst hergeleitet. Ich kann Ihnen sagen, dass wir in verschiedenen Punkten unterschiedlicher Meinung sind. Am Ende ist die spannende Frage gar nicht, ob das Gesetz so Bestand hätte, sondern am Ende ist die Frage doch, was die einzelnen Gemeinden machen würden. Gehen wir davon aus, Ihr Gesetz fände Anwendung und jede Gemeinde hätte die Möglichkeit, in ihrem Gemeindegebiet unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Dann könnte sie diese unterschiedlichen Hebesätze nicht irgendwie willkürlich anwenden, sondern sie müsste sie gut begründen, und natürlich gäbe es in jedem Einzelfall die Möglichkeit, dass das zu einer Klage führt. Dann würde diese Regelung zu einem Flickenteppich führen, weil es jede Gemeinde in ihrem Gebiet unterschiedlich regeln könnte, und zwar nicht nur in der Variante mit zwei, sondern vielleicht auch mit drei oder vier unterschiedlichen Hebesätzen. Dann hätten wir viele Verfahren, wo man am Ende feststellen müsste, ob die Städte und Gemeinden im Rahmen des Spielraums, den Ihr Gesetz ihnen eröffnen würde, rechtssicher gehandelt haben. Und ich kann Ihnen sagen, das ist unter anderem auch ein Punkt, weshalb der Städte- und Gemeindebund sagt: Diese Notwendigkeit sehen wir nicht. Auch ich sage es noch einmal: Es gibt schon jetzt die Möglichkeit, über das Sachwertverfahren, über das Ertragswertverfahren – je nachdem, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt – und über die Steuermesszahlen eine gewisse Differenzierung vorzunehmen. Jede Gemeinde hat – sicherlich innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen – die Möglichkeit, die Höhe ihres eigenen Hebesatzes über die Gemeinde in Gänze hinweg selbst zu bestimmen, und ich halte das auch abschließend für den richtigen Weg. Dementsprechend kann ich hier nur empfehlen, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Der Abgeordnete Hornauf hat noch einmal die Möglichkeit, zu sprechen. Er hat noch knapp drei Minuten. Bitte sehr. (Beifall BSW) 2026 77

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Sven Hornauf BSW

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich mache es kurz. Zum Kollegen Genilke: Das ist ja gerade der Punkt; wir reden von einer Option. „Option“ bedeutet sprachlich „Wahlmöglichkeit“. Nicht wir bestimmen, ob eine Kommune davon Gebrauch macht, sondern die Kommune bestimmt es selbst. Also lassen wir doch zu, dass Cottbus es nicht tut, und wenn Frankfurt, Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde, Schwedt und wer auch immer es möchten, sollen sie es tun! Wenn sie eine Minderheit sind, wie der Minister sagt, dann ist es so, aber sie könnten es tun. Ob sie eine Mehrheit oder eine Minderheit sind, spielt dann keine Rolle, weil es die souveräne Entscheidung jeder Kommune ist, ob sie von dieser Option Gebrauch macht oder nicht. Deswegen, Kollege Genilke, spricht doch alles dafür, diesen Gesetzentwurf, genau wie Sie es wollten, an den Ausschuss zu überweisen, damit die Fragen, die Sie bisher nicht beantwortet bekommen haben, thematisiert werden können. Nur, das können wir nicht, wenn wir das Ding wieder beerdigen und es wieder – um mit Herrn Noack zu sprechen – ein Jahr liegen lassen. Damit sind wir schon bei Herrn Noack: Warum hat das Bundesverfassungsgericht das Ganze denn damals kassiert? Weil die Einheitssätze 40 Jahre alt waren und unterschiedliche Bezugsgrößen hatten. Es war so evident ungerecht, dass es nicht anders zu halten war. Das hat aber mit dem Thema, das wir haben, überhaupt nichts zu tun. In einem Punkt haben Sie völlig recht: Natürlich ist es eine Ungleichbehandlung, wenn wir verlangen bzw. die Option einräumen, dass es unterschiedliche Hebesätze gibt. Das steckt doch schon in dem Wort: „Unterschiedlich“ bedeutet „ungleich“. Nur, und das ist der Punkt: Auf was berufen wir uns denn als Verwaltung im Land Brandenburg, auf welche Rechtsprechung? Auf die aus Gelsenkirchen, die der Skatbank oder die unseres Finanzgerichts für unsere Verwaltung? Und unser Finanzgericht hat zu der Frage der Ungleichbehandlung Folgendes gesagt: „Eine gerechtfertigte Senkung des Steuertarifs bei einer Gruppe von Steuergegenständen kann […] durch eine Erhöhung des Tarifs bei den anderen Gruppen von Steuergegenständen aufgefangen werden. Die beiden Maßnahmen – Senkung auf der einen Seite und Erhöhung auf der anderen Seite – können daher nicht ohne weiteres getrennt betrachtet und im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG beurteilt werden. Andernfalls wäre es dem Gesetzgeber nicht möglich, Steuerbegünstigungen einzuführen, ohne zugleich auf Steueraufkommen zu verzichten.“ Weiter heißt es in Randnummer 66 – wichtig! –: „Da es sich bei dem Wohnen um ein verfassungsrechtlich geschütztes existentielles Grundbedürfnis des Menschen handelt, haben die vom Landesgesetzgeber verfolgten Zwecke ein hohes Gewicht. Das Ausmaß der Ungleichbehandlung übersteigt nicht ein angemessenes Maß. […] Angesichts der hohen Bedeutung des verfolgten Gemeinwohlinteresses erscheint dies auch im Hinblick auf die im Einzelfall zu erwartende Steuerbelastung vertretbar.“ 78 Landtag Das heißt: Es geht, zumindest in Brandenburg. Vielleicht nicht in Gelsenkirchen, aber das können Sie den Kollegen dort erzählen. – Danke. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Torsten Arndt und Kai Berger [AfD])

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Debatte angekommen und können abstimmen. Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes „Gesetz zur Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens und weiterer Vorschriften bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuergesetz – BbgGrStG)“, Drucksache 8/2645, Neudruck, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Das heißt, dass wir jetzt über den Gesetzentwurf – ich wiederhole den Titel nicht – auf Drucksache 8/2645, Neudruck, abstimmen können. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung – bei Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2606 1. Lesung Dazu liegt auf Drucksache 8/2706 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Das Wort geht zunächst an Minister Wilke für die Landesregierung. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich beginne mit einem klaren Satz: Dieses Gesetz und die Landärztequote lösen unser Problem in diesem Land nicht – zumindest zunächst nicht. Dennoch ist es sehr sinnvoll, zu tun, was wir hier heute tun, denn darauf zu verzichten, wäre – vor allem perspektivisch – ebenfalls falsch. Worüber reden wir? Wir haben in Brandenburg im Vergleich der Bundesländer aktuell noch eine vergleichsweise gute Situation. Brandenburg lag bei der letzten Messung der Hausarztdichte – also Einwohner je Hausarzt – 2025 nur 0,15 % unter dem Bundesschnitt. Wir liegen bei 1 624, während Mecklenburg-Vorpommern leider das Schlusslicht bildet, aber zum Beispiel auch Bayern hinter uns liegt, Berlin hinter uns liegt. Einige Bundesländer wie Bremen liegen knapp vor uns; Baden-Württemberg hat aktuell den besten Versorgungswert. – Das ist die aktuelle Lage. Zugleich haben wir 21 Gebiete, in denen eine Unterversorgung droht – und das ist eine gravierende Zahl, der wir Rechnung tragen müssen. Ich glaube, wir alle, die wir im Land unterwegs sind, spüren, dass es in genau diesen Gebieten, wo die Unterversorgung schon voranschreitet, wo der Ärztemangel auch spürbar ist, ein riesiges Thema für die Menschen ist, ein riesiges Thema für das Lebensgefühl und auch für die Sicherheit der Menschen im Sinne von: Bekomme ich die notwendige Behandlung, die ich brauche, in den Fällen, in denen ich sie dringend brauche? Die Gesetzesinitiative – das Gesetz, das Ihnen hier vorliegt – wird im Wesentlichen zwei Dinge in diesem Themenfeld ermöglichen, die momentan so noch nicht vorgesehen sind. An der MUL-CT wird es durch die Einführung des Studiengangs – und an der Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim Wissenschaftsministerium für die hervorragende Zusammenarbeit und das Voranbringen dieses hervorragenden und wichtigen Projektes bedanken – die Möglichkeit für diese Quote geben. Die Quote wird so funktionieren, dass Menschen, die diese Möglichkeit ansonsten nicht hätten, weil sie kein Abitur mit 1,0 gemacht haben, über ein Auswahlverfahren – das man erst einmal bestehen muss – die Möglichkeit bekommen, ein solches Studium aufzunehmen. Aber ich glaube, auch das ist eine Wahrheit, die man aussprechen kann: Es wird in diesem Land sehr gute Ärztinnen und Ärzte geben, auch wenn sie kein Abitur mit 1,0 gemacht haben. (Beifall SPD und CDU) Wenn man diese Ausbildung abgeschlossen hat, wenn man erfolgreich durch all die Jahre und Stufen gegangen ist, hat man nachgewiesen, dass man eine gute Ärztin, ein guter Arzt ist. Gleichwohl, wenn wir uns die Zahlen anschauen – der Studiengang startet gerade erst –, sehen wir: Beim ersten Durchgang werden es drei Personen sein; dann werden es sieben Personen sein. Es wird dann über die Jahre aufwachsen. Irgendwann werden es 20 Personen sein – doch es dauert Jahre, bis sie abgeschlossen haben werden. Deswegen will ich jetzt hier nicht so tun, als bräuchten wir nur dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und hätten im nächsten Jahr kein Hausärzteproblem mehr in diesem Land. Aber Fakt ist auch: Wenn wir es jetzt nicht angehen, wird man in einigen Jahren die Frage stellen: Wäre es nicht gut gewesen, diese 20, 30, irgendwann 40 Personen zu haben? – Die Lage wird ja nicht besser, sondern schwieriger. Insofern ist das eine Maßnahme für die Zukunft. Aber sie nicht voranzutreiben wäre absolut fahrlässig und nicht sachgerecht. In dieser Differenziertheit müssen wir das, glaube ich, auch betrachten. Der zweite wichtige Punkt sind die MVZ, deren Gründung für die Kommunen hiermit leichter ermöglicht wird: Poliklinik-Modelle; Möglichkeiten, den Kommunen Handlungsoptionen zu geben, solche Strukturen rechtssicher aufzubauen; das Ermöglichen selbstschuldnerischer Bürgschaften, damit sie hier Wege gehen können, die für die Zukunft notwendig sind – trotz der Ambivalenz, denn wir alle wissen eigentlich, dass das keine kommunale Aufgabe ist. Aber Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen sich der Aufgabe stellen. Sie sagen, es ist ein drängendes Problem für die Menschen in ihren Städten, in den Gemeinden, und sie wollen dort Lösungen erarbeiten. Das ist eine Lösung, die sie nutzen wollen. Insofern wird das von der kommunalen Familie begrüßt, und es wird zugleich darum gebeten, dass das keine Aufgabenverlagerung ist. Ich glaube, auch da ist diese Differenziertheit gut. Worüber reden wir im Weiteren? Das ist nicht das Einzige, was passieren kann, nicht das Einzige, was passieren darf, und es passiert auch noch einiges mehr. Ich verweise hier darauf, dass die Kassenärztliche Vereinigung in der Zuständigkeit eigentlich ganz vorne steht. Gleichwohl kann und wird sich das Land hier nicht herausziehen; das ist bei der Thematik natürlich nicht unsere Haltung. Die Stipendien laufen hervorragend. Wir haben aktuell 213 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Damit zahlen wir auch auf die Versorgungssicherheit in unserem Land ein. Man hat irgendwann einmal damit angefangen; da waren die Zahlen noch niedrig. Jetzt sind es derart viele. Wir haben eine hohe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern: Es sind 355 Bewerbungen für die Landärztestipendien eingegangen. Da sieht man, das hat eine hohe Attraktivität. Es ist mittlerweile eine Reihe von mobilen Angeboten im Aufbau, es sind telemedizinische Angebote im Aufbau, und es gibt die Förderung der KV für Praxisübernahmen und Praxisneugründungen gerade in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten. Teilweise stehen da 55 000 Euro als mögliche Fördersumme im Raum, die man nutzen kann. Es gibt viele Beratungsangebote und vieles mehr, um in Sachen Ärzteversorgung voranzukommen. Was will ich unter dem Strich sagen? Dieses Gesetz auf den Weg zu bringen ist richtig und gut, nicht weil es das Problem morgen oder übermorgen löst, sondern weil es fahrlässig wäre, es in der Zukunft nicht weiter mit diesem Gesetz angehen zu können und die Lage nicht kontinuierlich mit diesen und anderen Maßnahmen zu verbessern; denn das ist dringend notwendig. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr gerne.

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Ulrike Liedtke

Herr von Ossowski, bitte.

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André von Ossowski fraktionslos

Herr Minister, danke, dass Sie die Frage zulassen. – Gleich vorneweg: Dieser Gesetzentwurf findet selbstverständlich meine Zustimmung; denn er ist enorm wichtig. Für mich wäre es wichtig, zu wissen – Sie haben ein Superministerium übernommen; so wird es jetzt jedenfalls in der Zeitung beschrieben –, ob Sie sich in der Kontinuität der Gesundheitspolitik der bisherigen 2026 79 Regierung und der bisherigen Ministerin sehen. Ein einfaches Ja würde mir reichen, auch wenn Sie gerne mehr sagen würden. (Heiterkeit SPD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Ja, auch – aber nicht nur. (Heiterkeit und Beifall SPD) Frau Präsidentin, ich wäre dann fertig und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss und die Befassung mit diesem Gesetzentwurf. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen spricht für die Fraktion der AfD. Bitte. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Neue Hausärzte braucht das Land. Wir haben in Brandenburg über 300 unbesetzte Hausarztsitze. Dass die Lage nicht noch schlimmer ist, liegt nur an dem außergewöhnlichen Engagement unserer niedergelassenen Ärzte. Jeder siebte bis achte Hausarzt, der praktiziert, ist im Rentenalter. Die KV hat mir geantwortet, der älteste praktizierende Hausarzt ist 88 Jahre alt. Also herzlichen Dank an die Kollegen für dieses außergewöhnliche Engagement! Aber klar ist, wir müssen den Ärztemangel angehen, und dafür kämpft die AfD seit Jahren. Jetzt will die Landesregierung eine Landärztequote an der Medizinischen Universität Lausitz in Cottbus einführen. Und ja, das ist richtig so. Das haben wir von der AfD auch immer wieder gefordert. Wer sich verpflichtet, nach dem Abschluss seines Studiums, nach dem Abschluss seiner Ausbildung für mindestens zehn Jahre in einer Region mit Ärztemangel tätig zu werden, der soll einen Medizinstudienplatz erhalten. Aber ich frage die Landesregierung: Warum denn nur Hausärzte? Wir haben auch einen großen Mangel an Kinderärzten. In anderen Bundesländern, wie in Rheinland-Pfalz, gibt es auch eine Landkinderarztquote. Das hätten wir auch gebrauchen können. Auch an einigen anderen Sachen stoße ich mich bei diesem Gesetzentwurf. Offensichtlich ist dieser rot-schwarzen Landesregierung die freie Ärzteschaft ein Dorn im Auge. Angeblich wollen die jungen Kollegen lieber angestellt sein, in Teilzeit arbeiten, aber der wahre Grund ist: Immer weniger lassen sich nieder, weil sie vom Bürokratiemonstrum erdrückt werden, für das rot-schwarze 80 Landtag Regierungen verantwortlich sind. Über 60 Arbeitstage pro Jahr verbringt ein niedergelassener Arzt mit Papierkram. Da müssen wir ran! Der Arztberuf ist frei und muss es bleiben. Studien zeigen, Patienten sind beim niedergelassenen Arzt gut aufgehoben. Er lässt nicht um 17 Uhr den Griffel fallen, er macht in seiner Praxis auch mal weiter, wenn er Urlaub hat. Es ist ein Irrglaube, dass MVZ oder Polikliniken ein Ausweg aus dem Ärztemangel sind. Wir haben es in Rheinsberg gesehen: Da hat ein angestellter Gynäkologe gekündigt. Was war die Folge? Hochschwangere mussten auf Wittstock ausweichen. Meine Damen und Herren, die Landärztequote an der Medizinischen Universität Lausitz in Cottbus löst aber das Problem nicht. Wir müssen Brandenburg auch attraktiver machen, damit sich junge Menschen bei uns niederlassen, damit junge Ärzte mit ihren Familien kommen. Dazu brauchen wir ein gutes Bildungswesen, gute Schulausbildungen. Wir brauchen eine gute Infrastruktur, wir brauchen schnelles Internet, und wir brauchen natürlich bezahlbaren Wohnraum. So machen wir Brandenburg für junge Menschen attraktiv.

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Ende kommen.

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Daniela Oeynhausen AfD

Aber dafür muss die AfD an die Regierung; denn die Landesregierung kommt aus der sozialistischen Denke, die sie uns hier präsentiert, nicht heraus. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Frau Dr. Gruhn hat jetzt für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte.

