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Kathrin Schneider

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bürokratieabbau ist notwendig, um Unternehmen, Vereine, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger im Land zu entlasten. Bürokratieabbau ist ebenso eine Voraussetzung dafür, dass unser Staat auf allen Ebenen handlungsfähig bleibt. Brandenburg muss einfacher und schneller werden. Das ist etwas, worin wir uns alle hier sicher sehr schnell einig sind. Das würden alle unterschreiben. Ich will einmal sagen, das trägt aus meiner Sicht auch die Arbeit im Sonderausschuss. (Beifall SPD) Bürokratie ist kein Selbstzweck. Wir brauchen natürlich Regelungen und Standards, aber wir alle wissen, dass sich Regelungen und Standards zum Teil verselbstständigt haben und dass wir sie auf das notwendige Maß zurückführen müssen. Auch die neue Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum fortlaufenden Abbau bürokratischer Hürden und unnötiger Vorschriften bekannt. Wir wollen den bürokratischen Aufwand auf das notwendige Maß reduzieren. Das gilt nicht nur für neue Gesetze und Verordnungen, sondern auch für den Rechtsbestand. In diesem Kontext steht der jetzt vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg. Der Gesetzentwurf zeigt, Bürokratieabbau ist kleinteilig. Er zeigt auch die Breite aller betroffenen gesellschaftlichen Lebensbereiche. Mit den vorgelegten Regelungen verlängern wir zum Beispiel die Geltungsdauer des Standarderprobungsgesetzes für die kommunale Ebene. Es entfallen Berichts- und Anzeigepflichten; es werden Gesetze herausgenommen, die keine rechtliche Relevanz mehr haben. Das mag auf den ersten Blick unzureichend erscheinen, aber ich finde, jede einzelne Regelung, die wir nicht mehr brauchen und die wir abschaffen, ist ein wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau. Wir müssen von der Vielzahl der Regelungen weg; denn hinter jeder Regelung steckt irgendein Unternehmen oder ein Verein. Es stecken Kommunen – betroffene Menschen – dahinter, und für sie ist es wichtig, dass auch überflüssige kleinteilige Regelungen abgeschafft werden. (Beifall SPD und CDU) Deswegen werbe ich durchaus dafür, weiter das Instrument „Artikel- und Mantelgesetz“ zu nutzen. Es hilft auch nicht, zu bemängeln, dass das alles zu wenig, zu kleinteilig ist. Wir müssen es einfach Schritt für Schritt und in dieser Kleinteiligkeit umsetzen. Die Abschaffung von Berichtspflichten und Schriftformerfordernissen, die Einführung von Genehmigungsfiktionen und die Abschaffung von Aufbewahrungsfristen stehen im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Paket zur Staatsmodernisierung ohnehin aktuell auf der Agenda; das ist in Bearbeitung – Marcel Penquitt hatte das gesagt. Wir brauchen dazu keine weitere Aufforderung durch den Landtag. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau ist in diesem Kontext ein wichtiges Gremium; ich hatte es schon gesagt. Wir haben dort Praktiker vor Ort, die uns beraten. Wir haben Leute, die wissen, wovon sie sprechen, die auch diese Zusammenhänge von unterschiedlichen Rechtsgebieten darlegen und uns gute Hinweise geben, wo wir Stellschrauben finden, die wir uns näher anschauen müssen, und an welchen Stellen wir sie nachziehen müssen. Ich bedanke mich von hier aus bei allen, die sich der Mühe unterziehen, sich Gedanken darüber zu machen, wenn Sie sie einladen, im Ausschuss vorzutragen. Ich bedanke mich auch bei den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Arbeit. (Beifall SPD und CDU) Bürokratieabbau ist aber eine Daueraufgabe. Das muss uns bewusst sein. Wir haben in der laufenden Legislaturperiode einige Vorhaben, wie die Absenkung der Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder das Artikelgesetz zur Entlastung der Lehrkräfte, realisiert. Herr Arndt, das sind keine Kleinigkeiten – das würde ich nicht sagen –, das waren schon dicke Bretter. Hier kommt es jetzt darauf an, dass das auch angewendet wird. Das ist ein Feld, bei dem ich durchaus noch einmal darauf aufmerksam machen will, dass man jetzt darauf schauen muss, ob es auch ankommt, wenn wir die Rahmenbedingungen ändern, wenn wir Standards herabsetzen, wenn wir etwas verändern. Also: Wird das auch an den Stellen umgesetzt, die sich damit befassen? Auch das ist in Arbeit. Die kommunalen Spitzenverbände sind aufgefordert, hier zu berichten, wie das wirkt; denn natürlich interessiert uns die Wirkung und nicht der Bürokratieabbau an und für sich. Wir haben Gesetzesvorhaben in Vorbereitung, die in den Fachausschüssen begleitet werden, aber natürlich auch Bürokratieabbau beinhalten oder Bürokratieabbau darstellen. Eines hatten Sie schon angesprochen: die Brandenburgische Bauordnung. Sie ist jetzt schon im Verfahren. Auch bei dem, was Sie angesprochen haben, bin ich guter Hoffnung. Ich würde sagen, bei einfachen Einfamilienhäusern ist die Genehmigungsfreiheit schon im Entwurf enthalten. Wir haben das Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems in Arbeit; über den Entwurf wird heute noch beraten. Auch das hat etwas mit Bürokratieabbau zu tun. Da sind ganz andere Regelungen enthalten. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz war in der letzten Sitzung an der Reihe. Auch darin werden die Regelungen in vielerlei Hinsicht anders sein. Die Neuregelung der Kita-Finanzierung ist etwas, das stark bürokratieabbauend wirken wird. Das ist ein sehr dickes Brett; es ist eine richtige Bohle, die wir da haben. Aber auch darum müssen wir uns kümmern, und wir müssen natürlich für eine zügige Befassung sorgen. 2026 59 Der vorliegende Gesetzentwurf wird sicherlich nicht der letzte seiner Art bleiben. Die Abschaffung von Berichtspflichten, Aufbewahrungsfristen und Genehmigungsfiktionen eignet sich sehr gut für ein weiteres Mantel- oder Artikelgesetz. Ich empfehle, heute natürlich erst einmal diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, um den Abbau von Bürokratie in Brandenburg weiter voranzubringen. Ich wünsche mir, dass die Arbeit auch in den nächsten Wochen und Monaten zügig weitergeht. (Beifall SPD)

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