Dennis Hohloch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir reden heute über ein durchaus wichtiges Thema: die Medienaufsicht über private Medien. Oft reden wir im Landtag über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist heute nicht der Fall. Aber wie wir wissen, gibt es in unserer Republik ein zweigeteiltes System: Auf der einen Seite haben wir den beitragsfinanzierten Rundfunk. Auf der anderen Seite haben wir die privaten Medien, die sich selbstverständlich auch privat finanzieren müssen. Aber auch diese Medien unterliegen bestimmten Regulierungsmaßnahmen und Instrumenten, zum Beispiel dem Digital Services Act, aber auch der Regulierung durch die sogenannten Medienanstalten. In Brandenburg und Berlin ist es die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Hier soll nun der Staatsvertrag novelliert werden. Wir sollten uns als Erstes die Frage stellen: Warum bekommen wir diesen neuen Staatsvertrag? Wir bekommen ihn, weil diese Koalition Angst vor der AfD hat, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Ah!) Sie haben diesen neuen Staatsvertrag nur aus einem Grund aufgelegt: damit die AfD kein Mitglied in den Medienrat entsenden kann. Denn dieses Mitglied könnte kontrollieren, ob die Medienanstalt überhaupt gerecht nach dem Staatsvertrag arbeitet oder – wie zum Beispiel der öffentlich-rechtliche Rundfunk – politisch missbraucht wird, meine Damen und Herren. Es gibt also keinen objektiven Grund dafür, das Verfahren zu verändern; aber Sie haben es getan. Sie haben dabei sogar die Interessen Brandenburgs verkauft. Sie haben sich selbst unter Wert verkauft, nur damit Sie die AfD heraushalten können. (Vereinzelt Beifall AfD) Vorher galt – bzw. bis zum heutigen Tage gilt noch – ein anderes Verfahren. Selbst der Medienrat hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass er diesen Staatsvertrag ablehnt. Um es zu erklären: Normalerweise wird der Medienrat paritätisch Mitglieder das Abgeordnetenhaus von Berlin, macht insgesamt acht Mitglieder. Der Vorsitzende wird mit Zweidrittelmehrheit der beiden Parlamente gewählt. Da Sie keine Zweidrittelmehrheit mehr haben, haben Sie diesen Passus schnell herausgenommen und durch die Regelung ersetzt, dass der Vorsitzende mit Zweidrittelmehrheit von den Medienratsmitgliedern selbst gewählt wird. Da Brandenburg aber nur noch vier Mitglieder hat, Berlin jedoch fünf, wird zukünftig niemals wieder ein Vorsitzender des Medienrates aus Brandenburg kommen. Damit haben Sie sich den Einfluss Brandenburgs wieder einmal wunderschön verbaut, meine Damen und Herren von der Koalition. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn man dem Inhalt von Hintergrundgesprächen in Berlin vertrauen darf – man hört auch einiges aus Regierungskreisen –, weiß man, dass die Berliner Senatsverwaltung eigentlich gar keine Novellierung wollte. Der Wunsch kam eindeutig aus der Staatskanzlei Brandenburgs, weil man die AfD im Medienrat verhindern wollte. Das heißt, wir als Brandenburger haben dort keine Vetomöglichkeit und keine Sperrminorität mehr, eben weil wir keine Mehrheit haben. Berlin hat letztlich nicht nur fünf, sondern sogar sechs Stimmen, weil bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden doppelt wiegt. Aber man hat sich – natürlich – noch weiter über den Tisch ziehen lassen. Denn diesem Medienrat fehlt es, wenn die Opposition nicht vertreten ist, an der demokratischen Legitimation. Sie haben hier acht Personen, die darüber entscheiden, ob die Medienangebote von privaten Medienanbietern, zum Beispiel von alternativen Medien wie „Nius“, „Compact“ und wie sie alle heißen – sie sind Ihnen ja alle ein Dorn im Auge –, zulässig sind. In diesem Medienrat wird aber kein einziger Vertreter sitzen, der sich positiv zu diesen Medien bekennt. Das ist ein Problem; denn offensichtlich ist in der Bevölkerung der Bedarf an alternativen Medien größer denn je. Das hat einen Grund: weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Ihre Parteien in allen Strukturen okkupiert wurde und damit kein öffentlicher Rundfunk mehr ist, sondern ein Staatsfunk geworden ist. (Vereinzelt Beifall AfD) Da Sie das wissen, wollen Sie natürlich weiterhin die Hoheit über die alternativen Medien haben. Wir haben das gerade wieder gesehen: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist ja nicht nur gegen einen Wahlwerbespot der AfD vorgegangen und hat zum allerersten Mal in der Geschichte einen Medienbeauftragten von einer Partei verlangt – dagegen setzen wir uns gerade zur 2026 67 Wehr –, sondern sie geht jetzt auch gegen ein Angebot des Senders „Nius“ vor, weil dieser ihr offensichtlich nicht in den Kram passt, meine Damen und Herren. Schaut man sich die Direktorin an – die jedenfalls mal Mitglied der SPD war; ob sie es noch ist, weiß ich nicht –, stellt man fest: Auch hier ist die Parteinähe eindeutig. Dementsprechend ist die demokratische Legitimation dieses Medienrates stark anzuzweifeln, meine Damen und Herren. Kommen wir zum Lokaljournalismus, den Sie fördern wollen: Ja, selbstverständlich gibt es gute Angebote, gerade im ländlichen Raum, die gefördert werden müssen, weil sie kein eigenes Geld haben, um zu überleben. Die Frage ist nur, ob es der richtige Weg ist, es so zu tun, wie Sie es vorhaben. Denn gerade in vielen Regionen bricht ja die lokale Berichterstattung weg. Dieses lokale Problem wird aber durch Ihren Entwurf nicht behoben; denn relevant ist am Ende, wer entscheidet. Da kommen wir wieder auf den Medienrat zurück, der eben nicht pluralistisch angelegt ist, meine Damen und Herren. Sie alle kennen das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Fernsehrat des ZDF. Darin wurde festgelegt, dass die Parteien nur einen bestimmten Anteil innerhalb dieses Gremiums haben dürfen. Eine solche Festlegung gibt es für den Medienrat nicht. Auch hier können selbstverständlich wieder Mitglieder – theoretisch sogar 100 % – von Parteien kommen, meine Damen und Herren. Das ist natürlich ein Einfallstor für politische Beliebigkeit. Wer definiert denn, was „genug Journalismus“ oder „Lokaljournalismus“ ist? Wer sagt, welches Angebot ausreicht und welches nicht? Wer entscheidet, ob ein bestehendes Medium als vollwertig zählt oder politisch einfach nicht erwünscht ist? Das tut dieser Medienrat, dem Sie die demokratische Legitimation genommen haben, meine Damen und Herren. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Eine AfD-Fraktion wird, wenn sie ab 2029 regiert, diesen Staatsvertrag wieder novellieren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