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Jouleen Gruhn SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über die hausärztliche Versorgung im Land Brandenburg sprechen, sprechen wir nicht über eine abstrakte Versorgungsfrage. Wir reden darüber, ob die Menschen in der Uckermark, in Elbe-Elster, im Havelland auch in Zukunft so zu ihrem Hausarzt kommen: wohnortnah, zuverlässig und rechtzeitig. Denn eines ist für uns klar: Eine gute Gesundheitsversorgung darf keine Frage des Wohnorts sein. (Beifall SPD) Wer auf dem Land lebt, hat das gleiche Recht auf eine gute medizinische Versorgung wie der, der in der Stadt lebt. Und genau dafür ist der vorgelegte Gesetzentwurf der richtige Baustein. Kommen wir zu den Zahlen: Sie zeigen uns einen ganz konkreten Handlungsbedarf. Mehr als ein Drittel aller Hausärzte ist über 60 Jahre alt, in einigen Gegenden schon jeder zweite. Über 300 Hausarztsitze im Land sind unbesetzt. Fast die Hälfte unserer ländlichen Regionen gilt bereits als unterversorgt oder als drohend unterversorgt. Sie sehen also: Wir können gar nicht anders, als zu handeln. Um es ganz klar zu sagen: Der vorliegende Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung ist ein starkes Fundament, auf dem man aufbauen kann, um die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Kernstück ist und bleibt die Landärztequote. Wir eröffnen den jungen Menschen gezielt den Zugang zum Medizinstudium – das allein ist schon ein Privileg, meine sehr geehrten Damen und Herren –, und zwar nicht allein über die Abiturnote, sondern auch über Motivation, Eignung und praktische Erfahrung. Wir verbinden diese Chance mit gesellschaftlicher Verantwortung. Wir bringen gezielt mehr Ärzte aufs Land, indem wir Studienplätze an diejenigen vergeben, die bewusst und gern im ländlichen Raum arbeiten wollen. Wer über diese Quote studiert, verpflichtet sich, später dort tätig zu sein, wo der Bedarf am größten ist, nämlich in unseren ländlichen Regionen, und hilft so ganz konkret, Versorgungslücken zu schließen. Ja, eine zehnjährige Verpflichtung erfordert eine ganz bewusste Lebensplanung, aber sie ist verhältnismäßig, wenn sie gewollt ist, denn sie dient dem zentralen Ziel gleichwertiger gesundheitlicher Versorgung überall im Land Brandenburg. Das ist nur begrüßenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Dieser Gesetzentwurf will gestalten; das haben Sie schon gemerkt. Wichtig ist mir auch, auf die Kommunen zu sprechen zu kommen. Natürlich liegt bei ihnen ein Teil der Daseinsvorsorge. Auch Gesundheit wird als wichtiger Baustein dafür wahrgenommen. Es ist oft so, dass die Kompetenz für Lösungen vor Ort am größten ist. Ich freue mich, den Kommunen mit diesem Gesetzentwurf jetzt diese Möglichkeit zu geben. Alles Weitere wurde schon vom Minister gesagt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und darf an dieser Stelle meine Rede beenden. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Ulrike Liedtke

Es wurde eine Kurzintervention von Frau Dr. Oeynhausen angemeldet. Bitte.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Abgeordnete sprach von der Landärztequote als Kernstück der Politik der SPD gegen den Ärztemangel. Jetzt frage ich Sie, Frau Kollegin Gruhn: Was ist denn mit dem Landärzteförderprogramm? Das war vor ein paar Jahren noch das angebliche Herzstück der SPD-Pläne, bevor sie es auf lediglich 18 Stipendienplätze eingedampft hat. Wir von der AfD fordern schon lange eine Erhöhung dieser und fragen uns, warum Sie das nicht tun. Wir haben gerade gehört, dass es 50 Bewerbungen gibt. Sie erzählen jetzt, dass Sie auf die Landärztequote setzen wollen. Frau Gruhn, ich würde mich freuen, wenn Sie mir zuhören würden und mir dann gleich die Frage beantworten, warum Sie das Landärzteförderprogramm so stiefmütterlich behandeln. Denn das Programm könnte dafür sorgen, dass noch sehr viel schneller Ärzte für die Versorgung in ländlichen Gebieten vorhanden sind. Der Grund der SPD, die Platzzahl nicht zu erhöhen, waren die Kosten. 5 Millionen Euro waren der SPD damals zu teuer. Aber für irgendwelche Klimaschwindelprogramme, beispielsweise 60 Millionen Euro für das Green Care and Hospital Programm, mit dem E-Rikschas für die AWO, E-Autos und Photovoltaikanlagen finanziert werden, war Geld vorhanden. (Björn Lüttmann [SPD]: E-Rikschas?) Ich würde jetzt von der SPD sehr gern wissen, warum das Landärzteförderprogramm so eingedampft wird und warum an der falschen Stelle gespart wird. Es geht nämlich um die Gesundheit der Brandenburger! (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Dr. Gruhn, Sie möchten gern auf die Kurzintervention antworten. Bitte sehr.

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Jouleen Gruhn SPD

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für die nochmalige Redezeit. Dies gibt mir die Gelegenheit – ich habe mein Redemanuskript mitgenommen –, darauf hinzuweisen, dass ich gesagt habe, es handle sich um das „Kernstück des Gesetzes“, und nicht gesagt habe, es sei das Kernstück der Sicherung der ländlichen Versorgung. (Björn Lüttmann [SPD]: Genau!) Es ist das Kernstück dieses Gesetzes. Es ist innovativ, weil es nachgewiesenermaßen – das zeigt sich in anderen Ländern, in denen eine Landärztequote existiert – dazu führt, dass tatsächlich 40 bis 80 % derjenigen, die ihr Studium beendeten, auf das Land ziehen, und zwar für mehr als 20 Jahre. Ich finde, das verdient Applaus. (Vereinzelt Beifall SPD) Es ist innovativ, und es ist nur ein Förderinstrument. Was Minister Wilke jetzt schon alles aufgezählt hat, welche tollen Maßnahmen die KV umsetzt, werde ich nicht wiederholen. Aber ich denke, es bleibt darauf hinzuweisen, dass es ein Förderinstrument gibt – auch das Landärztestipendium wird sehr gut angenommen –, welches aber nur einen Baustein darstellt. Der größte Baustein ist die MUL; darin sind wir alle uns wahrscheinlich einig. Ich danke für die Weisheit, dass man damals beschlossen hat, die Medizinische Universität Lausitz zu gründen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Wir setzen die Debatte fort, und Herr Abgeordneter Kutsche hat das Wort für das BSW. Bitte. (Beifall BSW) 2026 81

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die hausärztliche Versorgung in Brandenburg steht nicht nur unter Druck, sondern sie droht in vielen Regionen zusammenzubrechen; der Minister hat es bereits gesagt. Für die Menschen im ländlichen Raum heißt das schon heute: wochenlange Wartezeiten, überfüllte Praxen und weite Wege für eine medizinische Grundversorgung. Das ist ein Zustand, den ein Flächenland wie Brandenburg nicht akzeptieren darf. (Beifall BSW) Die Zahlen sind eindeutig: Hunderte unbesetzte Arztsitze, eine überalterte Ärzteschaft und keine Trendwende in Sicht. Die Landesregierung beschreibt das Problem zutreffend. Aber sie handelt nicht. Was wir hier sehen, ist eine Verwaltung des Mangels. Der zentrale Ansatz dieses Gesetzentwurfs ist die Landarztquote. Wir sagen: Ja, sie kann ein Baustein sein, aber sie ersetzt kein funktionierendes System. Denn das Problem besteht nicht darin, dass Ärztinnen und Ärzte falsch verteilt sind, sondern das Problem sind die Rahmenbedingungen. Warum entscheiden sich so viele gegen eine Niederlassung auf dem Land? Die Antwort ist klar: Überlastung, wirtschaftliche Unsicherheit, fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Infrastruktur, die schlicht oft nicht funktioniert. Solange diese Ursachen nicht angegangen werden, wird sich daran auch nichts ändern. Da braucht es auch mehr finanzielle Unterstützung. Meine Damen und Herren, was Brandenburg braucht, ist kein Flickwerk, sondern ein struktureller Wandel. Erstens: Ausbau kommunaler Versorgungsstrukturen. Wir brauchen flächendeckend medizinische Versorgungszentren – das ist hier ja schon angeklungen, aber ich glaube, das müsste finanziell noch ein bisschen mehr unterstützt werden – und moderne Polikliniken, in denen Ärztinnen und Ärzte angestellt arbeiten können. Denn die Realität ist: Die junge Generation, liebe Frau Oeynhausen, will mehr Sicherheit und flächendeckend nicht das Risiko einer Einzelpraxis tragen. Das kann man hier leugnen oder wegdiskutieren, aber es ist eben Tatsache. Zweitens: Planungssicherheit statt Marktlogik. Wer Versorgung will, muss sie organisieren – mit verlässlichen Einkommen, Investitionsunterstützung und stabiler Infrastruktur. Drittens: Lebensbedingungen ernst nehmen. Ein Arzt kommt nicht allein. Deshalb reden wir auch über Kitas, Schulen, Mobilität und Arbeitsplätze für Partner. Viertens: moderne, flexible Versorgungsmodelle von Telemedizin bis hin zu mobilen Praxen. Meine Damen und Herren, ja, Instrumente wie die Landarztquote können ihren Platz haben, aber sie ersetzen kein Konzept. Und genau dieses Konzept fehlt hier. Was Sie vorlegen, ist kein Aufbruch, sondern der Versuch, ein strukturelles Problem mit einem einzelnen Hebel zu lösen. Das wird nicht funktionieren. Brandenburg darf nicht weiter zuschauen, wie ganze Regionen medizi-82 Landtag nisch ausbluten. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf in dieser Form nicht mittragen. Aber wir sind bereit, an echten Lösungen mitzuarbeiten, an Lösungen, die diesen Namen auch verdienen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Als letzter Redner spricht Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack für die Fraktion der CDU. Bitte sehr. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Ja, wir sprechen erneut über die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Darüber haben wir in diesem Landtag bereits über viele Legislaturperioden hinweg intensiv gesprochen. Ich möchte die Ausgangslage, die in einzelnen Diskussionsbeiträgen heute schon dargestellt wurde, noch einmal schildern. Für mich ist klar: Wenn wir heute nicht reagieren, wird das Problem schärfer. Das ist uns doch allen klar. Wenn wir heute diesen Gesetzentwurf betrachten, dann geht es um ein Detail. Es wurde bereits deutlich: Es wird in Zukunft nicht nur eine Maßnahme geben. Vielmehr brauchen wir viele Maßnahmen, um die hausärztliche, aber auch die spezialärztliche Versorgung auf dem Land zu gewährleisten. Die Landarztquote ist nur ein Teil. Wir haben auch noch die Stipendien. Es wurde auch das Stichwort Bürokratieabbau genannt. Es wird Ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass auch die Bundesregierung gerade intensiv darüber nachdenkt, wie wir das Gesundheitssystem in Deutschland reformieren. Da wird das Thema Bürokratie eine ganz große Rolle spielen; das zumindest hoffe ich. Denn für mich als niedergelassenen Arzt ist die Frage des Bürokratieabbaus eine sehr zentrale; da gebe ich Ihnen recht. Aber das ist nicht Gegenstand der heutigen Diskussion. Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf, in dem es darum geht, ob wir eine Landarztquote wollen oder nicht. An die Frage wagen wir uns heran. Da sage ich: Ja, wir wollen eine Landarztquote. Darum geht es in diesem Gesetzentwurf; und um mehr geht es heute gar nicht. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Über andere Dinge können wir gern reden. Aber heute geht es nur um die Landarztquote. Wir wollen – und das ist doch das Gute – jungen Menschen, die sagen, sie wollen hier in Brandenburg praktizieren, die Möglichkeit geben, über die Quote und das Auswahlverfahren zu studieren, bevorzugt natürlich an der MUL– CT. Das ist doch in Ordnung. Aktuell sind rechnerisch bis zu 10 % möglich. Das ist, so habe ich mir sagen lassen, bislang das Höchstmaß. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir irgendwann mal auf 20 % kommen. Dazu brauchen wir vielleicht eine Bundesratsinitiative, (Dennis Hohloch [AfD]: Da sind wir ja nicht zuständig!) um darüber zu reden, ob es 20 % werden. Ich würde mich freuen, wenn wir alle darüber diskutierten, wie noch mehr Ärzte als jetzt in unser Land kommen. Meine Damen und Herren, wir haben außerdem noch über die Gründung Medizinischer Versorgungszentren gesprochen. Wir haben gehofft, dass dort in der Regel ärztliche Kollegen arbeiten. Das ist nicht immer der Fall. Deswegen ist es gut, dass die Kommunen diese Lücken jetzt auffüllen können. Das muss nicht, aber es kann so sein, und das finde ich gut. Den Weg, den wir heute mit diesem Gesetzentwurf gehen, halte ich für richtig. Wir werden das im Ausschuss konsequent, aber auch konstruktiv begleiten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Danke sehr. – Damit ist die Debatte beendet. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften, auf Drucksache 8/2606 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Überweisung wurde einstimmig beschlossen. Damit gilt der Ihnen auf Drucksache 8/2706 vorliegende Änderungsantrag der AfD-Fraktion ebenfalls als an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und übergebe an Frau Vizepräsidentin Dr. Gruhn.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2607 (Neudruck) 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir können also direkt zur Abstimmung schreiten. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung wurde ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2624 1. Lesung Es beginnt Frau Ministerin Schüle. Bitte schön. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wissenschaft entscheidet heute darüber, wie wir morgen leben werden. Das ist keine Phrase, sondern das ist Fakt. Denn Wissenschaft ist die Grundlage nicht nur für Medikamente, nicht nur für Therapien, nicht nur für Technologien, die unsere Wirtschaft stärken, nicht nur für intelligente Infrastrukturlösungen, nein, auch für Energiespeicherung, Energieversorgung, Materialforschung, künstliche Intelligenz, Elektromobilität usw. usf. Wer in der Wissenschaft vorn ist, stärkt Wohlstand und Sicherheit. Wissenschaft entscheidet zudem darüber, wo Zukunft entsteht: hier bei uns oder woanders. Wissenschaft ist längst ein globaler Wettbewerb, ähnlich wie die Wirtschaft. Universitäten konkurrieren weltweit um die klügsten Köpfe, um die klügsten und erfolgreichsten Innovationen und selbstverständlich auch um Ideen. Zugleich entstehen die größten Durchbrüche dort, wo Zusammenarbeit gelingt. Wer in diesem Wettbewerb bestehen will, der braucht Offenheit für Kooperationen und der braucht vor allen Dingen die Fähigkeit, in entscheidenden Momenten schnell zu handeln. Genau da liegt unser Problem. Denn nicht die Qualität unserer Forschung bremst uns, sondern die oft viel zu langsamen und zu langwierigen Verfahren. Wenn die Berufung auf eine Professur nicht selten zwei Jahre dauert, hat das konkrete Folgen. Denn wenn ich eine internationale Spitzenwissenschaftlerin anwerbe, entscheidet sich diese nicht nur für einen neuen Job, sondern auch für einen Umzug in ein anderes Land. Und wenn sie eine Familie hat, muss sie auch darüber entscheiden, was mit ihren Kindern oder mit ihrem Mann geschieht. Sie entscheidet schlicht und ergreifend über eine ganze Lebensperspektive. So geht es auch jungen Wissenschaftlern in der Promotionsphase; denn sie fragen sich: Bleibe ich in der Wissenschaft? Kann ich unter unsicheren Bedingungen eine Familie gründen, oder habe ich Planungssicherheit? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können es uns weder leisten, darauf zu verzichten, die internationale Spitzenwissenschaftlerin nach Brandenburg zu holen, noch können wir auf den erfolgreichen jungen Wissenschaftler in der Promotionsphase verzichten. (Beifall SPD und CDU) Jetzt kann man gepflegt fragen: Ja, warum dauern denn Berufungen in Deutschland heute so lange? Die Antwort ist gleichermaßen banal und kompliziert: weil Verfahren durch viele Einzelschritte verzögert werden. Ich schildere Ihnen einmal plastisch, wie eine solche Berufung abläuft. Der Bedarf wird festgestellt – so weit, so überraschungsfrei. Dann wird ein Stellenprofil gebildet. Danach wird ein Ausschreibungstext entworfen. Dieser Text ist mindestens drei Wochen vor Ausschreibung meinem Ministerium anzuzeigen und zu genehmigen. Erst danach kann er veröffentlicht werden. Daraufhin geht es in die Bewerbungsphase für die Wissenschaftler. Eine Berufungskommission wird berufen. Diese prüft und wählt die erfolgreichsten Kandidaten aus, bildet eine sogenannte Shortlist. Es kommt zu den Vorstellungsgesprächen. Danach 2026 83 wird eine Berufungsliste erstellt. Darauf befinden sich meistens die drei aussichtsreichsten Kandidaten. Dann werden externe Gutachten eingeholt. Sodann entscheidet die Fakultät, und dann kommt es zur Berufungsverhandlung, also zur Frage von Entgelt oder zur Frage von Ausschreibungen für Labortätigkeiten etc. Erst danach wird berufen und schließlich ernannt. Das sind Entscheidungen, die sich über Monate und nicht selten über Jahre hinziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Jahre Unsicherheit sind ein echter Standortnachteil. Nicht selten fällt die Entscheidung nicht gegen Brandenburg, aber für den schnelleren Standort. Wer im Wettbewerb bestehen will, muss also hier ansetzen; denn wir werden diesen Wettbewerb mit Geld allein nicht gewinnen können. Ja, wir haben die Globalhaushalte, die Grundfinanzierung unserer Hochschulen, in den letzten Jahren moderat erhöht, aber nicht so erhöht, dass wir in einem Überbietungswettbewerb mit den finanzstärkeren Standorten bestehen könnten. Nein, wir müssen sogar aufpassen, dass wir nicht wieder zurückfallen. Aufholen können wir aber bei den Rahmenbedingungen. Hierbei können wir sogar überholen. Genau da, bei der Berufung, setzt unser Gesetzentwurf an. Er bündelt die Verantwortung an den Hochschulen und macht aus langen Verfahren wieder effiziente Entscheidungen. Konkret bedeutet das: Künftig liegen Berufung und Ernennung in einer Hand, und formale Zwischenschritte entfallen. Verfahren dauern dann Monate und nicht mehr Jahre. Das ordentliche Berufungsverfahren bleibt der Regelfall. Es wird dereguliert und beschleunigt. Neu ist aber, dass wir für den internationalen Wettbewerb zusätzliche Instrumente schaffen werden. Mit sogenannten Exzellenzberufungen gewinnen wir gezielt die besten Köpfe weltweit, und mit sogenannten Profilberufungen gewinnen wir genau die Persönlichkeiten, die benötigt werden, um Lücken zu schließen, die sich an den einzelnen Hochschulen auftun. (Beifall SPD und CDU) In beiden Fällen können die Verfahren deutlich verkürzt werden, bis hin zur unmittelbaren Ansprache. Sie kennen das aus der Wirtschaftspolitik. Es nennt sich Headhunting. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Voraussetzungen dafür, dass Brandenburg im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe mithalten kann, und mehr noch: Es sind die Voraussetzungen dafür, dass wir die Chancen nutzen, die sich gerade in Brandenburg bieten. Denn wir sehen eine politische Entwicklung, die wir ausgesprochen ernst nehmen müssen: Wissenschaftsfreiheit ist weltweit schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr. In einigen Ländern geraten die Universitäten unter politischen Druck, durch Eingriffe in die Forschung oder durch die Einschränkung der Zusammenarbeit bis hin zum Entziehen von Geldern. Genau deshalb schauen nicht wenige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der ganzen Welt nach Europa und auch intensiv nach Deutschland. Das ist unsere Chance, stellt uns aber auch klar vor eine Aufgabe. Wissenschaftsfreiheit allein auf dem Papier reicht nicht aus. Wer die freie Forschung, die freie Wissenschaft, will, der muss auch die Strukturen schützen und schaffen, in denen sie sich entfalten kann. Dazu gehört zwangsläufig die institutionelle Autonomie genauso wie schnelle Entscheidungen zugunsten unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Denn nur dort, 84 Landtag wo Hochschulen flexibel handeln können, bleibt ihnen eine wirkliche, echte wissenschaftliche Freiheit. (Beifall SPD und CDU) Daher lautet die Frage auch: Sind wir schnell genug, die Chancen zu nutzen und Wissenschaftsfreiheit zu sichern? Unser Gesetzentwurf gibt darauf eine klare Antwort. Sie lautet: Ja. Brandenburgs Hochschulen können die schnellsten, die einfachsten, können die modernsten Berufungsverfahren in Deutschland entwickeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie immer in einer Demokratie gibt es auch Kritik. Das ist gut so, und wir nehmen diese Kritik ernst und prüfen sie, weil wir uns nicht für unfehlbar halten. Ich möchte sie einmal aufdröseln. Es wird behauptet, dieses Gesetz stärke die Hochschulleitungen. Das stimmt nicht ganz. Die Entscheidungsverantwortung bleibt dort, wo sie schon heute liegt: bei den betroffenen Organen der Hochschulen selbst und natürlich ihren Leitungen. Gleichzeitig bleibt die akademische Selbstverwaltung erhalten. Fachbereiche und Fakultäten werden selbstverständlich eingebunden, und Gremien können Stellung nehmen, auch widersprechen, aber das künftig innerhalb klar gesetzter Fristen. Was wir beenden, sind unnötige Verzögerungen durch mehrfache zeitliche Zustimmungsschleifen. Und ja, eine Berufung umfasst mehr als das Betrachten einer Rangliste. Es geht auch darum, wie gut jemand zum Profil einer Hochschule passt und welche Kooperationen entstehen. Wir schaffen für unsere Hochschulen die nötigen Spielräume, um diese Auswahl perspektivisch besser treffen zu können. Ein weiterer Einwand lautet, weniger gesetzliche Vorgaben führten zu mehr Unsicherheit. Die entscheidende Frage, die sich mir – und auch den Hochschulen – allerdings stellt: Was schafft eigentlich mehr Qualität – ein starres Regelwerk oder die Verantwortung vor Ort? Die Grundprinzipien bleiben unverändert: klare Verfahren, mitgliedschaftsrechtliche Beteiligung und rechtliche Bindung. Was sich ändert, ist der Grad der Detailsteuerung. Denn wir wissen: Erfolgreiche Systeme setzen auf die Verantwortung vor Ort, nicht auf zentrale Kleinteiligkeit. Ein weiterer Kritikpunkt in der Debatte lautet, das Gesetz öffne das Tor zur Privatisierung des Wissenschaftssystems der Hochschulen. Das trifft nicht zu. Öffentliche Hochschulen bleiben öffentlich. Für gemeinsam betriebene und drittmittelfinanzierte Einheiten schaffen wir lediglich zusätzliche Spielräume, damit sie außeruniversitäre Partnerschaften besser nutzen können. Aber selbstverständlich bleiben auch sie Teil des öffentlichen Hochschulsystems. Es geht also nicht um Privatisierung, sondern es geht um Flexibilisierung dort, wo die internationale Kooperation besonders dynamisch ist und wo wir schnell Entscheidungen brauchen. Ein weiterer Punkt betrifft die Mitbestimmung. Es gibt die Angst, die Mitbestimmung werde geschliffen. Nein, sie wird nicht geschliffen und mitnichten abgeschafft. Verfahren werden perspektivisch aber wesentlich klarer strukturiert und Zuständigkeiten eindeutig geklärt. Denn: Was hilft der Mitbestimmung mehr – ein Verfahren mit Entscheidung oder eines, bei dem die besten Kandidatinnen und besten Kandidaten zwischenzeitlich längst abgesprungen sind? Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, die Vergabe von Studienplätzen. Auch das ist ein Thema in der Debatte. Bisher spielte die Wartezeit eine Rolle. Das bedeutete oft jahrelanges Warten ohne zwangsläufige Verbesserung der Chancen. Künftig sollen unsere Hochschulen mehr Möglichkeiten bekommen, bei der Eignung genauer hinzuschauen, auch bei der Motivation und bei besonderen Leistungsmerkmalen. Das eröffnet gerade denjenigen Chancen, die keinen geradlinigen Lebenslauf vorzuweisen haben, aber unglaublich viel Potenzial besitzen, um im Wissenschaftssystem reüssieren zu können. Zudem können sich Wartesemester oft nur diejenigen leisten, die finanziell abgesichert sind. Es geht also im Grunde nicht um weniger, sondern um mehr Gerechtigkeit für die am besten Geeigneten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine technische Reform. Wenn Sie so wollen, geht es um eine strategische Entscheidung: Wie wollen wir uns im internationalen Wettbewerb um Wissen und Innovation aufstellen? Wollen wir aktiv mitgestalten, oder wollen wir am Ende des Tages nur zusehen und reagieren? Wenn wir durch auf wenige Monate verkürzte Verfahren exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen können, wird das unseren Wissenschaftsstandort grundlegend verändern. Dann entsteht hier nicht nur gute Forschung, sondern auch ein Magnet für die klügsten Köpfe, die wir an unseren Hochschulen dringend brauchen. Genau das ist die Chance dieses Gesetzes, und genau deshalb werbe ich um die Zustimmung des Hohen Hauses. – Haben Sie herzlichen Dank! (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Auf der Rednerliste steht als Nächster Herr Dr. Kaufner; er spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Bitte schön.

