Andreas Kutsche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In vielen Regionen Brandenburgs fehlt es inzwischen an wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten; das haben wir gehört. Gerade für ältere Menschen oder für diejenigen, die nicht mobil sind, ist das im Alltag ein echtes Problem. Vollautomatisierte Verkaufsstellen, sogenannte Smart Stores, können hier durchaus helfen. Sie bieten die Chance, Versorgungslücken zu schließen, gerade im ländlichen Raum. Aber wir dürfen dabei nicht die Kehrseite ausblenden, denn solche Konzepte greifen immer auch in bestehende Strukturen ein. Der kleine Laden im Ort, der inhabergeführte Einzelhandel oder auch die Tankstelle sind mehr als nur Verkaufsorte. Sie sind Teil des sozialen Lebens, Orte der Begegnung und wichtig für den Zusammenhalt vor Ort. Für uns ist deshalb klar: Diese Strukturen dürfen nicht verdrängt werden. Das wäre am Ende wahrlich ein Stück Rückschritt und kein Fortschritt. Entscheidend ist also die Frage: Wo gibt es wirklich eine Versorgungslücke und wo funktioniert die Nahversorgung bereits? Dabei reicht es nicht, nur auf dem Papier zu prüfen, ob irgendwo ein Geschäft existiert. Maßgeblich ist, ob die Menschen tatsächlich und zumutbar versorgt sind, auch zu den Zeiten, um die es hier geht. Genauso wichtig ist der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe: Wenn Öffnungen erlaubt werden, dann nur unter einer klaren Voraussetzung: Es darf keine Beschäftigung stattfinden, auch nicht indirekt, etwa durch das Auffüllen von Regalen, Reinigungsarbeiten oder auch einen Wachschutz, der vielleicht von außen schaut, ob eventuell Randalierer in diesen Nahverkaufsstellen sind. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf lässt an vielen Stellen zu viel offen. Es fehlt an klaren Kriterien und an rechtlicher Sicherheit, deshalb haben wir den Änderungsantrag eingebracht – und der ist meines Erachtens nicht rückschrittlich, sondern das, was wir vor die Klammer ziehen. Denn was Sie in der Begründung dazu stehen haben, haben wir in den Gesetzestext hineingenommen, damit es für die Menschen klarer ist, die das Gesetz lesen. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht. Wir wollen – erstens – sicherstellen, dass an Sonn- und Feiertagen tatsächlich keine Arbeit stattfindet. Zweitens muss klar sein, dass diese Öffnungen die Ausnahme bleiben. Drittens dürfen Smart Stores nur dort zugelassen werden, wo ein echter Versorgungsbedarf besteht. Viertens müssen bestehende Strukturen, insbesondere der kleine Einzelhandel, geschützt werden. Und fünftens ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Menschen vor Ort in die Entscheidungen einzubeziehen, denn gerade im ländlichen Raum sind die Auswirkungen unmittelbar spürbar; aber auch in Städten unterscheiden sich die Bedürfnisse von Stadtteil zu Stadtteil erheblich. Wenn diese Punkte berücksichtigt werden, können Smart Stores ein sinnvoller Baustein für eine bessere Versorgung sein. In der jetzigen Form aber bleibt der Gesetzentwurf unklar, deswegen unser Änderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
