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Kathrin Schneider

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Ich will mich an einer Antwort versuchen. – Zunächst zu Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Peschel. Für mich sind das zwei völlig verschiedene Dinge. Einmal ist es ein Verwaltungsakt, ein Vollstreckungsverfahren durchzuführen. Das hat nichts mit der Überprüfung des Programms zu tun. Sie haben sicherlich die anderen kürzlich erfolgten Gerichtsentscheidungen verfolgt. Für uns ist klar: Als Staatskanzlei, als Landesregierung, treten wir nicht an, das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überprüfen. Das bleibt staatsfern. Gremien haben diese Aufgabe; hier ist es der Rundfunkrat. Nun zu Ihren Fragen, Herr Hohloch. Eine Zeitschiene kann ich Ihnen noch nicht nennen. Es ist so, wie Herr Peschel vorhin gesagt hat. Wir nehmen das jetzt noch einmal auf. Wir haben das damals nicht weiterverfolgt, weil Gerichtsvollzieher gesagt haben, sie könnten das nicht tun. Daraus habe ich geschlossen, dass sie es bisher nicht tun. Aber diese Fragen kann man jetzt noch einmal auf die Agenda nehmen, und man kann mit den Kommunen und mit den Gerichten, an die die Gerichtsvollzieher angeschlossen sind, noch einmal darüber sprechen, was sinnvoll ist, wie es in anderen Ländern aussieht, ob wir hier zu einer anderen Lösung kommen.

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