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Uwe Adler

SPD 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe Gäste! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen verfolgt ein klares Ziel: Er schafft eine rechtssichere Grundlage dafür, dass unsere Polizei unbemannte Systeme, also insbesondere Drohnen, frühzeitig erkennen und bei drohender Gefahr wirksam abwehren kann. Dazu wird in § 10a des Brandenburgischen Polizeigesetzes eine neue Standardmaßnahme eingeführt, die den Einsatz technischer Mittel sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Detektion im Gefahrenvorfeld ausdrücklich regelt. Denn: Drohnen sind längst kein Zukunftsthema mehr, sie sind Gegenwart – und mit ihrer Verbreitung wächst auch das Missbrauchspotenzial. Wir sehen heute schon Überflüge über kritische Infrastrukturen, über Justizvollzugsanstalten, Polizei- oder Bundeswehrobjekte oder Flughäfen. Wir sehen Sabotageversuche und den Einsatz als Tatmittel bei Straftaten. Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, betrifft auch Brandenburg schon heute und unmittelbar. Die Praxis zeigt längst, dass unsere Sicherheitsbehörden vor neuen, dynamischen und technologisch anspruchsvollen Herausforderungen stehen – und genau darauf geben wir heute zumindest eine Teilantwort: Der Gesetzentwurf konkretisiert die bisherige Generalklausel und schafft eine klare, spezifische Rechtsgrundlage. Das stärkt nicht nur die Handlungsfähigkeit der Polizei, sondern auch die Rechtsklarheit und die gerichtliche Überprüfbarkeit staatlichen Handelns. Ein Blick in die zurückliegende Anhörung zeigt: Dieser Weg wird bereits breit unterstützt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßt die Gesetzesinitiative ausdrücklich. Er erkennt die Notwendigkeit einer eigenen Ermächtigungsgrundlage an und erwartet zu Recht mehr Rechtssicherheit, sowohl bei der Detektion als auch bei der Abwehr unbemannter Systeme im Rahmen der Gefahrenabwehr. Auch die Gewerkschaft der Polizei bewertet den Gesetzentwurf als zeitgemäß, notwendig und praxisgerecht. Sie macht deutlich: Die Einsatzkräfte sind zunehmend mit entsprechenden Lagen konfrontiert und brauchen klare Befugnisse sowie Handlungssicherheit – genau das liefert unser Gesetzentwurf. Und ja, meine Damen und Herren, es gibt auch kritische Stimmen, insbesondere die der Landesdatenschutzbeauftragten. Diese weist unter anderem darauf hin, dass die Regelung zur Detektion im Gefahrenvorfeld in Absatz 2 Fragen aufwirft, etwa hinsichtlich der Bestimmtheit und der Datenverarbeitung. Diese Hinweise nehmen wir sehr ernst. Aber ebenso klar ist: Sicherheit und Datenschutz stehen nicht im Widerspruch. Mit dem Gesetzentwurf wird beides in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht. Gezielte Eingriffe werden ermöglicht, aber an den Zweck der Gefahrenabwehr geknüpft. Damit wird eine rechtliche Einhegung staatlichen Handels gewährt. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Zugleich ist der Ansatz bewusst technologieneutral formuliert, und das ist notwendig, denn wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass unser Recht hinter der technischen Entwicklung zurückbleibt. (Beifall SPD und CDU) Sehr verehrte Damen und Herren, klar ist aber auch: Die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben unserer Bevölkerung und die Abwehr von Gefährdungen unserer lebensnotwendigen kritischen Infrastrukturen stehen für uns hier in Brandenburg immer an erster Stelle. Dieses Gesetz ist eine präzise Antwort auf eine konkrete Entwicklung. Mit ihm werden mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit und mehr Handlungsmöglichkeiten für unsere Polizei geschaffen. Auch wird mit dem Gesetz ein deutliches Signal gesendet: Der Staat ist auch angesichts neuer technologischer Gefahren handlungsfähig. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf – für die Sicherheit in unserem Land, für einen starken und handlungsfähigen Rechtsstaat. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines besonders betonen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Baustein unserer konsequenten politischen Fortschreibung, unser Land sicherer zu gestalten und potenzielle Gefahren abzuwehren. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. – Herr Minister, ich bitte Sie, diesen Dank zu überbringen: den beteiligten Verbänden und Sachverständigen in der Anhörung, den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene sowie der Polizeigewerkschaft, für ihre fachlichen Einschätzungen und praxisnahen Hinweise. – Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Vielen Dank, liebe Abgeordnete. (Beifall SPD und CDU)

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