Kathrin Schneider
Der Medienrat wird gewählt, und der Vorsitzende des Medienrats wird aus der Mitte dieses Gremiums gewählt. Das ist eine Regelung, die in allen Aufsichtsräten so ist, wie sie ist – und in allen Gremien anderer Medienanstalten. Es gibt nirgends diese Regelung einer Zweidrittelmehrheit in zwei Parlamenten. Wir hielten das für übertrieben. Das hat nichts mit der AfD zu tun; wir haben das einfach auf das zurückgeführt, was in allen Gremien gilt, die ich kenne und die Sie kennen – in allen Aufsichtsräten, die vielleicht auch noch schwierigere und wichtigere Entscheidungen zu treffen haben als die Medienanstalt. Ich will damit nicht suggerieren, was dort getan wird, sei irgendwie geringwertig. Aus meiner Sicht ist das einfach eine Maßnahme, die sich aus der Natur der Sache ergibt. Das wird in allen Medienanstalten so getan, aus der Mitte dieses Gremiums. Ich halte das überhaupt nicht für problematisch, das so zu regeln, und das haben wir jetzt neben vielen anderen Maßnahmen umgesetzt. (Beifall SPD) Der neue Staatsvertrag sorgt für mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Digitalisierung. Das wird sich im Laufe der Zeit auch zeigen und auswirken. Natürlich haben wir auch den Stellungnahmen bei der Anhörung entnommen und von der Medienanstalt gehört, was aus ihrer Sicht vielleicht noch evaluiert werden müsste, die Berichtsanzahl usw. Wir werden das auch aufnehmen, es uns anschauen und dann gegebenenfalls nachsteuern. Ich will noch etwas zum Entschließungsantrag des BSW sagen. Beim letzten Mal habe ich schon ausgeführt, dass wir eine institutionelle Förderung der freien Radios nicht stemmen können. Das können wir nicht tun; das passt auch nicht so richtig zur Staatsferne. Ich will hier noch einmal sagen, dass uns auch diese nichtkommerziellen Rundfunkanstalten – eigentlich kann man sie nicht so nennen; ich meine jene, die nichtkommerziellen Rundfunk betreiben – am Herzen liegen und wir natürlich auch mit der MABB besprochen haben, dass die Förderung erfolgt, und sie erfolgt ja noch.
