Jouleen Gruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über die hausärztliche Versorgung im Land Brandenburg sprechen, sprechen wir nicht über eine abstrakte Versorgungsfrage. Wir reden darüber, ob die Menschen in der Uckermark, in Elbe-Elster, im Havelland auch in Zukunft so zu ihrem Hausarzt kommen: wohnortnah, zuverlässig und rechtzeitig. Denn eines ist für uns klar: Eine gute Gesundheitsversorgung darf keine Frage des Wohnorts sein. (Beifall SPD) Wer auf dem Land lebt, hat das gleiche Recht auf eine gute medizinische Versorgung wie der, der in der Stadt lebt. Und genau dafür ist der vorgelegte Gesetzentwurf der richtige Baustein. Kommen wir zu den Zahlen: Sie zeigen uns einen ganz konkreten Handlungsbedarf. Mehr als ein Drittel aller Hausärzte ist über 60 Jahre alt, in einigen Gegenden schon jeder zweite. Über 300 Hausarztsitze im Land sind unbesetzt. Fast die Hälfte unserer ländlichen Regionen gilt bereits als unterversorgt oder als drohend unterversorgt. Sie sehen also: Wir können gar nicht anders, als zu handeln. Um es ganz klar zu sagen: Der vorliegende Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung ist ein starkes Fundament, auf dem man aufbauen kann, um die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Kernstück ist und bleibt die Landärztequote. Wir eröffnen den jungen Menschen gezielt den Zugang zum Medizinstudium – das allein ist schon ein Privileg, meine sehr geehrten Damen und Herren –, und zwar nicht allein über die Abiturnote, sondern auch über Motivation, Eignung und praktische Erfahrung. Wir verbinden diese Chance mit gesellschaftlicher Verantwortung. Wir bringen gezielt mehr Ärzte aufs Land, indem wir Studienplätze an diejenigen vergeben, die bewusst und gern im ländlichen Raum arbeiten wollen. Wer über diese Quote studiert, verpflichtet sich, später dort tätig zu sein, wo der Bedarf am größten ist, nämlich in unseren ländlichen Regionen, und hilft so ganz konkret, Versorgungslücken zu schließen. Ja, eine zehnjährige Verpflichtung erfordert eine ganz bewusste Lebensplanung, aber sie ist verhältnismäßig, wenn sie gewollt ist, denn sie dient dem zentralen Ziel gleichwertiger gesundheitlicher Versorgung überall im Land Brandenburg. Das ist nur begrüßenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD) Dieser Gesetzentwurf will gestalten; das haben Sie schon gemerkt. Wichtig ist mir auch, auf die Kommunen zu sprechen zu kommen. Natürlich liegt bei ihnen ein Teil der Daseinsvorsorge. Auch Gesundheit wird als wichtiger Baustein dafür wahrgenommen. Es ist oft so, dass die Kompetenz für Lösungen vor Ort am größten ist. Ich freue mich, den Kommunen mit diesem Gesetzentwurf jetzt diese Möglichkeit zu geben. Alles Weitere wurde schon vom Minister gesagt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und darf an dieser Stelle meine Rede beenden. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
