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Daniel Münschke

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Crumbach. Bitte schön. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Herzlichen Dank, liebe Frau Abgeordnete. Nach einer bundesweiten Statistik für das Jahr 2024 gab es insgesamt 190 276 Körperverletzungen gefährlicher und schwerer Art; 30 323 Tatverdächtige standen unter Alkoholeinfluss. Damit stand etwa jeder sechste Tatverdächtige unter dem Einfluss von Alkohol. Das können Sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes nachlesen. Auch die Angaben aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 907 zeigen eine jährlich steigende Zahl an Beleidigungen, Bedrohungen und Nötigungen sowie Körperverletzungen von Zugbegleitpersonal, und zwar sowohl innerhalb des Bahnhofsbereichs als auch in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs. Sowohl die bundesweiten Daten als auch die Daten des Landes Brandenburg zeigen deutlich, dass wir hier ein Problem haben. Ich möchte an dieser Stelle bekräftigen, dass mir die Sicherheit nicht nur der Fahrgäste, sondern auch des Zugbegleitpersonals ein besonderes Anliegen ist. Was heißt das jetzt im Einzelnen? Ich möchte mir als Erstes die Beförderungsbedingungen im Verbundgebiet der Länder Brandenburg und Berlin genauer anschauen. Beförderungsbedingungen sind die Spielregeln für die Fahrten mit Bus, Bahn und Tram. Sie legen fest, was das Verkehrsunternehmen tun muss und was der Fahrgast zu beachten hat. Wir werden sie prüfen und mit dem Land Berlin, den Landkreisen und kreisfreien Städten in 2026 31 einen Dialog treten, aber nicht nur mit diesen, sondern selbstverständlich auch mit den Fahrgastverbänden sowie den Gewerkschaften, die die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter und das gesamte Zugpersonal vertreten. Ziel ist es, Klarheit und Sicherheit sowohl für das Personal als auch für die Fahrgäste zu schaffen. Außerdem müssen wir mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den Eisenbahninfrastrukturbetreibern reden und klare Rahmenbedingungen zielgenauer umsetzen. In einem weiteren Schritt ist zum Beispiel ein VBB-Aufsichtsratsbeschluss herbeizuführen, um den Konsum von Alkohol in den Regionalverkehrszügen bzw. im öffentlichen Personennahverkehr im Verbundgebiet explizit zu untersagen und das letztlich auch durchzusetzen. Darüber hinaus werde ich das Thema auf der Ost-Verkehrsministerkonferenz, die wir in Kürze ins Leben rufen werden, sowie auf der Bundesverkehrsministerkonferenz weiterverfolgen. Ich will nicht verschweigen, dass es im Bahnhofsbereich – darauf zielt Ihre Frage ab – als auch in den Zügen der Unterstützung der Bundespolizei als zuständige Behörde für die Sicherheit in den Zügen und den Bahnhofseinrichtungen bedarf. Wir werden daher das Verkaufsverbot getrennt diskutieren müssen. Ich erhoffe mir von all diesen Dingen ein Mehr an Sicherheit für das Zugbegleitpersonal sowie ein Mehr an Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs, und ich werde das Thema weiterverfolgen – in dem Sinn, wie ich es eben geschildert habe. Noch einmal: Ziel ist es, sowohl mit dem Bund als auch mit den anderen Bundesländern hierzu ins Gespräch zu kommen, um bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es schon Regelungen, beispielsweise beim Hamburger Verkehrsverbund. Es gibt auch Alkoholverbote, beispielsweise in Köln. Das gilt dort explizit auch im Hauptbahnhof. Es gibt Alkoholverbote in Zügen: In Zügen des Nürnberger Verkehrsverbunds gilt beispielsweise ein ausdrückliches Alkoholverbot, aber auch in Niedersachsen und Bremen, etwa im Harz-Weser-Netz. Das Wichtigste ist – das betone ich hier noch einmal besonders –: Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens – darüber, dass in Zügen, in Nahverkehrszügen und auf den entsprechenden Bahnsteigen nicht getrunken und kein Alkohol verkauft wird. Wir brauchen diesen gesellschaftlichen Konsens, so ähnlich, wie wir den gesellschaftlichen Konsens hinsichtlich des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens gebraucht haben. Sie erinnern sich an die Debatten um das Rauchverbot in Gaststätten, Hotels und Ähnlichem. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist ja nicht zu vergleichen!) Genau diesen gesellschaftlichen Konsens müssen wir alle gemeinsam erzielen. Die Schritte dazu habe ich Ihnen skizziert. Ich sage Ihnen auch: Wenn es uns nicht gelingt, diesen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, dann haben Verbote keinen Sinn, denn dann kämpfen wir mit der Durchsetzung dieser Verbote – und das ist wenig klug. Diesen gesellschaftlichen Konsens herzustellen, ist unsere gemeinsame Aufgabe und meine Aufgabe. Die Erfahrungen mit dem Rauchverbot stimmen mich dabei frohen Mutes, weil die gleichen Diskussionen, die gleichen Presseartikel, auf die Sie sich offensichtlich mit Ihrer Frage beziehen, hatten wir damals auch am Anfang dieser Diskussion. 32 Landtag Deswegen: Lassen Sie uns diesen gesellschaftlichen Konsens finden. Ich bin optimistisch und bitte Sie alle eindringlich darum, mich bei der Herstellung dieses gesellschaftlichen Konsenses zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon)

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