Tim Zimmermann
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Ins Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes soll ein neuer § 8a eingeführt werden, der die Öffnung vollautomatisierter, personallos betriebener Verkaufsstellen unter klaren Voraussetzungen auch an Sonn- und Feiertagen zulässt. Das hat die AfD-Fraktion schon oft gefordert, denn es schafft rechtliche Klarheit, Planungssicherheit für Betreiber und einen spürbaren Mehrwert für die Brandenburger. Konkret geht es – erstens – um vollautomatisierte Verkaufsstellen, die an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, wenn sie personallos betrieben werden; ausdrücklich nicht zur Debatte steht eine allgemeine Sonntagsöffnung des Einzelhandels. 2 Zweitens: Die Verkaufsfläche wird auf 250 m begrenzt. Das verhindert die großflächige Ausweitung und hält das Angebot auf das für die Nahversorgung Wesentliche fokussiert. (Steeven Bretz [CDU]: Das hat doch der Minister gerade alles schon erzählt!) Drittens: Die Genehmigungsentscheidung liegt im Ermessen der örtlichen Ordnungsbehörden. Vor Ort wird abgewogen, ob, wann und in welchem Rahmen eine solche Öffnung sinnvoll und vertretbar ist. Das Subsidiaritätsprinzip steht also im Fokus, kleine Läden können so vor ruinöser Konkurrenz geschützt werden. Die Nahversorgung wird verbessert, insbesondere dort, wo Wege weit und Öffnungszeiten begrenzt sind. Wir wahren zugleich die Sonn- und Feiertagsruhe: Kein Personal arbeitet, keine Sonntagsarbeit muss angeordnet werden. Die Begrenzung der Fläche und die lokale Einzelfallprüfung setzen klare Grenzen. Wir schaffen rechtliche Klarheit und Planungssicherheit: Betreiber wissen, woran sie sind. Kommunen erhalten eine eindeutige Entscheidungsgrundlage, Bürgerinnen und Bürger erhalten verlässliche Angebote. Manch einer mag Wettbewerbsnachteile oder Ungleichbehandlung befürchten. Dieser Ansatz ist aber gerade darauf ausgerichtet, den stationären Handel in seiner Grundfunktion der Nahversorgung zu stützen, nicht darauf, ihn zu verdrängen. Die enge gesetzliche Fassung und die kommunale Steuerung gewährleisten Augenmaß statt Automatismus. Wir alle in diesem Haus sollten zwei Grundanliegen teilen: Die Verlässlichkeit der Sonn- und Feiertagsruhe und die gesicherte Daseinsvorsorge für die Menschen in Brandenburg. Der neue § 8a bringt beides in einen sachgerechten Ausgleich. Er ist kein ideologischer Richtungswechsel, sondern eine präzise justierte Anpassung an technische Entwicklungen und reale Bedarfe. All das hat der Minister gerade schon mal dargelegt. (Steeven Bretz [CDU]: Genau!) Allerdings kann dieses Gesetz nur ein Anfang sein, wenn es darum geht, bürgernah die Nahversorgung zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zu gewährleisten. Lassen Sie uns also nicht nachlassen in unserem Bestreben, das Leben aller Brandenburger – beispielsweise durch weiteren Bürokratieabbau, die Wiederherstellung attraktiver Wirtschaftsbe-2026 89 dingungen für die Unternehmen und damit auch durch die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie durch die Schaffung von bürgerfreundlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen – überall im Land zu verbessern. (Beifall AfD) Noch ein kurzes Wort zum BSW: Sämtliche Ihrer Vorschläge sind ein Schritt rückwärts. Wir lehnen den Änderungsantrag ab. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Sehr gut!)
