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André von Ossowski

fraktionslos 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gruppenantrag, der noch gar nicht gestellt ist, der erst morgen zur Debatte steht, und die Erste Änderung des Fraktionsgesetzes werden hier vermischt. Die Argumente werden falsch artikuliert. Aber ich verstehe, was Sie meinen. – Natürlich hätten wir auch eine Debatte darüber führen können. Es besteht eine Regelungsnotwendigkeit, wenn ein Gesetz falsch ist. Wenn das erkannt wird, muss man es ändern. Die Regelungsnotwendigkeit besteht deshalb, weil es in diesem Parlament eine vehemente Änderung gab. Wenn Homogenität die Überschrift zur Prüfung, ob eine Gruppe zugelassen wird oder nicht, wäre, müsste ich sagen: Wir haben Homogenität für die BSW-Fraktion erst geschaffen. Denn durch den Austritt von fünf Abgeordneten aus dieser Fraktion ist diese möglicherweise jetzt homogen geworden. Wenn das die Voraussetzung wäre, müssten wir ihr vielleicht den Fraktionsstatus nachträglich aberkennen. (Vereinzelt Lachen bei CDU und AfD) Aber ich darf feststellen, dass nach meinem Kenntnisstand eine Homogenität der BSW-Fraktion immer noch nicht gegeben ist. Homogenität ist also niemals die Überschrift zur Prüfung eines solchen Sachverhalts. Die Überschrift lautet immer „Rechtsmissbrauch“. Mit allen Gesetzen prüfen wir, ob ein Recht, das jemandem zusteht, ein Recht, dessen sich jemand rühmt und das jemand innehat, missbraucht wird. Das wird auch hier getan. Wir brauchen es nicht in der neuen Wahlperiode, wir brauchen es jetzt, weil jetzt drei Abgeordnete nicht die Fraktion gewechselt haben. Das wäre theoretisch möglich gewesen; wir hätten Anträge stellen können. Ob sie positiv beschieden worden wären, ob uns eine Fraktion als weitere Abgeordnete hätte haben wollen, wissen wir nicht. Wir haben das nicht getan, weil wir für uns eine eigene Agenda haben. Wir sind damals ins BSW eingetreten, weil wir positive Vorstellungen hatten und glaubten, etwas positiv verändern zu können. Das haben wir anfangs versucht; es hat nicht geklappt. Dann muss man eben die Notbremse ziehen. Der Gruppenantrag spielt hierbei also keine Rolle. Die BSW-Fraktion hat sich dessen gerühmt, dass die 3. Lesung auf ihr Konto gehe. Das steht in der Geschäftsordnung. Wenn sie eine Fraktion beantragt, dann gibt es eine 3. Lesung, und dann ist es gut. Allerdings wusste ich nicht, dass diese kleine Änderung solcher intellektuellen Voraussetzungen bedarf, dass man darüber noch einmal debattieren muss und noch einmal darüber nachdenken muss. Ich glaube, dass in Ihrer gestrigen Fraktionssitzung sicherlich verschiedene Vorlese- und Abschreibübungen gemacht worden sind, man aber zu keinem besseren Ergebnis kam, sondern dass man immer noch glaubt, dass dieses Gesetz überflüssig ist, also nicht benötigt wird. Es wird aber jetzt benötigt. Das Verfassungsgericht entscheidet im Übrigen auch nicht darüber, wann ein Gesetz in Kraft tritt, sondern es sagt nur, dass ein gesetzwidriger Zustand besteht, und legt im Zweifelsfall noch eine Frist fest, bis wann das zu ändern wäre, bzw. stellt fest, ob es sofort verfassungswidrig ist. Mehr macht ein Verfassungsgericht nicht. (Falk Peschel [BSW]: Genau!) In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal sagen: Dieses Gesetz muss geändert werden. Es spielt keine Rolle, warum es damals fehlerhaft war. Es ist fehlerhaft. Drei Juristen haben im Hauptausschuss eine Meinung geäußert, und diese Meinung, dass man etwas ändern muss, wird eigentlich auch von allen, die hier sitzen, getragen. Dieses Gesetz bedarf einer kleinen Änderung. Homogenität ist tatsächlich nicht erforderlich, sondern es ist eine Prüfung auf Rechtsmissbrauch vorzunehmen. – Vielen Dank. Wir erhalten hoffentlich Ihre Zustimmung. (Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies sowie von SPD und CDU)

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