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Gunnar Lehmann

BSW 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Sonderausschuss Bürokratieabbau geht nun seit gut einem Jahr seiner Tätigkeit nach. Bereits zum zweiten Mal werden seine Ergebnisse in Form eines Gesetzentwurfs zur Abstimmung gestellt. Auf die wesentlichen Inhalte sind meine Vorredner bereits erschöpfend eingegangen. Deshalb möchte ich Ihnen die Aufzählung der Änderungen ersparen. Einige dieser Änderungen erscheinen auf den ersten Blick marginal und scheinen nicht unbedingt ein Weniger an Bürokratie mit sich zu bringen. So soll in der Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Rechtsdienstleistungs- und Geldwäschegesetz in der Überschrift das Wort „Rechtsdienstleistungsgesetz“ gestrichen werden; denn mit Wirkung vom 1. Januar 2025 ist nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern das Bundesamt für Justiz zuständig. 58 Landtag Angesichts dieser Änderung drängt sich, wie bei einigen anderen Beispielen in der Vergangenheit auch – ich denke nur an die Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Apfelbaumrodungsverordnung –, der Verdacht auf, dass durch lapidare redaktionelle Änderungen und Streichungen von längst obsolet gewordenen Regelungen, die ohnehin keine Belastung mehr darstellen, ein ansonsten vielleicht als zu dünn wahrgenommener Gesetzentwurf – oder Bericht über die Erfolge der Entbürokratisierung in Brandenburg – etwas angereichert werden soll. (Beifall BSW) Wirklich wesentlich und inhaltlich zu begrüßen sind die Änderungen zum Fischereigesetz, um Kinder unter 14 Jahren von der Fischereiabgabe zu befreien und Kindern unter neun Jahren das Friedfischangeln zu ermöglichen. Das ist richtig. Das fördert das Hobby der Angelfischerei und kann Kinder und Jugendliche zu einer Auseinandersetzung mit Natur und Umwelt anregen. Dieses Ansinnen war ein Vorschlag des Forums Natur Brandenburg in der allerersten Anhörung unseres Sonderausschusses – ein Vorschlag, den wir als BSW von Anfang an unterstützt haben und der nun, wie noch von der alten Koalition vereinbart, umgesetzt werden soll. Bei dem zuletzt von Herrn Bommert genannten, von der neuen Koalition eingebrachten Änderungsantrag zur Laufbahnverordnung, um Richter aus anderen Bundesländern von der Probezeit zu befreien, haben wir leichte Bedenken. Meine Fraktion hat leider zuletzt einschlägige Erfahrungen mit zwei Arbeitsrichtern machen müssen. In der Rückschau hätte man sich sicherlich eine längere Probezeit gewünscht. Dies aber nur als kleiner Scherz am Rande. (Heiterkeit und Beifall BSW) Um es kurz zu machen: Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Gestatten Sie mir als neuem Mitglied im Sonderausschuss Bürokratieabbau gleichwohl einige Gedanken zum Bürokratieabbau im Allgemeinen. Mit dem Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt hatte der Ausschuss vor einem Jahr ein erstes Vorhaben umgesetzt. Die Auswirkungen, beispielsweise hinsichtlich des Ausbaus von Agri-PV-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten, sollten wir nunmehr evaluieren. Auch wäre es interessant, zu quantifizieren, ob die Einschränkung der Klagerechte anerkannter Naturschutzorganisationen tatsächlich, wie beabsichtigt, zu einer Beschleunigung von Bauvorhaben geführt hat. Hinsichtlich der fortlaufenden Berichterstattung der Landesregierung zur Umsetzbarkeit und zum Umsetzungsstand der in den Anhörungen vorgeschlagenen Maßnahmen freue ich mich, dass wir in der vergangenen Sitzung übereingekommen sind, die jeweiligen Sachverständigen zu diesem Termin erneut einzuladen, damit eine Kommentierung der Stellungnahmen durch die Praktiker gewährleistet ist. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion enthält eine Reihe durchaus attraktiver Vorschläge. Ich möchte aber anregen, über diese zunächst im Ausschuss zu debattieren. Bei aller notwendigen Beschleunigung des Entbürokratisierungsprozesses können Sie nicht erwarten, dass wir Ihrem erst vor wenigen Stunden eingereichten Antrag ohne Tiefenprüfung zustimmen. Das wird Ihren durchaus sinnvollen Vorschlägen auch nicht gerecht. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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