Andreas Galau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich bitte Sie, einen Augenblick innezuhalten und sich folgende Situation vorzustellen: Sie und Ihre Familie – Frau und drei kleine Kinder, eines davon neugeboren – sitzen in der Küche und gehen die Einkaufsliste durch. Der Wocheneinkauf steht bevor, der Kühlschrank ist leer, Kindernahrung wird gebraucht, und die Windeln für das Neugeborene sind auch alle. Sie gehen in den Supermarkt, füllen den Einkaufskorb und arbeiten die Liste akribisch ab. Sie gehen zur Kasse, und es geht ans Bezahlen. Die Karte wird wie üblich ans Lesegerät gehalten, und es wird auf die Bestätigung gewartet – doch die kommt heute nicht, sondern es kommt eine Fehlermeldung. Der freundliche Kassierer versucht es noch einmal, aber wieder wird die Karte abgelehnt. Merkwürdig, denken Sie. Im Supermarkt ist man trotzdem freundlich und bietet an, den Einkaufswagen erst einmal beiseitezustellen, damit Sie sich irgendwie Bargeld beschaffen können, um die Waren später zu bezahlen oder abholen zu lassen. Verwirrt gehen Sie nach Hause, erzählen Ihrer Frau davon und setzen sich an den Rechner, um den Kontostand online zu prüfen. Doch weit gefehlt! Die Eingabe der Zugangsdaten funktioniert nicht, obwohl Sie sie genau kennen. Langsam kommt Panik auf. Sie entschließen sich, bei der Bank anzurufen. Die Mitarbeiterin am Apparat prüft Ihre Daten und stellt recht schnell fest: Ihr Konto wurde gesperrt. „Warum?“, wollen Sie wissen. Dazu könne, nein, dürfe sie keine Auskunft geben. Das sei alles, was sie dazu sagen könne. Was ist da los? Gespräch mit der Frau, völlige Ratlosigkeit. Gott sei Dank hat die Gattin ein eigenes Konto, auf dem noch Geld ist. Während sie rasch zum Supermarkt eilt, um den Einkauf abzuholen – ihre Karte funktioniert noch –, fangen Sie an, im Netz zu recherchieren, und finden nach einiger Zeit, nachdem Sie sich selbst gegoogelt haben, einen Eintrag in einer sogenannten EU-Sanktionsliste. Da steht Ihr Name drauf. Das ist der Beginn eines unglaublichen Hürdenlaufes gegen Behördenwillkür und nahezu unbezwingbare Institutionen. Meine Damen und Herren, das ist nicht etwa der Trailer zu einem neuen Hollywoodthriller à la „Der Staatsfeind Nr. 1“, sondern die Einleitung zu einer sehr wahren Geschichte – der Geschichte des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru, in Berlin geboren, türkischer Hintergrund, seit einigen Jahren deutscher Staatsbürger. Studiert man seine Vita, erkennt man, man kann ihm seine journalistische Tätigkeit nicht absprechen. Allerdings agiert er auch als politischer Aktivist, als radikal linker Aktivist – gerade auch im zurückliegenden Gazakrieg stramm propalästinensisch und explizit antizionistisch. Warum betone ich das? Weil ich klarstellen möchte, dass meine folgenden Ausführungen zur EU-Sanktionspolitik gegen Privatpersonen nichts mit Parteipolitik und nichts mit meiner eigenen politischen Ausrichtung oder der der AfD zu tun haben. Persönlich stehe ich zu Herrn Doğru wahrscheinlich in größter Gegner-42 Landtag schaft. Aber das, was mit ihm und seiner Familie derzeit passiert, sollte uns alle in größte Sorge versetzen. (Beifall AfD und BSW) Meine Damen und Herren, am 8. Oktober 2024 erließ der Rat der Europäischen Union zwei Beschlüsse zu restriktiven Maßnahmen im Hinblick auf Russlands – vermeintlich – destabilisierende Aktivitäten gegen die EU. Beide Rechtsakte wurden zwischenzeitlich mehrfach geändert, erweitert, und ihre Geltungsdauer wurde verlängert, zuletzt bis zum 9. Oktober dieses Jahres. Gegenstand dieser Beschlüsse und Verordnungen des Rates sind restriktive Maßnahmen, also Sanktionen, gegen Privatpersonen und Organisationen, die destabilisierende Maßnahmen Russlands gegen die EU oder andere Organisationen oder Staaten auf in den Rechtsakten näher bezeichnete Weise fördern oder von ihnen profitieren. Diese Sanktionen bestehen in Ein- und Ausreiseverboten sowie in dem Einfrieren sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen der Sanktionierten. Hinzu kommt ein an jeden anderen gerichtetes Verbot, die von den Sanktionen Betroffenen in irgendeiner Weise wirtschaftlich zu unterstützen. Eine Besonderheit dieser Rechtsakte besteht nun darin, dass ein und dasselbe Organ, der Rat, über eine Sanktion beschließt und gleichzeitig entscheidet, wer davon betroffen ist. Betroffen von diesen Strafen sind, neben zahlreichen russischen Personen und Organisationen, auch Bürger eines EU-assoziierten Staates, der Schweiz, mit Wohnsitz in Belgien, Bürger der EU und sogar deutsche Staatsbürger, einige von ihnen mit Wohnsitz außerhalb der EU, mindestens einer jedoch mit Wohnsitz in Deutschland – der eben genannte Hüseyin Doğru. Nun wissen wir zwar, dass dieser EU-Rat seine Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien meist auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission beschließt. Wie und warum aber Privatpersonen auf die