Daniel Münschke
Herr Minister, ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass wir die Fragestunde um 12.30 Uhr beenden. Sie haben jetzt also 15 Minuten Zeit, um uns all die Zahlen vorzutragen. (Minister Daniel Keller: Ich bin aber so gut vorbereitet auf meine Fragen! – Vereinzelt Heiterkeit – Andreas Galau [AfD]: Ja, schade, ne?) 30 Landtag René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident, das nehme ich zur Kenntnis; Sie werden mich aber vielleicht noch einmal daran erinnern müssen. Ich habe es mir, wie gesagt, nicht ausgesucht, dass wir das heute in dieser Weise machen. Beginnen wir mit dem Grundsätzlichen: Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Deckungslücke, die deutlich wächst. Das für 2027 prognostizierte Defizit liegt bei 15,3 Milliarden Euro; es wird damit gerechnet, dass es bis 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsen wird. Was man dazusagen muss – das findet in der aktuellen Diskussion aus meiner Sicht zu wenig Berücksichtigung –: Selbst wenn es keine Vorschläge zum Umgang mit dem Defizit gäbe, bedeutete das ja nicht, dass Teile der Gesellschaft, insbesondere Versicherte sowie Patientinnen und Patienten, weniger belastet würden. Was würde vielmehr passieren? Der Zusatzbeitrag müsste angehoben werden. Auch dazu liegen Prognosen vor. Die zusätzliche Belastung beliefe sich auf 680 Euro im Jahr 2027, weil der Zusatzbeitrag von 2,9 % auf 4,7 % bis 2030 steigen müsste, um die Deckungslücke aufzufangen. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Herr Minister, das wissen wir ja!) Das heißt, damit ginge für die versicherten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung einher, die sogar über die Belastungen, die mit allen Vorschlägen, die derzeit auf dem Tisch liegen, verbunden wären, hinausginge – wie gesagt, wenn man nicht gegensteuern würde. Das war eine wichtige Grundsatzbemerkung, was die Systematik angeht. Damit ist noch nichts zu den einzelnen konkreten Punkten gesagt. Kommen wir auf die methodische Herangehensweise zu sprechen: Die Bundesgesundheitsministerin hat erklärt, was ihr besonders wichtig ist: die Wirkungsorientiertheit bzw. Wirkungsevidenz, die Kosten-Nutzen-Relation und eine gleichmäßige Lastenverteilung. Ferner ist für sie bzw. ihr Ministerium die Frage, welche Schultern wie viel tragen können, von großer Relevanz. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, sind, wenn man sich die Aufteilung anschaut, aus meiner Sicht in Teilen geeignet, dem Rechnung zu tragen. Bringt man die 66 Vorschläge in einem Diagramm unter, ergibt sich ungefähr folgende Aufteilung: 30 % der Belastung gehen auf versicherungsfremde Leistungen, die der Bund tragen müsste, zurück. Eine große strittige Frage ist, wie Sie sicherlich wissen, ob der Bund mehr für die Krankenversicherung der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld zahlen müsste. Der Anteil der Konsumsteuern – ein öffentlich besonders viel diskutiertes Thema, insbesondere im Zusammenhang mit der Zuckersteuer – macht 4 % aus. Der Belastungsanteil der Patientinnen und Patienten beträgt etwa 10 %. Für die Leistungserbringer und die Hersteller zeigt das Diagramm einen Belastungsanteil von 45 %. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Alles keine Antwort auf meine Frage!) Diese Verteilung ist aus unserer Sicht noch nicht optimal, sondern bedarf der Nachjustierung.
