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Falk Peschel

BSW 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Ich fange mit dem zweiten Teil der Zwischenfrage an: Wir haben damals darüber diskutiert, auch innerhalb der Koalition, im Medienrat mit einem wechselnden Vorsitz zu arbeiten, auch wenn es quasi bei einer Vier-zu-vier-Konstellation geblieben wäre. Zum ersten Punkt: Es gab aber genauso gut keinen Grund, die bisherige Regelung der Zweidrittelmehrheit im Parlament aufzuheben, zumindest ist mir weder vonseiten der Senatskanzlei 2026 69 noch vonseiten der Staatskanzlei eine entsprechende plausible Begründung zu Ohren gekommen. Ich war bei Punkt zwei unserer Kritik: Dieser sollte eigentlich mit einem Zitat des ehemaligen FDP-Bundesvorsitzenden Guido Westerwelle enden, das wir heute schon gehört haben. Deswegen behelfe ich mir mit einer Aussage der Bildungsstätte Anne Frank: Demokratische Systeme ändern sich nicht über Nacht, sondern durch stetige Verschlechterung. – Mit einer solchen sehe ich uns hier konfrontiert. Drittens: Es wäre erforderlich gewesen, reichweitenstarke Anbieter mit großem Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse bei Programmbeschwerden prioritär zu behandeln, da Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch sie deutlich größere Schäden für die Meinungsbildung zur Folge haben – auch das leistet dieser Staatsvertrag nicht. Viertens: Die Länderparität im Medienrat – das wurde angesprochen – wird ohne Not aufgegeben, die Position Brandenburgs geschwächt. Fünftens: Regelungen zum Ausschluss publizistischer Vormachtstellungen sucht man in diesem Staatsvertrag ebenfalls vergeblich. Last, but not least: Es bleibt bei einer sehr intransparenten Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Medienrates. Um die bitteren Pillen für die Meinungs- und Pressefreiheit wenigstens ein wenig abzumildern, liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der BSW-Fraktion vor. Mit diesem wird die Landesregierung aufgefordert, den vorliegenden Staatsvertrag dahin gehend nachzuverhandeln, dass die durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geleisteten Förderungen für freie Radios erweitert werden. Diese sind den realen Bedarfen in der Fläche anzupassen. Sehr geehrter Herr Kollege Stohn, von Ihren netten, warmen Worten können sich die freien Radios in der Fläche nichts kaufen – und sie stehen zum Teil wirklich mit dem Rücken zur Wand. (Beifall BSW) Die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für die freien Radios wäre für die Menschen in unserem Land eine Stärkung des wohnortnahen, niedrigschwelligen und insbesondere nicht kommerziellen Einstiegs in die Medienwelt. Ich werbe also um Ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag zugunsten der freien Radios im Land Brandenburg. Insgesamt ist zu konstatieren, dass dieser Staatsvertrag der Transparenz, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit der demokratischen Verfasstheit schadet. Demokratieabbau und eine Schwächung Brandenburger Positionen ist mit dem BSW nicht zu machen, deshalb lehnt meine Fraktion diesen Vertrag und damit das vorliegende Gesetz ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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