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Ulrike Liedtke

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Danke schön. – Herr Abgeordneter Janke spricht für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall AfD) 74 Landtag Falk Janke (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun hatte ich zwei Vorredner. Zum BSW muss ich sagen: Na toll! Im März 2025 hatten Sie die große Chance, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B zu ermöglichen. Wir erinnern uns: Aus Ihrer Fraktion kam ursprünglich die Initiative, dann waren Sie in einer Koalition gefangen – und weil diese Koalition es Ihnen nicht ermöglichte, haben wir als AfD das übernommen. (Andreas Noack [SPD]: Ach!) Die Ermöglichung eines differenzierten Hebesatzes war nämlich auch unser Anliegen und vernünftig, vielleicht sogar geboten – und sie ist weiterhin geboten. Erinnern wir uns doch mal weiter zurück: Fürstenwalde hatte seinen Bürgermeister per Beschluss aufgefordert, sich bei der Landesregierung für einen differenzierten Hebesatz einzusetzen. Frankfurt (Oder) – damals war noch René Wilke Bürgermeister – wurde seinerzeit nicht müde, die Ungerechtigkeit zwischen einer übergroßen Entlastung im Gewerbeimmobiliensegment und einer drastischen Mehrbelastung im Privatimmobiliensegment mit einer Differenzierung abmildern zu wollen. Auch die Stadtverordnetenversammlungen von Cottbus, Eisenhüttenstadt und Schwedt sträubten sich angesichts dieser Ungleichheiten meist, die Erhöhung der Grundsteuerbeträge für Wohnimmobilien in ihren Städten umzusetzen – die MOZ hat darüber berichtet, ich habe das jetzt zitiert; nicht, dass Sie denken, ich hätte mir das ausgedacht –, aber den Gemeindevertretern blieb keine andere Wahl; das kam ja nicht infrage. Deswegen war es richtig, dass die AfD sich der Sache angenommen hat. Liebes BSW, nur einer Ihrer damaligen Fraktionskollegen, namentlich Abgeordneter Sven Hornauf, stimmte für einen differenzierten Hebesatz. Reinhard Simon enthielt sich. Offensichtlich dämmerte ihm, dass die bedingungslose Koalitionsdisziplin nicht immer gut ist. Und dann sollten wir uns auch daran erinnern: Auch die CDU-Fraktion sah Beratungsbedarf und war einem differenzierten Hebesatz nicht ganz abgeneigt. Sie stimmte geschlossen einer Überweisung an die Ausschüsse zur weiteren Beratung des Gesetzentwurfes der AfD zu und brachte einen eigenen Entschließungsantrag zur späteren Evaluierung der Umsetzung und Auswirkung der neuen Grundsteuern ein. Schlussendlich waren es die Genossen der Sozialdemokraten hier im Landtag, die diese Gesetzesinitiative zu Fall brachten. Abgeordneter Noack verwies zur Begründung darauf, dass die Finanzämter einen riesigen Aufwand mit den Millionen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden hätten, und weiter meinte er, dass die Einführung differenzierter Hebesätze zu noch mehr Verunsicherung führen würde. Ich bezeichne das – sorry – als Quatsch. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Schließlich hatten die Finanzämter mit den Hebesätzen der Gemeinden überhaupt nichts zu tun, und die differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B waren vielen Gemeinden des Landes eine Herzensangelegenheit. Übrigens: Der kommunale Verwaltungsaufwand – Herr Hornauf hat es ausgeführt – wäre nicht allzu groß gewesen, denn man muss in den Systemen sicherlich nur einen Haken mehr setzen: Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie. Diese Bewertung muss die Kämmerei oder welche Abteilung das auch immer macht tatsächlich vornehmen, dann ergänzt man noch ein neues Kriterium, einen neuen Hebesatz, und dann ist die Sache erledigt. Den Rest macht man per Knopfdruck. – Na ja, Brandenburgs Sozialdemokraten halt. Ergebnis im Umstellungsjahr 2025 nach der Grundsteuerreform: Von den über eine Million Grundstücksbesitzern in Brandenburg zahlen mittlerweile sehr viele – sehr, sehr viele – für ihre Wohnimmobilien höhere Beträge als in den Jahren zuvor, obwohl das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B im Land Brandenburg im Vergleich zum Jahr 2024 nicht gestiegen sein soll – eben wegen eines einheitlichen Hebesatzes, der Wohnimmobilien verteuerte und Gewerbeimmobilien verbilligte. Was für eine Ungerechtigkeit, die sich unsere Bürger gefallen lassen sollen! Danke, Genossen, wir werden es unseren Brandenburgern wiederholt mitteilen. Jetzt werde ich noch einen Schwenk von meiner Rede zu Ihnen machen, Herr Noack, weil Sie zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ausgeführt haben. Das steht ja in der Zeitung in NRW – ich habe mir das auch angeguckt –, und dort wird auf die Tarifnormen abgestellt und darauf, dass man die Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer in zwei Richtungen betrachten muss. Da geht es erstens um die horizontale Richtung, also um die steuerliche Lastengleichheit. Das hat sich mit den Bemessungsgrundlagen und den neuen Bewertungen erledigt. Zweitens muss man die vertikale Richtung, also die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, betrachten. Sie gehört nicht unbedingt in die Grundsteuer, sondern am Ende in die Gewerbesteuer – wenn man auf die Leistungsfähigkeit der Gewerbeimmobilien abzielen will. Das kann man nicht mit der Grundsteuer machen. Deswegen sind Ihre Ausführungen an dieser Stelle falsch – zumindest sehe ich das so –, und das Gericht hat ganz klar – ganz klar! – gesagt: Es ist ungerecht, höhere Steuersätze zu nehmen. Es hat aber auch ergänzt: weil es sich um deutlich – deutlich! – höhere Steuersätze handelte. Ich habe einmal geguckt, welche Bürgermeister in den vier betroffenen Städten regierten. Es waren SPD-Bürgermeister, und wir wissen, wie SPD-Bürgermeister manchmal – Tatsache – die Finanzen korrigieren wollen. Und dann nimmt man von Gewerbetreibenden durchaus mal – die im Ruhrgebiet betroffenen Städte Bochum, Gelsenkirchen und Dortmund haben sehr viel Industrie bei sich, und da wollte man einmal richtig zulangen – deutlich höhere Steuersätze. Das hat das Gericht als Ungleichheit erkannt, und das ist auch nachvollziehbar. Und da bin ich sogar bei Ihnen, aber darauf haben Sie nicht abgezielt.

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