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Dominik Kaufner AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Liebe Brandenburger! Der Aktionismus dieser Regierung im Bereich der Hochschulen ist verständlich. Denn in der deutschen Hochschullandschaft liegt einiges im Argen, und Brandenburg bildet dabei natürlich keine Ausnahme. Dass die akademische Autonomie gestärkt und eine schnellere Berufung von Professoren ermöglicht werden soll, ist grundsätzlich begrüßenswert – dass Sie dabei allerdings Fakultäten, die dauerhaft überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert werden, ein eigenes Berufungsrecht einräumen wollen, weniger. Solch ein Berufungsrecht gibt diesen Geldgebern nämlich größere Einflussmöglichkeiten; das liegt auf der Hand. Überhaupt muss die Frage gestellt werden, ob Drittmittelfinanzierungen mit dem Anspruch einer unabhängigen Forschung und der angestrebten Autonomie vereinbar sind. (Beifall AfD) Ganz offensichtlich fließen Finanzströme nie ohne Intention; irgendwelche Interessen werden dabei immer bedient. Der Anspruch einer freien, unabhängigen Forschung ist damit gewissermaßen relativiert. Meine Damen und Herren, Lobbyismus sollte in der Wissenschaft kein Faktor sein. (Vereinzelt Beifall AfD) Man muss auch die Frage stellen: Wäre das nicht einer der wenigen Bereiche, wo die staatliche Sicherstellung von Neutralität zu begrüßen ist? Unter normalen Umständen müsste man sagen: Ja. – Aber das Dilemma der bundesdeutschen Forschung liegt ja gerade darin, dass die staatliche Kontrolle in der Praxis nur die Absicherung einer linken Hegemonie an den Hochschulen darstellt. In einem Land, das fast doppelt so viele Gender-Professuren hat wie Professuren in Altphilologie, sind die rein wissenschaftlichen Maßstäbe wohl etwas verrutscht, möchte man sagen. (Beifall AfD) Das werden Sie jetzt als „rechten Kulturkampf“ abtun. Aber im Fall des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hat diese Linkslastigkeit und Regierungsnähe – so muss man es nennen – für eine internationale Blamage des Forschungsstandortes Brandenburg gesorgt. Wir haben auch hier, an dieser Stelle, schon mehrmals darüber gesprochen. (Elske Hildebrandt [SPD]: Ja, haben wir! – Björn Lüttmann [SPD]: Langweilig!) Ich will Ihnen noch ein weiteres Beispiel für die politische Schlagseite des Brandenburger Universitätsbetriebs nennen: Der Präsident der Viadrina etwa sieht die Schuld an den stark sinkenden Studentenzahlen an seiner Universität vor allem im „Rechtspopulismus“, in den Grenzkontrollen und im lückenhaften Nahverkehrsangebot. Statt gegen die Region und ihre Einwohner auszukeilen, sollte er vielleicht einmal bei sich selbst anfangen und sich fragen, ob nicht Angebot und Personal sowie ein politisiertes akademisches Milieu die Attraktivität unserer Hochschulen zunehmend einschränken. (Beifall AfD) Dieses Ausmaß ideologischer Verblendung hat weitreichende Konsequenzen für den Wissenschaftsstandort Brandenburg und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen. Aber eine Trendumkehr werden wir von Frau Schüles Antifa-Ministerium nicht zu erwarten haben. (Unmut bei der SPD) – Der Staatssekretär sagte ja, Antifa sei die Grundlage jeder demokratischen Arbeit in jedem Ministerium. (Vereinzelt Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) – Sie klatschen sogar. Ich weiß also gar nicht, was es da zu stöhnen gibt. (Lachen bei der AfD) 2026 85 Der Reformbedarf betrifft natürlich auch andere Bereiche. Sie haben immerhin erkannt, dass die Überakademisierung ein Problem ist. Zu Recht sollen Studienplätze stärker nach Eignung vergeben werden; zumindest habe ich Sie so verstanden. Denn wie Sie wohl alle wissen, ist die Ansammlung von Studenten an den Universitäten bereits ein qualitatives Problem. Wenn wir über die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und damit auch brandenburgischer Hochschulen sprechen, sollte der Blick zugleich auf die Wurzeln unserer Bildungskrise gerichtet werden. Diese Wurzeln liegen in den Schulen. Wenn wir uns ehrlich machen, müssen wir nüchtern feststellen, dass schon die mangelnde Studierfähigkeit deutscher Abiturienten für Wettbewerbsnachteile sorgt. Wenn angehende Akademiker in Basiskompetenzen wie Rechnen und Schreiben negativ auffallen, Lücken in der Allgemeinbildung aufweisen, Aufmerksamkeitsprobleme haben oder vermehrt nur noch mit KI ihre Klassenarbeiten schreiben können, kann auch die beste Universität keine Genies produzieren. (Beifall AfD) Wir wissen auch, dass der Bildungsniedergang Ursachen hat, die man abstellen könnte. Die Heterogenität von Schulklassen durch die katastrophale Migrations- und Inklusionspolitik ist nur ein Beispiel. Aber natürlich wollen Sie auch hier lieber einem gescheiterten Gesellschaftsexperiment treu bleiben, als wirklich die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen zu verbessern. Von den durch Bologna kaputtmodularisierten Studiengängen und dem ganzen Kompetenzkäse fange ich jetzt gar nicht erst an. Es gäbe noch reichlich zu diskutieren. Aber dafür ist auch der Ausschuss da. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Da Frau Ministerin ein wenig länger gesprochen hat, was ihr selbstverständlich zusteht, haben wir die Zeiten aufaddiert. Für die nachfolgenden Redner und auch für Herrn Kaufner zur Information: Sie können ganz entspannt am Rednerpult stehen; es gibt ein Minütchen mehr pro Redner. Wir fahren entsprechend der Rednerliste fort, und ich bitte Frau Abgeordnete Sahi ans Mikrofon. (Beifall SPD) Julia Sahi (SPD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, heute zu einem wissenschaftspolitischen Thema zu sprechen – und gleich zu einem Gesetzentwurf, der es wirklich in sich hat. Mag der vorliegende Entwurf auf den ersten Blick eher technisch wirken, so wirft er im Kern doch ganz grundsätzliche Fragen auf: Wie ehrlich meinen wir es als Gesellschaft, wenn wir landauf, landab schnellere Verfahren fordern? Wie ernst ist es uns wirklich damit, Weltklasse-Spitzenforschung nach Brandenburg zu holen? Und: Wie leistungsfähig soll der Wissenschaftsstandort Brandenburg in Zukunft sein? Ich nutze die nächsten Minuten, um auf diese Punkte einzugehen. 86 Landtag Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir uns bitte nichts vor: Hochschulen stehen miteinander – mit anderen Bundesländern und europäischen Standorten, mit Forschungszentren weltweit – in einem harten Wettbewerb. Wer Talente gewinnen will, braucht Strukturen und Anreize, die genau das ermöglichen – und nicht irgendwann, sondern jetzt. Deswegen geben wir den Hochschulen jetzt mehr Verantwortung, mehr Entscheidungsspielräume und Beinfreiheit sowie mehr Autonomie. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Sonderweg, denn viele Bundesländer haben ihre Hochschulen in den vergangenen Jahren stärker in die Verantwortung genommen. Brandenburg schließt daran an, wir ziehen nach – und wir wollen mehr. Wie sieht das genauer aus? Wir modernisieren zunächst unseren Rechtsrahmen in einem demokratischen Verfahren und dulden damit eben keine Parallelstrukturen. Wir schaffen mit dem neuen § 80a eine allgemeinverbindliche Lösung für dauerhaft mit Drittmitteln finanzierte Fakultäten. Wir verschieben auch keinesfalls die Grundprinzipien unseres Hochschulsystems. (Zuruf von der AfD: Doch!) Was wir tun, ist deutlich konkreter und gleichzeitig deutlich wirksamer: Wir gewichten, wir bündeln Kräfte, wir treten entschieden in den Wettbewerb um die klügsten Köpfe ein – und wir wollen dabei reüssieren. Ich sage es ganz deutlich: Dieses Gesetz ist eine notwendige Weiterentwicklung des Bewährten, und es sendet ein klares Signal: Brandenburg will Spitzenforschung. (Beifall SPD und CDU) Wir schaffen einen verbindlichen Rechtsrahmen, um Spitzenforschung schnell und unbürokratisch ins Land zu holen. Konkret bedeutet das: Wir sorgen für eine erhebliche Beschleunigung sämtlicher regulärer Berufungsverfahren und führen die zusätzlichen, noch schnelleren Exzellenz- und Profilberufungen ein. Zwei Monate bis zur Ernennung einer Professur – das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann sich sehen lassen. (Beifall SPD und CDU) Und ja, selbstverständlich bleibt die studentische Beteiligung erhalten. Das ist schon allein durch unsere Landesverfassung garantiert. Zudem behalten Professorinnen und Professoren die verfassungsrechtlich notwendige Mehrheit in Berufungskommissionen – das wird so bleiben. Zusätzlich zum Berufungsrecht entwickeln wir unsere Zulassungssysteme weiter und schaffen das System der Wartesemester nach und nach ab. Auch das hat eine soziale Dimension, denn Studien zeigen, dass Wartesemester unterschiedlich genutzt werden – und besonders gern von Menschen, die sich längere Zeiträume bis zum Beginn der Erwerbstätigkeit finanziell leisten können. Einige Bundesländer haben die Anerkennung von Wartesemestern deswegen bereits abgeschafft. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wartesemestern hat in den anderen Ländern durch das Zusammenspiel von Gesetzgebung, Hochschulzulassungsverordnung und Auswahlordnung der Hochschule in der Praxis im Hinblick auf die Wartesemester zu einem Deckel geführt. Brandenburg ist derzeitig das einzige Bundesland, das noch alle Wartesemester anerkennt. Brandenburg passt sich dieser Entwicklung jetzt an. Wir sind überzeugt, dass faire Auswahlgespräche und zusätzlich erworbene Qualifikationen mehr Gewicht haben sollen als pures Warten. Wer Weltklasseforschung anziehen will, braucht Weltklassebedingungen. Genau dafür macht die Brandenburger Landesregierung jetzt den Weg frei: für das modernste Hochschulgesetz. Lassen Sie uns dieses Gesetz detailliert im Fachausschuss beraten. Ich gehe von Ihrer Zustimmung aus und freue mich auf den parlamentarischen Prozess im Ausschuss. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Meyer das Wort. (Beifall BSW) Bitte schön.