EU-Sanktionsliste geraten, ist in höchstem Maße intransparent, widersprüchlich und umstritten. (Beifall AfD und BSW) Doch leider reichen meine zehn Minuten Redezeit nicht aus, um auch nur einige Fälle ausreichend zu schildern. Dennoch: Der immer wiederkehrende Tenor der von Fall zu Fall angepassten Vorwürfe gegen die betroffenen Personen lautet meist: Unterstützung der Handlungen der russischen Regierung, die die Stabilität und Sicherheit der EU untergraben oder bedrohen. – Was man dazu wissen muss: Es handelt sich nicht um strafrechtliche Vorwürfe, um keine Anklage wegen Volksverhetzung, Terrorunterstützung oder Ähnlichem vor einem Gericht. Es ist eine politisch-administrative Feststellung des EU-Rates. Aber gerade das macht die Sache für die Betroffenen nicht leichter, sondern schwerer. Hüseyin Doğru wurde bisher wegen keiner Straftat angeklagt, weder wegen seiner unterstützenden Haltung gegenüber gewalttätigen Palästinenser-Protesten noch wegen irgendwelcher anderer Aussagen. Nein, Doğru wurden die früheren Beziehungen seiner Medienfirmen zu anderen Medienunternehmen, die wiederum Beziehungen zu Russland hatten, zum Verhängnis. Obwohl hieraus gar keine inhaltlichen Zusammenhänge erkennbar waren, konstruierte man die Vorwürfe entlang einer vermeintlichen Kontaktschuld. Auch der in unserem Antrag erwähnte Schweizer Militärhistoriker Jacques Baud gelangte auf die Sanktionsliste, weil er im Brüsseler Umfeld die EU-Narrative zur Genese des Ukraine-Russland-Konfliktes offenbar zu kritisch hinterfragt hat. Wie gesagt, alles keine Verbrechen im Sinne des Strafrechts, sondern, wenn man so will, Gedankenverbrechen. (Beifall AfD) Er sitzt jetzt mittellos in Brüssel fest, auf die Gnade der Behörden angewiesen, um wenigstens ein paar Euro für Lebensmittel zugeteilt zu bekommen. Nun stellt sich die Frage: Wie können sich die Betroffenen juristisch zur Wehr setzen? Zumindest aus deutscher Sicht vor keinem deutschen Gericht: erstens, weil die in diesem Zusammenhang bekannten deutschen Staatsbürger Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper keine Straftaten begangen haben, wegen deren sie auf europäischer Ebene sanktioniert werden, und zweitens, weil die Gründe, die zur EU-Sanktionierung herangezogen werden, nie in deutsches Recht übernommen wurden – im Gegensatz übrigens zu den sogenannten Sanktionsbrechern, die den Sanktionierten wirtschaftliche Hilfen zukommen lassen oder helfen, die Reisebeschränkungen zu umgehen. Hier sind seit Februar auch nach deutschem Strafrecht Haftstrafen bzw. Geldstrafen in Millionenhöhe möglich. Aber hier kann wenigstens vor deutschen Gerichten geklagt werden. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, werden mir nun gleich erklären, dass die Sanktionsbetroffenen doch vor dem Gericht der Europäischen Union klagen können. Ja, das können sie, und das tun sie auch. Hüseyin Doğru tut es, Jacques Baud tut es, und mittlerweile klagen auch viele der über 6 000 Personen, die auf den Sanktionslisten stehen und deren Namen kaum einer kennt. Manche gewinnen ihren Prozess sogar. Doch was nützt das? Die „Berliner Zeitung“ titelte am 23. Februar: „EU ignoriert eigene Urteile: Trotz Niederlage bleiben Sanktionen bestehen – Berlin schweigt“. In dem Zeitungsartikel werden zwei Fälle ausgeführt, einer davon besonders verstörend. Ich zitiere: „[…] Maya Tokarewa: Die junge Frau wurde sanktioniert, weil sie die Tochter eines sanktionierten Geschäftsmanns ist. ‚Close family member‘ – das ist die gesamte Begründung. Das EuG hat diese Listung dreimal aufgehoben […]. Dreimal hat der Rat sie erneut auf die Liste gesetzt“, mit der gleichen Begründung. Die Zeitung nennt dies „Sippenhaft“. (Beifall AfD) Was diese Sippenhaft für Hüseyin Doğru bedeutet, durfte er vor vier Wochen erfahren: Nun wurde auf Veranlassung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in Köln, ein Teil der Zollverwaltung, auch das Konto seiner Frau gesperrt, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) wegen „familiärer Nähebeziehung“. Damit droht der Familie – mit drei Kleinkindern! – jetzt die Obdachlosigkeit; sie hat kein Geld mehr. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zum Thema Debanking führen ja gleich noch die Kollegen vom BSW aus, deren Entschließungsantrag wir unterstützen. Meine Damen und Herren, hier lebt in neuem Gewand die im 18. Jahrhundert ausgelaufene Reichsacht wieder auf. (Beifall AfD) Im hoch gelobten deutschen Rechtsstaat werden Menschen faktisch wieder für vogelfrei erklärt. (Lachen bei der CDU sowie Zuruf: Oho! – Weitere Zurufe von der CDU) Lassen Sie uns hier und heute – ja, so ist es – von Potsdam aus ein Signal in Richtung Berlin und Brüssel senden: Wir lassen unseren Rechtsstaat nicht von einer außer Kontrolle geratenen EU-Institution aushebeln. Deutsche Bürger müssen gegen EU-Sanktionen vor deutschen Gerichten klagen können. Bitte stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW)
