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Martina Maxi Schmidt

SPD 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Koalitionsantrag „Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen“, und ich möchte mit zwei einfachen Fragen beginnen: Warum kann ich spontan ein Taxi am Straßenrand heranwinken, und warum kann ich das bei einem Fahrdienst wie Uber und Bolt nicht? Warum sorgt genau diese Unterscheidung seit Jahren für Streit, erst in Berlin und dann in Brandenburg? Die Antwort liegt im Personenbeförderungsgesetz, und genau dort liegt auch das Problem. Aber ganz von vorn: Wir haben zwei Systeme, das Taxigewerbe und das konzessionierte Mietwagengewerbe. Für das Taxigewerbe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten strenge Auflagen wie beispielsweise die Tarifpflicht, die Beförderungspflicht und die Betriebspflicht. Hinzu kommen Wirtschaftlichkeitsnachweise im Rahmen der Genehmigungserteilung. Für den Mietwagenverkehr gelten diese Anforderungen nicht, und das ist kein Zufall. Das ist gesetzlich so geregelt und war politisch so gewollt, denn zum damaligen Zeitpunkt fuhren Mietwagen lediglich spezielle Verkehre. Erst später kamen die Plattformen hinzu – privatwirtschaftliche Akteure mit appbasierten taxiähnlichen Diensten. Man muss sich klarmachen: Die Plattformen betreiben in der Regel keine eigenen Fahrzeuge; sie vermitteln Fahrten zwischen Fahrgästen und Mietwagenunternehmen, aber auch Taxiunternehmen. Man muss noch einen zweiten Punkt verstehen, und das ist mir ganz besonders wichtig: Der Mietwagenverkehr wird nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes als sogenannter Gelegenheitsverkehr genehmigt. Dieser Paragraf wurde ursprünglich für ganz andere Verkehre geschaffen, nämlich für Krankenfahrten und Eventfahrten – für einzelne, klar abgegrenzte Spezialverkehre. Das ist auch richtig so. Der Paragraf war aber nie dafür gedacht, einen flächendeckenden, taxiähnlichen Markt zu regulieren. Aber genau das passiert inzwischen, seit wir privatwirtschaftliche Fahrdienste am Markt haben. Lassen Sie uns also ehrlich sein: Damit passt das Personenbeförderungsgesetz nicht mehr zur heutigen Realität. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Genau daraus entsteht eine Dynamik, die bei der Schaffung des bestehenden Systems gar nicht vorgesehen war: Die Hinweise liegen alle vor, dass Geschäftsmodelle am Markt agieren können, deren Wirtschaftlichkeit unter regulären und rechtskonformen Bedingungen vielfach nicht tragfähig darstellbar ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden heute nicht über die ehrlichen Unternehmen, sondern speziell über die schwarzen Schafe in der Branche. Ein Blick nach Berlin zeigt das deutlich: Dort wurden 2024 bei Kontrollen über 1 700 Fahrzeuge ohne Konzession festgestellt. Seitdem wird dort restriktiver genehmigt, und wir sehen die Folgen bei uns, denn die Unternehmen verlagern sich nach Brandenburg. Die Zahlen zu meinen zwei Kleinen Anfragen zeigen es deutlich: Bis 2023 war die Entwicklung moderat; ab 2025 sehen wir einen klaren Bruch. Im Landkreis Teltow-Fläming zum Beispiel ist die Zahl der konzessionierten Mietwagen von 240 auf über 1 300 Fahrzeuge gestiegen. 34 Landtag Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich das so deutlich sagen: Das ist kein normales Wachstum – das ist Verlagerung –, und wir haben ein Vollzugsproblem. Die Behörden müssen praktisch genehmigen. Nach drei Monaten tritt die Genehmigungsfiktion in Kraft, ohne dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit wirklich geprüft wird. Man kann aber auch erst im Nachgang kontrollieren, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Dann kann nur der einzige Hebel des Personenbeförderungsgesetzes genutzt werden, nämlich Rückkehrpflichtverstöße in den Fahrtenbüchern festzustellen. Das ist ein enormer Vollzugsaufwand, der vermeidbar wäre, wenn der Genehmigungsprozess des Personenbeförderungsgesetzes endlich die richtigen Anforderungen an die taxiähnlichen Verkehre stellen würde. Genau in dieser Gemengelage entstehen problematische Strukturen, die wir so nicht akzeptieren können. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen Hinweise auf Mindestlohnverstöße bei Beschäftigungsverhältnissen, mögliche Verstöße gegen Steuer- und Sozialabgaben, die Umgehung der Rückkehrpflicht und Fahrzeuge ohne Konzession. Um es klipp und klar zu sagen: Illegales Vorgehen und Rechtsverstöße dürfen kein Geschäftsmodell für plattformvermittelte Fahrten mit konzessionierten Mietwagen sein. Illegale Strukturen dulden wir in Brandenburg nicht. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Vom Flughafen BER wird immer wieder berichtet, dass Fahrzeuge ohne Konzession Fahrgäste aufnehmen. Das ist kein Kavaliersdelikt, denn das Fehlen der Konzession bedeutet im Zweifelsfall, der Fahrgast ist im Schadensfall nicht abgesichert. Es geht hier nicht nur um den fairen Wettbewerb; es geht auch um Sicherheit und um unseren Rechtsstaat. Beides werden wir in Brandenburg konsequent durchsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen Mobilität nicht einschränken. Wir wollen sie sichern, denn gerade in Brandenburg brauchen wir flexible Bedienformen. Aber Mobilität darf es nicht auf Kosten von Recht und Beschäftigten geben. Illegale Geschäftsmodelle sind daher für uns nicht hinnehmbar, und deshalb handeln wir mit unserem Antrag jetzt. Erstens: ein einheitlicher Genehmigungsstandard für alle Landkreise und kreisfreien Städte; er wird mit dem MIL erarbeitet. Damit sorgen wir für Transparenz und Vergleichbarkeit und verhindern, dass sich Unternehmen gezielt eine einfache und schnelle Genehmigung sichern. Zweitens: stärkere und koordinierte Kontrollen. Wir brauchen die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden, Zoll, Finanzbehörden und Polizei, denn nur mit abgestimmten Kontrollen können Verstöße erkannt werden. Drittens: besserer Datenaustausch, auch länderübergreifend. Wir verbessern den Austausch zwischen den Genehmigungsbehörden – dem LABO und anderen Behörden – in Brandenburg und Berlin, damit problematische Unternehmen nicht einfach den Standort wechseln. Viertens: Vollzugsprobleme aufnehmen und beim Bund adressieren. Das Personenbeförderungsgesetz ist Bundesrecht, aber der Vollzug findet bei uns vor Ort statt, und deshalb arbeiten wir eng mit den Straßenverkehrsbehörden zusammen. Wir wollen die praktischen Probleme aufnehmen und sie gebündelt auf Bundesebene einbringen, damit aus den praktischen Problemen endlich bessere Regeln hervorgehen. (Beifall SPD) Es geht hier nicht um weitere Regulierung, sondern darum, dass bestehende Regeln endlich durchgesetzt und in Zukunft faire Bedingungen für Taxi- und Mietwagenverkehre geschaffen werden. Meine Damen und Herren, die Frage ist nicht, ob wir handeln, sondern wie entschlossen wir das tun. Wir haben uns für klare Regeln, funktionierende Kontrollen und einen starken Rechtsstaat entschieden. Illegale Strukturen haben in Brandenburg keinen Platz. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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