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Jouleen Gruhn

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2607 (Neudruck) 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir können also direkt zur Abstimmung schreiten. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung wurde ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2624 1. Lesung Es beginnt Frau Ministerin Schüle. Bitte schön. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wissenschaft entscheidet heute darüber, wie wir morgen leben werden. Das ist keine Phrase, sondern das ist Fakt. Denn Wissenschaft ist die Grundlage nicht nur für Medikamente, nicht nur für Therapien, nicht nur für Technologien, die unsere Wirtschaft stärken, nicht nur für intelligente Infrastrukturlösungen, nein, auch für Energiespeicherung, Energieversorgung, Materialforschung, künstliche Intelligenz, Elektromobilität usw. usf. Wer in der Wissenschaft vorn ist, stärkt Wohlstand und Sicherheit. Wissenschaft entscheidet zudem darüber, wo Zukunft entsteht: hier bei uns oder woanders. Wissenschaft ist längst ein globaler Wettbewerb, ähnlich wie die Wirtschaft. Universitäten konkurrieren weltweit um die klügsten Köpfe, um die klügsten und erfolgreichsten Innovationen und selbstverständlich auch um Ideen. Zugleich entstehen die größten Durchbrüche dort, wo Zusammenarbeit gelingt. Wer in diesem Wettbewerb bestehen will, der braucht Offenheit für Kooperationen und der braucht vor allen Dingen die Fähigkeit, in entscheidenden Momenten schnell zu handeln. Genau da liegt unser Problem. Denn nicht die Qualität unserer Forschung bremst uns, sondern die oft viel zu langsamen und zu langwierigen Verfahren. Wenn die Berufung auf eine Professur nicht selten zwei Jahre dauert, hat das konkrete Folgen. Denn wenn ich eine internationale Spitzenwissenschaftlerin anwerbe, entscheidet sich diese nicht nur für einen neuen Job, sondern auch für einen Umzug in ein anderes Land. Und wenn sie eine Familie hat, muss sie auch darüber entscheiden, was mit ihren Kindern oder mit ihrem Mann geschieht. Sie entscheidet schlicht und ergreifend über eine ganze Lebensperspektive. So geht es auch jungen Wissenschaftlern in der Promotionsphase; denn sie fragen sich: Bleibe ich in der Wissenschaft? Kann ich unter unsicheren Bedingungen eine Familie gründen, oder habe ich Planungssicherheit? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können es uns weder leisten, darauf zu verzichten, die internationale Spitzenwissenschaftlerin nach Brandenburg zu holen, noch können wir auf den erfolgreichen jungen Wissenschaftler in der Promotionsphase verzichten. (Beifall SPD und CDU) Jetzt kann man gepflegt fragen: Ja, warum dauern denn Berufungen in Deutschland heute so lange? Die Antwort ist gleichermaßen banal und kompliziert: weil Verfahren durch viele Einzelschritte verzögert werden. Ich schildere Ihnen einmal plastisch, wie eine solche Berufung abläuft. Der Bedarf wird festgestellt – so weit, so überraschungsfrei. Dann wird ein Stellenprofil gebildet. Danach wird ein Ausschreibungstext entworfen. Dieser Text ist mindestens drei Wochen vor Ausschreibung meinem Ministerium anzuzeigen und zu genehmigen. Erst danach kann er veröffentlicht werden. Daraufhin geht es in die Bewerbungsphase für die Wissenschaftler. Eine Berufungskommission wird berufen. Diese prüft und wählt die erfolgreichsten Kandidaten aus, bildet eine sogenannte Shortlist. Es kommt zu den Vorstellungsgesprächen. Danach 2026 83 wird eine Berufungsliste erstellt. Darauf befinden sich meistens die drei aussichtsreichsten Kandidaten. Dann werden externe Gutachten eingeholt. Sodann entscheidet die Fakultät, und dann kommt es zur Berufungsverhandlung, also zur Frage von Entgelt oder zur Frage von Ausschreibungen für Labortätigkeiten etc. Erst danach wird berufen und schließlich ernannt. Das sind Entscheidungen, die sich über Monate und nicht selten