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Jenny Meyer BSW

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während es im letzten Plenum zum Thema Wissenschaft und Hochschulen vor allem Ankündigungen ohne Substanz gab, wird es heute konkreter – nur leider weisen die Vorschläge in die falsche Richtung. Das geplante beschleunigte Berufungsverfahren zielt ganz klar auf den Abbau des Mitspracherechts innerhalb der Hochschulen und der außeruniversitären Forschung ab. Gut, dass das Problem erkannt wurde, dass Berufungsverfahren zu lange dauern. Doch um das zu ändern, muss das Mitbestimmungsrecht der Senate nicht zugunsten der Hochschulleitungen beschnitten werden, sondern man könnte Berufungsverfahren wie beim Beispiel Bayern anders organisieren und die Dauer auf sechs Monate festlegen. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Das von der Koalition angeführte Argument der Wettbewerbsfähigkeit ist nicht neu, sondern wird seit den 2000er-Jahren immer wieder bemüht und hat zu einer Zunahme von Drittmittelforschung geführt. Weil sich die öffentliche Hand aus der Finanzierung zurückzieht, verbringen Professoren einen Großteil ihrer Zeit damit, Drittmittel, also nichtstaatliche Gelder, einzuwerben, statt zu lehren und zu forschen. Auch Geisteswissenschaften sind bei dieser Art der Finanzierung schlechtergestellt. Mit dem neuen Gesetz der Landesregierung sollen PPPs, also Public Private Partnerships, nun auch im staatlichen Hochschulwesen zur Normalität werden. Da hat die Hasso-Plattner-Stiftung anscheinend all das bekommen, was ihre Referenten der Landesregierung im Rahmen der Taskforce diktiert hatten. Häufig wird von einem „Geschenk“ an Brandenburg von Hasso Plattner gesprochen. Nein, es ist kein selbstloses Geschenk, sondern eine gewiefte unternehmerische Investition mit Eigeninteressen, die nun in ein Gesetz gegossen werden sollen – und zwar auch gleich für die anderen Hochschulen. Auch wenn die finanzielle Ausstattung nicht über das Hochschulgesetz, sondern über den Haushalt beschlossen wird, erinnere ich daran, welche wichtigen Zielsetzungen wir mit der SPD im Koalitionsvertrag beschrieben hatten – diese sucht man im schwarz-roten Koalitionsvertrag vergeblich –: Unsere Brandenburger Hochschulen sind finanziell so auszustatten, dass sie bei der Erledigung ihrer Kernaufgaben von Drittmitteln unabhängig sind. Ein ebenso wichtiger Punkt: Wir strebten landesweit einen 40 %-Anteil von akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unbefristeten, haushaltsfinanzierten Stellen an und wollten uns für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte einsetzen. Auch davon ist im Koalitionsvertrag aktuell nichts zu lesen. (Rainer Genilke [CDU]: In eurem Haushalt aber auch nicht!) – Doch. (Unruhe) Die Ablehnung einer aktuellen Mitgliederinitiative an der Uni Potsdam vonseiten ihres Senats zeigt, wie ernst man es mit der Förderung von Forschung wirklich meint. Für die Beschäftigten bedeutet die Ablehnung Mehrarbeit und Überlastung. Forschungsorientierte Lehre ist kaum möglich, Promotionsstellen mit elf Lehrverpflichtungsstunden pro Woche verhindern die wissenschaftliche Qualifizierung, und für die Studierenden wirkt sich das logischerweise auf die Qualität des Studiums aus: schlechte Erreichbarkeit des Lehrpersonals, lange Korrekturzeiten und verspätete Benotung sowie fehlende Betreuung bei Modul- und Abschlussarbeiten. Die Hochschulinitiative hat sogar konkrete Vorschläge zur Finanzierung eingebracht, und trotzdem wurde sie abgelehnt. Ich sagte es bereits im März-Plenum: Diese unsicheren Arbeitsverhältnisse vertreiben die klügsten Köpfe. Unsere Absolventen wandern nach Berlin und Sachsen ab, weil sie dort bessere Rahmenbedingungen vorfinden. Ihr Gesetzentwurf ändert daran nichts, meine Damen und Herren von der SPD und CDU – und er führt schon gar nicht zu wettbewerbsfähigeren Hochschulen. Wir haben es hier also mit einer wirtschaftsliberalen Ausrichtung der Hochschulen zu tun, bei der eine längst überfällige Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht angepackt wird. Die BSW-Fraktion befürwortet die Förderung von Wettbewerb sehr, aber nicht auf Kosten der Freiheit der Wissenschaft, nicht auf Kosten der Beschäftigten und nicht, wenn er unfair und intransparent vonstattengeht. Der Gesetzentwurf ist eine Scheinlösung und so schlecht, dass wir selbst die Überweisung an den Ausschuss ablehnen müssen. – Vielen Dank. (Beifall BSW – Unmut des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir fahren nach der Rednerliste fort; als Nächster ist Prof. Schierack von der CDU-Fraktion an der Reihe. Bitte schön. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Die schlausten Köpfe der Welt gehen dorthin, wo Verfahren schnell sind und funktionieren und wo Strukturen nicht Ideen behindern. Gerade wenn wir wollen, dass Brandenburg im Wettbewerb besteht, müssen wir uns eben an diesen Dingen auch messen lassen. Dahinter steht ganz konkret die 2026 87 Frage: Schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Innovationen hierhin nach Brandenburg kommen oder irgendwo anders entstehen? Sind unsere Strukturen tatsächlich gut genug, um im internationalen Wettbewerb Schritt halten zu können? Ich freue mich über diesen Gesetzentwurf, denn er entspricht genau diesem Ziel! (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Unsere Hochschulen werden so für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aufgestellt, damit sie schneller und flexibler an unseren Hochschulen berufen werden können. Wir werden das Bundesland sein, das im Wettbewerb die besten Voraussetzungen hat, um die Besten der Wissenschaft hierher nach Brandenburg zu holen. Es ist ein guter Gesetzentwurf, und ich freue mich wirklich, dass wir heute in der 1. Lesung darüber sprechen können. Der Entwurf gibt zudem Instrumente vor – da will ich mich kurzfassen –, um mit einer stärkeren Orientierung an der Eignung bei der Studienplatzvergabe die Qualität von Forschung und Lehre in Brandenburg zu verbessern. Hochschulen werden eine erweiterte Möglichkeit haben, Auswahlverfahren durchzuführen. Gerade mit Blick auf die knappe Studienplatzkapazität ist es entscheidend, dass diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen, für ein erfolgreiches Studium die besten Bedingungen haben – damit sie das Studium auch gut absolvieren können. Beide Bestandteile des Gesetzes stärken die Hochschulautonomie; dafür stehen wir als CDU. Das ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie des Bürokratieabbaus. Meine Damen und Herren, ich werde aktiv an der Anhörung teilnehmen. Ich freue mich auf die Vorschläge, die noch kommen werden, und auf eine gute Diskussion im Haushalt (Heiterkeit) – nein, im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Ministerin hat schon signalisiert, dass sie nicht unbedingt noch einmal das Wort wünscht. Dazu gibt es keinen massiven Widerspruch; wir können also zur Abstimmung schreiten. Das Präsidium empfiehlt uns die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, „Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“, Drucksache 8/2624, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wenn Sie der Überweisung zustimmen, bitte ich Sie um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. 88 Landtag TOP 13: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2625 1. Lesung Für die Landesregierung beginnt Herr Minister Wilke. Bitte schön. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde noch ein wunderbares Gesetz, das wir gemeinsam auf den Weg bringen können. Ich hoffe, das tun wir jetzt, denn es handelt sich um eine Änderung, die etwas ermöglicht, was ich gerne unter „Tante-Emma-Laden 2.0“ laufen lasse: Wir haben es mit technischen, personenfreien Verkaufsstellen zu tun. Auch dieses Thema möchte ich gern in aller Differenziertheit betrachten und nicht so tun, als wenn sich das Leben in ganz Brandenburg jetzt auf einen Schlag verändert. Aber es wird sich ein bisschen verändern, und zwar, so glaube ich, für manche auch auf entscheidende Weise, zumal wir nicht nur bei der medizinischen Versorgung – über dieses Thema haben wir heute schon gesprochen –, sondern auch bei der Versorgung mit Lebensmitteln gerade in ländlichen Gebieten zum Teil erhebliche Schwierigkeiten haben. Manchmal ist die Tankstelle einige Kilometer weit entfernt, manchmal auch der Dorfladen, wenn er noch da ist. Es gibt aber ländliche Regionen, Dörfer und kleinere Städte, in denen es zu Versorgungsschwierigkeiten kommen kann, gerade für die ältere Bevölkerung. Insbesondere wenn sie nicht so mobil ist, wenn das Auto nicht mehr zur Verfügung steht, ist das ein potenzielles Problem. Das wirkt sich auch ganz deutlich auf die Lebensqualität aus. Hier gilt es also, eine durchaus soziale Frage mit technischem Fortschritt zu beantworten, und das ist an der Stelle möglich – auf ausgewogene Art und Weise. Ich versuche auch, ein bisschen zu schildern, welche Aushandlungsprozesse hierzu stattgefunden haben: Wir ermöglichen 2 hiermit Verkaufsstellen mit einer Größe bis 250 m . Diese Verkaufsstellen sollen bewusst kleingehalten werden, weil wir nicht wollen, dass auf der grünen Wiese – an Stadträndern – irgend- wie große supermarktartige Gebilde ohne Mitarbeiter entstehen, die rund um die Uhr geöffnet haben und die bestehende Versorgungsstruktur ablösen. Das ist auch nicht notwendig; da gibt es keinen Engpass. Deswegen braucht es das so auch nicht. Wir wollen, dass in kleinen Orten kleine Stellen eröffnet werden, die sich gut einfügen und eine Ergänzung dessen herstellen, was gebraucht wird und momentan in Teilen nicht da ist. (Beifall SPD und CDU) Aktuell haben wir in Brandenburg zwei solcher Verkaufsstellen – eine in Wustrau und eine in Potsdam –, beide durchaus mit positiven Erfahrungen. Die Prognose – es gibt eine Studie dazu – besagt, dass in Brandenburg um die 35 solcher Verkaufsstellen entstehen könnten. Das zeigt auch: Wir werden sie nicht überall und ständig sehen, aber es wird sie in einer Anzahl geben, dass sie in bestimmten Regionen einen Unterschied ausmachen. Ein Thema, über das zwischen verschiedenen Interessengruppen in besonderer Weise diskutiert wurde, ist die Ladenöffnung. Ich will hervorheben, dass dabei verschiedene Interessen einander gegenüberstehen. Was wollen wir nicht? Wir wollen mit solchen Verkaufsstellen nicht bewirken, dass das Sonn- und Feiertagsgebot unterlaufen wird. (Beifall SPD und CDU) Wir wollen – wenn überhaupt –, dass die Technik arbeitet, damit der Mensch ruhen kann. Das soll so bleiben, und mit diesem Gesetz wird genau austariert und ermöglicht, dass diesem Prinzip gefolgt werden kann. Darüber hinaus gibt es zwei ganz wesentliche Grundsätze, die nach meiner Erfahrung immer klug sind: Die Akteure vor Ort entscheiden. Sie entscheiden rein baurechtlich, ob es entstehen kann, ob es genehmigt wird oder nicht, ob es vor Ort passt oder es möglicherweise dort für Unruhe sorgt und einem Bedarf entspricht, der gar nicht da ist. Diese Entscheidung kann vor Ort getroffen werden. Genauso kann und wird vor Ort über die Öffnungszeiten entschieden. Über die Frage, ob es stört, wenn dort am Sonntag ohne Verkaufspersonal geöffnet ist, entscheidet die Kommune. Sie kann auch entscheiden: Nein, das wäre in einem Umfeld, wo auch die Bewegung, die dadurch entstünde – das Einkaufsverhalten –, möglicherweise für Unruhe sorgt. Das wollen wir nicht, auch wenn dort keine Menschen beschäftigt wären. – Die Kommune kann das entsprechend untersagen. Man kann aber auch feststellen: Wir haben hier Engpässe, und daher brauchen wir das, auch an diesen Tagen. Es darf aber kein Mensch darin arbeiten. – Wie gesagt, das Sonn- und Feiertagsgebot ist einzuhalten. Aber wir erlauben, dass das an manchen Orten so vonstattengeht. Das wird von den Kommunen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden sein und entschieden werden können. Wir haben es hier also mit einem Gesetz zu tun, das dem technischen Fortschritt Rechnung trägt, der sich aber in bestehende soziale Bedürfnisse und Strukturen einfügen soll. Mit diesem Gesetz wird für eine Modernisierung gesorgt und zugleich an etwas angeknüpft, was viele Menschen in guter Erinnerung haben, nämlich ihren Laden um die Ecke, wo sie das bekommen, was sie für den alltäglichen Bedarf an Gütern brauchen. Ich glaube, dass das zur Zufriedenheit und Lebensqualität in unserem Land beitragen kann – punktuell dort, wo es Engpässe gibt und Kommunen sagen, wir wollen es, wir brauchen es und wir ermöglichen es – und auch nur dort. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Herrn Abgeordneten Zimmermann. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Tim Zimmermann AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Ins Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes soll ein neuer § 8a eingeführt werden, der die Öffnung vollautomatisierter, personallos betriebener Verkaufsstellen unter klaren Voraussetzungen auch an Sonn- und Feiertagen zulässt. Das hat die AfD-Fraktion schon oft gefordert, denn es schafft rechtliche Klarheit, Planungssicherheit für Betreiber und einen spürbaren Mehrwert für die Brandenburger. Konkret geht es – erstens – um vollautomatisierte Verkaufsstellen, die an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, wenn sie personallos betrieben werden; ausdrücklich nicht zur Debatte steht eine allgemeine Sonntagsöffnung des Einzelhandels. 2 Zweitens: Die Verkaufsfläche wird auf 250 m begrenzt. Das verhindert die großflächige Ausweitung und hält das Angebot auf das für die Nahversorgung Wesentliche fokussiert. (Steeven Bretz [CDU]: Das hat doch der Minister gerade alles schon erzählt!) Drittens: Die Genehmigungsentscheidung liegt im Ermessen der örtlichen Ordnungsbehörden. Vor Ort wird abgewogen, ob, wann und in welchem Rahmen eine solche Öffnung sinnvoll und vertretbar ist. Das Subsidiaritätsprinzip steht also im Fokus, kleine Läden können so vor ruinöser Konkurrenz geschützt werden. Die Nahversorgung wird verbessert, insbesondere dort, wo Wege weit und Öffnungszeiten begrenzt sind. Wir wahren zugleich die Sonn- und Feiertagsruhe: Kein Personal arbeitet, keine Sonntagsarbeit muss angeordnet werden. Die Begrenzung der Fläche und die lokale Einzelfallprüfung setzen klare Grenzen. Wir schaffen rechtliche Klarheit und Planungssicherheit: Betreiber wissen, woran sie sind. Kommunen erhalten eine eindeutige Entscheidungsgrundlage, Bürgerinnen und Bürger erhalten verlässliche Angebote. Manch einer mag Wettbewerbsnachteile oder Ungleichbehandlung befürchten. Dieser Ansatz ist aber gerade darauf ausgerichtet, den stationären Handel in seiner Grundfunktion der Nahversorgung zu stützen, nicht darauf, ihn zu verdrängen. Die enge gesetzliche Fassung und die kommunale Steuerung gewährleisten Augenmaß statt Automatismus. Wir alle in diesem Haus sollten zwei Grundanliegen teilen: Die Verlässlichkeit der Sonn- und Feiertagsruhe und die gesicherte Daseinsvorsorge für die Menschen in Brandenburg. Der neue § 8a bringt beides in einen sachgerechten Ausgleich. Er ist kein ideologischer Richtungswechsel, sondern eine präzise justierte Anpassung an technische Entwicklungen und reale Bedarfe. All das hat der Minister gerade schon mal dargelegt. (Steeven Bretz [CDU]: Genau!) Allerdings kann dieses Gesetz nur ein Anfang sein, wenn es darum geht, bürgernah die Nahversorgung zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zu gewährleisten. Lassen Sie uns also nicht nachlassen in unserem Bestreben, das Leben aller Brandenburger – beispielsweise durch weiteren Bürokratieabbau, die Wiederherstellung attraktiver Wirtschaftsbe-2026 89 dingungen für die Unternehmen und damit auch durch die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie durch die Schaffung von bürgerfreundlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen – überall im Land zu verbessern. (Beifall AfD) Noch ein kurzes Wort zum BSW: Sämtliche Ihrer Vorschläge sind ein Schritt rückwärts. Wir lehnen den Änderungsantrag ab. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Sehr gut!)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion folgt der Beitrag des Abgeordneten Rüter. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Sebastian Rüter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In unseren Dörfern und in kleineren Gemeinden erleben wir seit Jahren, wie sich die Nahversorgung ausdünnt. Klassische Dorfläden sind zum Leidwesen vieler fast ganz verschwunden, Wege werden dadurch länger. Insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen ist das ein großes Problem. Das ist eine Entwicklung, die wir als Politik nicht einfach hinnehmen dürfen, und genau dort, meine Damen und Herren, setzen die Smart Stores an – René Wilke hat es ausgeführt. Diese modernen, digital unterstützen Einkaufsmöglichkeiten bieten die Chance, Versorgungslücken zu schließen – flexibel, wirtschaftlich tragfähig und nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Sie sind fast rund um die Uhr zugänglich, benötigen nahezu kein Personal vor Ort und können dennoch ein gewisses Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs bereitstellen. – An dieser Stelle möchte ich betonen: Sie stellen mit ihrer Begrenzung 2 auf 250 m ein ergänzendes Angebot dar. In keiner Weise werden sie in unseren Städten und Dörfern bestehende Einkaufsmöglichkeiten mit Personal gefährden. Sehr geehrte Damen und Herren, ein gutes Beispiel dafür sind, wie in Wustrau, die teilautonom betriebenen Tante-Enso-Läden – auch dazu wurde schon ausgeführt. Dieses Modell zeigt eindrucksvoll, dass Smart Stores funktionieren können, gerade im ländlichen Raum. Und wenn dann auch noch regionale Erzeugnisse angeboten werden, wird es noch besser. Die Kombination aus digitalem Zugang, regionalem Angebot und in diesem Falle sogar noch einer genossenschaftlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird vor Ort sehr gut angenommen. Die Menschen identifizieren sich mit ihrem Laden, und genau das ist der Schlüssel zum Erfolg. Doch bei aller Begeisterung für Innovation, das sage ich als arbeitsmarkpolitischer Sprecher meiner Fraktion ganz bewusst, dürfen wir eines nicht aus dem Blick verlieren, nämlich die berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch wenn die Smart Stores mit sehr viel weniger Personal auskommen, bleibt es unsere Aufgabe, gute Arbeitsbedingungen herzustellen. 90 Landtag Wo Personal eingesetzt wird, sei es für Logistik, Betreuung oder Service, müssen nicht nur faire Löhne, Mitbestimmung und soziale Absicherung selbstverständlich sein, auch Arbeits- und Ruhezeiten sind einzuhalten. Die Sonntagsruhe ist ein wichtiges Schutzelement für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie darf nur in dezidierten Ausnahmen gebrochen werden. Auch dazu hat Minister Wilke schon ausgeführt; vielen Dank für die Deutlichkeit! Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung katapultieren wir den Verkaufsstand mit der Kasse des Vertrauens am Straßenrand ins 21. Jahrhundert, und vielleicht bringt sie sogar ein Stück weit den Dorfladen zurück. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Kutsche. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In vielen Regionen Brandenburgs fehlt es inzwischen an wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten; das haben wir gehört. Gerade für ältere Menschen oder für diejenigen, die nicht mobil sind, ist das im Alltag ein echtes Problem. Vollautomatisierte Verkaufsstellen, sogenannte Smart Stores, können hier durchaus helfen. Sie bieten die Chance, Versorgungslücken zu schließen, gerade im ländlichen Raum. Aber wir dürfen dabei nicht die Kehrseite ausblenden, denn solche Konzepte greifen immer auch in bestehende Strukturen ein. Der kleine Laden im Ort, der inhabergeführte Einzelhandel oder auch die Tankstelle sind mehr als nur Verkaufsorte. Sie sind Teil des sozialen Lebens, Orte der Begegnung und wichtig für den Zusammenhalt vor Ort. Für uns ist deshalb klar: Diese Strukturen dürfen nicht verdrängt werden. Das wäre am Ende wahrlich ein Stück Rückschritt und kein Fortschritt. Entscheidend ist also die Frage: Wo gibt es wirklich eine Versorgungslücke und wo funktioniert die Nahversorgung bereits? Dabei reicht es nicht, nur auf dem Papier zu prüfen, ob irgendwo ein Geschäft existiert. Maßgeblich ist, ob die Menschen tatsächlich und zumutbar versorgt sind, auch zu den Zeiten, um die es hier geht. Genauso wichtig ist der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe: Wenn Öffnungen erlaubt werden, dann nur unter einer klaren Voraussetzung: Es darf keine Beschäftigung stattfinden, auch nicht indirekt, etwa durch das Auffüllen von Regalen, Reinigungsarbeiten oder auch einen Wachschutz, der vielleicht von außen schaut, ob eventuell Randalierer in diesen Nahverkaufsstellen sind. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf lässt an vielen Stellen zu viel offen. Es fehlt an klaren Kriterien und an rechtlicher Sicherheit, deshalb haben wir den Änderungsantrag eingebracht – und der ist meines Erachtens nicht rückschrittlich, sondern das, was wir vor die Klammer ziehen. Denn was Sie in der Begründung dazu stehen haben, haben wir in den Gesetzestext hineingenommen, damit es für die Menschen klarer ist, die das Gesetz lesen. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht. Wir wollen – erstens – sicherstellen, dass an Sonn- und Feiertagen tatsächlich keine Arbeit stattfindet. Zweitens muss klar sein, dass diese Öffnungen die Ausnahme bleiben. Drittens dürfen Smart Stores nur dort zugelassen werden, wo ein echter Versorgungsbedarf besteht. Viertens müssen bestehende Strukturen, insbesondere der kleine Einzelhandel, geschützt werden. Und fünftens ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Menschen vor Ort in die Entscheidungen einzubeziehen, denn gerade im ländlichen Raum sind die Auswirkungen unmittelbar spürbar; aber auch in Städten unterscheiden sich die Bedürfnisse von Stadtteil zu Stadtteil erheblich. Wenn diese Punkte berücksichtigt werden, können Smart Stores ein sinnvoller Baustein für eine bessere Versorgung sein. In der jetzigen Form aber bleibt der Gesetzentwurf unklar, deswegen unser Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen zum Redebeitrag des Abgeordneten Bommert. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich erst einmal kurz ausholen: Ich bin ein bisschen enttäuscht von all meinen Vorrednern, die alle erst einmal das Negative hervorgeholt haben; es kam wieder alles. Und gerade Ihnen, Herr Kutsche, muss ich wieder vorwerfen: Es ist – sehen Sie es mir nach – eine gewisse Verlogenheit in Ihrem Antrag. Sie haben gerade gesagt, Sie wollen die Tankstellen schützen, weil sie Stätten der Begegnung seien. Aber Tankstellen, Herr Kutsche, haben am Wochenende auf, die haben sonntags auf. Sie wollen den Smart Store nicht, aber die Tankstelle wollen Sie schützen; sie soll weiterhin sonntags geöffnet sein. Sie haben gesagt, sie sei eine Stätte der Begegnung. Also Tankstellen, Herr Kutsche, haben sonntags auf. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Kutsche [BSW] – Steeven Bretz [CDU]: Was verstehen Sie denn unter einer Tankstelle, Herr Kutsche?) Wissen Sie, ich merke hier immer, dass sich Leute erheben, die selbst kein Geschäft haben, die selbst kein Unternehmen führen und sich auch nicht um Leute kümmern, die sagen, so und so müsse es laufen. Lassen Sie doch einmal die Unternehmer das machen, was funktioniert, denn sie müssen es am Ende ausbaden. Da werden Sie nicht sagen, der kriegt Geld von Ihnen, das wird das BSW nicht sagen, das wird die AfD nicht sagen. Man muss einfach sagen: Liebe Leute, das sind Unternehmer; die haben Ideen, und die wollen auf dem Land etwas machen. Und jetzt gucken wir einmal dorthin. Fahren Sie doch mal durch die Gegend, fragen Sie doch mal die Leute. Da wird niemand sagen: Ich möchte so einen Smart Store nicht. – Nein, die werden Ihnen antworten, dass sie das wollen, damit sie am Wochenende mal etwas einkaufen können, damit sie überhaupt etwas holen können. Gucken Sie sich doch die Orte an, in denen die Leute überhaupt nicht mehr unterwegs sind, in denen kein Bus oder anderes fährt, wo das Wirklichkeit ist. Oberhavel ist ein Beispiel. Übrigens: In Oberhavel gibt es schon einen Smart Store – nur zur Erwähnung hier –, der in Teschendorf steht. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) – Ja. – Die Kollegen, die den in Teschendorf gebaut haben, wollen jetzt bei uns in Sommerfeld einen bauen. Und ich kann Ihnen sagen, dass die Bürger in Sommerfeld froh darüber sind, weil sie sonst nach Kremmen fahren müssten; das sind 6 Kilometer, das ist für manche Leute nicht möglich. (Christian Dorst [BSW]: Sie erzählen doch Märchen!) – Herr Dorst, mit Ihnen rede ich sowieso nicht, das habe ich Ihnen schon einmal gesagt, nein. Nach Ihren Äußerungen über Herrn Bretz sind Sie für mich durch. So etwas macht man nicht. Sie sind für mich durch, Sie brauchen mich auch nicht mehr anzusprechen. (Lachen bei der CDU) Um noch einmal auf das Thema einzugehen: Was ist da vor Ort, was interessiert die Menschen, was bewegt die? Das gehört nämlich dazu, das muss man fragen, aber das blenden Sie aus. Sie sagen nur: Das soll nicht sein, jenes soll nicht sein. – Das funktioniert nicht. Ein Smart Store vor Ort bietet die Möglichkeit, dass sich die Leute dort verpflegen, dass einheimische Produkte dazukommen; vielleicht ist da auch eine Dame, die Krawatten häkelt, dann kann Herr Arndt sich einmal eine Krawatte kaufen (Lachen bei der CDU) und muss nicht erst durch die Gegend fahren oder sich eine schenken lassen; das ist alles möglich. Aber wir sollten es den Unternehmern, den Leuten vor Ort und den Kommunen – denn sie entscheiden ja am Ende – in die Hand legen und nicht hier aus dem Brandenburger Landtag aus, besser gesagt, von Potsdam aus darüber entscheiden: Ist es richtig, ist es falsch? (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Die Leute vor Ort in den kommunalen Parlamenten können das entscheiden. Und für diejenigen, die eine Versorgung brauchen, ist es eine gute Sache. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zu. (Beifall CDU und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Jetzt schaue ich einmal zu Minister Wilke und frage: Wünschen Sie noch einmal das Wort? – Gut, dann sind wir in dieser Aussprache am Ende angelangt und kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt uns die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes“, Drucksache 8/2625, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen, und ich darf Sie darüber informieren, dass der Änderungsantrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2711, als mitüberwiesen gilt. 2026 91 Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und übergebe die Sitzungsleitung an meinen geschätzten Kollegen, Herrn Vizepräsidenten Genilke. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Rainer Genilke

