Jouleen Gruhn
Herr Brüning hätte Gelegenheit, zu erwidern. – Er winkt ab. Dann steht auf der regulären Redeliste als Nächste Frau Ministerin Klement. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) Martina Klement (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die beiden hier vorliegenden Anträge stören sich an Sanktionen, die die Europäische Union in den vergangenen Jahren aufgrund des russischen Angriffskrieges verhängt hat. Ja, es wurden zahlreiche Sanktionen verhängt. Es wurden auch Sanktionen gegen Einzelpersonen verhängt, auch in Deutschland. Diese Sanktionen sind die Konsequenzen aus dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine, aus Menschenrechtsverletzungen durch Russland, aus hybriden Bedrohungen aus Russland und aus der rechtswidrigen Annexion der Krim und weiterer ukrainischer Gebiete. Diese Sanktionen sind – anders als in den beiden Anträgen suggeriert – kein Ausdruck von Willkür und verstoßen auch nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip. Und nein, wir nehmen hier auch keinen Rechtsbruch in Kauf. Es gibt für dieses Sanktionsregime durchaus Rechtsgrundlagen, auch für die Individualsanktionen. Artikel 29 des Vertrages über die Europäische Union und Artikel 215 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union bieten ausreichende Rechtsgrundlagen für diese Sanktionen. Dass hier von einer „Bedrohung der Rechtssicherheit“ gesprochen wird, finde ich persönlich nicht nachvollziehbar. Es steht sehr wohl der Rechtsweg gegen diese Sanktionen offen. Sie selbst haben es erwähnt: Das Gericht der Europäischen Union hat in der Vergangenheit schon Sanktionsverfahren überprüft, Entscheidungen getroffen, Beweisanforderungen konkretisiert und übrigens auch Eintragungen aufgehoben. Die Tatsache, dass bei dem rechtlichen Überprüfungsverfahren nicht das von Ihnen gewünschte Ergebnis herauskommt, heißt nicht, dass wir hier nicht rechtsstaatlich agieren würden. (Beifall CDU und SPD) Die AfD behauptet in ihrem Antrag auch ausdrücklich, dass die Individualsanktionen nicht mit der Verfassung des Landes Brandenburg in Einklang stünden.