über Jahre hinziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Jahre Unsicherheit sind ein echter Standortnachteil. Nicht selten fällt die Entscheidung nicht gegen Brandenburg, aber für den schnelleren Standort. Wer im Wettbewerb bestehen will, muss also hier ansetzen; denn wir werden diesen Wettbewerb mit Geld allein nicht gewinnen können. Ja, wir haben die Globalhaushalte, die Grundfinanzierung unserer Hochschulen, in den letzten Jahren moderat erhöht, aber nicht so erhöht, dass wir in einem Überbietungswettbewerb mit den finanzstärkeren Standorten bestehen könnten. Nein, wir müssen sogar aufpassen, dass wir nicht wieder zurückfallen. Aufholen können wir aber bei den Rahmenbedingungen. Hierbei können wir sogar überholen. Genau da, bei der Berufung, setzt unser Gesetzentwurf an. Er bündelt die Verantwortung an den Hochschulen und macht aus langen Verfahren wieder effiziente Entscheidungen. Konkret bedeutet das: Künftig liegen Berufung und Ernennung in einer Hand, und formale Zwischenschritte entfallen. Verfahren dauern dann Monate und nicht mehr Jahre. Das ordentliche Berufungsverfahren bleibt der Regelfall. Es wird dereguliert und beschleunigt. Neu ist aber, dass wir für den internationalen Wettbewerb zusätzliche Instrumente schaffen werden. Mit sogenannten Exzellenzberufungen gewinnen wir gezielt die besten Köpfe weltweit, und mit sogenannten Profilberufungen gewinnen wir genau die Persönlichkeiten, die benötigt werden, um Lücken zu schließen, die sich an den einzelnen Hochschulen auftun. (Beifall SPD und CDU) In beiden Fällen können die Verfahren deutlich verkürzt werden, bis hin zur unmittelbaren Ansprache. Sie kennen das aus der Wirtschaftspolitik. Es nennt sich Headhunting. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind Voraussetzungen dafür, dass Brandenburg im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe mithalten kann, und mehr noch: Es sind die Voraussetzungen dafür, dass wir die Chancen nutzen, die sich gerade in Brandenburg bieten. Denn wir sehen eine politische Entwicklung, die wir ausgesprochen ernst nehmen müssen: Wissenschaftsfreiheit ist weltweit schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr. In einigen Ländern geraten die Universitäten unter politischen Druck, durch Eingriffe in die Forschung oder durch die Einschränkung der Zusammenarbeit bis hin zum Entziehen von Geldern. Genau deshalb schauen nicht wenige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der ganzen Welt nach Europa und auch intensiv nach Deutschland. Das ist unsere Chance, stellt uns aber auch klar vor eine Aufgabe. Wissenschaftsfreiheit allein auf dem Papier reicht nicht aus. Wer die freie Forschung, die freie Wissenschaft, will, der muss auch die Strukturen schützen und schaffen, in denen sie sich entfalten kann. Dazu gehört zwangsläufig die institutionelle Autonomie genauso wie schnelle Entscheidungen zugunsten unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Denn nur dort, 84 Landtag wo Hochschulen flexibel handeln können, bleibt ihnen eine wirkliche, echte wissenschaftliche Freiheit. (Beifall SPD und CDU) Daher lautet die Frage auch: Sind wir schnell genug, die Chancen zu nutzen und Wissenschaftsfreiheit zu sichern? Unser Gesetzentwurf gibt darauf eine klare Antwort. Sie lautet: Ja. Brandenburgs Hochschulen können die schnellsten, die einfachsten, können die modernsten Berufungsverfahren in Deutschland entwickeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie immer in einer Demokratie gibt es auch Kritik. Das ist gut so, und wir nehmen diese Kritik ernst und prüfen sie, weil wir uns nicht für unfehlbar halten. Ich möchte sie einmal aufdröseln. Es wird behauptet, dieses Gesetz stärke die Hochschulleitungen. Das stimmt nicht ganz. Die Entscheidungsverantwortung bleibt dort, wo sie schon heute liegt: bei den betroffenen Organen der Hochschulen selbst und natürlich ihren Leitungen. Gleichzeitig