Rainer Genilke
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Kollege Noack mit Herrn Scharping irgendetwas gemein hat. (Andreas Noack [SPD]: Also Fahrradfahren ist es nicht!) – Ich wollte gerade sagen: Beim Fahrradfahren wird es, glaube ich, schon schwierig. Da hatte er eine andere Statur. Nichtsdestotrotz war er ja jahrelang Vorsitzender des Bundes der Radfahrer, und da sind wir auch nicht ganz so unerfolgreich auf internationaler Ebene – muss man ja auch einmal sagen. Vielleicht kann man da ja einmal einen Bogen zu Herrn Noack und seiner Tätigkeit hier schlagen. (Im Saal fällt eine Flasche um.) – Hier klappern schon die Flaschen, so weit ist es noch nicht. – Zum vorliegenden Gesetzentwurf der BSW-Fraktion: Ich denke, er ist auf den ersten Blick ein pragmatischer Vorschlag; keine Frage. Bei genauem Hinsehen stellt es sich aber als nicht ganz so einfach heraus, denn er ist – das wurde schon von den Vorrednern gesagt – zumindest rechtlich riskant und politisch natürlich widersprüchlich – dazu komme ich noch – und, wie ich Presseverlautbarungen entnehme, für die Kommunen brandgefährlich. Genau davor haben wir als CDU-Fraktion vor einem Jahr schon gewarnt, und ich habe damals – wie ich meine – völlig zu Recht gesagt: Eine tiefgreifende gesetzliche Änderung in laufender Umsetzung bringt eben kein Mehr an Gerechtigkeit, sondern erst einmal ein Mehr an Verunsicherung. – Die Kommunen brauchen Rechts- und Planungssicherheit und keine neuen Unsicherheitsfaktoren, die im Zweifel zu fehleranfälligen Verfahren führen. Genau deshalb haben wir als CDU-Fraktion damals keinen hektischen Schnellschuss gefordert, sondern eine umfassende Evaluierung mit dann belastbaren Daten zu den Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen, auf kommunale Haushalte, Finanzausgleiche und Investitionsfähigkeit. Apropos Finanzausgleich: In einem Artikel der Zeitung MOZ – mir liegt der Auszug vor – geht es um die Grundsteuer B in Cottbus. Bei denjenigen, die zu diesem Zeitpunkt jegliche Änderungen ablehnen, herrscht die tiefe Sorge, dass das dann zu einer Benachteiligung beim Finanzausgleich führt. Wir haben nämlich den Fakt, dass wir mit den Durchschnittshebesätzen am Ende auch regeln, was im Finanzausgleich bei den Kommunen ankommt. Und ob wir damit für die Kommunen letztendlich die Auskömmlichkeit der Finanzen absichern können, ist überhaupt 2026 75 noch nicht klar. Dazu braucht es einmal Beispielrechnungen, damit wir wissen: Wie viel haben wir denn tatsächlich an Grundsteuer eingenommen? Wenn ich jetzt Kenntnis darüber erlange, dass in Königs Wusterhausen erst 43 % der Grundsteuerbescheide erlassen wurden – das liegt übrigens nicht an der Stadt, sondern daran, dass die vom Finanzamt übermittelten Daten offensichtlich nicht up to date sind und überarbeitet werden müssen –, wird klar, dass wir sozusagen mitten im Galopp sind. Alles, was wir jetzt tun, ist im Grunde ein Griff in die Zaubertruhe. Das dürfen wir uns an der Stelle auch nicht antun, denn wir sind Gesetzgeber und haben eine Verantwortung, und die Hebesätze, sprich die Grundsteuern und Gewerbesteuern, sind die wesentliche Einnahmequelle unserer Kommunen; auf die sind sie angewiesen. Und dass die Steuern im Gesamtaufkommen nicht gestiegen sind – das hat Herr Janke gerade noch einmal festgestellt –, sollte uns auch ein Stück weit stolz machen. Es gibt hier eben nicht – wie von manch einem vorausgesagt – den Griff in die Kasse der Bürger bzw. man nutzt nicht die Gelegenheit aus, begradigt gleich mit und sagt: Okay, dann nehmen wir noch ein bisschen mehr raus, wenn wir schon einmal dabei sind; das wird dann schon klappen. – Ich finde, das ist auch ein großes Gut unserer Kommunen. Der Gesetzentwurf der BSW-Fraktion tut eben so und stellt das Handeln – bevor wir irgendetwas auswerten – schon einmal an die erste Stelle. Ich glaube, wir sollten Handeln, wenn die Zeit gekommen ist, und ich habe gerade erläutert, wann das aus unserer Sicht der Fall ist. Zur Rechtsprechung in Gelsenkirchen: Es gibt durchaus unterschiedliche Meinungen – das überrascht uns nicht –, aber irgendwann muss man auch zu einem Ergebnis kommen, bei dem wir sagen: Wir können rechtssicher handeln. – Es kann durchaus sein – Herr Hornauf hat es ja dargelegt –, dass wir am Ende zu diesem Ergebnis kommen. Ihr damaliger Gesetzentwurf – das hat Herr Janke gerade erklärt – wurde in der BSW-Fraktion offensichtlich nicht für mehrheitsfähig befunden, Sie durften ihn gar nicht einbringen. Und ich erinnere daran, sich die Protokolle der damaligen Diskussion noch einmal anzuschauen. Da waren Sie noch völlig anderer Meinung. Ich glaube, wir haben hier keinen Spielraum für Experimente, sondern offensichtlich handelt es ich hier um Symbolik, die zeigen soll, dass wir solche Dinge einfach mit einem Federstrich behandeln und zu belastbaren Zahlen kommen können. Ich glaube, so wird es am Ende nicht sein. Ich glaube, es kommt zu früh. Es ist ja nicht falsch, darüber nachzudenken, aber es kommt zu früh. Es belastet ganz offensichtlich die Kommunen, es schafft Unsicherheit, und in dieser Gemengelage sollten wir von irgendwelchen Diskussionen heute Abstand nehmen und nicht mitten in der Umsetzungsphase schon über andere Modelle reden. Dafür wird die Zeit kommen, und dann werden wir uns hier im Landtag auch damit beschäftigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD)
