Falk Peschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich springe für meinen Kollegen Hornauf ein, den Sie in den Unterlagen noch als Redner zu diesem Tagesordnungspunkt sehen. (Lena Kotré [AfD]: Steht der auch im Stau?) Das Thema muss lauten: Keine Toleranz bei jeglicher Form von Gewalt. – Die Strafverfolgung muss konsequent, aber rechtsstaatlich erfolgen. Verstehen Sie uns nicht falsch: Dies ist ein sehr wichtiges Thema, wird aber leider am falschen Fall, am prominenten Fall Ulmen – Fernandes, festgemacht und wird auch noch falsch behandelt. Die Unschuldsvermutung wird von den Medien immer wieder betont – im allerletzten Satz. Warum ist dieser „Fall“ kein Fall? Es ist ein Beispiel dafür, wie es nicht geht. Dabei muss man nicht betonen, dass für irgendjemanden die Unschuldsvermutung gilt. Schon diese Betonung perpetuiert grob rechtsstaatswidriges Verhalten. Die Unschuldsvermutung gilt immer und für jeden. Die Herausstellung für explizit genannte Personen suggeriert das Gegenteil und soll die faktische mediale Vorverurteilung kaschieren. Digitale Gewalt ist ein wichtiges Problem in unserer mehr und mehr digital geprägten Welt. Sie passiert jeden Tag, und sie ist nicht nur ein Angriff auf Frauen; sie ist ein Angriff auf unser Zusammenleben, auf unsere Gesellschaft. Dabei muss klar sein: Die Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt – egal ob analog oder digital – brauchen Hilfe. 12 Landtag Es darf nicht bei Worten bleiben, sondern es braucht klare Regeln. Es braucht Hilfen, es braucht Finanzierung, es braucht stabile Hilfsstrukturen. Dafür haben Sie unsere volle Unterstützung. Häusliche und sexualisierte Gewalt finden in einem Umfang statt, der sehr viel größer ist, als viele von uns vermuten. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass besonders vulnerable Gruppen – wie Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund, wohnungslose und obdachlose Menschen – davon mindestens ebenso betroffen sind. Auch sie müssen in die Hilfe- und Unterstützungssysteme aufgenommen werden. Damit sind wir beim Thema – Stichwort: Gewalthilfegesetz des Bundes. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und ihre Kinder kommt erst 2032. Ernsthaft, 2032? Und bis dahin? Viel Glück den Opfern, oder wie? Allein das sagt vieles aus. Wichtige Dinge haben wir in Brandenburg auf den Weg gebracht: vertrauliche Spurensicherung, Traumaambulanzen und jetzt auch die erste Kinderschutzambulanz. Wir in Brandenburg haben vor zwei Jahren im Bereich Gewaltschutz für Frauen unter anderem das Polizeigesetz geändert und Möglichkeiten für Polizei und Justiz geschaffen. Nur, das Ergebnis ist nach Einschätzung meiner Fraktion dürftig. Ex-Innenminister Wilke verkündete erst Anfang dieses Jahres die erste elektronische Fußfessel für einen Gewalttäter. Was ist mit den anderen Maßnahmen? Dabei ist das spanische Modell der Fußfessel mit Näherungsschutz zu begrüßen, weil damit das Opfer – das Opfer! – seine Freiheit zurückerlangen kann. Des Weiteren sollten wir in der Debatte über neue Formen von Gewalt die Schutzmaßnahmen nach der Istanbul-Konvention nicht vergessen. Die Anzahl der Schutzplätze in Brandenburg reicht bei Weitem nicht aus. Gleichzeitig sollen die Honorare für ambulante Psychotherapien gekürzt und Angebote ausgedünnt werden. Netzwerke, die bestehen, werden gefährdet. Das ist das Problem, das wir in den Vordergrund schieben müssen. Deswegen müssen wir Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in jeglicher Form bestmöglich schützen, und zwar nicht erst ab 2032, meine Damen und Herren. (Einzelbeifall BSW) Was passiert bis dahin? Taschentücher und Durchhalteparolen, oder was? Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt finden nicht nur bei Prominenten statt, sondern bereits in sogenannten asozialen Netzwerken oder Klassenchats, erstellt mit KI oder mit Bildbearbeitung, und sind unter Strafe zu stellen. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin geht – es wurde schon ausgeführt –, unter anderem laut der Bewertung durch den Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, schlicht zu weit. Wieder wird eine Strafbarkeit weiter nach vorn geschoben. Der Verdacht des Herstellens solcher Inhalte reicht dann bereits aus, um schwere Grundrechtseingriffe, etwa Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, zu genehmigen. Bei allem Verständnis für eine richtige und wichtige Solidarisierung: Hier droht ein gesetzgeberischer Schuss über das Ziel hinaus. Die immer wieder versuchte Vorratsdatenspeicherung, bloße Verdachtsindikation, Durchsuchung ohne Tatverdacht – das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern eines Rechtsstaats unwürdig. Einen Widerspruch melden wir zum Entschließungsantrag der Koalition an. Darin heißt es nämlich: „Digitale Gewalt wirkt oft für die Opfer noch schwerer und nachhaltiger als analoge physische oder psychische Gewalt.“ Das sagen Sie einmal einem Opfer, welches körperliche Gewalt erlitten hat bzw. verletzt oder vergewaltigt worden ist und dabei Todesangst ausgestanden hat. Wir sehen das etwas anders. Im Übrigen stimmen wir dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zu. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
