Kathrin Schneider
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die 1. Lesung ist noch nicht sehr lange her, sie war am 18. März. Ich kann deswegen erst einmal auf meine Rede vom 18. März verweisen. Da hatte ich schon dargestellt, worum es in diesem Medienstaatsvertrag geht. Herr Hohloch, wenn Sie die Geschichte – Sie haben sie jetzt schon öfter erzählt – immer wieder wiederholen, wird sie deswegen nicht wahrer. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es gibt sehr viele Menschen – das kenne ich auch –, die ihre eigene Geschichte erzählen, und ich glaube, sie glauben sie irgendwann. Das geht Ihnen vielleicht auch so, aber das heißt noch lange nicht, dass sie deswegen stimmt. Der Medienstaatsvertrag ist evaluiert und novelliert worden, weil sich die Medienlandschaft und das Nutzerverhalten verändern – auch die Digitalisierung spielt eine Rolle –, und nicht weil irgendjemand Angst vor der AfD hat. Diese Veränderungen und Weiterentwicklungen erfordern natürlich auch bei der Regulierung, der Förderung und der Verbreitung von Medien eine Novellierung und Anpassung. Das ist ganz klar, und das wird mit diesem Medienstaatsvertrag umgesetzt. Deswegen ist er notwendig – nach mittlerweile sieben Änderungen der Staatsverträge auf Bundesebene. Es ist klar, dass sich da auch einmal etwas ändern muss, und mit diesem Staatsvertrag über private Medien wird jetzt eben die Rechtsgrundlage – der rechtliche Rahmen – für das, was die Medienanstalt MABB tut, geschaffen. Dass dieser rechtliche Rahmen natürlich auch der Entwicklung der letzten Jahre angepasst werden muss, ist doch klar. Ich möchte mich dem Dank an die Medienanstalt, den der Abgeordnete Bretz hier ausgesprochen hat, ausdrücklich anschließen – nicht nur an die Direktorin und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medienanstalt, sondern auch an den Medienrat, der jeden Tag seine Arbeit leistet, und das von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt und doch mit Aufwand verbunden, so glaube ich.
