Danny Eichelbaum
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lüttmann ist auf das Schicksal von Opfern digitaler Gewalt eingegangen. Jeder, der sich damit beschäftigt, hat Mitgefühl. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Jeder Abgeordnete, der hier tätig ist, überlegt sich als Erstes, was wir tun können, damit so etwas nicht wieder passiert. Was ist aber die Reaktion der AfD auf einen solchen Fall? Man schaut erst einmal, welche Nationalität der Täter hat. Wenn es ein Deutscher ist, (Dennis Hohloch [AfD]: Da brauchen wir nicht nachzugucken!) dann ist es selbstverständlich eine Kampagne oder eine Verschwörungstheorie. Sie vermischen Straftatbestände, Sie verharmlosen und relativieren die digitale Gewalt. Es ist bitter und würdelos, wie Sie in diesem Hause mit einem solchen Thema umgehen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Sie sehen ferner die Freiheit bedroht. Ich sage Ihnen: Die Mehrheit der Abgeordneten dieses Hauses setzt sich für die Freiheit ein. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: Ja!) Ja, die Freiheit ist wichtig, und sie ist natürlich auch im Netz wichtig; aber jede Freiheit braucht Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. (Zuruf des Abgeordneten Tim Zimmermann [AfD]) Deshalb ist es auch wichtig, sich dafür einzusetzen. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Wenn wir über den digitalen Raum sprechen, sprechen wir über einen Raum, der für viele, besonders für Frauen und Mädchen, längst kein sicherer Ort mehr ist. Was im Netz geschieht, bleibt nicht im Netz. Es zerstört Existenzen, beschädigt Lebensläufe und greift die Würde von Menschen an. Die Folgen sind gravierend: sozialer Rückzug, psychische Belastung, berufliche Nachteile. Ich sage deshalb heute in aller Klarheit: Wir brauchen einen Schutzschild für das Netz. Ein solcher Schutzschild für das Netz ist nichts Technisches, sondern eine Frage der Würde, eine Frage, die unserem Rechtsstaat gestellt wird, und eine Frage, auf die wir als Politik Antworten geben müssen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute auf Antrag der SPD über dieses Thema sprechen. Denn eines ist klar: Wir haben es längst nicht mehr mit Einzelfällen zu tun, sondern mit einem strukturellen Problem unserer digitalen Gesellschaft. Meine Damen und Herren, unser Rechtsstaat darf darauf keine unzureichende Antwort geben. Genau hier liegt das Problem. Unser Strafrecht hält mit der technologischen Entwicklung nicht mehr Schritt. Bestehende Tatbestände greifen häufig zu kurz. Es fehlt an klaren, spezifischen Regelungen zur digitalen Gewalt. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion deutlich: Wir brauchen ein modernes, wirksames „Digitales Gewaltschutzrecht“. Das bedeutet konkret: Erstens müssen wir die Lücken im Strafrecht schließen. Insbesondere braucht es einen eigenen Straftatbestand für die Verbreitung von sexueller Gewalt. Zweitens müssen wir digitale Gewalt stoppen, indem die Täter besser im Netz gefunden werden können. Innenminister Jan Redmann hat dankenswerterweise konkrete Vorschläge gemacht. Wir brauchen zum Beispiel Cybercrime-Kompetenz und digitale Forensik, um Beweise schneller sicherzustellen und digitale Spuren besser auszuwerten. Die Koalition wird dazu in diesem Jahr ein neues Polizeigesetz auf den Weg bringen. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Auch das Bundeskabinett wird heute einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschließen. Drittens müssen wir die Plattformen in die Pflicht nehmen. Denn wer an digitalen Inhalten verdient, trägt Verantwortung. Wir brauchen verbindliche Löschfristen und Meldepflichten für schwere digitale Gewalt und empfindliche Bußgelder für Plattformen, die untätig bleiben. Viertens müssen wir auf nationaler Ebene nachschärfen. Opfer brauchen schnellen Zugang zu Hilfe. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das Monate dauert, nützt niemandem. Wir brauchen vereinfachte Verfahren, mehr Unterstützungsangebote für Betroffene und die Intensivierung von Prävention und Aufklärung. Ich bin Justizminister Benjamin Grimm dankbar, der bereits im Ausschuss für Recht und Digitalisierung deutlich gemacht hat, dass er den Schutz von Opfern in Gerichtsverfahren verbessern möchte. Das betrifft insbesondere die psycho-soziale Prozessbegleitung, die Beiordnung geschulter Mitarbeiter für Zeugen oder auch die Videovernehmung von Opfern. Fünftens – das fehlt mir noch im Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin – brauchen wir einen eigenen Straftatbestand zum Schutz von Identitätsmissbrauch, so wie er bereits in der Schweiz existiert. Das gilt insbesondere für den Fall, dass jemand unter Vortäuschung der Urheberschaft einer anderen Person Inhalte zum Beispiel in sozialen Netzwerken veröffentlicht, die geeignet sind, diese Person herabzuwürdigen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf die Auffassung der AfD, es gebe keine Gesetzeslücken, man müsse das bestehende Recht nur anwenden, eingehen. Das klingt einfach, ist aber realitätsfern; denn wenn man sich einige Tatbestände genauer anschaut, kommt man zu dem Ergebnis, dass diese strafrechtlich nicht erfasst werden, so zum Beispiel das gezielte Sammeln und Veröffentlichen privater Daten im Netz. Das ist eine besonders perfide Form digitaler Gewalt. Betroffene werden massiv 2026 11 eingeschüchtert, bedroht und sozial isoliert. Dennoch lassen sich diese Fälle mit bestehenden strafrechtlichen Vorschriften oft nur unzureichend erfassen. (Lena Kotré [AfD]: Aber zivilrechtlich!) Außerdem stellt das Bestimmtheitsgebot klar, dass Bürgern bewusst sein muss, welches Verhalten strafbar ist. Deshalb dürfen neue Technologien wie die KI, die dem Gesetzgeber früher noch nicht bekannt waren, nicht einfach in alte Tatbestände hineininterpretiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das zeigt: Die Behauptung, unser Recht sei ausreichend, ist nicht nur falsch, sondern sie wird auch der Lebensrealität der Betroffenen nicht gerecht. Wer heute sagt, alles sei geregelt, ignoriert die massiven Vollzugsdefizite und die neuen Erscheinungsformen digitaler Gewalt. Wir brauchen ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“, moderne Ermittlungsinstrumente und starke Behörden, um die digitale Gewalt wirkungsvoll zu bekämpfen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