Mit Applaus wurde ich hier noch nicht begrüßt, ich finde aber, das können wir ja mal einführen. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich vorab, ohne Sie in Panik versetzen zu wollen, daran erinnern, dass wir um 19 Uhr Gäste haben; die Johanniter sind mit ihrem Parlamentarischen Abend im Haus. Werten Sie diesen Hinweis, wie Sie möchten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Lernen stärken, Druck mindern – Schülerbeteiligung wirkt Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2672 Ich eröffne die Aussprache, und als erste Rednerin beginnt Frau Abgeordnete Poschmann, SPD-Fraktion, die Debatte. (Beifall SPD)

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Katja Poschmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Werte Gäste auf der Tribüne! Als wir im März das letzte Mal hier im Plenarsaal zusammensaßen, wurde das Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung veröffentlicht – eine Studie, die landauf, landab viel Beachtung erfahren hat. Sie liefert uns ein klares, aber auch ehrliches Bild aus unseren Schulen. Sie führt uns ungeschönt vor Augen, wie Schülerinnen und Schüler ihren Alltag erleben. Zunächst zu den Fakten: 1 507 junge Menschen im Alter zwischen 8 und 17 Jahren wurden befragt. Ein Viertel hat bei der Befragung angegeben, unter psychischen Belastungen zu leiden. 16 % der Befragten geben an, sich in der Schule nicht wohlzufühlen. Das, meine Damen und Herren, ist ein Hilferuf der jungen Generation, den wir keineswegs überhören dürfen! (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Bildungspolitiker müssen darauf reagieren – was sonst wäre unsere Aufgabe? Junge Menschen sind mehr als Schülerinnen und Schüler, das wissen wir. Daher ist auch klar, dass nicht alle Gründe für dieses Lagebild allein in unseren Schulen zu finden sind, aber Schule ist neben der Familie und den Freunden nun einmal einer der zentralen Lebensräume von Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist es wichtig, den Ort Schule gesondert in 92 Landtag den Blick zu nehmen. Vor allem ist es wichtig, dabei auf die jungen Menschen zu hören, denn sie sagen uns sehr deutlich, was sie brauchen, um besser lernen zu können. Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, Schülerinnen und Schüler stärker einzubinden, und zwar nicht symbolisch, sondern wirksam, denn junge Menschen sind Experten und Expertinnen ihres eigenen Lernerfolgs, und sie wollen sich einbringen. Sie wollen mitteilen, was ihnen beim Lernen hilft und was eben nicht, wo sie Unterstützung brauchen und was sie vielleicht schon alleine können, und – auch wenn Erwachsene ihnen das oft nicht zutrauen – sie wollen Verantwortung für ihr Lernen übernehmen. Dem wollen wir mit diesem Antrag begegnen, dem wollen wir ein Stück weit gerecht werden. Deshalb ist dieser Antrag für die junge Generation gedacht und gemacht, denn wir trauen ihnen das zu. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, Lernen gelingt am besten dort, wo sich Menschen sicher fühlen, wo ihre Stimme zählt und wo sie ernst genommen werden. Deshalb sprechen wir heute nicht über irgendein pädagogisches Detail, sondern über eine zentrale Gerechtigkeitsfrage: Wie schaffen wir Schulen, in denen alle Kinder die Chance haben, sich zu entwickeln, in denen Talente entdeckt und gefördert werden? Das Schulbarometer zeigt uns nicht nur, wo wir besser werden müssen, es macht auch deutlich, wie das gelingen kann. Mitbestimmung, Feedback und Wertschätzung bekommen eine tragende Rolle für das Wohlbefinden, und das wiederum hat nicht nur Auswirkungen auf die mentale Gesundheit, sondern auch auf die Lernerfolge und die schulischen Leistungen. Das zeigen und berichten uns erfolgreiche Schulen, unter anderem die Schulpreisträger der letzten Jahre; davon konnten wir uns erst kürzlich an der Maria-Leo-Grundschule in Berlin überzeugen. Schülerinnen und Schüler wollen mitreden: über Themen, über Lernwege, über Prüfungsformate. 80 % aber sagen: „Ich habe kaum einen Einfluss.“ – Das sollte uns zu denken geben, denn Beteiligung ist kein Luxus, sondern die Bedingung für Verantwortung. Deshalb wollen wir eine anonyme Schülerbeteiligung als festen Bestandteil schulischer Qualitätsentwicklung einführen. Und bevor sich die AfD-Fraktion wieder in Meldeportalfantasien ergeht (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Lachen bei der AfD) und von einer Anklagedatenbank für Lehrkräfte schwadroniert: Unsere Vorschläge haben nichts mit anonymen Anzeigen beim Schulamt zu tun, die Lehrkräfte beim Arbeitgeber anschwärzen sollen. Unsere Vorschläge sollen die Unterrichtsqualität verbessern und Schule als wertschätzenden und positiven Ort stärken. Denn eine angenehme Atmosphäre ist die Voraussetzung für gute Lehre und erfolgreiches Lernen – für Lehrkräfte und Kinder. Warum trotzdem ein anonymes Feedbacksystem? Weil ehrliches Feedback nur dort möglich ist, wo Vertrauen herrscht, und das muss weiterhin wachsen. Dort, wo es sich aber etabliert hat und als Selbstverständlichkeit gelebt wird, wird Kritik nicht mehr als Angriff, sondern als Chance verstanden. So entsteht echtes Vertrauen – beidseitiger Respekt, der täglich gelebt wird. Heute stehen wir aber an einem Punkt, an dem sich viele Schülerinnen und Schüler oft nicht trauen, Hinweise zum Unterricht oder vielleicht sogar Kritik zu äußern – aus Angst vor schlechten Noten oder weil sie glauben, es würde ohnehin nichts ändern. Anonyme Feedbackformate können dieses Schweigen brechen. Sie zeigen, wo Unterricht gelingt – und wo nicht. Sie machen sichtbar, was sonst oft unter der Oberfläche bleibt: Überforderung, Konflikte, aber auch Ideen, Engagement und Motivation. Doch es darf nicht bei einmaligen Umfragen bleiben. Wir brauchen ein stabiles, ein kontinuierliches Feedbacksystem, das von allen gewollt und ernst genommen wird – mit klaren Rückmeldeprozessen und sichtbaren Veränderungen, die sich daraus ergeben. Denn Feedback, das in Schubladen verschwindet, verfehlt sein Ziel und ist somit bloß Augenwischerei. (Vereinzelt Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Was denken Sie denn, was ein Lehrer den ganzen Tag macht?) Das führt uns zum zweiten Punkt unseres Antrags, der Verbesserung der Feedbackkultur selbst, sowohl in Schulen als auch in der Lehrkräftebildung – und, meine Damen und Herren, genau das verändert Schule. Wenn Rückmeldungen nicht nur von oben nach unten, sondern auch umgekehrt, in beiderlei Richtung, auf Augenhöhe, erfolgen, entsteht echtes Vertrauen, und das stärkt die so wichtige und unverzichtbare Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden. Dann wird Lernen zum Miteinander; dann wird Lernen zum Erleben; dann wird Lernen wirksamer – und genau das ist es doch, was wir wollen. Wir wollen deshalb, dass die Feedbackkultur verbindlich in die Lehrkräfteaus- und -fortbildung aufgenommen wird, auch als Instrument gegen Mobbing. (Vereinzelt Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Denn dort, wo Dialog und gegenseitiger Respekt zur Kultur gehören, haben Ausgrenzung und Abwertung weniger Raum. Konkret heißt das: Lehrkräfte sollen lernen, Feedback zu geben, es aber auch anzunehmen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das machen die doch schon! Das ist Teil des Studiums!) Und, ganz wichtig: Schülerinnen und Schüler sollen lernen, es zu formulieren, mit Respekt und Kompromissbereitschaft. Schule wird so zum demokratischen Erfahrungsraum. Feedback ist in diesem Sinne also kein Angriff, sondern ein nützliches Werkzeug für eine Lernatmosphäre, in der Wissen wächst. Das ist meine tiefe Überzeugung. Warum das so wichtig ist, haben wir im letzten Fachgespräch eindrücklich erfahren: Je zeitnaher das Feedback im Lernprozess, desto sichtbarer ist die Lernentwicklung und desto größer ist der Lernerfolg. Hier kommen das KI-gestützte Feedbacksystem und somit Punkt 3 unseres Antrags ins Spiel: Ein gutes Feedback bezieht sich nicht nur darauf, was falsch war, sondern zeigt vor allem auch Wege auf, wie es besser gehen kann. Dafür braucht es natürlich ganz transparente und nachvollziehbare Kriterien, die einzig und allein von Lehrkräften vorgegeben werden können. KI kann hierbei oft unterstützen. Das bedeutet nicht, dass Lehrkräfte weniger wichtig werden. Ganz im Gegenteil: Sie werden noch wichtiger, auch wenn sich ihre Rolle dabei ändert. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns noch über einen Punkt sprechen, der oft unterschätzt wird, der uns aber von der Bildungsforschung seit Jahren eindrücklich aufgezeigt wird: Wenn Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihr Lernen übernehmen dürfen, steigen die Motivation, die Lernqualität und das Selbstvertrauen. Selbst organisiertes Lernen ist also kein Modebegriff, sondern eine notwendige Zukunftskompetenz, denn in einer Welt, die sich permanent verändert, brauchen junge Menschen die Fähigkeit, sich selbst zu strukturieren und zu reflektieren – heute mehr denn je. Das erwarten die Gesellschaft und im Übrigen auch die Arbeitswelt von ihnen. Deshalb müssen wir ihnen dieses Zutrauen schenken und ihnen einen geschützten Raum in Schulen geben, um das zu erlernen. Das ist kein Hokuspokus und kein Griff in die Esoterik-Kiste, sondern etwas, das die Kids und uns alle entschieden voranbringt. (Dennis Hohloch [AfD]: „Die Kids“!) Die Voraussetzungen für eigenverantwortliches Lernen und flexible Lerngruppen haben wir bereits im Schulgesetz geschaffen. Jetzt wollen wir die Schulen, die so arbeiten möchten, dabei unterstützen und auf ihrem Weg begleiten. Meine Damen und Herren, damit Lehrkräfte diesen Wandel gestalten können, brauchen sie Unterstützung und Teamwork. Die Herausforderungen sind zweifelsohne groß, und niemand sollte sie allein meistern müssen. Zu welchen Entlastungen die pädagogische und multiprofessionelle Zusammenarbeit führen kann und wie groß ihre Wirkung auf die Schülerinnen und Schüler ist, haben wir kürzlich in Sachsendorf erlebt und gesehen. Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Antrag auch einen Fokus darauf richten, wie die Zusammenarbeit in Zukunft weiter gestärkt und etabliert werden kann. Meine Damen und Herren, beenden möchte ich meine Rede heute mit einem Programmhinweis: Am 19.05. wird Stefan Ruppaner, ehemaliger Schulleiter der Alemannenschule in Wutöschingen und Autor des Buches „Das kann Schule machen“ für eine Podiumsdiskussion hier bei uns in Potsdam sein. Ich verfolge seine Arbeit seit vielen Jahren, und gerade heute muss ich an seine Worte denken: „Wenn es gelingt, dass ein Kind jeden Tag gerne in die Schule geht, können wir nicht verhindern, dass es etwas lernt.“ (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Sorgen wir also dafür, dass unsere Kinder gerne zur Schule gehen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Unser Antrag ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Gehen wir ihn bitte gemeinsam! – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU) 2026 93

