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Nicole Walter-Mundt

CDU 22.04.2026 Sitzungen 8/32

– Wie bitte? Schön wär’s. Das würden Sie sich vielleicht wünschen! Aber erst mal die Höflichkeiten: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einer Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren, insbesondere im Berliner Speckgürtel, deutlich verstärkt hat. Hintergrund ist unter anderem ein gezieltes Ausweichverhalten von Mietwagenunternehmen. Aufgrund strengerer Kontrollen in Berlin werden Unternehmen vermehrt in Brandenburg gemeldet, während ihre Fahrzeuge weiterhin überwiegend im Gebiet von Berlin fahren – und nicht in Brandenburg. Damit entstehen Strukturen, die zwar formal in Brandenburg angesiedelt sind, faktisch aber in Berlin agieren. Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv, in mehreren Ausschusssitzungen, mit der Thematik befasst und die Probleme analysiert. Im Ergebnis dieser Arbeit haben die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Antrag gemeinsam erarbeitet und eingebracht. Im Fokus steht dabei das Verhältnis zwischen Taxi-36 Landtag und Mietwagenverkehr. Im Kern geht es um die Frage, ob bestehende Regeln und deren Umsetzung noch geeignet sind, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Lassen Sie uns die Situation aber zunächst einmal einordnen: Die Genehmigung und Überwachung des Taxi- und Mietwagengewerbes liegt in Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Zahl der Anträge im Mietwagenbereich, insbesondere im Berliner Umland, deutlich angestiegen ist. Diese Entwicklung steht klar im Zusammenhang mit verstärkten Kontrollen in Berlin, aber auch mit den engen Verflechtungen der Hauptstadtregion. Für die kommunalen Genehmigungsbehörden bedeutet das eine erhebliche zusätzliche Belastung. Die Antragszahlen steigen deutlich, während die Prüfmaßstäbe und Kontrollen sich zwischen den Behörden teilweise unterscheiden. Ein wesentlicher Punkt ist die unterschiedliche Regulierung des Taxi- und Mietwagenverkehrs. Das Taxigewerbe unterliegt vergleichsweise strengen Vorgaben. Dazu zählen insbesondere die tarifliche Bindung sowie Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Diese Regelungen dienen dazu, ein verlässliches und flächendeckendes Angebot auch hier in Brandenburg zu sichern. Der Mietwagenverkehr wird hingegen als Gelegenheitsverkehr genehmigt. Der rechtliche Rahmen ist hier deutlich weniger restriktiv ausgestaltet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass unter diesen Bedingungen zunehmend auch Geschäftsmodelle betrieben werden, die funktional dem Taxiverkehr ähneln. Konkret: Mietwagen können heute über Plattformen nahezu wie Taxis eingesetzt werden. Dadurch wird der Wettbewerb verzerrt, und zwar vor allem dann, wenn die Tarifbindung und die Pflicht wirtschaftlicher Nachweise nur für einen Teil des Marktes gelten. Hier setzt der Antrag mit mehreren Punkten an. Erstens: Es sollen landesweit abgestimmte Leitlinien für die Genehmigung und Rücknahme von Konzessionen entwickelt werden. Ziel ist es, eine einheitliche Praxis und damit eine sicherere Rechtslage zu bekommen. Zweitens: Es wird eine stärkere Unterstützung der kommunalen Behörden angestrebt, zum Beispiel durch Schwerpunktkontrollen in Verbindung mit den Finanzbehörden, unserer Polizei und dem Zoll. Drittens: Es wird die Prüfung eines verbesserten Austausches von Daten angestrebt, sowohl innerhalb von Brandenburg als auch länderübergreifend mit Berlin, denn dort liegen bereits viele Daten und Unterlagen vor, die wir nicht nutzen können. Und das ist ein Problem: Warum sollen wir und auch unsere kommunale Familie die Arbeit zwei- oder dreimal machen, wenn eigentlich alles vorrätig ist? (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Hier ist definitiv Nachbesserung erforderlich. Dabei geht es vorrangig um Transparenz bei Konzessionen, Mehrfachanträgen und Fahrzeugbestellungen. Viertens: Der Antrag enthält die Forderung nach einer Initiative auf Bundesebene. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz sollen mögliche Regelungslücken im Personenbeförderungsrecht identifiziert und geschlossen werden. Der Antrag ist ein erster Schritt, um die bestehenden Herausforderungen auf der kommunalen Ebene gezielt anzugehen und unsere Landkreise und kreisfreien Städte gezielt zu unterstützen. Gleichzeitig sehen wir Handlungsbedarf auf Bundesebene, die bestehenden Unterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenrecht gesetzlich zu überprüfen. Ich möchte zum Schluss meiner Rede kommen. Mit diesem Antrag reagieren wir auf eine konkrete Veränderung auf dem Personenbeförderungsmarkt. Er zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Behörden zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und bestehende Regeln konsequenter durchzusetzen. Im Kern geht es dabei um die Sicherstellung des bestehenden Regelwerks – darum, es einheitlich anwenden und kontrollieren zu können. Wir werben selbstverständlich für den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU, weil wir – Sie haben es gesagt, Freiherr von Lützow, und jetzt muss ich es leider auch sagen – Ihrem Entschließungsantrag natürlich nicht zustimmen werden. Also, Brandenburg ist nicht der wilde Westen. Wir befinden uns hier maximal im wilden Osten, aber ganz ehrlich: Wenn Sie vor fünf Jahren mit den Kollegen aus dem Taxigewerbe gesprochen haben und ich nun höre, dass Sie fragen, warum der Antrag erst jetzt kommt, kann ich nur sagen: Finde den Fehler. – Vielen Dank, wir bitten um Zustimmung. (Beifall CDU und SPD)

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