bleibt die akademische Selbstverwaltung erhalten. Fachbereiche und Fakultäten werden selbstverständlich eingebunden, und Gremien können Stellung nehmen, auch widersprechen, aber das künftig innerhalb klar gesetzter Fristen. Was wir beenden, sind unnötige Verzögerungen durch mehrfache zeitliche Zustimmungsschleifen. Und ja, eine Berufung umfasst mehr als das Betrachten einer Rangliste. Es geht auch darum, wie gut jemand zum Profil einer Hochschule passt und welche Kooperationen entstehen. Wir schaffen für unsere Hochschulen die nötigen Spielräume, um diese Auswahl perspektivisch besser treffen zu können. Ein weiterer Einwand lautet, weniger gesetzliche Vorgaben führten zu mehr Unsicherheit. Die entscheidende Frage, die sich mir – und auch den Hochschulen – allerdings stellt: Was schafft eigentlich mehr Qualität – ein starres Regelwerk oder die Verantwortung vor Ort? Die Grundprinzipien bleiben unverändert: klare Verfahren, mitgliedschaftsrechtliche Beteiligung und rechtliche Bindung. Was sich ändert, ist der Grad der Detailsteuerung. Denn wir wissen: Erfolgreiche Systeme setzen auf die Verantwortung vor Ort, nicht auf zentrale Kleinteiligkeit. Ein weiterer Kritikpunkt in der Debatte lautet, das Gesetz öffne das Tor zur Privatisierung des Wissenschaftssystems der Hochschulen. Das trifft nicht zu. Öffentliche Hochschulen bleiben öffentlich. Für gemeinsam betriebene und drittmittelfinanzierte Einheiten schaffen wir lediglich zusätzliche Spielräume, damit sie außeruniversitäre Partnerschaften besser nutzen können. Aber selbstverständlich bleiben auch sie Teil des öffentlichen Hochschulsystems. Es geht also nicht um Privatisierung, sondern es geht um Flexibilisierung dort, wo die internationale Kooperation besonders dynamisch ist und wo wir schnell Entscheidungen brauchen. Ein weiterer Punkt betrifft die Mitbestimmung. Es gibt die Angst, die Mitbestimmung werde geschliffen. Nein, sie wird nicht geschliffen und mitnichten abgeschafft. Verfahren werden perspektivisch aber wesentlich klarer strukturiert und Zuständigkeiten eindeutig geklärt. Denn: Was hilft der Mitbestimmung mehr – ein Verfahren mit Entscheidung oder eines, bei dem die besten Kandidatinnen und besten Kandidaten zwischenzeitlich längst abgesprungen sind? Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, die Vergabe von Studienplätzen. Auch das ist ein Thema in der Debatte. Bisher spielte die Wartezeit eine Rolle. Das bedeutete oft jahrelanges Warten ohne zwangsläufige Verbesserung der Chancen. Künftig sollen unsere Hochschulen mehr Möglichkeiten bekommen, bei der Eignung genauer hinzuschauen, auch bei der Motivation und bei besonderen Leistungsmerkmalen. Das eröffnet gerade denjenigen Chancen, die keinen geradlinigen Lebenslauf vorzuweisen haben, aber unglaublich viel Potenzial besitzen, um im Wissenschaftssystem reüssieren zu können. Zudem können sich Wartesemester oft nur diejenigen leisten, die finanziell abgesichert sind. Es geht also im Grunde nicht um weniger, sondern um mehr Gerechtigkeit für die am besten Geeigneten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine technische Reform. Wenn Sie so wollen, geht es um eine strategische Entscheidung: Wie wollen wir uns im internationalen Wettbewerb um Wissen und Innovation aufstellen? Wollen wir aktiv mitgestalten, oder wollen wir am Ende des Tages nur zusehen und reagieren? Wenn wir durch auf wenige Monate verkürzte Verfahren exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen können, wird das unseren Wissenschaftsstandort grundlegend verändern. Dann entsteht hier nicht nur gute Forschung, sondern auch ein Magnet für die klügsten Köpfe, die wir an unseren Hochschulen dringend brauchen. Genau das ist die Chance dieses Gesetzes, und genau deshalb werbe ich um die Zustimmung des Hohen Hauses. – Haben Sie herzlichen Dank! (Beifall SPD und CDU)

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