Andreas Galau
Ich sage es noch einmal: Es geht um die rechtliche Überprüfbarkeit. Sie ist schlichtweg nicht gegeben. Ich habe es gesagt: Wenn ich als deutscher Staatsbürger von solchen Sanktionen betroffen 48 Landtag bin, kann ich sie, ob sie zu Recht bestehen oder nicht, nicht von einem deutschen Gericht prüfen lassen. Ich muss vor das europäische Gericht gehen. Und was dort passiert, habe ich Ihnen geschildert. Der EU-Rat ignoriert Urteile einfach, wenn sie ihm nicht passen. (Vereinzelt Beifall AfD) Diese Fälle habe ich Ihnen aufgezählt. Ich hätte auch die von den anderen Menschen nennen können, die auch dreimal geklagt haben, dreimal gewonnen und doch nichts gewonnen haben, weil sie weiter auf der EU-Sanktionsliste stehen. Genau darum geht es. Es geht um die Rechtssicherheit, die ich an der Stelle einfordere und die auch unser Antrag einfordert. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ein letztes Wort sei mir vielleicht noch gestattet. Im EU-Parlament gab es Kollegen oder Gutachter, ich glaube, sogar vom BSW, die sich das alles angeschaut und gesagt haben: Was dort betrieben wird, verstößt schlichtweg gegen Menschenrechte. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Ich sage: Wenn ich mir unsere Brandenburger Verfassung anschaue, so haben auch wir hier in Brandenburg Menschenrechte zu achten. Wenn wir hier schon gegen politische – gegen politische, nicht gegen rechtliche – Entscheidungen vorgehen, dann hat auch das Brandenburger Parlament durchaus die Möglichkeit, sich rechtliches oder auch politisches Gehör zu verschaffen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