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Hohloch für die AfD-Fraktion. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Blinde vom Sehen sprechen, kommt so ein Antrag heraus. (Oh! bei der SPD sowie Zurufe – Steeven Bretz [CDU]: Oh, Herr Hohloch! Sie können immer nur beleidigen!) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns Schule besser und sicherer machen. – Der beste Satz war: Junge Menschen sind Experten ihres eigenen Lernerfolgs. – Dieser Satz steht sinnbildlich für Ihren Antrag. (Unmut bei der SPD) Lassen Sie es uns bitte mal durchgehen, was Sie uns hier heute vorgelegt haben. Manchmal hat man ja so das Gefühl … – Da brauchen Sie sich gar nicht aufzuregen. Aufregen müssen sich die Lehrer und die Schüler, weil Sie in der Bildungspolitik nichts gebacken bekommen, und dieser Antrag ist der beste Beweis dafür. Offensichtlich sind Sie aufgestanden und haben sich gedacht: Wir haben schon lange nichts mehr zu Bildung gemacht. Wir haben einen neuen Bildungsminister, der noch nicht so richtig in Fahrt gekommen ist, also lasst uns mal was vorlegen. Was könnten wir machen? Ach, stimmt, die AfD sagt ja seit 2021 – seit der COPSY-Studie –, dass die psychische Belastung unserer Kinder stark zugenommen hat. Das ist jetzt fünf Jahre her; jetzt ist es mal an der Zeit, dass auch wir was machen. Hm, was könnten wir denn machen? Die AfD hat ja schon so viele Vorschläge dazu gemacht, wie man zum Beispiel die Schulpsychologenquote erhöhen könnte – zwölfmal eingereicht; da haben wir dann vier Jahre später nachgezogen. Gucken wir uns mal Dänemark und Bayern an – da kommen Sie ja her, Frau Ministerin –: Ein Verhältnis von 1 : 3 700. Bei uns ist ein Schulpsychologe noch immer für 5 000 Kinder zuständig. Gucken wir uns die Vorschläge der AfD an – ach, nee, wir können sie nicht komplett abkupfern. Also, was machen wir? Wir sagen, unseren Kindern wird es besser gehen, wenn wir erstens auf autonomes Lernen setzen – denn Lehrer haben wir ja nicht –, zweitens Lehrer zu Lernbegleitern degradieren – das ist „Bildung neu denken“ laut SPD – und drittens Feedbacksysteme einführen, weil Lehrer ja zu blöd sind, ihren Schülern Feedback zu geben. 94 Landtag Ich sage Ihnen mal was: Sie haben offensichtlich keine Ahnung vom Lehrerberuf. Das ist Teil der Ausbildung, (Vereinzelt Beifall AfD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) das ist Teil des Studiums gewesen – in Erziehungswissenschaften, in Allgemeiner Fachdidaktik und in unserer zweiten Ausbildung im Referendariat. (Steeven Bretz [CDU]: Das kann bei Ihnen ja nicht sehr erfolgreich gewesen sein!) Und selbstverständlich … – Herr Bretz, Sie haben keine Ahnung, wie ich als Lehrer gearbeitet habe. Ich weiß aber, wie Sie als Politiker arbeiten. Darüber kann ich mir ein Urteil erlauben. (Vereinzelt Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Die zweite Beleidigung! – Zuruf der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Und ich sage Ihnen: Mit diesen Vorschlägen werden Sie wie immer nichts verbessern. Gehen wir es doch einmal durch: Schauen Sie in die COPSY-Studie zu Corona von 2021. Sie haben das unseren Kindern angetan! Und heute tun Sie alle so, als wäre das nichts gewesen, und sagen: Die Pandemie war schuld. Wir wissen, es hat nichts mit den Lockdowns, nichts mit der damaligen Debatte und nichts damit zu tun, dass der ehemalige Bildungsminister Baaske gesagt hat, Kinder seien verantwortlich für den Tod ihrer Angehörigen. An diese Debatte hier kann ich mich noch erinnern. Sie haben den Druck auf unsere Kinder gelenkt, meine Damen und Herren. Sie haben dafür gesorgt, dass bei den Schwächsten unserer Gesellschaft nicht einmal mehr das Jugendamt vorbeikommen konnte. Können Sie sich daran noch erinnern? Zu Kindern, die zu Hause geschlagen wurden – ich hatte solche Schüler, deren Eltern zum Beispiel Alkoholiker waren, übrigens auch bei mir in der Schule; ich war ja in Spandau –, konnte das Jugendamt nicht mehr gehen, weil Sie die Lockdowns verhängt hatten. Sie haben das unseren Kindern angetan, meine Damen und Herren! Und es wäre in den letzten Jahren Ihre Verantwortung gewesen, etwas dagegen zu tun. Stattdessen kommen Sie uns mit Feedbacksystemen, Lernbegleiterinnen und autonomem Lernen, weil Kinder natürlich selbst am besten wissen, was für sie richtig ist, weil Kinder bei Ihnen nämlich keine Kinder, sondern junge Erwachsene sind, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Worin liegen denn die Gründe dafür, dass Kinder Angst haben, zur Schule zu gehen, dass sie Komplexe entwickeln? In der Regine-Hildebrandt-Grundschule zum Beispiel werden Feedbacksysteme so richtig helfen, meine Damen und Herren. Richtig, weil sich Mohammed und Ali wegen des Feedbacks, das ihnen der Lehrer gibt, total zurückhalten. (Zurufe von der SPD: Bingo!) Darum geht es doch. Die physische Gewalt an unseren Schulen nimmt zu. Die Kinder haben Angst. Sie haben Angstzustände und Komplexe entwickelt. Wir haben einen ausufernden Konsum von Social Media. Und das Einzige, das Ihnen dazu einfällt, ist ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige, anstatt das Problem mal wirklich an der Wurzel zu packen und Schulen zu digitalfreien Oasen zu erklären. Das wäre beispielsweise eine Lösung. (Beifall AfD) Dann haben wir schlechte Zukunftsperspektiven.

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Rainer Genilke

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?

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Dennis Hohloch AfD

Ja.

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Elske Hildebrandt SPD

Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich daran erinnern können, dass in der Coronazeit von vielen Eltern die Frage kam, ob es möglich sei, die Präsenzpflicht aufzuheben, damit sie ihre Kinder nicht in die Schulen schicken zu müssen, (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Wer hat ihnen das denn eingeredet?) da dort das Infektionsgeschehen so stark war. Die eigentliche Zwischenfrage lautet: Ist Ihnen bewusst geworden, dass es in dem Vortrag meiner Kollegin Poschmann und in unserem Antrag in erster Linie darum geht, die Feedbackkultur von Schülern zu Lehrern hin – nicht umgekehrt – zu stärken? (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Dennis Hohloch AfD

Ich würde die Fragen gern beantworten. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist die Kompetenz eines Lehrers: das Verstehen!) Frau Hildebrandt, es ist mir herzlich egal, ob zwei Eltern an einen herantreten, weil sie Angst vor dem „bösen, tödlichen“ Virus haben, was Sie propagiert haben. (Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Wichtig waren die Zahlen: Heute wissen wir: In einem Alter unter 25 Jahren ist in Brandenburg kein Mensch an Corona gestorben. (Beifall AfD) Wir wussten auch, dass die Maskenpflicht an Schulen sinnlos war und dass Corona für Kinder nicht gefährlich ist. Das wussten wir nach dem ersten Lockdown. Und Sie, Frau Hildebrandt, haben sich hier ganz persönlich stark dafür eingesetzt, dass wir drei Lockdowns hatten und dass die Schulen in Brandenburg länger geschlossen waren als im Bundesdurchschnitt und dass in Deutschland die Schulen länger geschlossen waren als in den restlichen Ländern Europas. Sie haben das den Kindern angetan. – So viel zum ersten Teil der Frage. Jetzt komme ich zum zweiten Teil der Frage: Selbstverständlich habe ich das gesehen. Da Sie sagen, das habe nichts mit Meldungen zu tun: Selbstverständlich üben Sie damit auch Druck auf Lehrer aus. (Ludwig Scheetz [SPD]: Sie haben doch selbst ein Lehrermeldeportal!) Warum brauchen wir so etwas? Warum sind Sie der Meinung, dass Sie den Schulen vorschreiben müssen, dass Kinder anonym bestimmte Dinge über die Unterrichtsqualität melden können? Das Problem ist doch, dass das ein Teil Ihres Gesamtpakets ist, nämlich die Kinder zu stärken, anstatt dem Lehrer den Rücken zu stärken, der weiß, was das Beste für die Kinder ist. Nicht die Kinder wissen, was das Beste für sie ist. Es spielt auch keine Rolle – nicht: keine Rolle, sondern: eine untergeordnete Rolle –, wenn der Schüler zum Beispiel sagt, das habe ihm keinen Spaß gemacht. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Selbstverständlich macht nicht alles Spaß im Unterricht. Selbstverständlich macht nicht alles Spaß in der Schule. (Zurufe: Was?) Aber der Lehrer muss gut ausgebildet sein. Sie wissen aus sämtlichen Studien aus dem Bildungsbereich: Es steht und fällt immer mit dem Lehrer. Es braucht weder eine SPD noch eine CDU, die den Kindern noch mehr Möglichkeiten geben, in dem demokratischen System Schule noch mehr Mitbestimmung zu haben. Das wird nicht dazu führen, die sozialen und die zwischenmenschlichen Probleme der Kinder in unserem Land zu beseitigen. So viel zu Ihrer Frage. (Beifall AfD) Ich gehe einmal kurz durch, was man alles machen könnte: Man könnte die Quote der Schulpsychologen erhöhen. Man könnte Psychotherapieplätze und Unterstützungsangebote ausbauen; ein Feststellen der Defizite reicht nicht. Man sollte die Pandemiepolitik zukünftig ändern. Man sollte Kinder beispielsweise künftig niemals wieder für den Tod von Verwandten verantwortlich machen sowie Kindergärten und Schulen nicht anlasslos schließen. Genderidiotie: Man sollte aufhören, Kindern einzutrichtern, sie könnten sein, wer sie wollen: Fuchs, Hans, Gans, Mutter, Tochter, was auch immer. Geschlechtergerechte Sprache: Wir sollten aufhören, den Kindern zu erklären, dass die Sprache, die wir haben, nichts wert ist, sondern wir sollten ihnen erklären, dass man sie immer wieder umdeuten kann. (Lachen des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) 2026 95 Man sollte damit aufhören, mit einer Klimakrise den Kindern unnötige Ängste einzureden. Und Klimaangst ist eine Angst von Kindern, die dadurch Zukunftsängste entwickeln. (Beifall AfD) Man sollte Indoktrination an Schulen verbieten, Kitas und Sek I als digitalfreie Oasen einrichten – das habe ich schon genannt. Gewalt an Schulen: Wir haben mehrere Konzepte dafür vorgelegt; von Ihnen kommt dazu gar nichts. Das sind wirkliche, reale Probleme, die Sie nicht bekämpfen. Grundlegende Kulturtechnik und echte Bildung sollten Sie stärken – damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident –, weil die Kinder natürlich auch Zukunftsangst haben in einem Land, in dem es erstens weniger Arbeitsplätze gibt und die Wirtschaft sinkt und zweitens die Bildungsstandards sinken. Sie sehen es daran – damit komme ich jetzt wirklich zum Schluss –, dass die Auswanderungsquote unter jungen Deutschen immer höher steigt und dass immer mehr junge Menschen sagen, sie möchten dieses Land verlassen. Das hat Gründe, meine Damen und Herren, und diese Gründe sitzen hier vor mir. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir kommen zum nächsten Beitrag. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Augustin.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die psychische Belastung für Kinder und Jugendliche sind mir ein zu ernstes Thema, als dass ich dem hier nicht mit der gebotenen Sachlichkeit begegnen würde. Daher werde ich auch überhaupt nicht auf meinen Vorredner eingehen. (Zuruf von der AfD: Ah!) Insofern kann ich nur sagen: Wir haben das Thema nicht nur heute auf der Agenda, und zwar nicht nur bei uns Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern, sondern auch im Gesundheitsausschuss wurde dieses Thema zu Recht oft angesprochen. Aber die jüngste Studie – meine Kollegin Katja Poschmann hat es ausgeführt – hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie brenzlig die Situation ist. Jede vierte Schülerin bzw. jeder vierte Schüler sagt, dass sie oder er unter psychischen Belastungen leidet. Ein Drittel der befragten Schülerinnen und Schüler sagt, dass sie regelmäßig gemobbt werden. Davor können wir die Augen nicht verschließen. Es muss gehandelt werden. Und ich sage ganz klar: Nicht nur mit dem vorliegenden Antrag werden, sondern es wurden auch in der Vergangenheit viele Maßnahmen getroffen; und es werden noch weitere folgen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Ich bin sehr dankbar für den vorliegenden Antrag und bitte um Zustimmung. Meine Kollegin Katja Poschmann hat es mir einfach gemacht, denn sie hat die Studie sehr gut dargelegt und ebenso zu den Forderungen ausgeführt. Ich möchte aber eines 96 Landtag ergänzen: Wenn wir über die psychische Belastung und die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sprechen, sollten wir nicht nur über sie reden, sondern auch mit ihnen. Deswegen möchte ich lediglich ergänzen: Es ist richtig und wichtig, dass wir mit diesem Antrag konkrete Forderungen des Landesschülerrats aufgegriffen haben. Denn das ist ihre Botschaft, und das sind ihre Forderungen. Das kann gern nachgelesen werden. (Beifall CDU und SPD – Katja Poschmann [SPD]: Richtig!) Zum Abschluss möchte ich nur sagen: Es wird heute natürlich nicht damit enden, was wir Schülerinnen und Schülern anbieten können. Wir werden auf sie hören. Gerade heute Morgen haben wir über das Thema Mobbing gesprochen; da bin ich der Kollegin Matzies sehr dankbar. Der digitale Raum wird dabei immer größer. Das ist nicht nur belastend, sondern auch bedrohlich. Insofern danke ich für die Ausführungen von heute Morgen. Es gibt weiterhin viel zu tun, aber dieser erste Schritt ist sehr wichtig, sehr richtig und kommt zum richtigen Zeitpunkt. Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Rainer Genilke

