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Jouleen Gruhn

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Okay. – Dann leider nicht, Herr Galau. Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion behauptet in ihrem Antrag, die Sanktionen, die hier zur Debatte stehen, seien nicht mit der Verfassung des Landes Brandenburg vereinbar. Das Gegenteil ist meines Erachtens der Fall. Die Verfassung des Landes Brandenburg hält in ihrer Präambel fest, dass wir das Ziel verfolgen, „das Bundesland Brandenburg als lebendiges Glied […] in einem sich einigenden Europa […] zu gestalten“. Diesen Einigungsprozess bedroht Russland mit dem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Daher verletzen die hier zur Debatte stehenden EU-Sanktionen mit Sicherheit nicht die Verfassung des Landes Brandenburg. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall CDU und SPD) Dann zu dem Antrag der BSW-Fraktion: Anders als in dem Antrag der AfD-Fraktion werden in diesem Antrag durchaus Themen adressiert, die berechtigte Punkte betreffen. Unter anderem wird das Thema Debanking angesprochen. Ja, es ist zutreffend, dass das Land Brandenburg eine eigene Zuständigkeit beim Thema Debanking hat, wenn wir von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten reden. Aber, Herr Abgeordneter Lehmann, das setzt schon voraus, dass wir einen gewissen Brandenburg-Bezug haben. Dieser ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht gegeben. Infolgedessen sehen wir keinen Handlungsbedarf. Sie sprechen in Ihrem Antrag außerdem das Thema Basiskonto an. Auch hierzu besteht meines Erachtens kein Bedarf, dass das Land Brandenburg tätig wird. Es gibt bereits den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto; dieser ist bundesgesetzlich im Zahlungskontengesetz geregelt. (Lars Hünich [AfD]: Aber der wird ja ständig gebrochen!) Sie sprechen in Ihrem Antrag ein weiteres Thema an: die Verfahrensgarantien. Da haben Sie die Brandenburger Regierung ausdrücklich an Ihrer Seite. Auch wir unterstützen natürlich, dass die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anhörungsrechte, die Transparenz der Begründung und den effektiven Rechtsschutz. Deshalb begrüßen wir als Landesregierung Brandenburg ausdrücklich, dass die Bundesregierung im Rat auf die Einhaltung dieser Standards hinwirkt. Anders sieht es mit einer grundsätzlichen Forderung aus, die Sie in Ihrem Antrag aufmachen, nämlich nach Beendigung der Sanktionen in Gänze und auch der Individualsanktionen. Ein Ende der Sanktionen ohne Kriegsende, ohne Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine und ohne Sicherheitsgarantien wäre ein verheerendes Signal gegenüber Russland und der Ukraine und auch gegenüber unseren europäischen Partnern. Deshalb lehnen wir ein Ende der Sanktionen genauso wie Ihre Anträge ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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