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Ulrike Liedtke

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Debatte angekommen und können abstimmen. Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes „Gesetz zur Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens und weiterer Vorschriften bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg (Brandenburgisches Grundsteuergesetz – BbgGrStG)“, Drucksache 8/2645, Neudruck, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. Das heißt, dass wir jetzt über den Gesetzentwurf – ich wiederhole den Titel nicht – auf Drucksache 8/2645, Neudruck, abstimmen können. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung – bei Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2606 1. Lesung Dazu liegt auf Drucksache 8/2706 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Das Wort geht zunächst an Minister Wilke für die Landesregierung. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich beginne mit einem klaren Satz: Dieses Gesetz und die Landärztequote lösen unser Problem in diesem Land nicht – zumindest zunächst nicht. Dennoch ist es sehr sinnvoll, zu tun, was wir hier heute tun, denn darauf zu verzichten, wäre – vor allem perspektivisch – ebenfalls falsch. Worüber reden wir? Wir haben in Brandenburg im Vergleich der Bundesländer aktuell noch eine vergleichsweise gute Situation. Brandenburg lag bei der letzten Messung der Hausarztdichte – also Einwohner je Hausarzt – 2025 nur 0,15 % unter dem Bundesschnitt. Wir liegen bei 1 624, während Mecklenburg-Vorpommern leider das Schlusslicht bildet, aber zum Beispiel auch Bayern hinter uns liegt, Berlin hinter uns liegt. Einige Bundesländer wie Bremen liegen knapp vor uns; Baden-Württemberg hat aktuell den besten Versorgungswert. – Das ist die aktuelle Lage. Zugleich haben wir 21 Gebiete, in denen eine Unterversorgung droht – und das ist eine gravierende Zahl, der wir Rechnung tragen müssen. Ich glaube, wir alle, die wir im Land unterwegs sind, spüren, dass es in genau diesen Gebieten, wo die Unterversorgung schon voranschreitet, wo der Ärztemangel auch spürbar ist, ein riesiges Thema für die Menschen ist, ein riesiges Thema für das Lebensgefühl und auch für die Sicherheit der Menschen im Sinne von: Bekomme ich die notwendige Behandlung, die ich brauche, in den Fällen, in denen ich sie dringend brauche? Die Gesetzesinitiative – das Gesetz, das Ihnen hier vorliegt – wird im Wesentlichen zwei Dinge in diesem Themenfeld ermöglichen, die momentan so noch nicht vorgesehen sind. An der MUL-CT wird es durch die Einführung des Studiengangs – und an der Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim Wissenschaftsministerium für die hervorragende Zusammenarbeit und das Voranbringen dieses hervorragenden und wichtigen Projektes bedanken – die Möglichkeit für diese Quote geben. Die Quote wird so funktionieren, dass Menschen, die diese Möglichkeit ansonsten nicht hätten, weil sie kein Abitur mit 1,0 gemacht haben, über ein Auswahlverfahren – das man erst einmal bestehen muss – die Möglichkeit bekommen, ein solches Studium aufzunehmen. Aber ich glaube, auch das ist eine Wahrheit, die man aussprechen kann: Es wird in diesem Land sehr gute Ärztinnen und Ärzte geben, auch wenn sie kein Abitur mit 1,0 gemacht haben. (Beifall SPD und CDU) Wenn man diese Ausbildung abgeschlossen hat, wenn man erfolgreich durch all die Jahre und Stufen gegangen ist, hat man nachgewiesen, dass man eine gute Ärztin, ein guter Arzt ist. Gleichwohl, wenn wir uns die Zahlen anschauen – der Studiengang startet gerade erst –, sehen wir: Beim ersten Durchgang werden es drei Personen sein; dann werden es sieben Personen sein. Es wird dann über die Jahre aufwachsen. Irgendwann werden es 20 Personen sein – doch es dauert Jahre, bis sie abgeschlossen haben werden. Deswegen will ich jetzt hier nicht so tun, als bräuchten wir nur dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und hätten im nächsten Jahr kein Hausärzteproblem mehr in diesem Land. Aber Fakt ist auch: Wenn wir es jetzt nicht angehen, wird man in einigen Jahren die Frage stellen: Wäre es nicht gut gewesen, diese 20, 30, irgendwann 40 Personen zu haben? – Die Lage wird ja nicht besser, sondern schwieriger. Insofern ist das eine Maßnahme für die Zukunft. Aber sie nicht voranzutreiben wäre absolut fahrlässig und nicht sachgerecht. In dieser Differenziertheit müssen wir das, glaube ich, auch betrachten. Der zweite wichtige Punkt sind die MVZ, deren Gründung für die Kommunen hiermit leichter ermöglicht wird: Poliklinik-Modelle; Möglichkeiten, den Kommunen Handlungsoptionen zu geben, solche Strukturen rechtssicher aufzubauen; das Ermöglichen selbstschuldnerischer Bürgschaften, damit sie hier Wege gehen können, die für die Zukunft notwendig sind – trotz der Ambivalenz, denn wir alle wissen eigentlich, dass das keine kommunale Aufgabe ist. Aber Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen sich der Aufgabe stellen. Sie sagen, es ist ein drängendes Problem für die Menschen in ihren Städten, in den Gemeinden, und sie wollen dort Lösungen erarbeiten. Das ist eine Lösung, die sie nutzen wollen. Insofern wird das von der kommunalen Familie begrüßt, und es wird zugleich darum gebeten, dass das keine Aufgabenverlagerung ist. Ich glaube, auch da ist diese Differenziertheit gut. Worüber reden wir im Weiteren? Das ist nicht das Einzige, was passieren kann, nicht das Einzige, was passieren darf, und es passiert auch noch einiges mehr. Ich verweise hier darauf, dass die Kassenärztliche Vereinigung in der Zuständigkeit eigentlich ganz vorne steht. Gleichwohl kann und wird sich das Land hier nicht herausziehen; das ist bei der Thematik natürlich nicht unsere Haltung. Die Stipendien laufen hervorragend. Wir haben aktuell 213 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Damit zahlen wir auch auf die Versorgungssicherheit in unserem Land ein. Man hat irgendwann einmal damit angefangen; da waren die Zahlen noch niedrig. Jetzt sind es derart viele. Wir haben eine hohe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern: Es sind 355 Bewerbungen für die Landärztestipendien eingegangen. Da sieht man, das hat eine hohe Attraktivität. Es ist mittlerweile eine Reihe von mobilen Angeboten im Aufbau, es sind telemedizinische Angebote im Aufbau, und es gibt die Förderung der KV für Praxisübernahmen und Praxisneugründungen gerade in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten. Teilweise stehen da 55 000 Euro als mögliche Fördersumme im Raum, die man nutzen kann. Es gibt viele Beratungsangebote und vieles mehr, um in Sachen Ärzteversorgung voranzukommen. Was will ich unter dem Strich sagen? Dieses Gesetz auf den Weg zu bringen ist richtig und gut, nicht weil es das Problem morgen oder übermorgen löst, sondern weil es fahrlässig wäre, es in der Zukunft nicht weiter mit diesem Gesetz angehen zu können und die Lage nicht kontinuierlich mit diesen und anderen Maßnahmen zu verbessern; denn das ist dringend notwendig. (Beifall SPD)

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