Wir kommen nun zum Beitrag der BSW-Fraktion. Herr Abgeordneter Peschel spricht zu uns. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist nun also ist der erste Antrag der neuen Koalition zum Thema Bildung. Ich gebe zu: Ich habe auch beim Thema Bildung an diese Koalition keine großen Erwartungen. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Aber selbst diese niedrige Erwartungshaltung wird mit diesem Antrag noch unterboten. Ich will erklären, warum. Das angesprochene Thema, psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, ist zweifellos wichtig. Wie gelingt es uns, Schülerinnen und Schülern den Lernalltag in den Schulen zu erleichtern, sie zu motivieren und gute bis sehr gute Lernergebnisse zu erreichen, um bei PISA und anderen Lernstandserhebungen wieder besser abzuschneiden als mit Platz 14 oder 15 von 16? Im Sport würde man sagen: stark abstiegsgefährdet. Allerdings gibt es hier keine darunter spielende Liga. Aber dieser Antrag doktert an Symptomen herum, benennt nur unzureichend die wirklichen Ursachen und liefert schon gar keine tragfähigen Lösungen. Es muss laut Antrag „im Rahmen vom jetzt zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzrahmen agiert werden“. Na prima. Gerade erst entlasten wir Lehrkräfte von Aufgaben, um jetzt wieder eine Schippe draufzulegen. Es ist keine Rede von zusätzlichen Stellen für Sozialarbeit an Schule, für multiprofessionelle Teams oder gar für Schulpsychologen. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Ja, die psychischen Belastungen für Schülerinnen und Schüler nehmen zu. Die Kinder wurden in der Coronapandemie alleingelassen. Diese Defizite sind bis heute nicht aufgearbeitet; wir haben es gerade gehört. Sie sind permanenten Einflüssen und Belastungen durch soziale Medien ausgesetzt; die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schüren Zukunftsängste und Druck. Jetzt sollen die Jugendlichen auch noch kriegstüchtig werden. (Zurufe: Oh!) Und sie erleben in den täglichen Nachrichten Politikerinnen und Politiker in verantwortlichen Positionen, die unfähig oder nicht willens sind, die gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. (Beifall BSW und AfD) Die grundlegenden Ursachen für das, was Sie in Ihrem Antrag richtig beschreiben, liegen zum größten Teil nicht innerhalb des Systems Schule. Dort allein können Sie das folglich auch nicht lösen, zumal Ihr Antrag keine wirklichen Lösungsansätze enthält. Oder glauben Sie wirklich, dass konstruktive Feedbackkultur (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) und das Einholen von Schülerrückmeldungen in der aktuellen Lehramtsausbildung nicht vorkommen? Sie fordern Konzepte ein, ohne Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um gute und zielführende Ideen auch wirklich umzusetzen. Nett geschrieben, aber nicht praxistauglich. Die Befunde aus dem Schulbarometer 2025/2026 der Robert Bosch Stiftung zeigen ganz andere Schwerpunkte auf. Beispielsweise muss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene darauf geachtet werden, dass außerschulische Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsangebote bestehen bleiben und auch für vulnerable Gruppen zugänglich sind. Und wir müssen stärker auf die sonderpädagogischen Förderbedarfe reagieren und Klassengrößen reduzieren. Einer der größten Faktoren des Einflusses auf die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ist die wahrgenommene Unterstützung durch die Lehrkräfte. Wenn Sie mir einen Vergleich erlauben: Die Robert Bosch Stiftung beschreibt einen Zustand, der mit dem eines Pkw vergleichbar ist, der auf vier platten Reifen steht. Ihr Antrag sagt – um bei diesem Bild zu bleiben –: Lasst uns den Scheibenwischer wechseln. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Lassen wir doch solche sicher gut gemeinten Nebelkerzen, und kümmern wir uns um eine bessere Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, denen sich alle an Schule Beteiligten offen oder anonym anvertrauen können. Schaffen wir multiprofessionelle Teams, die sich der Alltagssorgen der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte wirklich annehmen können. Schreiben wir keine Konzepte und keine KI-gestützten Feedbacksysteme, die keine Chance auf Wirkung haben, solange die personellen Ressourcen nicht vorhanden sind. – Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht der Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herr Hoffmann. (Beifall CDU)

