Wilko Möller
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Liebe zuschauenden Mitbürger! Eine gesetzliche Regelung zur Präzisierung, um gegen unbemannte Fahrzeugsysteme – umgangssprachlich „Drohnen“ genannt – vorzugehen, ist notwendig – das erkennen wir auch an –, aber nicht sofort und jetzt. Heute beschließt der Landtag, in das Brandenburgische Polizeigesetz § 10a mit dem Titel „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ einzufügen, und das schon nach der 2. Lesung. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfes erfolgte am 25. Februar 2026 ohne Debatte. Im Innenausschuss wurde dann mit Ihrer Koalitionsmehrheit und gegen die Stimmen der Opposition lediglich eine schriftliche Anhörung beschlossen. Am liebsten hätten wir diesen Entwurf zurück an den Innenausschuss verwiesen, denn es ist ärgerlich, auf welche Art und Weise dieser Änderungsantrag zum Brandenburgischen Polizeigesetz den Weg ins Parlament fand. Das ist eine Missachtung der parlamentarischen Kontrolle. Die Bedürfnisse der Opposition beachten Sie nicht einmal im Geringsten. Wir hatten im Innenausschuss die Durchführung eines Fachgesprächs mit Polizeibeamten der bestehenden Drohnenspezialeinheit im Land Brandenburg beantragt. Dies wurde aber leider von der Mehrheit der Regierungsfraktionen aus bekanntlich fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Innenausschusses haben Sie uns nicht einmal die Kerndaten zur brandenburgischen Spezialeinheit mitgeteilt. Bei der Bundespolizei ist das ganz anders: Die Bundesregierung teilte am 17.03.2026 auf ihrer Internetseite mit, dass die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zunächst über 130 Mitarbeiter bzw. Polizisten verfügt und ihr für die Drohnenabwehr ein Investitionsvolumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung steht. Der jetzige Superminister und damalige Innenminister verweigerte uns jedwede Auskunft – das ist schade. Ein Besuch der brandenburgischen Drohnenabwehreinheit war bisher auch nicht möglich. Glauben Sie etwa, wir würden die Kenntnisse sofort den russischen Spionen mitteilen? Wir finden es komisch, wie man sich hier verhalten hat. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aha!) In meiner Not wollte ich das Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei bei der Direktion 11 in Berlin besuchen. Das geht aber nur mit Hilfe der AfD-Bundestagsfraktion. Die Bundespolizei verwies darauf, ich solle mich als Landtagsabgeordneter an die Landesregierung wenden. Ich zitiere aus der Antwort der Bundespolizeidirektion 11: Die Bundesbehörden fallen unter die exklusive Kontrollbefugnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Für das laufende Gesetzgebungsverfahren des Landes Brandenburg sollten die sachverständigen Stellen des Landes angesprochen bzw. über die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten die Zugänge zu diesen ermöglicht werden. Wir bitten um Verständnis. – Zitatende. Aber uns wurde nichts ermöglicht, und Sie, Herr Adler, sagten in der letzten Innenausschusssitzung noch ganz süffisant, wir hätten ja am Tag der offenen Tür mit der Drohnenabwehreinheit sprechen können. Das finde ich ziemlich daneben, denn bei Publikumsverkehr – wenn irgendwelche Bürger hinter mir stehen – kann ich vor Ort kein Fachgespräch führen. Das ist eine Frechheit. (Vereinzelt Beifall AfD) Infolgedessen haben wir vom Abgeordnetenrecht auf Besichtigung gemäß Art. 56 der Landesverfassung Gebrauch gemacht. 2026 51 Aber auch das war bisher nicht möglich; die Landesregierung gibt da keine Zusage. Ich habe eine Frage: Was tun Sie denn, wenn offenkundig militärische Drohnen einer ausländischen Macht über die Bundesgrenze – etwa von Polen – in den brandenburgischen Luftraum eindringen? Wir haben immerhin eine Bundesgrenze von 266 Kilometern zur Republik Polen; sie befindet sich auf brandenburgischem Boden. In § 15a Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz mit dem Titel „Gefahrenabwehr gegenüber unbemannten Luftfahrzeugen“ steht Folgendes: „Die Bundespolizei übermittelt im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach den §§ 4 und 14 des Bundespolizeigesetzes Informationen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen bei tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Falls der Verteidigung nach Artikel 87a […] des Grundgesetzes […] an die Streitkräfte.“ Wir haben im Ausschuss nie darüber diskutiert, was man dann tut. Wir kritisieren nicht das Ziel, sondern die Zeitplanung und die handwerkliche Ausgestaltung des Verfahrens der Gesetzgebung. Wir wollen ein praxistaugliches, rechtsstaatlich akzeptables und einsatzfestes Gesetz – nicht irgendwann, aber auch nicht um jeden Preis. Wir werden dennoch zustimmen – schweren Herzens –, aber spätestens nach den Fachgesprächen mit dem Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei respektive den Polizeibeamten der brandenburgischen Drohnenabwehreinheit werden wir Änderungsanträge einbringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
