Ludwig Scheetz
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur 3. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Fraktionsgesetzes. Eigentlich ist alles gesagt. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Es ist jetzt zu erwarten, dass BSW und AfD wahrscheinlich noch mal ihre absurden Verschwörungserzählungen zum Besten geben werden. (Lars Hünich [AfD]: Ha, ha! – Zuruf von der AfD: Völkerrechtswidrig!) Wahrscheinlich soll die heutige 3. Lesung zu nichts anderem dienen. Nichtsdestotrotz will ich die Gelegenheit nutzen und kurz auf den Änderungsantrag der BSW-Fraktion eingehen, der schon im Hauptausschuss vorgelegt wurde. Erstens möchte ich anerkennen, dass sich die BSW-Fraktion zur Einschätzung durchgerungen hat, dass offensichtlich eine verfassungswidrige Regelung im Fraktionsgesetz vorliegt. In den vorherigen Debatten habe ich nicht immer wahrgenommen, dass man die Verfassungswidrigkeit anerkennt. Zweitens schlagen Sie vor, den Begriff „Homogenität“ in das Gesetz aufzunehmen. Das sehen wir ein bisschen kritisch, denn die Aufnahme des Begriffs allein schafft aus unserer Sicht keinen zusätzlichen Mehrwert. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist eine Verschwörungstheorie! – Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Es ist in der Anhörung deutlich geworden, dass diese Frage ohnehin im Einzelfall zu prüfen ist. Deshalb wurde auch betont, dass es keine abstrakten Kriterien gibt, unter die man eine neue Gruppenbildung einfach schematisch subsumieren kann. Vielmehr ist es immer eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall. Drittens sagen Sie, die Änderung des Fraktionsgesetzes solle erst zur neuen Wahlperiode, also zur 8. Wahlperiode, in Kraft treten. Auch das sehen wir anders; denn ein verfassungswidriger Zustand ist aus unserer Sicht sofort zu beenden, insbesondere dann, wenn die Freiheit des Mandats beeinträchtigt ist. Es ist auch damit zu rechnen, dass die betroffenen Abgeordneten, die sich in der Freiheit ihres Mandats beeinträchtigt fühlen könnten, gegen diese Regelung vor das Verfassungsgericht ziehen würden. Nach den Einschätzungen, die wir in der Anhörung ja sehr deutlich vernehmen konnten, würden sie wahrscheinlich auch recht bekommen. Um diesem Verfahren vorzubeugen, halten wir eine sofortige Umsetzung der Neuerungen im Fraktionsgesetz für geboten. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag der BSW-Fraktion ab und werben für die Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. – Ich bedanke mich. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski)
