Melanie Balzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antragsteller fordert, die Landesregierung solle sich politisch für die Aufhebung von EU-Sanktionen einsetzen und Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb Deutschlands schaffen. Offenbar ist es notwendig, hier ein wenig an die Zuständigkeiten von politischen Ebenen zu erinnern; denn im Antrag der AfD geht einiges durcheinander, und im Antrag des BSW sieht es auch nicht besser aus. Zum wiederholten Mal behauptet die AfD, die EU sei ein willkürlicher Machtapparat; sie behauptet, Sanktionen seien politisch motivierte Bestrafungen Einzelner. (Lars Hünich [AfD]: Stimmt!) Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Denn wie ist es denn wirklich, abseits der darstellenden Behauptungen der AfD? Ich erinnere an die Sitzung des Europaausschusses am 19. Februar 2026. Die Landesregierung machte in dieser Sitzung deutlich, dass sie nur auf Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen berichten könne. Die Landesregierung 2026 43 hat in der Ausschusssitzung klar gesagt, dass sie nicht zuständig ist. Wenn ich das einmal vorwegnehmen darf: Der Landtag ist es auch nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, was macht die AfD mit diesem Antrag? Punkt eins: Die AfD-Fraktion verwechselt Sanktionen mit Strafrecht. Punkt zwei: Sie ignoriert bestehende Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof. Punkt drei: Sie verallgemeinert Einzelfälle. Punkt vier: Sie blendet den sicherheits- und außenpolitischen Kontext aus. (Zuruf von der AfD) Punkt fünf: Sie tut so, als stünde die EU über dem Recht. (Dennis Hohloch [AfD]: Das tut sie auch!) Ganz nebenbei überdehnt sie landesrechtliche Kompetenzen in unzulässiger Weise. Ich ordne das für Sie gern noch einmal ein. Restriktive Maßnahmen der EU sind keine strafrechtlichen Sanktionen, (Andreas Galau [AfD]: Habe ich gesagt!) sie sind Teil der Außenpolitik. Soweit ich weiß, gibt es in Brandenburg kein Außenministerium. Hätte Ihr Antrag ein Ziel, würde das auch noch komplett verfehlt werden.