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Gordon Hoffmann

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden hier immer wieder über Schule, und es ist auch gut so, dass wir immer wieder über Schule reden. Wir sollten allerdings vielleicht öfter einmal über Schülerinnen und Schüler reden, zum Beispiel über Nele. Nele hat im letzten Jahr Abitur gemacht, und sie leidet seit vier Jahren unter Depressionen. Die schlimmsten Phasen beschreibt sie als „schweres Gefühl in der ganzen Seele“. Schon der Weg zur Schule wurde für sie zu einer großen Herausforderung. Sie beschreibt das ganz offen: „Der Schritt aus dem Bett fühlt sich an wie eine unüberwindbare Aufgabe“. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sie den Eindruck hat, dass man zu wenig über mentale Gesundheit spricht, dass das in der Schule zu wenig eine Rolle spielt. Deshalb engagiert sie sich in der Bundesschülerkonferenz. Nele ist zwar nicht aus Brandenburg, aber in Brandenburg geht es etlichen Schülerinnen und Schülern ähnlich. Deshalb macht bei uns der Landesschülerrat zu Recht auf dieses Thema aufmerksam und fordert eine Enttabuisierung und auch mehr Beteiligung. Ich finde, deshalb kann man auch zur Kenntnis nehmen, dass man hiermit tatsächlich eine Forderung des Landesschülerrates aufgreift. (Beifall CDU und SPD) Wir hatten gestern Abend die Möglichkeit, mit einigen Mitgliedern des Landesschülerrates zu sprechen. Sie haben sich sehr für diese Initiative bedankt, und auch ich möchte mich für diese parlamentarische Initiative sehr bedanken; denn wie gut Kinder und Jugendliche lernen können, wie gut sie sich einbringen und entfalten können, hängt entscheidend mit ihrem Wohlbefinden zusammen. Deshalb machen die Ergebnisse des Schulbarometers tatsächlich große Sorgen. Und, Herr Peschel, wenn Sie fragen: „Warum zu diesem Zeitpunkt diese Rede?“, sage ich: Na ja, das Schulbarometer ist halt am 18. März, also während der letzten Landtagssitzung, veröffentlicht worden. Dass man diese Ergebnisse sofort als Auftrag sieht und zum Anlass nimmt, einen solchen Antrag einzubringen, finde ich persönlich sehr richtig, und ich bin dafür sehr dankbar. (Beifall CDU und SPD) Wir haben festgestellt, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler mit psychischen Belastungen, mit Überforderung und mit Erschöpfung kämpfen und dass die gegenwärtige Studienlage das ganz klar zeigt. In einer Zeit, in der sich gefühlt eine Krise auf die nächste stapelt, sehen sich junge Menschen zunehmend mit Unsicherheit, Zukunftsangst und auch mit Leistungsdruck konfrontiert, und psychische Erkrankungen nehmen zu. 2026 97 Meine Damen und Herren, auch die Landesregierung nimmt die Sorgen und Belastungen von Kindern und Jugendlichen sehr ernst; denn wir wissen, dass gerade psychische Probleme in jungen Jahren auch langfristige, schwerwiegende Auswirkungen haben. Deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig gegenzusteuern. Das müssen wir natürlich auch im Bereich Schule machen, denn Schule ist ein zentraler Ort im Leben junger Menschen, weil sie hier einen Großteil ihres Tages verbringen, und deshalb sollen sie sich hier auch wohlfühlen. Dazu gehört eben auch, Schülerinnen und Schüler aktiv bei der Gestaltung des schulischen Miteinanders einzubeziehen, sie also zu beteiligen. Ich würde sagen – jawohl, auch das sagt Hattie –, wenn wir Schule und Unterricht besser machen wollen, müssen wir auch hören, was Schülerinnen und Schüler zu sagen haben. Deshalb begrüße ich die Forderung des Antrags, die anonyme Schülerbeteiligung auszubauen und die konstruktive Feedbackkultur zu stärken. Das sind auch Punkte, die wir uns im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben haben. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bin ich sehr dankbar für diesen Arbeitsauftrag, den wir in den nächsten Wochen engagiert angehen werden. Ich bedanke mich auch ganz herzlich für diese Debatte und wünsche Ihnen nachher ein angenehmes Beisammensein beim Parlamentarischen Abend. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2672, „Lernen stärken, Druck mindern – Schülerbeteiligung wirkt“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Antrag der Präsidentin Drucksache 8/2602 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Präsidentin, „Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ auf Drucksache 8/2602. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. 98 Landtag Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. TOP 16: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg Antrag der Landesregierung Drucksache 8/2626 Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung, „Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg“ auf Drucksache 8/2626. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei mehreren Enthaltungen ist der Antrag angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf. TOP 17: Zustimmung zur Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg Antrag der Landesregierung Drucksache 8/2627 Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen also auch hier direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung, „Zustimmung zu Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg“ auf Drucksache 8/2627. Es geht um die Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg durch den Minister der Finanzen, Herrn Keller. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei mehreren Enthaltungen ist der Antrag angenommen. Herzlichen Glückwunsch an den Finanzminister und viel Erfolg bei der Arbeit! Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich beende hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Parlamentarischen Abend. Wir treffen uns morgen um 9.30 Uhr zur Landtagssitzung. Ende der Sitzung: 19.28 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Keine Toleranz bei digitaler Gewalt – Schutzlücken schließen, Prävention ausbauen und Strafverfolgung konsequent durchführen 2026 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Digitaler Gewalt entschieden begegnen: Strafbarkeitslücken schließen, Opferschutz stärken und gesellschaftliches Bewusstsein schärfen Der Landtag stellt fest: Digitale Gewalt ist längst zu einer Gefahr für viele Menschen in Deutschland und zu einem drängenden gesellschaftlichen Problem geworden. Laut der Dunkelfeldstudie LeSuBiA des Bundeskriminalamtes waren 13,9 % der Männer und 20,0 % der Frauen innerhalb der letzten fünf Jahre von digitaler Gewalt im weiteren Sinne betroffen. Damit durchlebt etwa jede siebte männliche und jede fünfte weibliche Person digitale Gewalt, wobei die Anzeigequote bei den meisten Gewaltformen laut der Studie in alarmierender Weise unter zehn Prozent liegt. Cybermobbing, Cyberstalking, die Verbreitung von Hasskommentaren im Netz, die geheime Standortverfolgung von Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung, Identitätsdiebstahl oder die Erstellung sogenannter Deepfakes sind typische Formen digitaler Gewalt. Ihre Auswirkungen auf die Betroffenen können gravierend sein und reichen von erheblichen psychischen Belastungen bis hin zu sozialen und beruflichen Einschränkungen. Der Kontrollverlust über das eigene Leben, Schamgefühle und sozialer Rückzug sind häufig die Konsequenz. Digitale Gewalt steht sehr oft im Zusammenhang mit anderen Gewaltformen, insbesondere mit häuslicher Gewalt. Sie ist bei praktizierter (Ex-)Partnerschaftsgewalt oft eine Verlängerung des analogen Gewaltgeschehens und dient dazu, Betroffene auch außerhalb des unmittelbaren persönlichen Umfelds zu erreichen, zu bedrohen und Macht über sie auszuüben. Bei diesen Gewaltspiralen sind Frauen und Mädchen überproportional betroffen. Digitale Gewalt wirkt oft für die Opfer noch schwerer und nachhaltiger als analoge physische oder psychische Gewalt. Das liegt an der potenziellen Reichweite, der ununterbrochenen Verfügbarkeit der Inhalte und der Anonymität der Täter. Die Anonymität im Netz ermöglicht es den Täterinnen und Tätern zu oft, ohne strafrechtlich belangt zu werden, Angriffe gezielt zu planen und in kürzester Zeit zu eskalieren. Die derzeitigen strafrechtlichen Regelungen tragen der Schwere und den nachhaltigen Folgen digitaler Gewalt noch nicht ausreichend Rechnung. Die Betroffenen erleben oftmals, dass das geltende Strafrecht die digitale Dimension der Taten nicht angemessen erfasst und effektiver Opferschutz – insbesondere im digitalen Raum – noch keine Selbstverständlichkeit ist. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2026 99 Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel auf, 1. den Opferschutz zu stärken und die Unterstützungsangebote für die Opfer von Gewaltdelikten proaktiv anzubieten und frühzeitig bereitzustellen; 2. bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen niedrigschwellig zugänglich zu machen; 3. psychosoziale Prozessbegleitung für Minderjährige nach Änderung des Bundesgesetzes auch ohne Antrag zu gewähren; 4. in Abstimmung mit dem Bund und der anstehenden Gesetzesreform die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell in Brandenburg als gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme im Gewaltschutzgesetz einzuführen und bedarfsorientiert anzuwenden; 5. weiterhin auf Prävention und Aufklärung, insbesondere durch Informationskampagnen über Risiken digitaler Gewalt und Schutzmöglichkeiten zu setzen; 6. zu prüfen, inwiefern die Fortbildungsangebote für Angehörige von Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Bereich digitaler Gewalt und KI-basierter Tatmittel weiterentwickelt werden können; 7. in enger Abstimmung mit dem Land Berlin zu prüfen, in welcher Form das Sexualstrafrecht, einschließlich der Thematik sexualisierter digitaler Gewalt, in die juristische Ausbildung integriert werden kann.“ Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Genehmigung und Überwachung des Personenbeförderungsgewerbes liegen in Brandenburg in kommunaler Verantwortung. Landkreise und kreisfreien Städte sind dabei insbesondere im berlinnahen Raum mit einem erheblichen Anstieg von Anträgen im Mietwagengewerbe konfrontiert. Die stark gestiegenen Antragszahlen sowie die zunehmende Marktverflechtung mit Berlin stellen die Behörden vor fachliche, personelle und organisatorische Herausforderungen, auch weil es unterschiedliche Prüfmaßstäbe und Kontrollintensitäten gibt. Die unterschiedlichen Verwaltungs- und Kontrollstandards wirken sich zudem unmittelbar auf die Marktstruktur aus. Um die kommunalen Behörden bei den Genehmigungsverfahren zu unterstützen und die Kontrollfähigkeit zu verbessern, sind landesweit abgestimmte Kriterien, eine verbesserte Datenverfügbarkeit sowie koordinierte Kontrollmaßnahmen sinnvolle Maßnahmen. Ziel sind klare und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen, die auch eingehalten und kontrolliert werden und die wirtschaftlichen Grundlagen für ein attraktives Mobilitätsangebot in der Hauptstadtregion sichern. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten landesweit abgestimmte Leitlinien für die Konzessionserteilung und -rücknahme sowie Prüfmaßstäbe zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten im Taxi- und Mietwagengewerbe zu entwickeln; 100 Landtag 2. die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihren Kontrollen zu unterstützen und Schwerpunktkontrollen unter Einbindung unter anderem von Zoll, Finanzbehörden und Polizei zu initiieren; 3. zu prüfen, inwieweit ein verbesserter landesweiter bzw. länderübergreifender Datenaustausch zwischen den Genehmigungsbehörden zu Konzessionshistorien, Mehrfachanträgen und Fahrzeugbeständen in Brandenburg und Berlin rechtssicher ermöglicht werden kann; 4. sich auf Bundesebene und im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz für eine Überprüfung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einzusetzen, um mögliche Regelungslücken aus der Perspektive der Genehmigungsbehörden zu identifizieren und den Verwaltungsvollzug entsprechend zu verbessern. Die Umsetzung der in diesem Antrag vorgesehenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.“ Lernen stärken, Druck mindern – Schülerbeteiligung wirkt 2026 zum TOP 14 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Das seelische und körperliche Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen bildet eine wesentliche Voraussetzung für ihre gesunde Entwicklung in einer entscheidenden Lebensphase. Es beeinflusst ihre Chancen auf Bildung, Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben maßgeblich und trägt zugleich zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen im späteren Erwachsenenalter bei. Umso alarmierender sind die aktuellen Befunde des ‚Schulbarometers Schüler:innen 2025/2026‘ der Robert Bosch Stiftung, die auf eine nach wie vor hohe psychosoziale Belastung junger Menschen in Deutschland hinweisen. Laut der Befragung nimmt diese erstmals nach der Coronapandemie deutschlandweit wieder zu. Demnach fühlt sich ein Viertel der Schülerinnen und Schüler (25 %) psychisch belastet – dies entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber den 21 % aus dem Vorjahr. Die Ergebnisse der Befragung machen deutlich, dass die soziale Herkunft einen erheblichen Einfluss auf die mentale Gesundheit von Kindern hat, so berichten 31 % der Kinder aus einkommensschwachen Familien von psychischer Belastung. Bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeigen 36 % psychische Auffälligkeiten. Fast die Hälfte aller Befragten empfindet hohen Leistungsdruck und gibt an, auch am Wochenende für die Schule lernen zu müssen. Einig sind sich die Befragten darin, dass es nachweislich schulische Faktoren gibt, die das Wohlbefinden stärken können: Unterstützung durch Lehrkräfte, konstruktives Feedback, ein gutes Klassenklima und wirksame Mitbestimmungsmöglichkeiten. Schülerinnen und Schüler wünschen sich mehr Einfluss auf Unterrichtsthemen und Prüfungsformate. Aktuell geben vier Fünftel der Schülerinnen und Schüler an, kaum ihre Schule mitgestalten zu können. 43 % bewerten selbst bestehende Gremien wie die Schülervertretung als wirkungslos. Artikel 27 der Verfassung des Landes Brandenburg normiert den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Brandenburg ist zudem Vorreiter bei der gesetzlichen Verankerung von Beteiligungsrechten (§ 19 BbgKVerf). Die gute Praxis dieser Rechte zeigt sich insbesondere in sozialraumorientierten Ansätzen wie dem Programm ‚Ein Quadratkilometer Bildung‘ in Cottbus, das die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe auf lokaler Ebene stärkt. Das Modell wird fachöffentlich als wirksames Instrument zur Bildungsvernetzung vor Ort anerkannt. Der gestiegene Bedarf an Psychotherapie und Unterstützungsangeboten trifft insbesondere in ländlichen Regionen auf einen Mangel an Therapieplätzen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt derzeit rund 18 Wochen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel 1. ein landesweites Konzept für Systeme der anonymen Schülerbeteiligung und dessen Einführung an allen öffentlichen Schulen in Brandenburg auf der Grundlage bereits vorhandener Instrumente (IRIS) zu entwickeln. Die Systeme sollen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, regelmäßig und niedrigschwellig Rückmeldung zu Unterrichtsqualität, Klassenklima, Mobbing und schulischem Wohlbefinden zu geben; 2. Empfehlungen für den Einsatz KI gestützter Feedbacksysteme an Schulen zu erarbeiten, um Schülerinnen und Schülern individualisiertes und zeitnahes Feedback zu ihrem Lernfortschritt zu ermöglichen. Ziel ist es, sie gezielt in der Selbststeuerung ihrer Lernprozesse zu unterstützen – etwa durch adaptive Lernstandsrückmeldungen, die zur eigenen Zielreflexion anregen. Lehrkräfte sollen durch datenbasierte Auswertungen in ihrer pädagogischen Lernbegleitung gestärkt werden; 3. darauf hinzuwirken, dass konstruktive Feedbackkultur – einschließlich des systematischen Einholens von Schülerrückmeldungen – als verbindlicher Bestandteil der Lehrkräfteaus- und -fortbildung im Land Brandenburg verankert wird, auch um strategisch Mobbing in der Schule entgegenzuwirken; 4. eine Handreichung mit guten Beispielen und Möglichkeiten für selbstorganisiertes und eigenverantwortliches Lernen zu erarbeiten, die Lernziele gemäß dem Rahmenlehrplan definiert und unter pädagogischer Lernbegleitung im Einstieg für die Sekundarstufe II eingeführt werden soll. Die Handreichung soll Schulen unterstützen, um Schülerinnen und Schülern mehr Eigenverantwortung für ihren Lernprozess zu übertragen und so den wahrgenommenen Leistungsdruck zu mindern, ohne die fachlichen Standards zu senken; 5. im Rahmen seiner Entbürokratisierungs- und Effizienzmaßnahmen zu prüfen, ob Flexibilisierungen und Konkretisierungen in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe möglich sind. Ziel ist es, allen Beteiligten zeitliche Kapazitäten für die Zusammenarbeit zu eröffnen, ohne die Gesamtbelastung zu erhöhen.“ Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 2026 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag beauftragt den Ausschuss für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der gemäß § 23 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit Artikel 18 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg zu wählenden vier Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, der beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichtet ist.“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg 2026 zum TOP 16 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg nisterin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Frau Martina Klement, im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu.“ Zustimmung zur Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg 2026 zum TOP 17 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg ters der Finanzen, Herrn Daniel Keller, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu. “ 2026 101 102 Landtag Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 4: - Freiheitsrechte gegen EU-Willkür verteidigen - Antrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/2536 vom 10.03.2026 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) 2026 103 Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 22.04.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 425 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Absage an den schlanken Staat und geplante Der Minister der Finanzen hat in seiner Pressemitteilung lungsfähigen Staat als Ziel der Budgetverhandlungen erteilte aber einem „weniger Staat“ eine Absage. den. Auch in der Vergangenheit lehnte er bereits verweist der Minister der Finanzen in seiner Pressemitteilung Verbesserung der Einnahmen“. Der Landesrechnungshof strukturelle Aufgabenkritik an, um langfristige haushalts zu bewirken – nicht nur um die notwendige von Kernaufgaben zu verringern, sondern auch ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: Welche Einnahmenerhöhungen zen? Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Es ist die zentrale Aufgabe der neu gebildeten gewährleisten. Dieses Ziel bezeichnen der Koalitionsvertrag burg“ vom 4. März 2026 und der Beschluss 8/2568-B) vom 19. März 2026 „Entschlossenes Der Prozess der Haushaltsaufstellung 2027/2028 geleitet, die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes bringen, um einen dauerhaft handlungsfähigen seinen Kernaufgaben jederzeit nachkommt. Hierfür bedarf es einer kritischen Überprüfung prioritären Ausrichtung auf die staatlichen Kernaufgaben. 14. April 2026 konnte ein gemeinsames Verständnis Aufstellungsverfahren erreicht und damit der Haushaltsentwurfs eröffnet werden. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Steuer- bzw. Gebührenerhöhungen I vom 14. April 2026 zwar den handmit den Landesressorts ausgegeben, Der Staat müsste lediglich „effizienter“ wereinen strikten Sparhaushalt ab. Zusätzlich auf geplante „Maßnahmen zur wiederum mahnt seit Jahren eine und nachhaltige Entlastungen des Landes-Neuverschuldung zur Finanzierung zum Erhalt der Investitionsfähigkeit. Daraus plant der Minister der Finan-Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landesregierung, stabile Landesfinanzen zu „Verantwortung für Brandendes Landtages Brandenburg (Drucksache Handeln für stabile Landesfinanzen“. wird insoweit von dem gemeinsamen Ziel schrittweise in Einklang zu Staat auch in Krisenzeiten zu sichern, der bestehender Aufgaben und Ausgaben und Mit der Haushaltsklausur am der Landesregierung über das weitere Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Die Ressorts sind nunmehr gebeten, ihre Anmeldungen gung zu überarbeiten. Die weitere Abstimmung halten. Der Kabinettbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Danach kann die parlamentarische beginnen. - 2 anhand der getroffenen Verständibleibt den Haushaltsverhandlungen vorbe-2027/2028 soll im September 2026 Beratung des Haushaltsentwurfs 2027/2028 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 426 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Absage an den schlanken Staat und geplante Der Minister der Finanzen hat in seiner Pressemitteilung lungsfähigen Staat als Ziel der Budgetverhandlungen erteilte aber einem „weniger Staat“ eine Absage. den. Auch in der Vergangenheit lehnte er bereits verweist der Minister der Finanzen in seiner Pressemitteilung Verbesserung der Einnahmen“. Der Landesrechnungshof strukturelle Aufgabenkritik an, um langfristige haushalts zu bewirken – nicht nur um die notwendige von Kernaufgaben zu verringern, sondern auch ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit berücksichtigt Haushaltskonsolidierungsplänen die langjährigen zu einer dringend notwendigen Reform der Staatsaufgaben? Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Es ist die zentrale Aufgabe der neu gebildeten gewährleisten. Dieses Ziel bezeichnen der Koalitionsvertrag burg“ vom 4. März 2026 und der Beschluss 8/2568-B) vom 19. März 2026 „Entschlossenes Der Prozess der Haushaltsaufstellung 2027/2028 geleitet, die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes bringen, um einen dauerhaft handlungsfähigen seinen Kernaufgaben jederzeit nachkommt. Hierfür bedarf es einer kritischen Überprüfung prioritären Ausrichtung auf die staatlichen Kernaufgaben. 14. April 2026 konnte ein gemeinsames Verständnis Aufstellungsverfahren erreicht und damit der Haushaltsentwurfs eröffnet werden. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Steuer- bzw. Gebührenerhöhungen II vom 14. April 2026 zwar den handmit den Landesressorts ausgegeben, Der Staat müsste lediglich „effizienter“ wereinen strikten Sparhaushalt ab. Zusätzlich auf geplante „Maßnahmen zur wiederum mahnt seit Jahren eine und nachhaltige Entlastungen des Landes-Neuverschuldung zur Finanzierung zum Erhalt der Investitionsfähigkeit. Daraus der Minister der Finanzen bei seinen Mahnungen des Landesrechnungshofs Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landesregierung, stabile Landesfinanzen zu „Verantwortung für Brandendes Landtages Brandenburg (Drucksache Handeln für stabile Landesfinanzen“. wird insoweit von dem gemeinsamen Ziel schrittweise in Einklang zu Staat auch in Krisenzeiten zu sichern, der bestehender Aufgaben und Ausgaben und Mit der Haushaltsklausur am der Landesregierung über das weitere Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Die Ressorts sind nunmehr gebeten, ihre Anmeldungen gung zu überarbeiten. Die weitere Abstimmung halten. Der Kabinettbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Danach kann die parlamentarische beginnen. - 2 anhand der getroffenen Verständibleibt den Haushaltsverhandlungen vorbe-2027/2028 soll im September 2026 Beratung des Haushaltsentwurfs 2027/2028 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 427 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Absage an den schlanken Staat und geplante Der Minister der Finanzen hat in seiner Pressemitteilung lungsfähigen Staat als Ziel der Budgetverhandlungen erteilte aber einem „weniger Staat“ eine Absage. den. Auch in der Vergangenheit lehnte er bereits verweist der Minister der Finanzen in seiner Pressemitteilung Verbesserung der Einnahmen“. Der Landesrechnungshof strukturelle Aufgabenkritik an, um langfristige haushalts zu bewirken – nicht nur um die notwendige von Kernaufgaben zu verringern, sondern auch ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: Welche Pläne diese wenigstens teilweise mit einer Bewirtschaftungssperre lungen die Effizienz und Effektivität der Leistungserbringung Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Es ist die zentrale Aufgabe der neu gebildeten gewährleisten. Dieses Ziel bezeichnen der Koalitionsvertrag burg“ vom 4. März 2026 und der Beschluss 8/2568-B) vom 19. März 2026 „Entschlossenes Der Prozess der Haushaltsaufstellung 2027/2028 geleitet, die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes bringen, um einen dauerhaft handlungsfähigen seinen Kernaufgaben jederzeit nachkommt. Hierfür bedarf es einer kritischen Überprüfung prioritären Ausrichtung auf die staatlichen Kernaufgaben. 14. April 2026 konnte ein gemeinsames Verständnis Aufstellungsverfahren erreicht und damit der Haushaltsentwurfs eröffnet werden. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Steuer- bzw. Gebührenerhöhungen III vom 14. April 2026 zwar den handmit den Landesressorts ausgegeben, Der Staat müsste lediglich „effizienter“ wereinen strikten Sparhaushalt ab. Zusätzlich auf geplante „Maßnahmen zur wiederum mahnt seit Jahren eine und nachhaltige Entlastungen des Landes-Neuverschuldung zur Finanzierung zum Erhalt der Investitionsfähigkeit. Daraus für welche pflichtigen Leistungen bestehen, zu versehen, um vor Auszahzu prüfen? Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landesregierung, stabile Landesfinanzen zu „Verantwortung für Brandendes Landtages Brandenburg (Drucksache Handeln für stabile Landesfinanzen“. wird insoweit von dem gemeinsamen Ziel schrittweise in Einklang zu Staat auch in Krisenzeiten zu sichern, der bestehender Aufgaben und Ausgaben und Mit der Haushaltsklausur am der Landesregierung über das weitere Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Die Ressorts sind nunmehr gebeten, ihre Anmeldungen gung zu überarbeiten. Die weitere Abstimmung halten. Der Kabinettbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Danach kann die parlamentarische beginnen. - 2 anhand der getroffenen Verständibleibt den Haushaltsverhandlungen vorbe-2027/2028 soll im September 2026 Beratung des Haushaltsentwurfs 2027/2028 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 428 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Auswirkungen der Straftaten in Berliner JVA Das Land Berlin betreibt seit 2013 eine Justizvollzugsanstalt Grund, die JVA Heidering. Aktuell sind dort 543 tergebracht, die von 242 Berliner JVA-Bediensteten nuar 2023 und Ende März 2026 sind der zuständigen Verfahren im Zusammenhang mit der JVA Heidering wurden 337 Strafverfahren eingeleitet. Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang liche Kosten für Polizeieinsätze, Strafverfahren, terstellen im Zusammenhang mit Straftaten in Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Eine statistische Erfassung der Kosten von Ermittlungsdenburg, die auf die JVA Heidering zurückzuführen einzelnen Kostenpositionen nicht. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Heidering im Land Brandenburg (JVA) auf Brandenburger Strafgefangene (Stand 18. März 2026) unbewacht werden. Zwischen Ja-Staatsanwaltschaft Potsdam 860 neue zugeleitet worden. Allein im Jahr 2025 entstehen dem Land Brandenburg jährzusätzliche Staatsanwälte und neue Richder JVA Heidering seit 2024? Minister der Justiz und für Digitalisierung die und Strafverfahren im Land Bransind, erfolgt mangels Bezifferbarkeit der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 419 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zu Empfehlungen um die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten Die Finanzkommission Gesundheit auf Bundesebene des Qualitäts- und Leistungsniveaus der gesetzlichen 30. März 2026 vorgelegt. Diese bestehen aus nahmen und reichen von Steuererhöhungen Getränke) über die Forderung nach der vollen Bürgergeldempfängern durch den Bund bis hin 1 ment auf bis zu 15 Euro. Ich frage daher die Landesregierung: Welche lehnt sie aus welchen Gründen mit welchen Schlussfolgerungen Landes- als auch auf Bundesebene mit welchem Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Der erste Bericht der von der Bundesgesundheitsministerin kommission Gesundheit liegt seit dem 30. März hat am 14. April 2026 in einer Pressekonferenz Gesetzesentwurf in das Bundeskabinett einbringen nanzkommission vorgeschlagenen Maßnahmen Maßnahmen tatsächlich Eingang in ein Gesetz Diskussionen um den Bericht der Finanzkommission der Landesregierung ist daher zum aktuellen In der aktuell möglichen Gesamtschau lässt sich zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen und massive finanzielle Belastungen der Versicherten men vorgeschlagen werden, die alle Beteiligten Reform führen, die insbesondere die Versicherten ligend belastet. 1 Vgl. „Management Summary Erster Bericht der Finanzkommission sundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/Management_Summary__Erster_Bericht_der_Finanzkommission_Gesundheit_.pdf 30.03.2026. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 der Finanzkommission Gesundheit, zu stabilisieren hat ihre Empfehlungen zur Sicherung Krankenversicherung (GKV) am 66 konkreten Vorschlägen für Einsparmaß-(zum Beispiel für Alkohol oder zuckerhaltige Finanzierung von Gesundheitskosten von zur Erhöhung der Zuzahlung pro Medikader 66 Vorschläge der Expertenkommission für ihr Handeln sowohl auf Zeitplan ab? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Warken eingesetzten Finanz-2026 vor. Die Bundesgesundheitsministerin mitgeteilt, dass sie am 29. April 2026 einen will, der etwa dreiviertel der von der Fiumsetzen soll. Ob und wenn ja, welche finden, ist auch angesichts der intensiven unklar. Eine detaillierte Positionierung Zeitpunkt nicht möglich. festhalten, dass es dringend Maßnahmen Krankenversicherung braucht, um weitere zu vermeiden. Dass dazu Maßnahadressiert, kann zu einer ausgewogenen nicht über Gebühr und sozial benachtei-Gesundheit“, in: https://www.bundesge-(30.03.2026), abgerufen am Es wird darüber hinaus auf die Antwort auf die - 2 mündliche Anfrage 421 verwiesen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 423 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Defizite in den Kreisen/kreisfreien Städten dienst Das Oberverwaltungsgericht hat geurteilt: Die zahlen. Die Landkreise und kreisfreien Städte tungsdienst sitzen zu bleiben. Im März-Plenum Frage nach den genauen Kosten: „Erst nach einer rechtlichen Bewertung wird der Wert durch tungsdienstes konkreter prognostiziert werden liegt seit einigen Wochen vor. Ich frage die Landesregierung: Welche Defizite ger des bodengebundenen Rettungsdienstes Kenntnis zu verzeichnen haben (bitte nach Landkreisen seln sowie Gesamtsumme angeben)? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche In der Antwort auf die mündliche Anfrage 401 tung der Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts 28. Januar 2026 im Rahmen des Normenkontrollverfahrens bühren die schriftlichen Urteilsgründe erforderlich März 2026 veröffentlicht worden. Darüber hinaus wurde bereits in der Antwort auf im Ergebnis des Termins, der am 10. Dezember lige Gesundheitsministerin alle Landrätinnen Oberbürgermeister, Vertreter der Kommunalen tenträger eingeladen hatte, unter anderem verabredet zur Umsetzung des oben genannten Urteils unter 2026 vereinbart wurde. Dieser war ursprünglich gen die schriftlichen Urteilsgründe bis zu diesem Gleichwohl fand am 24. März 2026 ein Spitzengespräch dienstes am auf Einladung des Ministers für Arbeit, lichen Zusammenhalt, René Wilke, mit Vertreterinnen kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenverbände statt. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 wegen des jüngsten Urteils zum Rettungs-Krankenkassen müssen keine Fehlfahrten befürchten, auf Millionen Euro für ihren Retantwortete der Gesundheitsminister auf die Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe und die Träger des bodengebundenen Retkönnen.“ Die schriftliche Urteilsbegründung im Sinne der Vorbemerkung werden die Trävoraussichtlich bis Ende 2026 nach ihrer und kreisfreien Städten aufschlüs-Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: wurde dargelegt, dass für die weitere Bewer-Berlin-Brandenburg vom zum Thema Rettungsdienstgesind. Zwischenzeitlich sind diese Ende die mündliche Anfrage 329 mitgeteilt, dass 2025 stattgefunden hat, zu dem die dama- und Landräte, die Oberbürgermeisterin und Spitzenverbände sowie Vertreter der Koswurde, dass ein gemeinsamer Termin Steuerung des Ministeriums im 1. Quartil am 25. März 2026 vorgesehen. Jedoch la-Zeitpunkt nicht vor. zur Finanzierung des Rettungs-Soziales, Gesundheit und gesellschaft- und Vertreter der Landkreise und und der gesetzlichen Krankenkassen Aktuell werden die schriftlichen Urteilsgründe Rettungsdienstes, den Kostenträgern, den kommunalen ausgewertet und beurteilt. Entsprechend der Verabredungen des Termins, hat, gilt es nun, dass sich die Träger des bodengebundenen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenkassen ziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Vorliegen und Bewertung der schriftlichen können die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes Urteils ergebenen Defizite bemessen. - 2 von Seiten der Träger des bodengebundenen Spitzenverbänden sowie dem Land der am 10. Dezember 2025 stattgefunden Rettungsdienstes, kommunalen sowie das Ministerium für Arbeit, Sozur Umsetzung des OVG-Urteils Urteilsgründe verständigen. Erst danach die sich in Konsequenz des -

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