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Daniel Münschke

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Danke sehr. – Für die Landesregierung wird die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz antworten. Frau Ministerin Mittelstädt, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Hornauf, Ihre Kleine Anfrage 907 beinhaltet schon diese Frage, und wir haben Ihnen die Antwort gestern vollumfänglich zugeleitet. Aber ich werde gern noch einmal darauf eingehen. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass kein Verstoß gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Vorhabens vorliegt. Das Landesamt für Umwelt als zuständige Behörde hat den von Ihnen dargestellten Sachverhalt eingehend geprüft und konnte hier keine Verstöße feststellen. In den Nebenbestimmungen der Genehmigung ist unter anderem geregelt, dass Baumaßnahmen auch nach dem 15.03. aufgenommen werden können, sofern diese auf bereits planierten oder vegetationsfreien Flächen stattfinden. Die vor Ort vorgenommenen bauvorbereitenden Maßnahmen fanden auf vegetationsfreien Flächen innerhalb der Forstfläche statt. Der vegetationsfreie Zustand dieser Flächen wurde dem Landesamt für Umwelt zuvor nachgewiesen. Auch der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen wurde vorab dem Landesamt für Umwelt angezeigt. Daher durften die Arbeiten am 23.03.2026 aufgenommen werden. Belege für die Baumfällungen auf der von der Genehmigung umfassten Fläche nach dem 15.03.2026 liegen dem Landesamt für 26 Landtag Umwelt nicht vor. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Verfahrensakten.

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