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Ulrike Liedtke

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Grimm. Bitte. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir reden in der heutigen Aktuellen Stunde über ein sehr ernstes Thema, das die Menschen in unserem Land anlässlich der von Collien Fernandes geschilderten Geschehnisse bewegt und das in seiner strafrechtlichen Dimension mittlerweile auch bei der Staatsanwaltschaft in Potsdam angelangt ist. Ich möchte betonen: Wir sprechen anlässlich dieses Falles über das wichtige Thema von virtueller und häuslicher Gewalt, wir sprechen aber nicht über diesen Fall, (Beifall SPD und CDU) denn selbstverständlich gilt auch für Christian Ulmen die Unschuldsvermutung. Uns bewegt jetzt dieser Fall, aber wir wissen, dass es ähnliche und sogar noch gravierendere Fälle auf der ganzen Welt gibt und gegeben hat. Als Gesellschaft müssen wir uns diesem Thema in seiner ganzen Dimension stellen. Zunächst werde ich zur häuslichen Gewalt und anschließend zur virtuellen Gewalt sprechen. Dass wir im Bereich häuslicher Gewalt ein ernst zu nehmendes Problem haben, kann niemand ernsthaft bestreiten. Im Jahr 2025 hatten wir nach der Polizeilichen Kriminalstatistik in Brandenburg 6 343 Fälle häuslicher Gewalt. Die Täter waren zu 76 % Männer, das ist der ganz wesentliche Anteil, aber man sieht auch, dass es Männer als Opfer von häuslicher Gewalt gibt. Die Dimension des Problems wird besonders deutlich, wenn wir den Vergleich zum Jahr 2021 ziehen: Wir sprechen dann von einem Anstieg der Fallzahlen um 9,3 %, und die Dunkelziffer dürfte in diesem emotional engen Verhältnis zwischen Opfer und Täter noch erheblich höher sein. Meine Damen und Herren, wir werden dieses Problems nur Herr werden, wenn wir als Gesellschaft uns dem Problem ehrlich stellen. Dazu können Debatten wie die heutige beitragen. In unserer Gesellschaft muss klar sein, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und Gewalt weder in der Erziehung noch in der Partnerschaft toleriert werden darf. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Nur wenn wir unsere Kinder in dieser Form erziehen und einander in diesem Geiste begegnen, werden wir die schlimmen Fälle von häuslicher Gewalt zukünftig reduzieren können. Neben dem angesprochenen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft müssen wir aber auch auf rechtlicher Ebene das tun, was wir tun können. 14 Landtag Ich bin sehr froh, dass wir mit Stefanie Hubig eine Bundesjustizministerin haben, die genau dieses Thema zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit macht. So wird mit dem aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gewaltschutzgesetz eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, kurz Fußfessel, in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt eingeführt. Der Täter wird dabei zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet, und das Opfer kann, wenn es das möchte, mit einem entsprechenden Warngerät ausgestattet werden, sodass es merkt, wenn der Täter sich nähert. In Spanien ist dieses Mittel seit Jahren erprobt und hat eine enorm positive Wirkung entfaltet. In keinem Fall, wo die Fußfessel angeordnet wurde, ist es anschließend zu einem Tötungsdelikt gekommen. Ringt sich ein Opfer häuslicher Gewalt zu einer Anzeige und dem folgenden Strafverfahren durch, ist es unsere Pflicht, eine optimale Begleitung sicherzustellen. Dafür gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung, die gestärkt und ausgebaut wird. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bereits im Kabinett beschlossen, nun folgt die Beratung in Bundestag und Bundesrat. Prozessbegleiter stehen dem Opfer im Prozess bei und erläutern die zugegebenermaßen nicht immer selbsterklärenden Abläufe und Verfahrensweisen. Es geht hierbei nicht um eine rechtliche Beratung des Opfers. Wir in Brandenburg tragen unseren Teil dazu bei, dieses neue Instrument optimal zur Anwendung zu bringen. Denn die Prozessbegleitung wäre eine bloße gesetzliche Regelung, wenn sie nicht täglich durch die engagierte Arbeit von Menschen im Land mit Leben erfüllt werden würde. Ich habe mich vor Kurzem gemeinsam mit der Bundesjustizministerin mit unseren Prozessbegleitern in Brandenburg getroffen und ausgetauscht. Wir konnten hier unheimlich engagierte, großartige Menschen gewinnen, die eine wichtige Arbeit machen und unsere Unterstützung verdienen. (Beifall SPD und CDU) Derzeit laufen die Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass der nach der Gesetzesänderung potenziell größere Bedarf auch befriedigt werden kann. Ich kann in dem Zusammenhang berichten, dass Brandenburg als Modellbundesland für die Erprobung von psychosozialer Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren ausgewählt wurde. Das ist ein Ergebnis der engagierten Arbeit, die hier geleistet wird, und ich bin auf die Ergebnisse sehr gespannt. Unser Fortbildungsprogramm zum Thema häusliche Gewalt haben wir noch einmal erweitert. Die Fortbildungen betreffen sowohl fachlich-juristische als auch psychologische Themen. Nur wenn alle Disziplinen optimal zusammenarbeiten, gelingt es, Opfern von häuslicher Gewalt ein Umfeld zu bieten, in dem sie ein Strafverfahren durchstehen können und damit auch andere ermutigen, diesen schwierigen Weg zu gehen. Häusliche Gewalt findet häufig im Netz ihre Fortsetzung, sodass wir bei virtueller Gewalt sind. Natürlich müssen wir uns dem Problem virtueller Gewalt aufgrund immer neuer Phänomene auch grundsätzlich widmen; nicht immer tritt sie im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auf. Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Aufgrund der Reichweite von Posts im Internet und der in diesem Zusammenhang verbreiteten Aufnahmen ist die Belastung für die Opfer oftmals deutlich höher, als wir das aus dem analogen Bereich kennen. Für mich ist klar: Unser Recht muss hier Schritt halten, und wir müssen uns diesem Phänomen auch in seiner rechtlichen Dimension stellen. Der von der Bundesjustizministerin vorgelegte Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt ist ein wichtiger Schritt, um das Recht an die Realität der digitalen Welt anzupassen. Er schließt insbesondere Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt – das sind die angesprochenen Deepfakes, aber auch digitaler Voyeurismus. Zugleich werden neue Straftatbestände geschaffen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch täuschende Inhalte und Formen des Cyberstalkings wirksam erfasst. Darüber hinaus stärkt der Entwurf die Rechte der Betroffenen, indem er die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlineplattformen erleichtert und Instrumente wie Auskunftsansprüche und Accountsperren vorsieht. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass analog selbstverständliche Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild im Netz plötzlich schutzlos gestellt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Persönlichkeitsrechte in dieser digitalen Welt mit Füßen getreten werden, und müssen dafür auch die Mittel des Strafrechts bereitstellen. Wenn das eigene Bild mit pornografischen Szenen verschnitten und zur Diffamierung gezielt in Umlauf gebracht wird, hat das oftmals katastrophale Auswirkungen für die Betroffene oder den Betroffenen. Niemand kann mehr echte von unechten Aufnahmen unterscheiden, sodass entsprechende Videos mit einer erheblichen Scham der Betroffenen verbunden sind, ohne dass sie dafür irgendetwas können. Das betrifft übrigens nicht nur pornografische Videos. So gibt es Fälle, in denen realen Menschen mittels KI Aussagen in den Mund gelegt werden, die diese niemals treffen würden. Ein Arzt wirbt für ein dubioses Abnehmprodukt, ein renommierter Rechtsanwalt rät zu einer aussichtslosen Klage usw. Auch das kann für das Renommee einer Person schlimme Folgen haben und ist für eine Vielzahl der Betrachter im Internet überhaupt nicht als Fake zu erkennen. Daher: Unser Recht muss Schritt halten, und es ist wichtig, solche Phänomene unter Strafe zu stellen und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Dafür braucht es entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Providern, aber auch Accountsperren. All das findet sich in dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung daher nachdrücklich unterstützt. Meine Damen und Herren, uns allen muss klar sein, dass man den geschilderten Problemen nicht allein mit rechtlichen Mitteln begegnen kann. Wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches Klima, das Gewalt klar ächtet und Betroffene ermutigt und unterstützt. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Wir müssen aber nicht nur einen Bewusstseinswandel herbeiführen, sondern auch unser Recht schärfen und es an die neuen Gegebenheiten anpassen. Und noch eines: Liebe Brandenburger Männer! Da ein Großteil der Betroffenen von häuslicher und auch virtueller Gewalt Frauen sind, möchte ich unser Geschlecht zum Schluss gezielt ansprechen. Ich wünsche mir, dass wir als Männer gemeinsam an der Seite der Frauen stehen und Tätern häuslicher Gewalt konsequent Grenzen setzen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Ich empfinde es so, dass wir Männer durchaus noch lauter werden können, und ich frage mich, woher diese Zurückhaltung kommt. (Lars Hünich [AfD]: Aber wenn wir laut werden, werden wir ja vom Verfassungsschutz beobachtet!) Es ist sicher falsch und nicht hilfreich, wenn in der Debatte frei nach einem bekannten „Ärzte“-Song intoniert wird, eigentlich seien alle Männer schlecht und neigten zu Gewalt. Diese Debattenbeiträge sind aber die Ausnahme und dürfen uns nicht davon abhalten, gegen häusliche und virtuelle Gewalt klar Stellung zu beziehen. Die Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist ein friedliches, gewaltfreies Zusammenleben. Daran müssen wir noch stärker als bisher gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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